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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.04.1898
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.04.1898
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- Deutsch
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89, 20. April 1898. Nichtamtlicher Teil. 2943 E. Pierson's Verlag in Dresden. 2956 Weber, vom Webstuhl der Zeit. 4 geb. 5 Süren, bei Ring und Ding. 2 ^ 50 geb. 3 50 Leonhard Simion in Berlin. 2955 Deutscher Univers.-Kalender. Hrsg, von Ascherson. Sommer- Semester. 2 Thle. geb. in 1 Bd. 3 ^;Meil II apart drosch. 2 ^ 25 A. Tchnlthek in Zürich. 2955 Zürcher, das Strafgesetzbuch für den Kanton Zürich. Neue Ausl. I. Lsg. 1 Hugo Steinitz Verlag in Berlin. 2959 von Nsttsudoru, kVsusiipolitik u. I'rsusuiisbs LU surop. üöksu. Os. 4 20 -j; gsb. es.. 5 20 Nichtamtlicher Teil. Hinrichs' Halbjahrskatalog. 199. Fortsetzung. Verzeichnis der im deutschen Buchhandel neu er schienenen und neu aufgelegten Bücher, Landkarten. Zeitschriften rc. 1897, zweites Halbjahr. Mit Stich wort-Register, wissenschaftlicher Uebersicht, Voranzeigen von Neuigkeiten, sowie Firmen-, Verlags- und Preis änderungen aus dem 2. Halbjahr 1897. 2 Teile. 8". (852 u. 316 S.) Leipzig 1898, I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung, bar na 7.—; in 2 Bde. geb., Text in Halbfranz, Register in Leinwand ou 8.50. Gelegentlich der im Börsenblatt 1898, Nr. 62 veröffent lichten »Systematischen Uebersicht der litterarischen Erschei nungen des deutschen Buchhandels in den Jahren 1896 und 1897«, aus der übrigens eine Vermehrung der Jahresproduk tion von 1897 um 522 Titel gegen das Vorjahr 1896 her vorgeht, ist schon auf einige wesentliche Verbesserungen in der Anordnung der »Wissenschaftlichen Uebersicht« bei den letzten beiden Hinrichs'schen Halbjahrskatalogen hingewiesen worden Die Abteilung XV. »Schöne Litteratur« ist z. B um die Num mern 4. »Volkserzählungen« und 5. »Bühnendichtungen« be reichert worden. Es ist nicht zu leugnen, daß diese beiden Litteraturgattungen zur schönen Litteratur gehören, und man muß sich eigentlich wundern, daß sie nicht schon immer so ein geordnet worden sind. Was man nicht rubrizieren kann, das sieht man als »Ver mischtes« an. Nach dieser dem veränderten Thema angepaßten Genusregel muß die letzte Abteilung der »Wissenschaftlichen Uebersicht» der Hinrichsschen Kataloge mit der Ueberschrift: »Volksschriften, Vermischtes« alles das aufnehmen, was in die anderen Abteilungen nicht hineinpaßt, wie z. B. Patrio tische Gelegenheitsschriften, Kalender, Adreßbücher rc. Es ent steht da zum Schluß eine Sammel-Abteilung von ziemlichem Umfang, und es wäre für die Bearbeiter wohl der Mühe wert, genau zu prüfen und zu versuchen, ob nicht einzelne der Unterabteilungen von XVII besser anderswo eingereiht werden oder gar selbständige Hauptabteilungen bilden könnten, wie z. B. Kalender oder die umfangreiche Rubrik Adreßbücher. Besonders diese letzteren haben ja bei dem heutigen regen wirtschaftlichen Leben an Zahl und auch an Bedeutung so gewonnen, daß sie nicht gut mehr unter Vermischtes passen. Das wissenschaftliche System der Uebersicht wird dadurch nicht gestört, wenn zum Schluß noch Hauptabteilungen angereiht werden, die man keiner besonderen Wissenschaft beiordnen kann. Zur näheren Betrachtung der Abteilung XVII hat uns aber vor allem die Ueberschrift: »Volksschriften, Ver mischtes« geführt. Man hat also nun in Abteilung XV unter 4: »Volkserzählungen«, und die Ueberschrift zur Ab teilung XVII lautet: »Volksschriften, Vermischtes«. Das verwirrt den Benutzer, besonders da ein strenger Unterschied zwischen Volkserzählungen und allgemeinen Volksschaffen nicht immer gemacht werden kann; für die Hauptabteilung X VII wäre also wohl die kurze Ueberschrift: »Vermischtes« besser. Sollte es dann ferner nicht geraten sein, die z. B. in 1897, II unter XVII, 1 (Allgemeine Volksschriften) aufgeführten etwa 50 Bücher anderweitig einzuordnen oder sie, wenn es sonst nicht geht, der alles ausnehmenden Abteilung XVII, 6 (Vermischtes) einzureihen? Denn ein bestimmt abgrenzendes Merkmal für eine »allgemeine Volksschrift« giebt es wohl nichts der Preis scheint den Bearbeitern auch nicht den Ausschlag zu geben, denn z B. das unter den Volksschriften mit aufgeführte Buch: Steinberger, Bayerischer Sagenkranz (^O 3.—; geb. ^ 3.50) eignet sich schon des Preises wegen nicht zur massen haften Verbreitung unter dem Volk. Für Sagenbücher könnte vielleicht in Hauptabteilung IX (Geschichte) eine Unterab teilung geschaffen werden. Auch die billigen biographischen Schriften könnten leicht der Abteilung IX, 6 (Biographieen) mit eingereiht werden und vielleicht durch ein * (wie bei der Medizin) als volkstümlich, populär bezeichnet werden. Bei den Schwierigkeiten, die systematische Anordnungen stets be reiten, wollen wir unsere Anregung nicht allzu dringlich machen: aber einiges läßt sich an der Schlußabteilung XVII vielleicht noch verbessern. Sie ist wegen ihrer Vielseitigkeit und der ungenauen Begrenzung sicher schon immer das Sorgen kind der bibliographisch genau arbeitenden Hinrichsschen Mit arbeiter gewesen, dann aber auch wieder der erwünschte Platz, um alles Unbequeme unterzubringen. Ohne wieder längere Erörterungen daran zu knüpfen, sei doch hier festgestellt, daß der Band 1897, II der Hinrichs schen Halbjahrskataloge gegen den entsprechenden des Vorjahrs, der 812 und 266 Seiten zählte, eine Vermehrung von rund 90 Seiten aufweist. Es wird also allen abmahnenden Tat sachen zum Trotz lustig weiter immer mehr gedruckt und verlegt! Mit Recht gelten die Hinrichsschen Halbjahrskataloge als Muster gründlicher buchhändlerisch-bibliographischer Arbeit, und es wird dem Rezensenten schwer gemacht, an den Auf nahmen der Titel und ihrer Unterbringung in dem Stich wortregister u. s w etwas auszusetzen, besonders da die Zeit der Benutzung bis zur Besprechung nur eine kurze ist. Einige kleine Druckfehler und Versehen zu erwähnen, wäre bei der anzu erkennenden sorgfältigen Drucklegung kleinlich. Der schon früher geäußerte Wunsch, bei Verweisungen von Einzeltiteln (Teilen, Bänden, Heften, Nummern) auf das Sammelwerk stets die betreffende Teil-, Band-, Heft- oder Nummerzahl hinzuzufügen, sei hier bescheiden wiederholt. Diese vorteil hafte Hinzusetzung der betreffenden Zahl ist noch nicht konse quent genug durchgeführt. Das Erscheinen des nächsten Bandes, der zweihundertsten Fortsetzung der Hinrichsschen Halbjahrskataloge, wird Ver anlassung geben, etwas näher auf die unentbehrlichen und bewährten Hilfsbücher des deutschen Buchhändlers einzugehen, darum sei es für diesmal genug. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Mit der Frage, wann eine Druckerei als Fabrik im Sinne der Gewerbe-Ordnung anzusehen ist, beschäftigte sich am 18. d. M. der 3. Strafsenat des Reichsgerichts. Es handelte sich um die Revision des Buchdruckereibesitzers Hermann Kämpen in Hamburg, der am 16. Februar vom dortigen Landgerichte wegen Zuwiderhandlung gegen 8 137 der Gewerbeordnung in der Fassung des Arbeiterschutzgesetzes von 1891 zu 30 ^ Geldstrafe verurteilt worden ist. Der Sach verhalt ist einfach der, daß der Angeklagte eines Sonnabends weibliche Arbeiter, die als Anlegerinnen thätig waren, über 5'/, Uhr beschäftigt hat. Der Z 137 der Gewerbeordnung ver- 387*
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