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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.05.1898
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 03.05.1898
- Sprache
- Deutsch
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100, 3. Mai 1898. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 8307 Sälen der Akademie der Künste zu Berlin ist infolge des leb haften Besuchs über den 1. Mai hinaus, bis Freitag den 6. d. M. verlängert worden. Seit der Eröffnung der Ausstellung hat noch eine Reihe namhafter Illustratoren aus eigener Initiative ihre Arbeiten der Kommission eingereicht, so daß die Ausstellung jetzt ein nahezu vollständiges Gesamtbild der deutschen Jllustrations- kunst vor Augen führt. -Krebs», Verein jüngerer Buchhändler in Berlin. — Von dem Bestreben geleitet, seinen Mitgliedern stets das Beste zu bieten, und um die verflossene Saison würdig abzuschließen, hat sich der Vorstand bemüht, noch einen Vortragsabend zu ver anstalten, und hierfür den bekannten Rccitator Emil Tschirch gewonnen. Herr Tschirch, der bereits in vielen großen Städten aufgetreten ist und mit seinen Vorträgen die größten Erfolge erzielt hat, verfügt über ein vorzügliches Organ und eine berückende Vortragskunst. Aus dem reichhaltigen erlesenen Programm heben wir besonders hervor die ergreifende Fuchssche Dichtung -Inge», eine Nordsee-Erinnerung, sowie Schöpfungen von Baumbach, Dahn, Seidel, Wildenbruch. Mit diesem Vortrag, der am Sonnabend den 7. Mai pünktlich 8>/, Uhr im großen Saale des Vereinshauses, Wilhelm straße 118 stattfindet, wird den Teilnehmern ein hervorragender Genuß geboten werden. Gäste aus den Kreisen des Buchhandels mit ihren Damen sind willkommen. Personalnachrichten. Jubiläum. — Am 1. Mai d. I. waren es, wie die Oesterr.- Ungar. Buchhändler-Correspondenz mitteilt, fünfundzwanzig Jahre, daß Herr Gustav Neugebauer in die k. u. k. Hofbuchhandlung dieses Namens in Prag eintrat. Am Tage seines Jubiläums konnte zugleich auch seine Handlung den fünfundachtzigsten Jahres tag ihrer Gründung feiern. Herr Neugebauer ist seit dem 1. Ja- nuar 1881 im Alleinbesttz der von ihm geleiteten Hofbuchhandlung. Friedrich Leon. — Zu dem hier schon gemeldeten Ableben des Herrn Friedrich Leon in Klagenfurt entnehmen wir die nachfolgenden Zeilen einem Klagenfurter Blatte vom 28. April: -Die Familie Leon ist von einem schweren Schicksalsschlage getroffen worden, indem am 27. April nachmittags ^3 Uhr der Senior der Familie, Herr Friedrich Leon, Buchhändler und Buch druckereibesitzer, nach kurzem, schweren Leiden im Alter von 62 Jah ren gestorben ist. Mit Friedrich Leon ist ein fleißiger, umsichtiger und rühriger Geschäftsmann dahingegangen, ein deutscher Bürger vom guten alten Schrot und Korn, dessen Herz treu für die deutsche Volkssache schlug und der jederzeit in den Reihen derjenigen zu finden war, die für Freiheit und Recht eintraten. Die - Blätter für die Alpen- länder», deren Herausgeber der Verstorbene durch einige Jahre ge wesen ist, standen treu in dem Dienste der deutschen und fort schrittlichen Sache. Eine große Bescheidenheit bildete den Grund zug seines in der Schule des Lebens gehärteten Charakters, und wenn diese ihn verhinderte, in die große Oeffentlichkett hinaus zutreten, so hat der Verstorbene im engeren Kreise um so verdienst voller gewirkt und seinen allgemein geachteten Namen an manche gute That geknüpft, die sein sterbliches Teil überdauern wird. Seine geschäftliche Thättgkeit war von vornehmem Geiste geleitet; er war nicht nur rastlos und mit Erfolg bestrebt, sein eigenes Unternehmen zu fördern und auf der Höhe der Zeit zu erhalten, sondern er hat auch in überaus selbstloser Weise für die Hebung des heimischen Verlages gesorgt und durch die Herausgabe von spezifisch kärntischen Werken — wir nennen nur die Trachtenbilder von Prinzhofer und die Geschichte Kärntens von Professor Aelschker — seiner Heimat genützt. Wie alle guten Menschen ein großer Freund der Natur und des Waldes, hat er vor achtzehn Jahren die Jagdzeit schrift -Waidmanns Heil- gegründet und durch gediegenen Inhalt und prächtigen Bilderschmuck zu hoher Blüte gebracht. Heute ist dieses Blatt eine der gelesensten deutschen Jagdzeitungen und zählt in Oesterreich, Deutschland und Rußland zahlreiche treue Anhänger. Im Alpenverein war Leon ebenfalls thätig, indem er sich an der Gründung der Sektion Klagensurt beteiligte und in ihr durch Jahre die Stelle eines Kassierers versah; auch zählt er zu den Mitgründern des Glocknerhauses. — Was Leon seiner Familie gewesen ist, das läßt sich mit Worten gar nicht ausdrücken, das werden diejenigen hart genug fühlen, denen er so plötzlich entrissen wurde. Mit der tiefgebeugten Familie werden zahlreiche Freunde um den Verstorbenen trauern, und wenn morgen die Erdschollen auf den Sarg niedcrdröhnen, da wird in vieler Augen sich die Thräne und auf die Lippen das Wort drängen: -Wir haben einen braven Mann begrabenl- Möge die Erde ihm leicht sein; der Frühling, den er so sehr geliebt, wird ihm den letzten Gruß ins Grab nachsendenl S p r e ch s a a l. Z 9 der Verkehrsordnung und -Nestschreibung-. (Vgl. Börsenblatt Nr. 93.) Wir lesen soeben in Nr. 93 des Börsenblattes vom 25. April unter -Restschreibung- eine Anfrage, mit deren Inhalt wir verknüpft sind. Da unserer Ansicht nach über den Fall ohne genaue Kennt nis der Thatsachen nicht geurteilt werden kann, so machen wir diese bekannt. Im Juni 1897 bestellten wir vermittelst Postkarte von einem süddeutschen Verleger ein wissenschaftliches Werk, -vollständig in 12 Bänden». Das Werk liegt seit etwa 20 Jahren abge schlossen vor. Wir erhielten unter Nachnahme des Betrags für 12 Bände über Leipzig Band 1—9 mit dem Bemerken -Rest folgt von - (Verlagsort). Band 10 und 11 wurden geliefert, Band 12 bis zum heutigen Tage nicht. Wir erhoben mehr fach Beschwerde beim Verleger — ohne Erfolg, bis endlich nach fast zwei Monaten eine Postkarte des Inhalts eintraf, das die zwölften Bände enthaltende Lagerpaket sei ver- räumt worden, man sei aber zur Rücknahme der gelieferten 11 Bände oder zur Rückzahlung des Betrages für Band 12 bereit. Im Vertrauen auf das schriftliche Versprechen des Verlegers -die Bände 9—12 folgen von (Verlagsort)- hatten wir inzwischen die uns zugegangenen Bände an unseren Besteller in Südafrika weiter geliefert. Wir schlugen daher dem Verleger vor, das Exemplar zurückkommen zu lassen, wenn er sich zur Tragung der Spesen bereit erkläre. Dies geschah nicht, und so erwarben wir, um zunächst unseren Besteller zusriedenzustellen, ein antiquarisches, gebundenes Exemplar, von dem wir Band 12 lieferten und Band 1—11 dem Verleger anboten, mit dem Ersuchen um Rücknahme an Stelle des von ihm gelieferten Exemplars (siehe § 9 der Verkehrsordnuug unter d)*). Auch hierauf erfolgte eine abschlägige Antwort; in zwischen zahlte der Verleger den Betrag für Band 12 zurück, dessen Annahme wir jedoch verweigerten. Als letzten Versuch zur Er ledigung der Angelegenheit machten wir den Vorstand des Börsen- *) Es ist der zweite Satz im ersten Absatz des Paragraphen gemeint. Red. Vereins damit bekannt. Wir erhielten hierauf zur Antwort, im Vorstande seien dis Meinungen über den Vorfall geteilt, wir sollten richterliche Entscheidung herbeizusühren suchen. Nun zur Anfrage im Börsenblatt Nr. 93. Der Einsender unter läßt ganz, zu erwähnen, daß der Verleger den Besteller fast 2 Monate warten ließ, bevor er ihm mitteilte, der fehlende Band sei verräumt, er könne ihn augenblicklich nicht liefern. Nach buchhändlerischem Sprachgebrauch schließt doch wohl die Bemerkung -die Bände 9—12 folgen von - (Verlagsort) das Versprechen sofortiger Lieserung in sich, der Verleger kann daher die in Z 9 vorgesehene Jahresfrist wohl kaum für sich in Anspruch nehmen. Das Werk wurde ausdrücklich vollständig und eiligst be stellt. Wäre es also nicht Sache des Verlegers gewesen, den Be steller vor der Ausjührung des Auftrags zu benachrichtigen, das Werk sei nicht mehr vollständig zu haben? Da die Frage nun einmal in Fluß gekommen ist, so stellen wir unsererseits die: Gesetzt der unter 8 9d vorgesehene Fall tritt ein, wer vergütet dem Sortimenter die Kommissions- und Portospesen, wer den ent gangenen Gewinn, wer dem Kunden die Kosten für die Einbände? London, den 28. April 1898. William Wesley L Son. Zur Verkehrsordnung. Anfrage. Eine Anzahl Sortimentsbuchhandlungen haben im Buchhändler- Adreßbuch den Vermerk, daß sie für unverlangte Sendungen nicht aufkommen. Ist dieser Zusatz für den Fall, daß der Verleger den Betrag einer unverlangten Sendung einklagt, vor Gericht derartig maßgebend, daß der Kläger abgewiesen wird? X. in X. Antwort der Redaktion. — Die Behandlung von un verlangten Sendungen, die der auf die Verkehrsordnung des Börsenvereins verpflichtete Sortimenter gegen seinen Willen em pfängt, regelt sich nach 8 12 der zur Zeit noch geltenden Verkehrs ordnung vom 26. April 1891 (Absatz 2, Satz 2). Allgemeine Er klärungen im Buchhändler-Adreßbuch können nicht davon entbinden, den Vorschriften der Verkehrsordnung nachzukommen. 137*
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