5006 Künftig erscheinende Bücher. HS 14S, 1. Juli 1898. Carl Ha n sh alter NttlagsbuGMIuiig München Massenabsatz für jede Buchhandlung! (^)sJ0l22) In Kürze erscheint: I.—III. Tausend! Der praktische Äeehtrbeistairö. Ein Führer durch das Aeue bürgerliche Gesetzbuch mit übersichtlichem Sachregister herausgegeben Von einem Richter. — 1 ord., 75 H netto, 67 H bar. 13/12. Der Verfasser ist ein den juristischen Kreisen sehr bekannter Schriftsteller, so daß es von ihm um so verdienstlicher ist, dem deutschen Volke in populärer Schreibweise ein umfassendes und dabei doch nur das Notwendige bringende Hand buch des neue» bürgerlichen Rechtes zu bieten. Ich mache die Herren Kollegen darauf aufmerksam, daß der Autor es verstanden hat, seine Aufgabe derart zu lösen, dah das Buch nicht nur für das allgemeine, große, gebildete Publikum bestimmt ist, sondern in seiner präcisen Form auch dem angehenden Juristen, zumal den Referendaren, Rechtspraktikanteu und Studenten als Repetitorium hoch will kommen sein dürfte. Das Buch umfaßt das ganze Privatrecht (im engeren Sinne) und berücksichtigt auch das neue Reichsgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit. Zur raschen Orientierung trägt sehr viel die Anordnung bei, daß alles, was Ausnahmen minder wichtiger Art, sonstige Nebenpunkte und gelegentliche Anweisungen auf einzelne Gesetzesparagraphen betrifft, in Form von An merkungen gesetzt ist, daß seiner Beispiele und dergl. durch eingerückten Satz kenntlich gemacht sind. Besonders wichtige, sowie namentlich neue Bestimmungen sind durch gesperrten Druck hervorgehoben. Was zumal dem Laien ein juristisches Hilfsbuch besonders wertvoll macht, das ist ein übersichtliches reichhaltiges Schlagwort- und Sachregister, und das ist in diesem Büchlein in der Weise angelegt, daß auch der mit der neuen Materie noch nicht Vertraute sofort im Register sieht, wo er die gewünschte Aufklärung finden kann. Populär gewordene Fremd wörter, wie Cession und sonstige bisher in den Gesetzen übliche technische Ausdrücke, die im Bürgerlichen Gesetzbuche neuen Bezeichnungen zu weichen hatten, sind gleichwohl mit aufgeführt, um so jedermann den praktischen Gebrauch des Buches zu erleichtern. Ein dem Buche beigegebener „Anhang" soll jeden, der als Vormund, Erbbeteiligter rc. berufen ist, dazu anleiten, sich mit der richtigen Behörde ins Benehmen zu setzen. Sie selbst werden das Buch für Ihre Privatbibliothek gerne kaufen und sich dabei überzeugen können, daß es außer seinem Hauptzwecke, ein wirklich praktischer Ratgeber für jedermann zu sein, auch noch die hohe Aufgabe erfüllt, das deutsche Volk mit dem Geiste und Wesen des Gesetzes vertraut zu machen und so ein größeres Verständnis für juristische Fragen zu ermöglichen. Ich gebe befreundeten Handlungen bereitwillig in Kommission und liefere 1 Exemplar (wenn auf dem beiliegenden Zettel verlangt) für Ihre Privatbibliothek mit 40"/o, ü cond. mit 25°/„, fest und bar mit 33V»"/o- Partie 13/12. Bitte, legen Sie das Buch jeder Ansichtssendung bei und lassen Sie es bei allen Behörden mit Liste cirkulieren. Sie werden dann einen großen Absatz erzielen, wobei der überaus billige Preis Sie sehr unterstützt. Firmen, die sich zu größerer Vertriebsweise bereit erklären, bitte ich sich mit mir direkt in Verbindung zu setzen. Feste und Barbestellungen liefert mein Kommissionär Herr Carl Fr. Fleischer in Leipzig aus. Hochachtungsvoll München, Juli 1898. Carl Haushalter. Giselastr. 27.