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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.05.1891
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.05.1891
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18910520
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vollem Umfange als haftbar angesehen werde, dem Ruin aus- zusetzen. Ebenso fei cs Thalsache, daß bisher Wohl in allen solchen Fällen die Verleger den Verlust getragen hätten. Nun möchte er die Sortimenter der Provinz des Herrn Meißner doch fragen, ob sic geneigt sein würden, für die Befreiung von der verhältnismäßig geringen Last, die die Teilnahme am Ersatz einiger wenigen verlorenen Pakete ihnen auferlege, die Haftbarkeit für de» vollen Umfang ihres Lagers bei Ein tritt höherer Gewalt, gegen die sie sich nicht versichern könnten, zu übernehmen. Man wolle daher, wie der Vereinsausfchuß sich das nicht erspart habe, eine einzelne Bestimmung auch hier nach allen Richtungen hin gehörig er wägen und nicht einseitig beurteilen. Je mehr man übrigens den einzelnen Punkten der Berkehrsordnung in der Beratung sich zuwenden werde, um so mehr werde man bemerken, welches große Maß von Fürsorge darin insbesondere dem Sortimenter gewidmet sei. — Herr llr. von Hase habe gesagt, man hätte es gar nicht nötig, sich um die ausdrückliche Anerkennung der Verkehrsordnung durch die außerhalb des Börsenvereins stehenden Firmen zu be mühen. Demgegenüber empfehle Redner, doch nicht zu stolz zu sein. Man frage lieber jeden einzelnen. Zwei Juristen, die sich seit langen Jahren mit buchhändlerischem Recht beschäftigt hätten, hätten auf die Notwendigkeit der Unterschrift von seiten solcher Firmen, die durch keinen Hauptversammlungsbeschluß gebunden werden könnten, hingewieseu. Redner habe vorhin Schürmann angeführt; ein anderer Kenner des buchhändlerischen Rechts, vr. Weidling, sei mit Schürmann oft nicht einerlei Meinung; darin aber seien beide einig, daß es nicht möglich sei Usancen durch Hauptversammlungsbcschlüsse zu schaffen. Nun könne die Verkehrsordnung allerdings nicht den Anspruch erheben Usancen seststellen zu wollen, sie sei ihrem Wesen nach vielmehr nur ein Regulativ; um so weniger aber dürfe man erwarten, daß dieses Regulativ ohne weiteres für außerhalb des Börsenvereins Stehende maßgebend sein werde. — Was das Verhältnis der Verkehrs ordnung zur Usance anbetreffe, so sei mehrfach die Ansicht zum Ausdruck gekommen, daß, wenn der Börsenverein die Verkehrs ordnung annehme, die Gerichte urteilen würden, sie sei für den gesamten Verkehr des deutschen Buchhandels Usance geworden deswegen, weil die Notabeln des deutschen Buchhandels, der Börsenverein, ihre Bestimmungen angenommen hätten und sich als Richtschnur des Geschäftsverkehrs dienen ließen. Redner müsse hier an eine anderslautende Entscheidung eines Berliner Gerichtes erinnern. Ganz leicht denkbar sei ferner die Auffassung, daß gesagt werden könne: wer nicht Mitglied des Börsenvereins sei, sei eben deswegen nicht eingetreten, weil er sich dessen Be stimmungen nicht habe unterwerfen wollen. — Das Handels gesetzbuch verwende vielfach den Begriff des rallgemein lieblichen-. Aber die Börscnvereinsbestimmungen könnten keineswegs durch weg als allgemein übliche im rechtlichen Sinne betrachtet werden, weil gegenüber der großen Zahl der im Gesamtbuchhandel ver kehrenden Firmen der Börsenverein immerhin nur die Minder zahl sei. — Nun habe Herr vr. von Hase auch die Befürchtung ausgesprochen, daß die allgemeine Geltung der Verkehrsordnung an der Forderung der Unterschrift von Nichtmitgliedern scheitern werde. Redner könne niitteilcn, daß im Gegenteil ein großer Erfolg bereits gesichert und aus dem Wege sei, sich zu einem vollen Erfolge zu gestalten. Der Deutsche Verlegerverein habe in seiner Versammlung vom heutigen Tage beschlossen, in der Hauptversammlung des Börsenvereins die Ln dioo-Annahme zu beantragen, und sich gleichzeitig darüber schlüssig gemacht, daß seine Mitglieder sortan nur noch mit solchen Firmen Geschäfte machen würden, die sich verpflichten, die Bestimmungen der buchhändlerischen Verkehrsordnung als auch für sich maßgebend zu betrachten. Es sei zu hoffen und aller Wahrscheinlichkeit nach anzunehmen, daß auch die anderen Verlegervereine mit einem gleichen Beschlüsse Nachfolgen würden. Redner empfehle dringend Achtundsünszigster Jahrgang sich des Gedankens an Usancen des deutschen Buchhandels, was ja eine ganz hübsche und romantische Sache sei, zu entschlagen und auf dem festen Boden der Bertragstheorie zu bleiben. — Stoch eins wolle er zu bedenken geben Die Delegiertenversammlung habe stets daraus gedrungen, daß der Börsenverein seine Kräfte prüfe und sich Geltung verschaffe; hier sei Gelegenheit gegeben, diese Geltung zur Thal zu machen, indem er die Kräfte, die in seiner Organisation läge», zur Anwendung bringe. (Lebhaftes Bravo!) Herr Meißner-Elbing: Es werde mit Unrecht der Vor wurf erhoben, daß ein Abratcn von der Ln dloc-Annahme der Verkehrsordnung, diese selbst gefährde. Diejenigen, welche diese Ln dloc-Annahme nicht wünschten, fänden eben Einzelnes im Entwürfe zu bedenken, und Redner sehe nicht ein, weshalb in der Hauptversammlung, wo man zur Beratung und Beschlußfassung über diesen wichtigen Gegenstand zusammentrete, solche Bedenken nicht sachlich erörtert werden könnten, ohne das andere in Frage zu stellen, bezüglich dessen keine Bedenken vorgebracht würden, llebrigens wisse man ja aus hinreichender Erfahrung, wie langsam alle die Früchte reisten, die man im Börsenverein und Buchhandel gesät und deren Genuß man erwarte. Ungeduld sei hier nicht am Platze; im schlimmsten Falle werde es auch bei der Verkehrs ordnung auf ein Jahr mehr des Wartens nicht ankommen. — Herrn vr. von Hase müsse er entgegenhalten, daß man nicht für die Ln dloc-Annahme sprechen dürfe, wenn man selber die Aenderung eines einzelnen Paragraphen empfehle. In der Abstimmung wurde der Antrag aus Ln bloc- Annahme der Verkehrsordnung mit großer Mehrheit gegen 2 Stimmen angenommen. Zum folgenden Gegenstände der Tagesordnung der Börsen- vereins-Hauptversammlung (Antrag des Herrn Friedrich Adolf Ackermann-München auf Errichtung einer Centralstelle in New- Jork oder Washington durch den Börsenverein zur Wahrnehmung der dortigen Interessen deutscher Verleger) meldete sich niemand zum Wort. Es folgte Punkt 7 der Börsenvereins-Tagesordnung: An trag des Vereins Dresdner Buchhändler: Der Vorstand des Börsenvereins wolle die mit der I. C. Hin- richs'schcn Buchhandlung und Herrn Hermann Vogel in Leipzig bestehenden Verträge, das Verzeichnis der erschienenen Rcuigkeilen des deutschen Buch- und Kunsthandcls betreffend, zu einem ihm geeignet erscheinenden Termine kündigen und das Verzeichnis der Neuigkeiten des deutschen Buch- und Kunsthandcls im Börscnblatte, sowie die Herausgabe von monatlichen, vierteljährlichen halbiährlichen und anderen Bücher- und Kunstkatalogen durch die Geschäftsstelle des Börsenvereins selbst besorgen lassen. Zur Begründung des Antrages erhielt das Wort: Herr von Zahn-Dresden: Der Antrag sei im Schoße des Dresdner Vereins aus der Praxis hervorgegangen, sodann aber auch aus der Erwägung, daß man es wohl als eine wichtige und würdige Aufgabe des Börsenvereins betrachten dürfe, selber und unabhängig von Privatunternehmungen dem deutschen Buch handel seine Bibliographie zu bieten. Das Börsenblatt habe als erste Aufgabe die deutsche Bibliographie scstzustellen; der Sortimenter bestimme nach dieser Bibliographie seine Geschäfte; dieser Teil des Börsenblattes sei also einer der wichtigsten. Sei es nun wohl würdig, daß das Börsenblatt diese Bibliographie nicht selber zusammenstelle, sondern daß diese Veröffentlichungen durch eine Privatfirma geschähen? Er wolle übrigens nicht be haupten, daß die bibliographische Arbeit der Hinrichs'schen Buch handlung mangelhaft sein, er zolle dieser im Gegenteil volle Anerkennung; aber wenn der Börsenverein eine eigene deutsche Bibliographie bearbeiten würde, dann würde diese gewiß auch viel maßgebender sein, als die gegenwärtige, und zu keinen Zweifeln bei irgendwem Anlaß geben. Innerhalb des Dresdner Vereins sei cs vorgekommen, daß eine Oberrechnungs kammer, die betreffs der Richtigkeit einiger Ladenpreise Anstand SS7
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