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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.06.1898
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- 1898-06-03
- Erscheinungsdatum
- 03.06.1898
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- Deutsch
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4148 Nichtamtlicher Teil. HS 125, 3. Juni 1898 Delegiertenversammlung des Verbandes deutscher Journalisten und Schriftsteller in Men. Im Saale des Kaufmännischen Vereines zu Wien fand am 31. Mai die Delegierten-Versammlung des Verbandes der deutschen Journalisten- und Schriftstelleroereine statt, wozu Delegierte aus Berlin, München, Dresden, Frankfurt a. M., Breslau, Karlsruhe, Leipzig, Nürnberg, Lübeck, Straßburg und Brünn, sowie Delegierte des Wiener Journalisten- und Schriftstellervereins -Concordia» und des österreichischen Fachschriftstellerverbandes erschienen waren. Die Verhandlung nahm nach dem Bericht der -Neuen Freien Presse- folgenden Verlaus: Der Präsident der -Concordia», Herr Ferdinand Groß, eröffnete die Versammlung, indem er die Gäste aus dem Deutschen Reiche im Namen von Wiens Journalisten und Schriftstellern be grüßte. Redner hob hervor, daß der Delegiertentag viele wichtige Fragen zu behandeln habe, die für alle Standesgenossen schwer in die Wagschale fielen. Er drückte seine Freude darüber aus, daß so viele Vereine sich zu einer Körperschaft verbunden haben. Zum Schlüsse der Begrüßung hob der Präsident der -Concordia» her vor, daß die Verhandlungen des Delegiertentages einen günstigen Verlauf nehmen werden unter der Devise: -Die Einigkeit macht die Stärke. - Es wurde hierauf zur Konstituierung des Bureaus geschritten und als Vorsitzende die Herren vr. Gustav Steinbach (Wien), Otto Hörth (Frankfurt am Main), Gustav Dahms (»Berliner Presse»), als Schriftführer die Herren vr. Julian Sternberg (Wien), vr. Franz Ullstein (Berlin), Crome-Schwiening (Leipzig) und Schaumburg (München) gewählt. Der von Alexander Giesen (Frankfurt am Main) erstattete Bericht des Verbandsvorstandes wurde zur Kenntnis genommen und dem Frankfurter Verein der Dank für seine mühevollen Ar beiten ausgesprochen. Es referierte sodann Monsignore Knab (München) über eine Reihe von Mißständen des gerichtlichen Verfahrens gegenüber der deutschen Presse. In erster Linie erörterte der Referent in eingehender Weise die Anwendung des ambulanten Gerichts standes in Deutschland, durch welchen Angehörige der Presse vom Chesredakteur abwärts bis zum Setzerlehrling in die Ge fahr kämen, vor jedem beliebigen Gerichte zur Verantwortung gezogen werden zu können. Er verlangt ferner eine Abänderung der Bestimmungen des Berichtigungs-Verfahrens in der Weise, daß zumindest solche Berichtigungen sollen abgelehnt werden können, die sich als effektiv unwahr darstellen. Ein Krebsschaden des Ge richtswesens sei ferner der Zeugniszwang, durch welchen Redakteure gezwungen würden, gegen ihre Diskretion und gegen ihre Ehre Aussagen zu machen, und er illustriert die Verwerflichkeit dieses Verfahrens damit, daß selbst Staatsanwälte die Ablegung solcher Zeugenaussagen, zu welchen der Redakteur gezwungen werde, offen als nicht ehrenhaft bezeichnet hätten. Nicht weniger bedenklich sei die Aushebung der Verjährungsfrist. Die Presse wolle keine Bevorzugung, aber zumindest die gleiche Behandlung wie jeder andere Staatsbürger, und nachdem gegenüber den schwersten Ver brechen durch das Gesetz bestimmte Verjährungsfristen bestimmt seien, sei es absolut unerfindlich, wie die Redakteure nach einer ganz unbestimmten Zeit für Dinge angeklagt werden könnten, die schon längst Makulatur geworden seien. Monsignore Knab streift ferner die Härten beim Strafvollzug und bezeichnet es als nicht gerecht, daß ein Mann, der lediglich seiner Ueberzeugung Ausdruck gegeben habe, gleich einem gemeinen Verbrecher behandelt werde. Insbesondere sei jedoch in Deutschland in neuester Zeit eine Praxis eingetreten, gegen die der Kampf mit aller Energie ausgenommen werden müsse. Es sei dies die Anwendung des Grobc-Unfugs-Paragraphen auf die Presse. Ursprünglich habe der Paragraph bezüglich des groben Unfugs die Erregung von Un ruhen durch böse Buben aus der Straße betroffen. Durch successive Ausdehnung sei in der modernen Rechtsentwickelung der Grobe- Unfugs-Paragraph von dem bösen Buben bei dem Journalisten angelangt, und wenn man gegen den letzteren auf Grund anderer Paragraphen nicht einschreiten könne, dann werde der Grobe-Unfugs- Paragraph hervorgezogen. Redner erklärt: -Wir Schriftsteller wollen kein Privilegium für uns haben, wir wollen nur die Aus hebung einer gegen uns gerichteten Ausnahmsgesetzgebung, die der modernen Zeit nicht zur Ehre gereicht.» Er beantragt schließlich folgende Resolution: -Der Delegiertentag anerkennt, es sei in Wahrung seiner Berufs- und Standesinteressen und in Verteidigung der versassuns- mäßig gewährleisteten Gleichberechtigung aller Staatsbürger, sowie des Rechtes der freien Meinungsäußerung mit allen ge setzlichen Mitteln in ruhiger Ausdauer der Kampf gegen die Weiterentwickelung einer Rechtsprechung, die nach und nach auf Grund unklarer und dehnbarer gesetzlicher Bestimmungen gegen die deutsche Presse eine vielgestaltige Ausnahmsgesetzgebung schafft, wie eine solche anderen Berufskreisen und Staatsbürgern gegenüber nicht besteht und nicht angestrebt wird, fortzusetzen.- Dahms (-Berliner Presse») empfiehlt, gegen diese Ausnahms gesetze eine Petition an den Deutschen Reichstag zu richten. vr. Steinbach erörtert das objektive Verfahren, das er als eine rein österreichische Spezialität bezeichnet, das Strafen versüge und vollstrecke, bevor ein Verfahren überhaupt begonnen habe, durch harte Geldstrafen und noch mehr durch Störung des Be triebes das Zeitungswesen empfindlich schädige. Redner beantragt folgende Resolution: -Der Delegiertentag erklärt, daß das sogenannte objektive Verfahren nicht als ein gerichtliches Verfahren, sondern als ein administratives Verfahren zu betrachten ist, in dem die Strafe vor dem Verfahren verhängt und vollzogen wird. Der Dele giertentag erklärt, daß in Preßsachen nur die subjektive Ver folgung platzgreifen und der unter Anklage gestellte Jour nalist seinem gesetzlichen Richter nicht entzogen werden darf.» Jm Sinne dieses Redners sprachen die Herren v. Salvis- berg (München), Barsch (Breslau), Neumann-Hofer (Berlin), während Schlesinger (Breslau), obwohl er dem Anträge bezüglich des objektiven Verfahrens beipflichtet, dennoch der Ansicht Ausdruck giebt, daß das objektive Versahren mitunter für die Journalistik vorteilhafter wäre, als die subjektive Verfolgung. Dagegen weist Pappenheim (Wien) darauf hin, daß das objektive Verfahren als ein Ausfluß vollkommenster Willkür be zeichnet werden müsse, durch welche vielfach der wirtschaftliche Ruin von Zeitungs-Unternehmungen herbeigeführt werden könne. Der Journalist sei außer stände, sich gegen das objektive Verfahren zur Wehre zu setzen; er könne zum Hochverräter gestempelt werden, ohne ein Wort dagegen einwenden zu dürfen. Ueberdies sei es mit dem objektiven Verfahren nicht immer abgethan. Das objek tive Versahren sei als eine Abnormität zu betrachten, die in die moderne Zeit überhaupt nicht hineingehöre. Die Anträge der Herren Monsignore Knab, Dahms und vr. Steinbach wurden sodann in namentlicher Abstimmung ein hellig angenommen. Hans Kästner (München) empfiehlt hierauf namens des Mün chener Journalisten- und Schriftstellervereins folgenden Antrag: -Jeder Versuch, die Presse zum Gegenstände fiskalischer Maß nahmen zu machen, ist sowohl im Hinblicke auf die Notwendig keit der Wahrung ihrer Freiheit, als auch im Interesse des Volkes, dem ein unentbehrliches Bildungs- und Verkehrsmittel nicht ver teuert werden darf, und nicht zuletzt mit Rücksicht aus die wirt schaftlichen Existenzbedingungen der Journalisten energisch zurück zuweisen.- Schlesinger (Breslau) bringt bei diesem Anlasse die fiskalischen Belastungen zur Sprache, welche für die deutsche Presse durch Ein führung des Gewichtsportos geplant werden. vr. Licht (Brünn) erörtert den österreichischen Zeitungsstempel und stellt folgenden Zusatzantrag: -Von diesem Gesichtspunkte ge leitet, erklärt der Verband den Bestand oder die Einführung des Zeitungsstempels als verwerflich.- Beide Anträge wurden einhellig angenommen. Ein Referat des Herrn Dahms (Berlin) über journalistische Stellenvermittlung wurde nach einer kurzen Debatte, in der Chef redakteur Wilhelm Singer (Wien) über die Bestimmungen der internationalen Prcßassociation auf diesem Gebiete Mitteilungen machte, unter grundsätzlicher Billigung der Prinzipien des Referates zur weiteren Behandlung dem Vororte überwiesen. Nach dem Referate von Giesen (Frankfurt a/M.) wurden Be stimmungen über die Kompetenz des Verbandsvorstandes gegenüber den Lokalausschüssen und über den Ausbau des Verbandes durch Gründung neuer Lokalvereine genehmigt. Auf Antrag des Ver- eins -Berliner Presse- wurde beschlossen, sämtlichen Schrist- stellervereinen zu empfehlen, die Mitgliedschaft der internationalen Preß-Union zu erwerben. Nach Diskussionen über die Vorbereitung zum journalistischen Berufe und über die Modalitäten bezüglich der Unterstützung not- leidender Schriftsteller wurde zur Wahl des Vorortes für das nächste Geschäftsjahr geschritten. Von Dahms (Berlin) wurde als Vorort zur Führung der Verbandsgeschäfte Wien in Vorschlag gebracht, was jedoch von vr. Steinbach mit der Motivierung abgelehnt wurde, daß sich das Eingreifen Wiens in deutsche Ver hältnisse nicht empfehle. Hieraus wurde einhellig mit der Führung der Verbandsgeschäfte der Verein -Berliner Presse- betraut und ihm auch die Wahl des nächsten Vorortes überlassen. Vorsitzender vr. Steinbach schloß hierauf den Delegiertentag, indem er allen Faktoren, die für das Interesse des Verbandes ge wirkt haben, insbesondere dem Vororte Frankfurt, den Referenten und dem von der -Concordia- gebildeten Wiener Lokal-Komitee in warmen Worten den Dank ausdrückte. Schließlich wurde auf Antrag des Herrn Crome-Schwiening (Leipzig) dem Vor sitzenden für seine intensive Thätigkeit der Dank durch Erheben von den Sitzen ausgedrückt.
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