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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.04.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 30.04.1898
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18980430
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3240 Nichtamtlicher Teil. 98, 30. April 1898. Nichtamtlicher Teil. Nachträgliches zur Feier des siebzigsten Geburtstages und des fiinf- nndzuianzigjährigen Uegierungsjubiliinms Seiner Majestät des Königs von Sachsen und zur Grundsieintegung des deutschen Suchgewerbehauses in Leipzig. Im Anschluß an den in der gestrigen Nummer d. Bl. gebrachten Bericht über die Feier der Grundsteinlegung zum deutschen Buchgewerbehause in Leipzig geben wir in nach folgendem die Texte der Adressen bekannt, die der Börsen verein der Deutschen Buchhändler und der Centralverein für das gesammte Buchgewerbe zur Jubelfeier am 23. April d. I. an Seine Majestät König Albert von Sachsen gerichtet haben: I. Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König! Allergnädigster König und Herr! Eurer Majestät naht sich in tiefster Ehrfurcht der Unter zeichnete Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buch händler, um seine unterthänigsten Glück- und Segenswünsche darzubringen sowohl zu der Wiederkehr des Tages, an dem vor 70 Jahren Ew. Majestät das Licht der Welt erblickt haben, wie auch zur Jubelfeier Ew. Majestät Thronbesteigung vor 25 Jahren. Unter dem Schutz und Schirm Ew. Majestät entfaltet der Börsenverein der Deutschen Buchhändler, dessen Mit glieder über fast alle Länder der gebildeten Welt verbreitet sind, an seinem Sitze zu Leipzig seine friedliche Thätigkeit und erfreut sich Ew. Majestät Förderung. Dafür schuldet der deutsche Buchhandel Ew. Majestät tiefen Dank und giebt demselben ehrfurchtsvollen Ausdruck, indem er zur dauernden Erinnerung an Ew. Majestät Huld und Gnade in die Ehren halle des deutschen Buchgewerbe-Museums, zu dem heute der Grundstein gelegt wird, Ew Majestät Büste, von Meister Seffner's Hand stiftete. Ew. Majestät haben allergnädigst geruht, diese Stiftung huldvollst zu genehmigen, und so wird sie auch noch fernen Geschlechtern Zeugnis von der Liebe und Verehrung ablegen, die der Börsenverein der Deutschen Buchhändler gegen Ew. Majestät stets gehegt hat. Möge es Ew. Majestät noch lange vergönnt sein, Sachsens Krone zum Segen des Landes und auch des deutschen Buchhandels zu tragen! Leipzig, den 23. April 1898. In größter Ehrfurcht Ew. Majestät unterthänigster Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Carl Engelhorn. Emanuel Reinicke. Otto Nauhardt. II. Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König, Allergnädigster König und Herr! Ehrfurchtsvoll naht am Jubeltage Eurer Majestät mit Segenswünschen der Centralverein für das gesammte Buch gewerbe. Auf sächsischem Boden ist der Centralverein er wachsen, weil der Buchhandel und das Druckgewerbe Deutsch lands seit Jahrhunderten in Leipzig ihren Hauptplatz gefunden haben und die Bedingungen ihrer Blüte unter Eurer Majestät ruhmreicher Friedensregierung dauernd gewahrt worden sind. Als Sachsen und mit ihm das gesamte deutsche Volk das große Wettinfest feierte, war soeben das deutsche Buch händlerhaus in Leipzig als ein Wahrzeichen der Pflege er standen, die das Sächsische Herrscherhaus dem deutschen Buch handel hat angedeihen lassen. Der Centralverein für das gesammte Buchgewerbe feiert heute den 70. Geburtstag Eurer Majestät, indem er den Grundstein zum Deutschen Buch gewerbehause in Leipzig an diesem hohen Tage legt. Der eng an das deutsche Buchhändlerhaus angeschlossene Bau soll im Deutschen Buchgewerbemuseum die von Eurer Majestät Regierung anvertrauten Schätze wahren, mehren und nutzbar machen, in den Geschäftsräumen den buchgewerblichen Vereinen Deutschlands eine dauernde Stätte bereiten und in der Gutenberghalle mit dem Ehrendenkmale der Buchdruckerkunst dem deutschen Buchgewerbe ein Heiligtum schaffen. Der erste Schmuck dieser Ehrenhalle ist das vom befreundeten Börsen verein der Deutschen Buchhändler gestiftete Marmorbildnis Eurer Majestät als des Schutzherrn des deutschen Buch gewerbes. Der Grundstein sei ein Denkstein unserer Dankbarkeit, ein Prüfstein künftiger Arbeit, ein unverrückbarer Markstein Königlicher Pflege des Buchgewerbes Leipzig, 23. April 1898. In Ehrfurcht Eurer Majestät unterthänigster Centralverein für das gesammte Buchgewerbe. vr. Oskar von Hase Johannes Weber Heinrich Flinsch I. Vorsitzender. II. Vorsitzender. Schatzmeister. Zum Entwurf der Verkehrsordnung. Die Mitglieder unseres Vereins werden in der bevor stehenden Hauptversammlung für den Antrag Paetel eintreten. Wir werden außerdem die Annahme folgender Aenderungen und Zusätze beantragen und bitten diese Anträge zu unter stützen. 1. Zu 3» dritte Zeile: »gehörig« ist zu streichen; 2. Zu 4» dritte Zeile: »sollen« statt »dürfen«; 3. Zu 10» des Berliner Entwurfes Zeile 5; »3 Monate statt »4 Wochen«; danach ist dann zu ändern Zeile 8 »dreier Monate nach Eintreffen beim Sortimenter« in »dieser Frist«; 4. Zu 14» Zeile 9 zwischen »worden« und »war« ein schalten: »oder gebunden«; 5. Zu 24b Zeile 1 »dem« statt »einem«; 6. Zu 26» am Schluß anfügen: »Irrtümlich gezahlte Beträge hat der Empfänger sofort nach erfolgtem Nachweis zurück zuzahlen«. Hamburg, 28. April 1898. Der Vorstand des HamburqFUtonaer Lnchhändler-Vereins. 'I. A.: Justus Pape, z. Zt. 1. Vorsitzender. Amerikanisches Copyright. Am 3. März 1897 trat eine Verschärfung derjenigen Bestimmung des Copyright-Gesetzes in Kraft, nach der es verboten ist, mit dem Vermerk "Oop/rigbt 18 . ., b^ " solche Werke zu versehen, die keinen Copyright-Schutz er langt haben, oder auch solche Werke zu importieren oder zu verkaufen.*) Wenn nun auch im Uebertretungsfalle der Ver- *) Vgl. Börsenblatt 1897 Nr. 95, 167.
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