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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.06.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-06-17
- Erscheinungsdatum
- 17.06.1898
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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453t) Nichtamtlicher TeL 137, 17. Juni 1898 8 8. Der Vorsteher des Vereins. Die Vertretung des Vereins und die Erledigung der laufenden Geschäfte ist dem aus drei Jahre zu wählenden, aber wieder wähl- baren, in Leipzig wohnhaften Vorsteher anvertraut. Namentlich liegt ihm ob: 1. die Satzungen des Vereins aufrecht zu erhalten und alle satzungsgemäßen Beschlüsse zu vollziehen; 2. den Briefwechsel zu besorgen; 3. die Aufnahme neuer Mitglieder zu bewirken und die Mit gliederliste zu führen; 4. die Hauptversammlung zu veranstalten und zu leiten; 5. für den Eingang der Einnahmen des Vereins, sowie für Be streitung der Ausgaben zu sorgen, die Kasse zu führen und in der Hauptversammlung Bericht über das Vereinsvermögen vorzulegen; 6. das Archiv des Vereins zu bewahren und die Eintragungen wider Nachdruck von Verlagswerken in dasselbe zu bewirken und in einem der Organe des Vereins zu veröffentlichen; 7. mit der Ausführung rechtswissenschaftlicher Arbeiten den Vereinsanwalt zu beauftragen; 8. im Bedürfnisfalle außerordentliche Versammlungen und Ausschutzsitzungen zu berufen und zu leiten; 9. überhaupt alle Maßregeln zu ergreifen, welche geeignet sind, das Wohl des Vereins und des deutschen Musikaltenhandels zu fördern. 8 9. Der Ausschuß für Verkaufsnormen. Der von der Hauptversammlung zu wählende Ausschuß für Verkaufsnormen besteht aus fünf auf drei Jahre zu wählenden, aber wieder wählbaren Vereinsmitgliedern. Der Ausschuß, der sich selbst einen Vorsitzenden und Schriftführer giebt, hat Gutachten über Verfehlungen gegen die Verkaufsnormen und über vor geschlagene Ergänzungen derselben zu erstatten. 8- 10. Der Ausschuß für Urheberrecht. Der Ausschuß für Urheberrecht besteht aus fünf von der Haupt versammlung aus drei Jahre zu wählenden, aber wieder wähl baren Verlegermitgliedern, von denen drei als Vorsitzender, Schrift- sührer und Schatzmeister der Anstalt für musikalisches Aufführungs recht am Sitze des Vereins und der Anstalt wohnhaft sein müssen. Der Ausschuß hat sich auf Verlangen des Geschäftsführenden Aus schusses gutachtlich über bestehendes und anzubahnendes Urheber recht zu äußern, sowie diesem selbständig Vorschläge über Maß nahmen zur Durchführung und Förderung des Urheberrechts zu machen. Er hat vom Vereine begründete oder mitbegründete An stalten für Urheberrecht zu leiten oder mitzuverwalten. 8 11. Die Ortsvereine. Die ordentlichen Vereinsmitglieder eines Ortes können sich zu Ortsvereinen zusammenschließen. Nach Genehmigung ihrer Satzungen durch den Geschästssührenden Ausschuß des Vereins der Deutschen Musikalienhändler sind die Ortsoereine berechtigt, An träge als Vereine an die Hauptversammlung zu stellen und vom Vereine der Deutschen Musikalienhändler zu bestellende Pfleger selbst zu wählen. 12. Der Anwalt des Vereins. In allen wichtigen Rechtsangelegenheiten ist der Vereinsanwalt gutachtlich zu hören. Derselbe nimmt an der Hauptversammlung, deren urkundliche Niederschrift er führt, und an den Ausschuß sitzungen, die einen Rechsbeistand erheischen, teil, giebt auf Wunsch des Vorstehers Rechtsgutachten ab, besorgt rechtswissenschaftliche Arbeiten für den Verein und hält die Stistungsurkunden sowie die vom Verein abgeschlossenen Verträge in Gewahrsam. 8 13. Das Vereinsarchiv. In das Archiv des Vereins der Deutschen Musikalienhändler werden vom Vorsteher des Vereins auf Antrag nach gebühren freier Einsendung der Werke nebst Begleitrechnung diejenigen musi kalischen Verlagswerke der Mitglieder des Vereins gegen eine zur Bestreitung der Unkosten bestimmte Gebühr von 10 o) für das Werk eingetragen, die auf Grund der deutschen Gesetzgebung über Schutz des Urheberrechts einen Anspruch aus Rechtsschutz haben. Auf den einzutragenden Werken ist in deutscher Sprache oder Uebersetzung der Vermerk anzubringen: »Eingetragen in das Vereinsarchiv-. Durch Eintragung der Originalgestalt eines Werkes oder der ersten Form der Veröffentlichung sind alle weiteren Ausgaben, neuen Auslagen, Einzelhefte und Bearbeitungen zur Führung des Vermerks -Eingetragen in das Vereinsarchiv« berechtigt, ohne daß sie einer besonderen Eintragung bedürfen. Bearbeitungen, die als Neuschöpfungen anzusehen sind, werden auf Wunsch unter dem Namen des Bearbeiters eingetragen. Die zur Eintragung bestimmten Werke sind bei Erscheinen dem Vorsteher einzusenden. Die zur Eintragung eingesandten Werke werden dem Verleger zurückgestellt, gedruckte Verzeichnisse zu den Akten genommen. Die Eintragungen werden monatlich in einem der Organe des Vereins veröffentlicht. 8 14. Veröffentlichungen des Vereins. Die einmalige Veröffentlichung der amtlichen Schriftstücke des Vereins in dem -Börsenblatte für den deutschen Buchhandel- und den -Mittheilungen des Vereins der Deutschen Musikalienhändler - gilt als zur Kenntnis der Mitglieder gebracht. Ver Verein kann zur Aufklärung über musikalisches Urheberrecht und zu dessen Weiterentwickelung dienende Schriften entweder selbst veröffentlichen oder ihre Herausgabe durch Unterstützung fördern. 8 15- Veränderung der Satzungen. Jeder Antrag auf Abänderung der Satzungen, der vom Aus schüsse einstimmig gestellt oder von der Hälfte der ordentlichen Vereinsmitglieder unterstützt sein muß, ist nach Durchberatung durch den Ausschuß mit einem Berichte desselben der Hauptver- versammlung vorzulegen, die mit Zwridritteil-Mehrheit der an wesenden ordentlichen Mitglieder in einer beschlußfähigen Ver sammlung hierüber zu entscheiden hat. 8 16- Auflösung des Vereins. Ein Antrag auf Auflösung des Vereins, der von der Hälfte der ordentlichen Vereinsmitglieder unterstützt sein muß. kann nur nach Zustimmung des Ausschusses der Hauptversammlung vor gelegt werden, die bei vorhandener Beschlußfähigkeit (ß 6 o) mit Zweidritteil-Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder diese Auflösung beschließen kann. Im Falle der Auflösung gehen Vereinsarchiv, sowie Vermögen und Schriftstücke des Vereins an den Börsenverein der deutschen Buchhändler über. Vkl 2616111118 siiivr meäiriuiselivr Work« »U8 Verlag vcm >Vi1Il6ll11 Lrl11II1lii1l6I' in Wien. 1898. 6r. 8». 76 3. Dieses mit den Bildnissen der Herren Wilhelm Braumüller sen. und Wilhelm Braumüller jun., drei Ansichten der Geschäftsräume der Firma, 35 Porträts hervorragender medizinischer Verfasser des Braumüllerschen Verlags, vielen Randleisten und Abbildungen aus Verlagswerken der Firma geschmückte Verzeichnis wurde anläß lich der diesjährigen Jubiläumsausstellung in Wien und des fünfzigjährigen Bestehens der Firma (2. September 1898) heraus gegeben. Aus dem Vorworte des Verzeichnisses, das seiner ganzen Ausstattung nach von großer Sorgfalt der Herausgeber zeugt, entnehmen wir, daß am I. Januar 1836 Wilhelm Braumüller und L. W. Seidel, letzterer als stiller Kompagnon, in das seit 1783 bestehende Verlags- und Sortimentsgeschäft von R. von Mösle's Wwe. unter der Firma -R. von Mösle's Wwe. und Braumüller« eintraten, wodurch die eigentliche Gründung des Ver lages von Wilhelm Braumüller bereits in das Jahr 1783 zurück- zuoerlegen wäre. Spezialität des von Mösleschen Verlages war die rechts- und staatswissenschaftliche Litteratur. Nach vier jährigem Bestände dieses Sozietätsverhältnisses übernahmen die beiden Kompagnons am 1. Januar 1810 das Geschäft für alleinige Rechnung unter der Firma -Braumüller L Seidel» und dehnten nun ihre Verlagsthätigkeit auch aus andere wissenschaftliche Ge biete, namentlich die Medizin, aus. Am 2. September 1818 wurde die Gesellschastsfirma aufgelöst und die Einzelfirma -Wilhelm Braumüller- gegründet, die sonach am 2. September d. I. auf ein fünfzigjähriges Bestehen zurückblickt. Etwa 75 Werke gingen damals in den Verlag Braumüllers über und bildeten die Grundlage des jetzigen, das Gesamtgebiet der Wissenschaften umfassenden Verlages. Auf die typographische Ausstattung aller Werke wurde eine außergewöhnliche Sorgfalt verwendet, und es hat dies ganz wesent lich mitgewirkt, eine große Zahl litterarischer Notabilitäten der einheimischen sowohl, als auch vieler autzerösterreichischen Hoch- und Fachschulen für den Verlag zu gewinnen. Es ist ein an erkanntes Verdienst der Verlagshandlung, zuerst das auf dem österreichischen Buchhandel lastende Vorurteil, von dem selbst öster reichische Schriftsteller befangen waren, die ihre Werke außerhalb Oesterreichs verlegen zu müssen glaubten, beseitigt und durch den Umschwung in diesen Verhältnissen zur Selbständigkeit des öster reichischen Buchhandels beigetragen zu haben. Während das in Rede stehende Jubiläumsverzeichnis nur eine Auswahl von Werken aus einer der Hauptoerlagscichtungen, der Medizin, bietet, giebt der Gcsamtvcrlagskatalog schon bei flüchtigem
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