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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.06.1898
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- Erscheinungsdatum
- 30.06.1898
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- Deutsch
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4870 Nichtamtlicher Teil. 148, 30. Juni 1898. Bibel, 19 von Peter Schösser und Joh. Fust, 63 von Schösser allein; 2) Straßburg, nicht nach 1461; aus 27 Pressen, von Mentelin bis Matthias Brand, 585 Drucke, darunter 34 von dem Erstge nannten, aber 196 von unbekannten Druckern; 3) Bamberg, 1461; aus 5 Pressen 17 Drucke, fast nur Missalien und Breviarien; 4) Köln, 1466, aus 33 Pressen von Ulrich Zel oder Zell bis Hein rich von Neuß 722 Drucke, darunter nur 78 von unbekannten Druckern und viele bei Hain nicht vorkommende; 5) Eltvil, ohne Angabe der Drucke aus 4 Pressen von Heinrich Bechtermünze 1467 bis Nicolaus Bechtermünze 1477; 6) Augsburg, 1468, aus 23 Pressen von Günther Zainer bis Lucas Zeissenmair 422 Drucke; 7) Nürnberg, 1470, von Johann Sensenschmid bis Wilhelm Winter, aus 19 Pressen 369 Drucke; 8) Speier, 1471, vom Drucker der Lostilis, sedolastisg. bis Conrad Hist 1492, aus 6 Pressen 112 Drucke; 9) Eßlingen, 1472, von Conrad Fyner bis zum Drucker des Briefes des Bundes in Schwaben 1490, aus 3 Pressen 47 Drucke; 10) Ulm, 1473, von Johann Zainers erster Druckthätigkeit bis zu seiner zweiten 1498, aus 9 Pressen 107 Drucke; 11) Lauingen im bayrischen Schwaben, nur Augustinus, äs eovssvsv svg.vgsIisMruio, eines unbekannten Druckers von 1473; 12) Merseburg, Lucas Brandiß 1473 bis zum Drucker von Jsidorus, Solilogum, 1479, 4 Drucke; 13) Marienthal im Unterelsatz, 4 Drucke der Brüder vom gemein samen Leben von 1474 und ohne Jahr; 14) Lübeck, 1475, von Lukas Brandiß bis zu Georg Richolss erster Druckerthätigkeit 1497, aus 5 Pressen 42 Drucke; 15) Breslau, 2 Drucke Kaspar Elyans von 1475 und ohne Jahr; 16) Blaubeuren, 8 Drucke von Conrad Mancz, nicht später als 1478 und ohne Jahr; 17) Rostock, 6 Drucke der Brüder des Hauses zum grünen Garten bei S. Michael von 1476 und ohne Jahr; 18) Reichenstein, vermutlich in der Nähe Kölns, nicht in Schlesien, Oiaiogus ivtsr Lugovsm Oatovsm st Oiivsrium von 1477; 19) Schussenried, 2 Drucke, ^rstivus, 6rs.eobus st Lolixsva, (nicht koiisosvL), von 1478 und Nsrsvtivs, Oomosäms ohne Jahr; 20) Würzburg, 9 Drucke Georg Reysers, der 1479 anfing, von 1481 und ohne Jahr; 21) Reutlingen, 74 Drucke Michael Greyss und Johann Otmars, von 1478 bis nach 1499; 22) Magdeburg, 16 Drucke aus den Jahren 1480—91, von Barth. Ghotan bis Moritz Brandiß aus Leipzig, aus 5 Pressen stammend; 23) Memmingen, 52 Drucke von Albrecht Kunne, vorher in Triest, aus den Jahren 1479—1500 und z. T. ohne Jahr; 24) Urach, 6 Drucke Konrad Fyners, vorher in Eßlingen, aus dem Jahre 1481 und ohne Jahr; 25) Passau, 25 Drucke des Benedictus Mayr und des Johann Petri, aus den Jahren 1-182 bis 1493, und ohne Jahr; 26) Trier, nur Herrn, de Schildis, Lxseuluru ivauuals saosrästuro, von 1481 ohne Druckerangabe; 27) Leipzig, 148 Drucke aus 11 Pressen, von Marcus Brandiß, 1481, bis Jacob Thanner 1495; 28) München, Wann, tzuLärLgseiumis, gedruckt von Johann Schobsser, vorher in Augsburg, ohne Jahr; 29) Erfurt, 1482, von Paul Wider bis zum Drucker des tUwLvasd Lrtoräisvss und dem von LollLvus, Ustsriuivatio, elfteres nicht nach 1500, 15 Drucke aus 8 Pressen; 30) Metz, 7 Drucke aus den Jahren 1482—1499, aus den Pressen des Joh. Colini und Gerardus de Nova Civitate und Kaspar Hochselder, vorher in Nürnberg; 31) Eichstätt, 3 Drucke Michael Reysers, etwa 1484—88; 32) Heidelberg, 1485, vom Drucker von Lindelbach, krasospts, la- tiuita.tis, bis Heinrich Knoblochtzer, vorher in Straßburg, 28 Drucke aus 5 Pressen; 33) Regensburg, Niss-äs ÜÄti8xoususs, gedruckt 1485 von Joh. Sensenschmid, vorher in Bamberg; 34) Stuttgart, nur -Die Fürsten- ... die zu der Erwählung Maximilians . . . erschienen sind, nach 16. Februar 1486 ge druckt, vielleicht von Konrad Fyner, der 1481 in Urach war; 35) Münster, 2 Drucke Joh. Limburgs aus dem Jahre 1486 und ohne Jahr; 36) Schleswig, 1486, kein Druck angegeben, nur der Name Steph. Arndes, der vorher in Perugia gewesen; 37) Ingolstadt, 1487, von dem unbekannten Drucker von Lescherius, kbstoriea, bis Johann Kachelofen, 9 Drucke aus 5 Pressen; 38) Stendal, 2 Drucke des Joachim Westphal um 1488; 39) Hagenau, 37 Drucke von Heinrich Gran, von 1489 an; 40) Hamburg, 2 Drucke von Johann und Thomas Borchard 1491 und ohne Jahr, und ein Ursvim-ium Uambargsnss ohne Drucker und ohne Jahr; 41) Kirchheim, 4 Drucke; 42) Marienburg, 1 Druck von Jakob Karweysse, von 1492; 43) Freiburg i. Br., 3 Drucke Kilian Fischers um 1493 und 1494, und 7 Friedrich Riedrers von 1493 und später; 44) Lüneburg, eine Imitativ Lbristi, gedruckt 1493 bei Joh. Luce; 45) Freising, Ls tu scoiaris, gedruckt 1495 bei Joh. Schäffler, vorher in Ulm; 46) Freiberg, Lbs-rstrs, üäsi odristis.uLs, gedruckt 1495 von Konrad Kachelofen, der vorher, in demselben Jahre, und nachher in Leipzig druckte; 47) Offenburg, OLiaociolus, HuLäruggsiomIs, eines unbekannten Druckers vom Jahre 1496; 48) Zinna, Nitzschewitz, ksgltsrimu, aus der Druckerei des ehemaligen Listercienserklosters; 49) Tübingen, 12 Drucke von Joh. Otmar, vorher in Reutlingen, 1498 und folgende Jahre; 50) Danzig, ein Druck Konrad Baumgartens von 1499; 51) Pforzheim, Widmann, Rechnung auf allen Kaufmannschasten, gedruckt 1500 von Thomas Anshelm, vorher in Straßburg. Den Schluß machen unter Nummer 52) 47 Drucke von unbekannten deutschen Orten aus den Jahren 1472 bis 1500. Kleine Mitteilungen. Benennung des verantwortlichen Redakteurs. — Der Angeklagte 17. ist verantwortlicher Redakteur der Zeitschrift S. In der am 1. April 1897 erschienenen Nummer war aber der Name U. als der des verantwortlichen Redakteurs angegeben. Deshalb aus ß 7 des Preßgesetzes bestraft, machte 17. geltend, U. sei sein Schriststellername, unter dem er seinen Mitarbeitern allein bekannt gewesen sei; diese hätten die irrige Benennung ohne sein Wissen veranlaßt. Der Verleger habe aber den richtigen Sach verhalt gekannt, auch die Polizei habe seinen Schriststellernamen gekannt, und er habe das Versehen selbst dem Polizeipräsidenten angezeigt. Das erstinstanzliche Urteil macht geltend, der Re dakteur sei mit seinem richtigen Namen zu benennen. Für die nichtrichtige Bezeichnung sei jeder strafbar, der durch schuld haftes Verhalten diese herbeigesührt habe; N. habe aber fahr lässig gehandelt, weil er wußte, daß seine Mitarbeiter nur den Schriststellernamen gekannt hätten. Auf Revision des An geklagten wurde das Urteil aufgehoben. Nur die Anführung des richtigen Familiennamens genüge dem Gesetz, insbesondere der Obrigkeit gegenüber und zur Feststellung der Identität. Nur dem Drucker und Verleger sei Gebrauch der Firma gestattet. Das Verschulden des Angeklagten sei bedenkenfrei sestgestellt, und dem Redakteur liege ob, für richtige Bezeichnung Sorge zu tragen. Allein 8 18 erfordere, daß eine falsche Angabe gemacht sei. Dies setze eine wissentlich falsche Angabe voraus, die Angeklagter nicht gemacht habe, während die Mitarbeiter sie unwissentlich gemacht hätten, wenn auch fahrlässig. Die Straf verfolgung sei aber schon durch Verjährung ausgeschlossen gewesen. (Urteil U. 3487/97 vom 7. Dezember 1897, mitgeteilt in der Deut schen Juristen-Zeitung Nr. 13 v. 15. VI. 98.) Lortzings Oper -Regina-. (Vgl. Nr. 144 d. Bl.) — Ueber dieses gegenwärtig vielumstrittene Bühnenwerk Albert Lortzings ging dem Leipziger Tageblatt, das sich gleich anderen Blättern mit dieser Angelegenheit beschäftigt hatte, unterm 26. d. M. von glaubwürdiger Seite folgendes Schreiben zu: -Gestatten Sie einem in die Verhältnisse eingeweihten Unparteiischen, Ihnen Aufklärung zu geben. — Die Oper -Regina- von Lortzing ist noch nie ausgesührt worden; die selbe ist von den Erben Lortzings vor fünfzehn Jahren dem damaligen Verleger von Lortzings Werken, dem verstorbenen Schriftsteller Carl Wilhelm Batz in Mainz, übergeben worden. Nach Ablauf der dreißigjährigen Verjährungsfrist nach dem Tode Lortzings an dessen Werken entstand zwischen den Erben Lortzings und Batz ein Prozeß wegen der Tantiemen- Abrechnung. Nachdem dieser Prozeß zu gunsten der Erben Lortzings entschieden wurde, hat Batz auch die Oper -Regina- herausgeben müssen, was vor ca. sechs Jahren an den Rechts beistand der Erben Lortzings, 1)r. jar. Carlebach in Mainz, erfolgte. Der inzwischen verstorbene Carl Voltz in Mainz, der Verleger der Werke Richard Wagners, bemühte sich um die Oper -Regina«; es kam auch ein Vertrag zwischen den Erben Lortzings und Carl Voltz zu stände, wonach dem Voltz die Oper -Regina- überlassen wurde zwecks Verwertung und speziell der Veranlassung einer Neu- bezw. Umarbeitung, da der Charakter des Werkes etwas zu revolutionär sei. Die Umarbeitung erfolgte auch durch Bruch, eine Aufführung fand jedoch nicht statt. Carl Voltz, der inzwischen verstorben, verkaufte die neue Bearbeitung der Partitur der -Regina- an Wilhelm Müller in Mainz. Ob Voltz hierzu ein Recht hatte, das
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