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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.04.1898
- Strukturtyp
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- Band
- 1898-04-16
- Erscheinungsdatum
- 16.04.1898
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- Deutsch
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^§86, 16 April 1898 Nichtamtlicher Teil. 2845 Kleine Mitteilungen. Deutschlands Bücher-Ein- und -Ausfuhr. — Aus Berlin wird der Bohemia geschrieben: -Ein für weite Kreise gewiß sehr überraschendes Ergebnis bietet eine genaue Auf stellung über die Ausfuhr deutscher Bücher und die Einfuhr von Büchern nach Deutschland im Jahre 1896. Die Ausfuhr über stieg die Einfuhr um volle 42 Millionen Mark, da die erstere einen Gesamtwert von 62 Millionen Mark, die letztere einen solchen von 20 Millionen Mark hatte. An der Lpitze derjenigen Staaten, die deutsche Bücher beziehen, steht Oesterreich - Ungarn, das im Jahre 1896 für 28 Millionen Mark deutsche Bücher aus genommen hat. Dann kommt an zweiter Stelle die Schweiz mit 7,6 Millionen, an dritter kommen die Vereinigten Staaten von Nordamerika mit 7,2 Millionen; es folgen Rußland mit 5,8 Mil lionen, England mit 3,2 Millionen, die Niederlande mit 2,8 Mil lionen, Frankreich mit 2 Millionen, Belgien und Schweden-Norwegen mit je 1,2 Millionen und Italien und Dänemark mit je 800,000- Mark. An der Spitze derjenigen Staaten, von denen Deutschland Bücher bezieht, steht wiederum Oesterreich-Ungarn mit 7,2 Millionen, es folgen die Schweiz mit 3,2 Millionen, Frankreich mit 2,8 Mil lionen, die Niederlande und die Vereinigten Staaten von Amerika mit je 1,6 Millionen, Rußland mit 720000 Mark und Eng land mit 650000 Mark. Hieraus ergiebt sich also, daß von allen angeführten Ländern allein Frankreich für Bücher mehr von Deutschland empfängt, als es an Deutschland bezahlt, nämlich 800000 Mark (2,8 gegen 2 Millionen). Hierbei ist noch zu be rücksichtigen, daß Deutschland von der anderen Seite der Vogesen vorwiegend billige belletristische Werke (meist Bände zu 3'/? Frcs.) bezieht, während Frankreich vorwiegend teure wissenschaftliche Werke von Deutschland kaust. Jedenfalls ist die Bilanz dieser Ein- und Ausfuhr für die Heimat der Buchdrucksrkunst überaus günstig.- — Wir glauben nicht, daß die obigen Ziffern auf unbedingte Ge nauigkeit Anspruch machen können; sie dürften wohl nur nach den Gewichtssummen aus der Grundlage eines angenommenen Durch schnittswertes berechnet sein und würden also auch Kommissions ware und Remittenden einschließen. Eine zuverlässige Bilanz würde sich daraus nicht ergeben. (Red.) Checkgesetz in Schweden. — Aus Stockholm, 10. d. M., wird der «Frkf. Ztg.» geschrieben: «Mit der in diesen Tagen ge schehenen Publikation des neuen schwedischen Checkgesetzes ist aber mals ein Schritt auf dem Wege der gemeinsamen skandinavischen Handelsgesetzgebung zurückgelegt worden, der auch für die deutschen Geschäftsverbindungen mit den drei norbischen Ländern Vorteile und Erleichterungen bringen wird. Das Gesetz, das in gleichem Wortlaut bereits vorher in Norwegen und Dänemark angenommen worden ist, wird in Schweden am 1.Januar 1899 in Kraft treten. Der Inhalt des Gesetzes weicht in manchen Punkten von den Vorschriften der übrigen europäischen Checkgesetze ab. Eine ausdrückliche Defini tion des Begriffs Check fehlt. Dagegen wird festgesetzt, daß der Check enthalten mutz: die Benennung «Check-, den Betrag, den Ort der Zahlung, den Empfänger der Zahlung, den Namen des Trassaten, den Namen des Ausstellers, sowie den Tag der Ausstellung. Der Check ist nur bei Sicht zahlbar, auch wenn keine Zeit für die Zahlung angegeben ist. Checks, die andere Zahlungsfristen ent halten, sind ungiltig, und ebenso solche, die acceptiert worden sind. Checks zur Zahlung auf Inhaber auszustellen, ist gestattet. Als Ort der Zahlung hat in Ermangelung anderer Angaben der beim Trassaten genannte Ort zu gelten. Der in England übliche Modus des «sxsoist und gsusral orossiag. ist im schwedischen Gesetz aus drücklich zugestanden. Als Präsentationssrist sind bei Checks, die am Ausstellungsorte zahlbar sind, 3 Tage, bei anderen innerhalb Schwedens zahlbaren Checks 10 Tage festgesetzt. Wenn für die Sendung des Checks vom Ausstellungs- bis zum Zahlungsorte mehr als 5 Tage erforderlich sind, wird der vorgenannten Frist die Ueberzeit hinzugerechnet. Die Präsentationssrist für im Aus lande zahlbare Checks wird durch die am Zahlungsorte geltenden Vorschriften bestimmt. In Rücksicht auf eine Reihe anderer wich tiger Punkte sind die Bestimmungen des schwedischen Wechsel gesetzes von 1880 auf Checks ausgedehnt worden.» Grundsteinlegung des Deutschen Buchgewerbehauses in Leipzig. — Am Jubiläumstage Seiner Majestät des Königs Albert von Sachsen, dem 23. April d. I, wird in Leipzig der Grundstein zu dem (hier schon mehrfach besprochenen) Deutschen Buchgewerbehause in feierlichster Weise gelegt werden. Auf dem von der Stadtgemeinde Leipzig dem «Lentralverein für das gesamte Buchgewerbe- zur Errichtung eines Vereinshaufes ge schenkten Bauplatz, der sich im Rücken des deutschen Buchhändler hauses befindet, wird ein stattlicher Bau nach den Plänen des Architekten Emil Hagberg. Berlin erstehen, der den ge samten Buchgewerben Deutschlands eine Heimstätte an ihrem Centralpunkt bieten soll. Das Haus wird bergen: die dem genannten Centralverein zur Verwaltung anvertraute Königlich sächsische bibliographische Sammlung und die eigenen Sammlungen des Centralvereins, die zusammen das «Deutsche Buchgewerbe- Museum- bilden; ferner Ausstellungsräume für neue Erzeugnisse und Hilfsmittel des Buchgewerbes, als Neuerscheinungen des Buch- und Kunsthandels, Mustererzeugnisse der Druck- und Kunstanstalten, der Buchbindereien, Schriftgießereien, der Papierindustrie u. s. w., sowie buchgewerbliche Maschinen. Ein Geschoß wird den buch gewerblichen Vereinen zu Bureau- und Sitzungsräumen Vorbehalten werden Ein geräumiger Saal soll als Lese- und Zetchensaal dienen, um den ausübenden Technikern und Künstlern die Vor bildersammlungen und den Gewerbsgenossen die schon ziemlich stattliche Bibliothek leicht zugänglich zu machen Als ein Weiheraum wird die -Gutenberghalle- dem Gebäude eingefügt. Dieser mit über 300 gm Flächenraum bedachte Saal, zu dessen künst lerischer Ausschmückung von einer größeren Anzahl von Angehörigen des Buchgewerbes aus ganz Deutschland bereits ein namhafter Betrag gestiftet worden ist, soll eine Ehrenhalle der Buchgewerbe werden. Die Bildnisse der hervorragenden Erfinder und anderer um das Gewerbe verdienter Männer sollen darin Ausstellung finden, weiterer künstlerischer Schmuck an die Stätten erinnern, wo die vervielfältigenden Künste ihre hauptsächlichste Pflege ge funden haben. — Der Tag des Königlichen Jubiläums ist für die Grundsteinlegung gewählt in dankbarem Gedenken der hohen Förderung, die Seine Majestät König Albert den Bestrebungen des Centralvereins angedeihen läßt; denn in weitschauender Erkenntnis von deren Wichtigkeit wurde von der König lichen Regierung die bibliographische Sammlung mit einem be deutenden Kapitalaufwande gegründet und der Verein seitdem fortdauernd mit namhaften Beiträgen unterstützt. Eine fernere Bereicherung der bibliographischen Sammlung steht in Aussicht, um den Wirkungskreis des Centralvereins für das gesamte Buchgewerbe noch erheblich zu erweitern. So hat Seine Majestät König Albert wohl eigentlich den Grund bereitet, auf dem das Leben des Vereins gedeihen kann, und kein besserer Tag konnte für die Grundsteinlegung gewählt werden, als der Jubeltag, an welchem Sachsen und mit ihm das dankbare Deutschland den 70. Geburtstag und das 25jährige Regierungs-Jubiläum dieses letzten großen Heerführers aus der Zeit Kaiser Wilhelms I. feiert. Otto Knilles Germania. Berichtigung. — Im Nach trag zu unserer Mitteilung vom Ableben des Geschichtsmalers Otto Knille in Nr. 84 d. Bl. können wir nach der Nat.-Ztg. berichtigen, daß das vielgerühmte Gemälde Knilles »Germania ruft das Volk zu den Waffen», das er 1871 für eines der Velarien zu der Siegesstraße in Berlin geschaffen hat, doch erhalten ge blieben ist. Es schmückt seit dem Jahre 1875 die Aula des Aska- nischen Gymnasiums in Berlin und ist inzwischen von Knille auch einmal restauriert worven. Die Bibliothek Friedrich von Räumers. — Laut testamen tarischer Verfügung des im Jahre 1873 verstorbenen Geschichts schreibers und Politikers Friedrich von Raumer ist nunmehr, nach dem am 31. Dezember v. I. erfolgten Hinscheiden des letzten Gliedes seiner Familie (Fräulein Agnes von Raumer), seine ganze reichhaltige Bibliothek, dem Vernehmen nach circa 12 000 Bände stark, nevst einer großen Sammlung von Kupferstichen u. dergl. und einem von L. Knaus gemalten trefflichen Bildnis des Erblassers in den Besitz des preußischen Staates übergegangen. Nach der Bestimmung soll die Sammlung einer größeren Stadt in der Nähe von Berlin überwiesen werden, die durch ihren Umfang gewisse Garantieen für eine würdige Aufstellung und Auf bewahrung bietet. Für die Uebersührung dahin ist eine Summe von 400 Thalern ausgesetzt. Die Wahl des Ortes ist dem Kultus minister überlassen. Dem Vernehmen nach hat sich bereits der Magistrat der früheren Universitätsstadt Frankfurt a. O. um die Zuwendung der Bibliothek beworben und entsprechende Räum lichkeiten zur Verfügung gestellt. Geschäftsjubiläum. — Die angesehene Buchhandlungsfirma Heinrich Matthes in Leipzig konnte am gestrigen Tage das Jubiläum ihres fünfzigjährigen Bestehens feiern. Gegründet am t5. April 1848 von Heinrich Matthes, kam sie nach dessen Tode am 4. Januar 1854 an Emmerich Otto Schurmann und nach dessen Ableben 1873 an Friedrich Carl Schilde. Am 19. Juli 1883 übernahm das Geschäft Wilhelm Hermann Voigt. Dieser starb am 23. März 1894, woraus das Geschäft am 2. Mai desselben Jahres an Herrn Curt von Funcke überging. Crispis Memoiren. — Wie das -Kleine Journal- zu be richten weiß, hat Crispi seine Memoiren einem Londoner Verleger für 300 000 Frcs. in Verlag gegeben. Die Memoiren umfassen neun Bände, wovon die ersten beiden noch während Crispis Lebenszeit veröffentlicht werden sollen. (Vgl. Nr. 80 d. Bl.) Fünfundsechzigsier Jahrgang. 375
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