3846 Künftig erscheinende Bücher. AS 116, 23. Mai 1898. VLIWLS V0H kkLM VLMLN IN LMllN. ^ w., LIobr6v8tiLSS8 13/14. 1898, Mitte Mai. In meinem Verlage erscheint in Kurzem: Handwörterbuch zum Bürgerlichen Gesetzbuch von Heinrich Bernhardt, Erstem Staatsanwalt in Göttingen. Mit einem Vorwort von Adolf Stölzel. VI und 366 Seiten 8". Geheftet ^ 6.—. Gebunden -A 7.—. Das Buch bietet ein eingehendes Sachregister, das dazu dient, aus sämtlichen bisherigen tiechtsgebieten in das B.G.B. hinüberzuführen, und enthält deshalb alle Schlagwörter des bisherigen Rechts. Für den Gebrauch des B.G.B. besteht das fühlbare Bedürfnis, durch die Vermittlung der bisher üblichen technischen Ausdrücke auf diejenigen Stellen des B.G.B. hingewiesen zu werden, in denen —vielfach unter Anwendung ganz anderer Ausdrücke — Entscheidendes über eine aufgeworfene Frage sich findet, oder aus denen sich ergiebt, daß das B. G. B. den Rechtsbegriff, um den es sich handelt, nicht mehr kennt und nicht mehr kennen will. Diesem Bedürfnisse soll das Wörterbuch abhelfen. Unter Benutzung der gangbarsten Hand- und Lehrbücher des gcmrinrn Rechts, des Preußischen Allgemeinen Landrechts, des Rheinisch - Französischen und des Ladischen Rechts, sowie des Sächsischen Lürgerlichen Gesetzbuchs sind die in diesen Rechten gebräuchlichen Ausdrücke ausgenommen, um demjenigen, der das Buch gebraucht, mag er nun dem einen oder dem anderen der erwähnten Nechtsgebiete angehören, das Hinein arbeiten in das B.G.B. zu erleichtern. Adolf Stößel, der Verfasser der rühmlichst bekannten „Schulung für die civilistische Praxis" rc., begleitet dieses Handwörterbuch mit einem einfahrenden Vorwort und giebt darin seiner Ucberzeugung Ausdruck, „daß das mit vielem Fleiße und Geschicke abgefaßte Such sich für das Linlrben in das Sürgerliche Gesetzbuch als sehr nützlich erweisen wird". Sernhardi's Handwörterbuch kann daher den Juristen aller Grade und aller Rechtsgebiete als ein unentbehrliches Hilfsbnch für das Studium und den praktischen Gebrauch des S.G.S. empfohlen werden. Ankündigungen für das Publikum stehen sogleich zur Verfügung Bezugsbedingungen: Rabatt: in Rechnung 25°/<>, gegen bar 30»/g und 9/8. Gebundene Exeurplare nur bar. Ich bitte zu verlangen. Hochachtungsvoll Franz Bahlen