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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.05.1898
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.05.1898
- Sprache
- Deutsch
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118, 25. Mai 18S8. Nichtamtlicher Teu. 8901 nächst abzusehen und nur über die Prinzipalfrage Beschluß zu fassen, ob die Anstalt begründet werden solle oder nicht. Die vom Vorsitzenden gestellte Frage, ob eine Anstalt dieser Art errichtet werden solle, wurde gegen 4 Stimmen angenommen und hierauf der Antrag des Herrn Franz Plötner gegen 8 Stimmen abgelehnt. Die Versammlung trat hierauf, nachdem also grundsätz' lich die Errichtung der Anstalt beschlossen worden war, in die Einzelberatungen des Entwurfs ein Da das in der vorigen außerordentlichen Hauptversammlung geltend ge machte Hauptbedenken der Erstreckung der Gebühr auch auf die durch das Urheberrecht nicht mehr geschützten Werke, deren Anteil zur Bestreitung der Verwaltungskosten dienen sollte, von dem Ausschüsse vorweg durch Tilgung der entsprechenden Ausführungen beseitigt worden war, so gelangte der gesamte 26 Paragraphen umfassende Entwurf ohne grundsätzliche Aenderungen in der festgestellten Form gegen 2 Stimmen zur Annahme, wobei der Vorsteher ermächtigt wurde, etwa nötig werdende unwesentliche redaktionelle Aenderungen in den Satzungen, soweit dadurch der Sinn nicht verändert wird, selbständig vorzunehmen. Die Erörterungen waren belebt, wurden aber durchweg friedlich geführt. Es beteiligten sich daran hauptsächlich die Herren Hugo Bock, Georg Bratfisch, Albin Cranz, W. Diet rich, L. Gurckhaus, vr. O. von Hase, Adalbert Hein richshofen, Rob. Lienau d I., Rich Linnemann, K.Peiser, Franz Plötner, Ad. Robitschek, Alb Röthin g, Mart. Sander, Fritz Schuberth d I., Jos. Weinberger, Kommerzienrat H. Zimmermann. Da es bereits abends >/z9 Uhr geworden war, so mußte die Versammlung zur weiteren Erledigung der Tagesordnung auf den nächsten Vormittag 9 Uhr vertagt werden. An diese erste Tagung schloß sich ein fröhliches Bei sammensein der Musikalienhändler im Deutschen Buchhändler hause an, das, zahlreich besucht und auch von Tonkünstlern beehrt, munter verlief. Für diese Veranstaltung gebührt Herrn Edmund Astor der Dank der Kollegen Durch die vom Verein der Deutschen Musikalienhändler in den letzten Jahren unternommenen größeren Aufgaben, so insbesondere infolge der geplanten Unternehmung der Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht, war der Erwerb des Rechtes der juristischen Person für den Verein zur Not wendigkeit geworden. Schon für die außerordentliche Haupt versammlung vom 15. April war deshalb der Antrag auf Abänderung der Satzungen gestellt, in dieser Versammlung aber auf die ordentliche Hauptversammlung vertagt worden. Der vom Geschäftsführenden Ausschüsse vorgelegte Entwurf neuer Satzungen hatte sich darauf beschränkt, außer dem Rechte der juristischen Person nur dasjenige neu aufzunehmen, was durch die Thätigkeit des letzten Jahrzehnts und die Beschlüsse des letzten Tages notwendig geworden war. Die Versammlung beriet den Entwurf eingehend durch und nahm ihn ohne wesentliche Aenderungen einstimmig an. An dieser Beratung beteiligten sich hauptsächlich die Herren A Cranz, W. Dietrich, L. Gurckhaus, Or. O. o. Hase, H Hinrichsen, Rob Lienau d I, R. Linne mann, K Peiser, A. Robitschek, Fritz Schuberth d. I., H Zimmermann. Neu wurde hinzugefügt die Einführung einer Strafe für diejenigen Ortsanwesenden, die unentschuldigt von der Haupt versammlung wegbleiben. Diese Beträge sollen zu einem wohlthätigen Zwecke verwendet werden. Unter die Pflichten der Mitglieder wurde noch aus genommen: »An solche Musikalienhändler und Wiedcrverkäufer, die vom Börsenvereins - Vorstande oder durch die Haupt versammlung des Börsenvereins von der Benutzung der Fünfundsechzigster Jahrgang. Einrichtungen und Anstalten desselben .ausgeschlossen sind, sowie an Bazare und Warenhäuser, die sich nicht zur Ein haltung der Verkaufsnormen des Vereins der Deutschen Musikalienhändler dem Vereine gegenüber verpflichtet haben, nicht zu liefern « Hierauf legte der nach den alten Satzungen gewählte Geschäftsführende Ausschuß sein Amt nieder. Herr Robit schek aus Wien sprach den Mitgliedern des zurücktretenden Ausschusses den Dank für die Verwaltung der Geschäfte aus. Bei der Neuwahl des Geschäftsführenden Ausschusses wurde Herr vr. O. von Hase zum Vorsteher gewählt, die Herren Richard Linnemann, Ludwig Gurckhaus, Karl Peiser und Fritz Schuberth d. I. zu Mitgliedern des Ge schäftsführenden Ausschusses In den Ausschuß für Urheberrecht wurden gewählt: die in Leipzig wohnhaften Mitglieder Herren l),-. O von Hase, Albert Röthing und Felix Siegel, die unter sich die Aemter zu verteilen haben werden, sowie die Herren Hugo Bock in Berlin und Alwin Cranz in Leipzig und Brüssel; in den Ausschuß für Verkaufsnormen die Herren Max Brockhaus in Leipzig, W. Challier in Berlin, Max Forberg in Leipzig, Adalbert Heinrichshofen in Magdeburg und Felix Klemm in Leipzig. Als Verlegcrmitglieder von Ausschüssen der Anstalt für musikalisches Aufführungsrecht wurden neben den vom Verein selbst gewählten Mitgliedern des Ausschusses für Urheberrecht, der zur Leitung der Anstalt berufen ist, für die in der Haupt versammlung der Anstalt zu bewirkenden Wahlen einstimmig vorgeschlagen: in den Einschätzungsausschuß Herr Felix Siegel, Leipzig, in den Vergleichsausschuß Herr vr. Ludwig Strecker, Mainz, in den Rechnungsausschuß Herr W. Challier, Berlin, in den Unterstützungsausschuß Herr Franz Plötner, Dresden. Bei Besprechung der Rabattbestimmungen war die Hauptversammlung der Ansicht, daß es nicht nötig sei, die vom Börsenverein mit Schreiben vom ^6. November 1897 vorgeschlagenen Bestimmungen in die Verkaufsnormen des Vereins auszunehmen, da sie zum Teil bereits in der bis herigen Fassung darin enthalten, zum Teil durch die an diesem Tage beschlossene Satzungsänderung erledigt seien. Der Geschäftsführende Ausschuß wurde auf Antrag des Herrn Robitschek damit betraut, in der Angelegenheit Michow in Berlin in geeigneter Weise vorzugehen. Der Vorsteher legte nach Erschöpfung der Tagesordnung den Entwurf zum Vertrage des Vereins der Deutschen Musi kalienhändler mit den königlich preußischen Stabs-Hoboisten vor. Auch dieser Vertragsentwurf wurde im Wortlaute mitgeteilt. Die zu dem ursprünglichen Entwürfe vom königlich preußischen Kriegsministerium befürworteten Aende rungen wurden sämtlich, bis auf eine nicht annehmbare, gut geheißen. Der Vertragsentwurf wurde nach Vornahme einer kleinen redaktionellen Aenderung auf Vorschlag des Herrn Robert Lienau d. I. in Berlin einstimmig angenommen, und sämtliche anwesende Musikalienverleger erklärten sich bereit, ihn für ihre Firma anzunehmen. Der Vertrag ist dazu bestimmt, der Verwendung gesetzlich unzulässiger Hand schriftlicher Vervielfältigungen ein Ende zu bereiten und zu gleich den besonderen Bedürfnissen des deutschen Heeres in eingehender Weise gerecht zu werden. Es steht zu hoffen, daß das Handschriften-Zeitalter auf demjenigen Gebiete des Buchwesens, auf dem es infolge der unentgeltlichen Arbeits kräfte der Militärmusik sich am festesten erhalten hatte, hier durch ein Ende finde. Herr Karl Peiser trug hierauf einen Antrag auf weitere Ausgestaltung der »Mittheilungen des Vereins der Deutschen Musikalienhändler« zu einem Wochenblatte für den deutschen Musikalienhandel vor, indem er ihn mit 515
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