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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.11.1899
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 01.11.1899
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- Deutsch
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254, 1. November 1899. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 8133 eines Checkkontos soll die Möglichkeit erhalten, daß alle bei den Postanstaltcn für ihn gemachten Einzahlungen bei dem Postcheckamt durch Gutschrift auf sein Konto zu einem Guthaben angesammelt werden, über das er mittels Checks jederzeit in beliebigen Teil beträgen verfügen kann. Zahlungen bis 10000 ^ können für den Kontoinhaber bei sämtlichen Postanstnlten, sowohl von dem Konto inhaber selbst, als auch von jedem Dritten mittels besonderer, von den Postämtern zu beziehender Zahlkarten, auf denen die Nummer des Kontos und der Name des Inhabers des Kontos ausgedruckt ist, bewirkt werden. Die Beträge werden dem Kontoinhaber auf seinem Konto, dessen Höhe nicht beschränkt ist, gutgeschrieben. Von jeder Buchung erhält der Kontoinhaber seitens des Postcheckamts durch Mitteilung eines Kontoauszugs sofort Nachricht. Auf seinen Antrag können dem Kontoinhaber auch die Beträge der für ihn bei der Postanstalt seines Wohnorts eingehenden Postanweisungen von dem Postchcckamt gutgcschriebcn werden. Soweit das Gut haben 100 übersteigt, kann es zu jeder Zeit ganz oder teil weise niittels Checks bis 10000 ^ abgehoben werden. Das Gut haben der Kontoinhaber, jedoch ausschließlich der Stammeinlage, soll mit 1,2 Prozent jährlich verzinst werden. Bon der Vorlegung eines Entwurfs für ein die Einführung des Postcheckverkehrs regelndes Gesetz unuß zur Zeit abgesehen werden, weil es sich bei der ganzen Einrichtung zunächst um einen Versuch handelt, bei dem es unumgänglich notwendig ist, der Ver waltung für die ersten Jahre eine möglichst weite Bewegungs freiheit zu gewähren. Sobald die notwendigen Erfahrungen ge sammelt worden sind, was nach Verlauf von drei bis vier Jahren zu erwarten ist, werden die für diesen neuen Verkehrszweig zu beachtenden Grundsätze gesetzlich festzulegen sein. Bis dahin soll die den gesetzgebenden Körperschaften zustehende Mitwirkung in dieser Angelegenheit dadurch sichergestellt werden, daß die Ein nahmen und Ausgaben im Checkverkehr in dem Etat in Erschei nung treten und somit der Beurteilung und Beschlußfassung der gesetzgebenden Körperschaften unterliegen. Zur Regelung des Checkoerkchrs wird vom Reichskanzler eine Pvstcheckordnung erlassen: An Gebühren sollen erhoben werden: 1. eine Grundgebühr für jede auf dem Checkkonto bei dem Chcckamte bewirkte Zuschrift einer Einzahlung oder Abschreibung einer Rückzahlung, und zwar für Buchungen bis 5 ^ — 5 über 5 — 10 H; 2. eine Rückzahlgcbühr für jede vom Checkkonto abgeschricbene Rückzahlung, die nicht niittels Gutschrift auf ein anderes Post- chcckkonto erfolgt oder mittels Postanivcifung übersandt wird, und zwar für Buchungen bis 3000 ^ über 3000 ^ — '/«°/o«, von 3000 und ^8°/,x, vom dem Mehrbeträge; 3. eine Abhcbungsgebühr von 10 H für jede Abhebung von einem auf Grund der Postcheckordnunq abqezweiqten Guthaben bei einem Postamt; 4. eine Portogebühr von S H, sofern die Rückseite des Abschnitts der Zahlkarte vom Absender zu Mitteilungen benutzt wird; 5. für Lieferung der im Checkverkehr erforderlichen Formulare a.) für eine Zahlkarte 1,5 H, b) für einen Check 3 -H, c) für einen Briefumschlag zur Einsendung von Checks an das Checkamt 1,5 Internationales Urheberrrecht. — Die Litterarverträgc zwischen Frankreich und Luxemburg vom 16. Dezember 1865 und vom 4./6. Juli 1856 sind in Erwägung ihrer Hinfälligkeit nach Beitritt beider Länder zur Berner Litterar-Union durch Ueberein- kunft vom 9. September 1899 außer Kraft gesetzt worden. Mangel an Zehnpfennigstücken. — Von mehreren Handelskammern sind Beschwerden über Mangel an Zehnpfennig stücken laut geworden, der durch die seit einem halben Jahre in Gang befindliche Einziehung von silbernen Zwanzigpfennigstücken hervorgcrufen sei. Diesen Beschwerden gegenüber wird darauf hingewiesen, daß der durch diefe Einziehung gesteigerten Nach frage nach Zchnpfennigstücken durch eine vermehrte Ausprägung dieser Münzgattung ausreichend Rechnung getragen wird. Schon vor Beginn jener Einziehungen hatten starke Nickelprägungen stattgefunden; die Prägung einer weiteren Million Mark in Zehn- pfcnnigstUcken ist nahezu beendet, und eine zweite Million wird bald nach Neujahr fertiggestellt sein. Die Prägung von zwei Millionen Mark wird für die ersten Monate des Jahres 1900 ein geleitet, und weitere Prägungen zum Ersatz für die inzwischen einzuziehenden silbernen Zwanzigpfennigstücke werden folgen. Versteigerung von Kupferstichen und Handzeich nungen. — Am letzten Tage der Versteigerung der Kunstsamm lungen Or. Schubarts in München kamen Kupferstiche und Hand- eichnunaen an die Reihe. Die Beteiligung war auch hier wieder ehr lebhaft, lieber einige Erwerbungen berichtet die Allgemeine Zeitung: Einige Nummern erreichten ausnahmsweise hohe Preise, so Lai pars st Is Oonesrt von Duclos nach St. Aubin im dritten Zustand 600 ^ (Gutckunst, Stuttgart), Llirabotb Oountsss eechtuudlcchMier Inhrgana. ok vorb^ von Dickinson nach Reynolds 1000 ^ (Jul. Böhler, München), Lady Pampfylde von Watson nach Reynolds 1820 (Sabin, London), L. Limit Narlrot und Llsrb Llarlrst von Earlom nach Snyders und Lang 1600 ^ (Börner, Leipzig), La toilstto cks Vonuz von Janinet nach Boucher 800 ^ (Gutekunst, Stuttgart). Der letztere erwarb auch L'ilvsu äiktioils von Janinet nach Lavreincc für 400 Die Verschwörung des Catilina von Dagoty nach Salvator Rosa erwarb Börner, Leipzig, für 500 während das zweite Blatt von Dagoty eine Frau, aus einem Weinglase trinkend, nach Ter-Borch von Direktor Or. Lehrs, Dresden, für 570 erstanden wurde. Den höchsten Preis erzielte das überaus seltene Blatt Brustbild eines Geharnischten (Prinz Eugen?) von Jacob Christoph Le Blon mit 4050 für welchen Betrag es Direktor vr. Lehrs für das königliche Kupferstichkabinett in Dresden erwarb. Von der Pariser Weltausstellung. — In der Allge meinen Zeitung beschreibt ein Pariser Berichterstatter das dort für die Weltausstellung 1900 errichtete und jetzt im Rohbau voll endete deutsche Repräsentationsgebäude, in dem bekanntlich die Ausstellung des deutfchen Buchgewerbes ihren Platz finden wird, lieber die innere Einrichtung sagt er folgendes: -Das Mobiliar der Räume wird aus den erlesensten kunst gewerblichen Stücken des Potsdamer Stadtschlosses, Sanssoucis, und des Neuen Palais zusammeugestellt werden, Werken, die zum Teil auf Bestellung Friedrichs des Großen in Berlin ge arbeitet sind und die zeigen, zu welcher Blüte sich damals das unter französischem Einfluß stehende Kunstgewerbe der Mark erhoben hatte. Um für diese Werke der Kunst und des Kunstgewerbes den richtigen Rahmen abzugeben, werden die Säle, soweit es ihre vorübergehende Bestimmung zuläßt, eine architektonische Ausbildung im Stile der künstlerisch besten Räume der genannten Potsdamer Schlösser erhalten, und auch die berühmte Bibliothek Friedrichs des Großen in Sans souci wird in einem Eckraum eine, wenn auch bescheidene Nach bildung erfahren. Der Entschluß des Kaisers, diese kostbaren Schätze für die deutsche Abteilung der Pariser Weltausstellung darzuleihen, um in dieser -Oollsotion Lrsckärio lg Oranä», wie sie in Paris genannt werden wird, die historischen und Kultur beziehungen Deutschlands zu Frankreich zu verauschaulichen und die Erinnerung an die Freundschaft, die Friedrich den Großen mit Männern wie Voltaire, Maupcrtuis, d'Alembert verband, von neuem wachzurufen, zeigt den Geist, in dem Deutschland an dem Friedenswerk dieser Ausstellung Mitwirken wird. 8obr.<- Personalnachrichten. Gestorben: am 19. Oktober Herr Karl Wilberg in Athen. Der Verstorbene stand im Alter von vierunddreißig Jahren. Nachdem er in Carl Winters Universitäts-Buchhandlung in Heidel berg seine Lehrzeit durchgemacht hatte, übernahm er 1887 die von seinem Vater 1857 in Athen begründete gleichnamige Buchhand lung. 1888 wurde ihm der Titel eines Königlich griechischen Hof buchhändlers verliehen. Als dann die Firma widriger Verhält nisse halber liquidieren mußte, trat er 1896 als Teilhaber und Leiter in die kürzlich eröffnete Athener Filiale der Librairie Nilsson in Paris ein, deren Wirkungskreis er in kurzer Zeit durch Thatkraft und Umsicht und durch sein gewinnendes Wefen ganz bedeutend erweitert hat. Mitten aus rastloser, pflichttreuer Arbeit ist er durch einen vorzeitigen Tod hinweggerissen worden, tief betrauert vou seinem großen Kunden- und Freundeskreise; — am 29. Oktober im dreiundsiebzigsten Lebensjahre Herr Friedrich Schroll, langjähriger, verdienstvoller Leiter der Agentur des Rauhen Hauses in Horn bei Hamburg. (Sprechsaal.) Der Kundenrabatt und die preußische Oberrechnungskammer. Herr Buchhändler Otto Kunze in Forst i/L. sandte der Re daktion d. Bl. das nachfolgend abgedruckte Schreiben des dortigen Königlichen Amtsgerichts zur weiteren Bekanntgabe ein: -Königliches Amtsgericht. Forst, den 19. Oktober 1899. «In Folge des Erlasses der Oberrechnungskammer vom 21. v. Mts. werden Sie aufgcfordcrt, binnen 8 Tagen an zuzeigen, ob Sie zur Gewährung des Rabatts von 10"/o bereit sind, anderenfalls die Bibliothek-Bücher von einem anderen Buch händler bezogen werden müßten. (Naincnsuntcrschrift.) -An den Buchhändler Herrn O. Kunze hier.» 1081
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