Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.04.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 04.04.1898
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18980404
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189804041
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18980404
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1898
- Monat1898-04
- Tag1898-04-04
- Monat1898-04
- Jahr1898
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
77, 4. April 1898. Nichtamtlicher Teil. 2571 Gewerbe die ihm durch die neue JnnungSgesetzaebung gewähr leistete korporative Interessenvertretung zu verschaffen und gleich zeitig zu verhindern, dah einzelne zerstreut liegende Betriebe den Innungen anderer Berufe, sogenannten gemischten Innungen, zu- aewiesen oder unterstellt werden. Die Kreisoorstände, sowie die sonstigen Organe unseres Vereins haben wir ersucht, die in dieser Sache notwendigen Schritte mit thunlichster Beschleunigung in die Wege zu leiten. Auch werden wir unter Hinzuziehung der bisher bestandenen Innungen ein Normalstatut für die im Buchdruck gewerbe zu errichtenden Innungen ausarbeiten und den Kollegen zur Verfügung stellen. — Wir geben uns dabei der Erwartung hin, dah die Herren Kollegen die ihnen nunmehr durch die Gesetzgebung gebotene Handhabe freudigst ergreifen und durch thatkräftigeS Handeln zur Verbesserung der Verhältnisse unseres Gewerbes mit beitragen werden. - Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Vuilstiv nwvsusl äs la iidrrüris »neisvns Lurgsrsäistz L Nior- man8 in llsiäsn. He. 4. Närr—Xpril 1898. 8". 8. 133—176. Nr. 843-1127. lntsrnn-tiovslsr visssnsedattiied-Iittsrariseksr Nonatsdsriodt. No- vktliohs Ubsrsiedt aller vivdtigso Usu-Xrsodsioungsii äss In- unä Xusiaoäsg nsdnt Xotiguarisedsm Xnesigsr. 7. äadr^avg. Nr. 7. ll. Xprii 1898.) 8". 8. 93—108; 501-516. Vsrlag von 8. Oalvarx ck ko. in Lsrlin. Ilxport-äournal. lntsrnationalsr Xoroigsr für Lnohlianäsl unä lluodasvsrds, kapisrinäustris, 8odrsil>waron unä llsdrrnittsl. Nr. 129. Vol. XI, 9. (Nürr 1898.) LI. 4°. 8. 129-144. Vsrlag von k. Nsäslsr in 8sixeiA. Indalt: Nsns Ilrsolisinungsn. — Xatalogs. — Aollänäsrunssn. — Kssstes üdsr Hrdsdsrrsvdt. — llrivatdidliottzstzgll. — Nsns k'irrosn. — Hllrinsn-Verrsiodnis. — llrsislisten-klingängs. Osntscds 8praods nnä 8itsrs.tvr. Xotig.-Xgtg.Iog Nr. 5 von 6. Xirstsv in Hamburg. 8". 28 8. 696 Nrn. lisiods-Xlsäioinal-Xnrsigsr. XXIII. äabrgang. Nr. 7. (1. Xprii 1898.l Nit Inttsratur-Hsbsrsioht. 4". 8. 121—140. Verlag von 8. Xovsgsv in 8siprig. Nsmorial äs la likrairis franyaiss. ksvus dsdäomaäairs äss livrss. Oomplswsnt äs la dibliograpdis traoyaiss. kseusil äs eataloguss äss säitsurs, avso tadlss. 5 s annss. No. 9—13. (Narr 1898.) 8". 8. 105—184. Vsrlag von 8. 8s 8ouäisr io llaris. Nsäsrlanäseds 8ibliosrapkis. lasst van nisuv vsrsedsnsn boslesn, kaartsn, snr. 1898. Nr. 3. (31. Narr.) gr. 8". 8. 17—24. 8siäsn, X. IV. 8istbolk. llds 8ibrar^ lournal. Otüeial organ ok tds ^msriean 8idrar^ Xssooiation, edisü)- äsvotsä to librar^ soonom^ anä biblio- grapdv. Vol. 23, No. 3. (Narr 1898.) XI. 4°. 8. 89—132. Nsv Vorlr: kublioation OtLss, 59 Vagus 8trsst. 6ontsnts: Xäitorials: 8ibrar^ Nsstings in Xsbrnarv. loint Nsstings anä tds X. 8. V Lonlsrsnos. 8Ians lor 6hg.utg.ugug 8setion Nsstings in X. 8. X. krograin. X 8sconä (litt to Kol u ruhig. — (lommunioations: lliroulation nt vhotogrgphs. X Valuabls kublioation. — l'lis Xtksct ok Vds "Rvo-Vooir 8vstom" on Oiroulation. 8^ X. X. 6irgs. — 8oeal Kgrto- nrapdx. 8x 6. V7. Kols. — Intsr-8ibrarx 8oans. — llhs Vravslling Vihrgr^ Novsmsnt. — VravsIIing 8ibrariss in Odio. Lz- Xlies 6oaräman. — Interstate 8ibrar^ Oontsrsnos, — Xmsriean Vihrgrx Xssooiation; Nestins ot Vrustsss' 8sotion. Oontsrsnos Notes. — 8tats 8ibrarv Oowmissiovs. — 8tats 8il>rarv Xssoeiations. — 8il>rarx KIuhs. — 8ibrar^ 8obools anä Vraining Olassss. — Rsvisvvs: Krovoll. Xmsriean voolr KIuhs. — 8ibrar^ Xeonom^ anä Nistorv. — Kitts anä ksgussts. — 8ibrarians. — Kataloging anä Klassitioation. — Ilidliogratv. Neue Vorschriften über die SonntagSheiligung in Berlin. — Auf Grund der 88 137, 139, 43 Absatz 3 deS preu ßischen Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 und der Allerhöchsten KabinettS-Ordre vom 7. Fe bruar 1837, sowie der 88 6. 12 und 15 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 ist, wie der k. preußische Staatsanzeiger mitteilt, unter dem 19. v. M. für den Stadtkreis Berlin eine neue Polizeiverordnung über die äußere Heilig haltung der Sonn- und Feiertage erlassen worden, die am 27. März in Kraft getreten ist. Diese lehnt sich im wesentlichen an die den gleichen Gegenstand regelnde Verordnung vom 10. Ok tober 1896 an, enthält aber doch gegenüber dem früheren RechtS- zustande eine Reihe von Neuerungen, insbesondere milderen Be stimmungen, auf die hier aufmerksam gemacht werden mag. Nach § 1 der früheren Verordnung waren an den Sonn- und Feiertagen -alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten, sowie alle geräusch vollen Arbeiten in den Häusern und Betriebsstätten, verboten Die neue Verordnung hingegen beschränkt daS Verbot der öffentlich bemerkbaren oder geräuschvollen Arbeiten in den Häusern und Be triebsstätten auf diejenigen Arbeiten dieser Art. die -geeignet sind, di« äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage zu beeinträchtigen». Zur Vermeidung von Mißverständnissen ist bei der Aufzähluna einer längeren Reihe verbotener Arbeiten, zu denen auch das mit störendem Geräusch oder Aufsehen verbundene Fortschaffen von Sachen auf den öffentlichen Straßen und Plätzen (z. B. das Fahren von Bier- und Rollwagen) gehört, in der neuen Verordnung aus drücklich ausgesprochen, daß das Fahren von Bierwagen während der für den Handel mit Lebens- und Genußmitteln freigegebenen Zeit, sowie daS Fahren von Rollwagen, soweit lsie dem Eilgüter verkehr dienen, zulässig ist. Nach § 4 der neuen Verordnung ist ferner der Umzug mit Möbeln aus einer Wohnung in die andere, der bisher an Sonn- und Feiertagen gänzlich verboten war, jetzt bis zum Beginn des HauvtgotteSdiensteS gestattet. Eine besonders die Inhaber offener VerkaukSläden interessierende Abänderung hat die Verordnung vom 10 Oktober 1896 in 8 6 erfahren, nach welchem daS Aushängen und Ausstellen von Waren in den Schaufenstern, Schaukästen und in oder vor den Ladenthüren nur an den beiden letzten Sonntagen vor Weihnachten im ganzen Umfange der zulässigen Verkaufszeit, sonst nur bis zum Beginn des HauptgotteSdiensteS (10 Uhr vormittags! gestattet war und von diesem Zeitpunkt ab die Ladenthüren, die während der Zeit des HauptgotteSdiensteS zu verschließen sind, einoeklinkt und die Schaufenster geräumt oder verhängt werden mußten. Der neuen Verordnung zufolge ist das Ausstellen und Aushängen von Waren in den Schaufenstern und Schaukästen, sowie in und vor den Ladenthüren an jedem Sonn- und Feiertage während der frei- aegebenen Verkaufszeit, also auch in den Stunden von 12 bis 2 Uhr nachmittags gestattet. Außerhalb dieser Zeit müssen jedoch die Ladenthüren geschlossen und die Schaufenster geräumt oder verhängt sein. Verschärft ist die Strafe. Während bisher nur auf Geldstrafe bis zu 60 ^ erkannt werden konnte, an deren Stelle Haft nur im UnvermögenSsalle zulässig war, können nach der neuen Verordnung Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage wahlweise mit Geldstrafe bis zu 60 oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft werden. Deutscher Historikertag. — Der diesjährige Deutsche Histo. rikertag findet in der Zeit vom 13. bis 15. April in Nürnberg statt, und zwar mit folgender Tagesordnung: Mittwoch den 13. April: Erläuteruna deS in Innsbruck über die Archivfraaen gefaßten Beschlusses. Verhandlung über die Förderung der Be nutzung deS Vatikanischen Archivs (Stadt-Archivar Professor 8>r. Hansen und Archiv-Direktor Geheimer Rat von Weech). Vorträge: Professor Kaufmann, über die Lehrfreiheit an den deutschen Uni versitäten im 19. Jahrhundert; Stadt-Archivar vr. Mummen hoff, über die Geschichte Nürnbergs. — Donnerstag den 14. April: Verhandlungen: -Wie kann die Geschichte der im Mittelalter erfolgten deutschen Kolonisation des Ostens gefördert werden?- (Geheimer RegierungS-Rat Profissor Meißen) und -Wie find die Vorbildung und Prüfung der Geschichtslehrer an den Mittelschulen zu gestalten?» (Gymnasial-Direktor Jäger und Rektor Vogt). Ver sammlung deS Verbandes deutscher Historiker: Vortrag von Professor Lamprecht, über die Entwickelung der deutschen Geschichtschreibung, vornehmlich seit Herder. — Freitag den 15. April: Verhandlung: -Wie ist die Grundherrschast in Deutschland entstanden?» (Professor Gothein). Antrag von vr. Steinhaufen: -Der Historikertag möge erörtern, wie zusammenfaffende kulturgeschichtliche Quellenveröffent lichungen anzureaen und zu veranstalten seien». — Für Sonnabend den 16. April ist ein Ausflug nach Bamberg in Aussicht ge nommen. — Gleichzeitig mit dem Historikertage wird eine Be ratung von Vertretern deutscher Publikationsinstitute stattfinden. (Reichsanzeiger.) Kunstblatt. — Das Vervielfältigungsrecht bezüglich des von Professor Knackfuß in Cassel im Aufträge Seiner Majestät deS Kaisers und Königs ausgeführten und gegenwärtig im Salon 'Gurlitt zu Berlin auSaeflellten Gemäldes -Ritterschlag des ersten Sohenzollern vor den Thoren Roms- ist in den Besitz der Firma Keller L Reiner in Berlin übergeaangen. Eine sorgfältige Repro duktion des Gemäldes soll demnächst erscheinen. Auszeichnung. — Seine Majestät König Albert von Sachsen hat die zu seinem siebzigsten Geburtsfeste komponierte -Hymne- des Stadtmusikdirektors und Kantors Ernst Stahl in Meißen durch huldvolle Annahme ausgezeichnet und dem Verleger derselben, Herrn Carl Gieße! junior in Bayreuth, für deren Uebersendung und Mitteilung seinen allerhöchsten Dank aus sprechen lassen. 33'-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder