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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.04.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-04-04
- Erscheinungsdatum
- 04.04.1898
- Sprache
- Deutsch
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Nichtamtlicher Teil. 77. 4. April 18S8. 2870 und zur See versandt, zeigte sich bei seiner Ankunft in Ruß land von der Oberfläche aus bis zu bestimmter Tiefe intensiv rosenrot gefärbt. Zunächst ließ sich feststellen, daß der entstandene Farb stoff ein Phenolfarbstoff sei, zu dessen Entstehung in dem Strohstoff vorhandene Spuren von Alkaloiden offenbar der eine Faktor waren. Die Herkunft des anderen erschien zu nächst rätselhaft. Auch die Untersuchung der zur weiteren Verfolgung der Angelegenheit eingeforderten Jute-Emballage ergab für diese keine Beteiligung; unter Berücksichtigung der ganzen Art und Weise des Auftretens, besonders der Begrenzung der gefärbten Teile, erschien dagegen die Bermutung berechtigt, daß gasförmiges Phenol eingewirkt hatte, dadurch, daß sich vielleicht Karbolsäure auf demselben Schiffe als Ladung befand. Wie uns vom Auftraggeber mitgeteilt wurde, hat sich diese Vermutung in der Thal als richtig bestätigt, denn die von ihm eingezogenen Erkundigungen ergaben, daß wirklich eine größere Anzahl Fässer mit Karbolsäure zu derselben Schiffsladung gehört hatten. Zur Beurteilung der Echtheit von Briefmarken wurde in zwei Fällen die Untersuchung des Papiers herangezogen, in einem Falle mit der Fragestellung, ob das Papier der sehr wertvollen Marke die ihr eigene bläuliche Farbe ursprünglich besessen habe, oder ob ihr dieselbe erst nachträglich zugefügt worden sei? Die mikroskopische Untersuchung zeigte, ohne jede Beschädigung der Marke, daß eine dem blauen Farbstoffe ent sprechende Menge Ultramarin im Innern des Papiers vor handen war, somit eine ursprüngliche Färbung des Papiers oorlag, womit die Echtheit erwiesen war. Im anderen Falle war die Fragestellung, ob die in der Marke erkennbare Rippung ursprünglich vorhanden gewesen oder nachträglich hereingebracht sei? Nicht die vertieften, sondern die erhabenen Stellen hatten, wre die Beobachtung des Gefüges ergab, beim Pressen stärkeren Druck erlitten. Es hatten also bei der Bildung des Papierblattes Streifen von verschiedener Dicke der Fasermasse abgewechselt. Bei nach träglich durch Pressung herbeigesührter Rippung würden die vertieften Streifen größere Dichte besessen haben müssen. Ein eigentümliches Vorkommnis lag in dem Verderben einer aus Wollpapier gearbeiteten Kalanderwalze vor, bei der Teile der Außenfläche durch Erwärmung und Druck in eine hornarlige Masse umgewandelt worden waren. Der im Namen der Anstalt vom Berichterstatter ver faßte Papier-Jndustrie-Kalender hat Glück gehabt. Er hat für den zweiten Jahrgang eine strenge Sichtung und Er gänzungen des fachwissenschaftlichen Teiles erfahren. Es wird auch in Zukunft alles gethan werden, was zur Erhöhung der Brauchbarkeit desselben beitragen kann. Die Abfassung des Kalenders trug dem Verfasser auch den Auftrag ein, für die neue Auflage von Muspratts Chemie den Abschnitt »Papierprüfung-- des umfangreichen Artikels -Papier«, der in einem der letzten Hefte erschienen ist, zu bearbeiten. Auch der Vertrieb von Prüfungsmitteln, der nur eine Nebenaufgabe der Anstalt sein kann, hauptsächlich be stimmt, die Anschaffung durch Bezug von ein und derselben Stelle zu erleichtern, ist gestiegen, er erstreckte sich aus Appa rate, Chemikalien und Faserpräparate, wie sie der Tarif und die Ergänzung desselben angeben. Die Hauptaufgabe der Anstalt wird es immer sein, durch Anwendung der wissenschaftlichen Prüfungsmittel, unter stützt durch die in berufsmäßiger Anwendung gesammelten Erfahrungen, die Vorteile des Prüfungswesens, das sich immer mehr Anerkennung verschafft, immer weiteren Kreisen zugänglich zu machen. Kleine Mitteilungen. Post. — Nr. 2 des amtlichen -Postblatts- vom 1. April 1898 saßt wie gewohnt die Aenderungen des Postoerkehrs im letzten Vierteljahr wie folgt zusammen: 1) Im Verkehr mit Großbritannien und Irland sind Waren proben mit Glassachen, Flüssigkeiten, Oelen, fetten Stoffen, trockenen abfärbenden oder nicht abfärbenden Pulvern und lebenden Bienen unter den bei den Postanstalten zu erfragenden Bedingungen zugelassen. 2) Mit Brttlsch-Jndien nebst Birma, sowie verschiedenen indischen Postanstalten in Arabien (Aden), Persien u. s. w. ist ein unmittelbarer Austausch von Postpaketen ohne und mit Wertangabe eingeführt worden. 3) Aus Postpaketen und auf Postfrachtstücken bis zum Ge wicht von 10 Kg nach dem Togo-Schutzgebiet sind Nachnahmen bis zu 400 zugelassen. 4) In Tsinlanfori (Kiautschou-Bucht, China) ist eine deutsche Postanftalt eingerichtet worden, nach welcher Postanweisungen und Postpakete versandt werden können. b) Offene gedruckte Karten, auf denen die ursprüngliche Be zeichnung -Postkarte- beseitigt oder durch den Vermerk -Druck sache- ersetzt ist, sind jetzt allgemein zur Beförderung gegen die Drucksachentaxe zugelassen. Zum Schluß folgt die gewohnte Uebersicht über diejenigen Länder, die keine Hastung für Einschreibsendungen übernehmen: 8) Eine Ersatzpflicht für Einschreibsendungen übernehmen zur Zeit noch nicht die Vereinigten Staaten von Amerika, Argentinien, Brasilien, die Britisch - australischen Kolonieen (ausgenommen Queensland), Canada, die Cap-Kolonie, Ecuador, Guatemala, Mexiko, Natal, Oranje-Freistaat, Paraguay, Peru und die Süd afrikanische Republik. Verlagsrecht an Kalendern. — Folgende Frage und Ant wort aus Nr. 26 der Papierzeitung vom 31. März mag auch hier eine Stelle finden und zur Nachachtung dienen: Frage: (Aus Ostdeutschland). — -Können Sie mir Auskunft geben, ob es mir erlaubt ist, in einem Kalender, dessen Verleger ich nicht bin, die einzelnen Monate mit Papier zu durchschießen und zwei Drittel der Raumfläche der Blätter mit Anzeigen, die ich sammle und drucken lasse, zu versehen? -Ungebunden erhalten wir diese Kalender jedes Jahr ohne jegliche Beanstandung. Ich möchte also wissen, ob ich derartiges, ohne mich erst mit dem Verleger in Verbindung zu setzen, thun darf. -Ich will die Kalender zu gleichem Preise wie undurchschossen liefern und dennoch meinen bedeutenden Nutzen ziehen. 8.- Anlwort: -Auf jeder öffentlichen Druckschrift muß ein Ver leger angegeben werden, und da in obigem Fall der Verkäufer sich nicht als solcher bezeichnen kann, so mutz es der ursprüngliche Her ausgeber sein. Dieser ist aber berechtigt, Einspruch dagegen zu er heben, daß sein Name aus einem Werk erscheint, dessen Art er nicht einmal kennt und vielleicht nicht billigt. Der Kalender darf daher ohne Erlaubnis des Verlegers nicht in anderer als in der von ihm bestimmten Weise oerwenbet werden.- Bücherve rtrieb der Warenhäuser in Nordamerika. — Der Buchhandel in New Docker Warenhäusern hat in einigen derartigen Geschäften größeren Umsang gewonnen zum Nachteil des Buchhändlerslanoes und einer gesunden Preiseinhaltung. Der in den -UspLrtwsnt storss- gewährte Rabatt aus neue Bücher be läuft sich auf durchschnittlich 20"/„. Die buchhändlerischen Spezial ableilungen von Wanamaker und der Siegel, Cooper Company sind die beiden bedeutendsten. Wanamaker beschäftigt in dieser Abteilung ca. 50 Leute, Sieget, Cooper ca. 30, in der lebhaftesten Geschäftszeit 2—3 mal so viel; letztere Firma hat hauptsächlich weibliches Personal. Der Bücherlager bestand mag bei beiden je etwa 50000 H Wert haben. (Export-Journal.) Konkurs des Verlagsbuchhändlers Hugo Storm, Berlin. — Nach Mitteilungen der Tagespresse soll sich im Kon kurse des flüchtigen Verlagsbuchhändlers Hugo Storm-Berlin (vgl. Börsenblatt Nr. 76) der Schuldenstand nach den bisher er folgten Anmeldungen aus 250 000 ^ belaufen. Vom Buchdruck. — Der Vorstand des Deutschen Buchdrucker vereins erließ die nachfolgende Aufforderung an die Buchdruckerei besitzer Deutschlands: -Mit dem 1. April dieses Jahres treten diejenigen Abänderungen der Gewerbeordnung in Kraft, die aus die Jnnungsbildung, sowie auf die Neuregelung des Lehrlingswesens Bezug haben und für das gesamte Buchdruckgewerbe, sowie für jeden einzelnen Kollegen von größter Tragweite sind. Wir richten daher an die Herren Buch- bruckereibesitzer Deutschlands das dringende Ersuchen, sich allerorten zu lokalen oder Bezirksinnungen zusammenzuschlietzen, um damit dem
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