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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.06.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-06-30
- Erscheinungsdatum
- 30.06.1898
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- Deutsch
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148, 30. Juni 1898. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 4871 wird die Streitfrage sein. Jedenfalls hat Müller nicht das Original; dasselbe wurde an Hans Lortzing wieder zurück gegeben. Sollte der Verkauf an Müller zu Recht bestehen, so steht jedenfalls den Erben Lortzings der Anteil an den Tantitzmen zu und zwar wie solche im Vertrag mit Voltz vereinbart. Denn, wenn Voltz die Partitur mit Recht verkauft, so hat der Käufer auch die Pflichten mit übernommen. Das Aufführungsrecht der Originaloper -Regina- steht aber nur den Erben Lortzings zu ... . Das Recht der Aufführung der Neubearbeitung durch Müller ist jedoch streitig.- Streit um den litterarischen Nachlaß Gustav Frey tags. (Vgl. Nr. 119 d. Bl.) — Wie hier schon früher mitgeteilt worden ist, schwebt zwischen den Erben Gustav Freytags ein Rechtsstreit, der schon wiederholt die Gerichte beschäftigt hat. Der letzte Termin in dieser leidigen Angelegenheit stand am 20. Mai d. I. an. Wie die Nat.-Ztg. mitteilt, wurden in diesem der Be klagten, Frau Geheimrat Freytag, seitens des Gerichts Vergleichs vorschläge nahe gelegt, die jedoch von dieser abgelehnt wurden. Infolge dessen fand nunmehr vor dem ersten Civilsenat des Ober landesgerichts zu Frankfurt a. M. abermals Verhandlung in dieser Sache statt. Der Vertreter des Nachlasses sowie des Sohnes Gustav Freytags, Rechtsanwalt vr. Ganz, stellte den Antrag aus Leistung des Offenbarungseides sowie auf Herausgabe sämtlicher im Besitze der Beklagten befindlichen Briefe, Papiere und Manuskripte. Nach etwa fünfstündiger Verhandlung beschloß das Gericht, die Urteils verkündigung auf den 11. Juli festzusetzen. Nachlaß von Johannes Brahms. (Vgl.Nr.81 d.Bl.) — Das Bezirksgericht Wieden hat die Entscheidung darüber getroffen, welche von den Bewerbern um den Nachlaß von Johannes Brahms bei dem bevorstehenden Civilprozesse als Kläger und welche als Ver klagte zu erscheinen haben. Der Gerichtsbeschluß geht dahin, daß die -Gesellschaft der Musikfreunde in Wien- als Ver klagte erscheint, das heißt formell als erbberechtigt anzusehen ist. Als Kläger haben zunächst die beiden Gruppen der Bluts verwandten des Erblassers, die ihre Erbansprüche anmelden, ein zutreten. Wenn das gerichtliche Erkenntnis zu gunsten der Gesell schaft der Musikfreunde erfolgen sollte, wäre es nachher Sache des Franz Liszt-Pensionsvereins in Hamburg und des Wiener Ton künstlervereins -Karl Czerny-, Klage gegen die Gesellschaft ein zubringen. Das Vermögen, um das es sich handelt, besteht au« Wertpapieren im Nominalbeträge von 210000 fl., nachgelassenen Kunstgegenständcn, Büchern, Musikalien und Handschriften, die auf 20000 ^ geschätzt werden. Verein der österreichisch-ungarischen Papierfabri- kanten. — Der Verein der österreichisch-ungarischen Papier fabrikanten hielt am 27. d. M. in Wien seine 25. Generalver sammlung ab, der seitens der Vereinsleitung der Charakter einer Festversammlung gegeben wurde. Es hatten sich u. a. eingefunden die Herren: Ministerialrat Graf Auersperg in Vertretung des k. k. Ministeriums des Innern und Ministerialrat vr. Hasenöhrl in Vertretung des k. k. Handelsministeriums, ferner Vertreter der niederöstcrreichischen Handelskammer und> zahlreicher in- und aus ländischer industrieller Institute und Verbände. Reichsrats- Abgeordneter Ritter von Kink hielt die Festrede, in der er zunächst eine Uebersicht über die fünfundzwanzigjährige Thätigkeit des Vereins gab. Er sprach dann auch die Hoffnung aus, daß die j Forderungen des Vereins bezüglich Aenderung des Preßgesetzes, des Zeitungsstempels rc. bald verwirklicht würden, und gab dem Bedauern Ausdruck, daß in Oesterreich ein großer Bücher- und Zeitungsverlag nicht aufkommen könne. Hieran sei zum Teile das Verbot der Kolportage, zum Teile die Konkurrenz Deutsch lands schuld. Lucas Cranach-Ausstellung. — Mit der für das Jahr 1899 in Dresden geplanten deutschen Kunstausstellung wird eine Cranach - Ausstellung verbunden sein, die unter der Leitung des Direktors der königlichen Gemälde-Galerie, Ge heimen Hofrates Professors vr. Karl Woermann, steht. Sie hat sich die Aufgabe gestellt, ein möglichst umfassendes, richtiges und anschauliches Bild von dem eigenhändigen Schaffen des altsächsischen Malers Lucas Cranach des Aelteren (1472 bis 1553) zu geben und dadurch zugleich zur Entscheidung der kunstgeschicht- lichen Streitfragen beizutragen, die sich auf die Entwickelungs geschichte dieses Meisters beziehen. Geschäftsjubiläum. — Die Buchhandlung Eduard Pohl's Verlag in München begeht heute den Gedenktag ihrer vor fünfzig Jahren erfolgten Gründung. Der jetzt im Ruhestande lebende achtzigjährige Herr Fedor Pohl übernahm am 30. Juni 1848 die G.J.Manz'sche Buchhandlung in Amberg und führte sie seit 1.Januar 1852 unter seinem eigenen Namen weiter. Am 1. April 1876 gingen der Verlag und die im Jahre 1874 dazu erworbene Buchdruckerei an seinen Sohn, Herrn Eduard Pohl, über, der den Wortlaut der Firma so änderte, wie er gegenwärtig lautet. 1887 gab er die Buchdruckerei wieder ab, und 1888 übersiedelte er mit dem Ver lage nach München, wo er einen Teil des H. Killingerschen Ver lages übernahm und auch durch andere Verlagsunternehmungen sein Geschäft gedeihlich weiter entwickelte. — Herr Eduard Pohl hat nach Vollendung seiner Universitätsstudien den Feldzug gegen Frankreich als Landwehrlieutenant bis zur Schlacht bei Sedan mitgemacht, wo er schwer verwundet wurde und für kurze Zeit in französische Gefangenschaft geriet. Im Dezember 1870 wurde ihm das Ritterkreuz des bayrischen Militär-Verdienstordens verliehen. Im November 1896 wurde er in den Vorstand des Bayerischen Buchhändlervereins gewählt, wo er das Amt des Schriftführers verwaltet. Am 13. Juni 1897 wurde er zum Handelsrichter am königlichen Landgericht München I ernannt. — Wir beglückwünschen die beiden geehrten Herren Jubilare, Vater und Sohn, in auf richtig hochachtender Gesinnung zum heutigen Ehrentage ihres Ge schäfts, dem eine recht gedeihliche weitere Entwickelung und Blüte beschicken sein möge. Stuttgarter Bu chhandlun gsgehilfen - Verein. — Der Stuttgarter Buchhandlungsgehilfen-Verein wird am Sonntag den 10. Juli sein einunddreißigstes Stiftungsfest durch einen Herren- AuSflug nach Wunnenstein-Beilstein feiern. Programm: Früh 7^ Abfahrt in reservierten Wagen nach Besigheim. — Ankunft in Besigheim 9"^. — Abmarsch durch die Felsengärten nach Ottmarsheim. — Daselbst großer Frühschoppen mit Musik im Gasthaus zur Rose. — Um 12 Uhr Abmarsch nach dem Wunnenstein. — Daselbst 15 Minuten Aufenthalt. — Weiter marsch nach Beilstein. — Beilstein: 3 Uhr Festessen im Gasthaus zur Post. Gedeck ohne Getränk 2 — Rückfahrt nach Stuttgart ab Beilstein 6", Ankunft !M. — Schlußschoppen im Hotel Textor. S p r e ch s a a l. Vertrieb von Verlagsartikeln durch den Kommissionär. Bekanntlich werden die Verlagsartikel von Alfred Michow in Charlottenburg in Bazaren und Warengeschäften bedeutend unter dem Preise verkauft. Aus diesem Grunde kann der Sorti menter sie nicht führen. Verkauft er sie nämlich zu denselben Preisen wie der Bazar, so wird er als -Schleuderer- angesehen und hat die Folgen zu tragen, verkauft er sie dagegen zu dem satzungsgemäß gestatteten Preise — der doppelt so hoch als der Bazarpreis ist — so schädigt er sein Geschäft und diskreditiert den Buchhandel. Der Sortimenter muß also absolut auf derartigen Verlag verzichten. Herr Michow will aber nicht auf den Sorti menter verzichten. Was thut er? Er wendet sich an seinen Kom missionär; dieser versendet ein Rundschreiben, in dem die Michow- schen Verlagsartikel angepriesen werden, — nicht etwa aber als Verlag von Michow, sondern in der Art, daß jeder unbefangene Sortimenter sie als Verlag des betreffenden Kommissionärs betrachten muß. — Neu ist diese» Verfahren des Herrn Michow zweifellos; ob erfolgreich, erscheint mir dagegen zweifelhaft; denn meines Erachtens hat der getäuschte Sortimenter das Recht, die Rücknahme Michow'scher Verlagsartikel zu beanspruchen, wo er ganz andere Ausgaben, Ausgaben aus dem Verlage des betreffenden Kom missionärs zu kaufen gedachte und kaufen wollte. Ich bitte um Meinungsäußerung. Berlin. W. Challier. Erwiderung. Dieser Bekanntmachung wird meinerseits hinzugefügt, daß Herr Alsred Michow mir seiner Zeit nur einen einzigen Prospekt zur Beilegung in verschiedenen Fachblättern eingesandt und den selben. ohne mich vorher in Kenntnis zu setzen, mit meiner Firma versehen hatte. Nachdem ich Herrn Michow verständigt habe, daß er dies künftig unterlassen soll, hat diese Angelegenheit für meinen Teil ihre Erledigung gesunden. Leipzig. F. E- Fischer. 645*
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