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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.04.1898
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.04.1898
- Sprache
- Deutsch
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79. 6. April 1898. Nichtamtlicher Teil. 2629 Vorsitzender Herr Bassermann, entsprechend dem von uns gemachten Vorschlag, in den Rechnungsausschuh des Börsenvereins gewählt. -Leider wird in der bevorstehenden Kantateoersammlung unser Verein ein Mandat verlieren, das er sechs Jahre lang, durch mich vertreten, im VereinSausschuh innegehabt hat. Da die Aemter des Börsenvereins nach sechs Jahren wechseln müssen, so hatten wir uns auch rechtzeitig nach einem Kandidaten umgesehen und diesen auch nominiert; der dringenden Aufforderung des Vorstandes des Verbandes der Orts- und Kreisvereine, der die Person des um unsereSache so sehr verdienten Kollegen Trübner in Straßburg auf Vorschlag mehrerer Vereine an diese Stelle setzen will, glaubten wir aber im Einverständnis mit unserem Kandidaten nicht wider sprechen zu dürfen. -Die Generalversammlung 1897 München hatte beschlossen, den Entwurf der Verkehrsordnung zu begutachten und für diesen zu stimmen. Doch waren schon damals eine Reihe von Stimmen laut geworden, die im Hinblick auf das neue Handelsgesetzbuch eine Verschiebung der Genehmigung aus Kantate «898 verlangten, damit eine nochmalige Durchprüfung auch der Bestimmungen dieses neuen Gesetzes erfolgen könne. Nachdem nun auch der Börsen vereinsvorstand und der mit dieser Beratung betraute Ausschuh den Antrag auf die sofortige Genehmigung der neuen Verkehrs ordnung in der Kantateoersammlung zurückgezogen hatte, glaubten auch Ihre Delegierten sich daran anschliehen zu müssen — Die Verkehrsordnung wird Ihnen heute nochmals vorgelegt werden; mit Sicherheit ist zu erwarten, dah dieses den Verkehr der Buch händler unter einander regelnde Gesetz nun genehmigt und sofort in Kraft treten werden wird. -Die Untersuchung von Schleuderangelegenheiten hat mehrfach die Lhätigkeit des Vorstandes beansprucht. In jedem einzelnen Falle wurde die vom Vorstande des Börsenvereins vorgeschriebene Erhebung gepflogen und das Resultat dann dem Börsenverein zur weiteren Verfolgung übergeben. Mehrere der Fälle erledigten sich dadurch, daß die betreffenden Klagesteller durch die gegebenen Auf klärungen befriedigt wurden; ein Fall wurde völlig durchgeführt, ein zweiter sieht der definitiven Verbescheidung durch den Börsen vereinsvorstand entgegen. Wir bitten unsere Mitglieder dringend, allensallsigc Klagen nur mit Belegen einzureichen, da sonst ein Eingehen darauf unmöglich ist. -Eine aus unserem Verein kommende Klage veranlaßt den Vorstand, sich mit der seitens mehrerer katholischer Verleger ein geführten direkten Lieferung zu herabgesetzten Preisen an Semina risten zu beschäftigen. Ein mit den einschlägigen Verhältnissen besonders vertrautes Münchener Mitglied unseres Vereins hat hierüber in dankenswerter Weise ein ausführliches Gutachten aus gearbeitet, das nun dem Börsenvereinsvorstand zur Behandlung vorliegt; die Anlegenheit wird seitens des Vorstandes nicht aus dem Auge gelassen werden. -Zur Feier des fünfundzwanzigjährigen Bestehens des all gemeinen Deutschen Buchhandlungsgehilfen-Verbandes in Leip ig bewilligte Ihr Vorstand aus den Vereinsmitteln 100 welche Gabe uns, wie Ihnen unser Herr Kassierer dann Mitteilen wird, unsere Kasse gestattet. Mit uns sind Sie alle wohl der Meinung, dah diese Gelegenheit — wie dies auch von den meisten Vereinen geschah — nicht vorübergehen durfte, ohne dem Gehilfenverband eine solche Anerkennung für seine hervorragende Lhätigkeit in der Fürsorge für den Gehilfenstand zu teil werden zu lassen. — -Mehrmals waren wir in diesem Jahre in der Zwangslage, Anmeldungen von Personen, die sich zwar Buchhändler nennen, aber aus Grund von Erkundung diesen Titel nicht verdienen, zurück zuweisen. Nach den Statuten steht jedem so Abgewiesenen die Be. rusung an die Hauptversammlung zu. -Die Frage des Zeitungsbuchhandels, die uns in den beiden letzte. Versammlungen beschäftigte, hat nun damit ihren Abschluß gefunden, dah die Firma Hillger ihren Rückzug angetrcten hat. Ohne auf die Einzelheiten der Verhandlung einzugehen, wäre fest zustellen, dah Hillger erklärte, abzusehcn von dem Vertrieb seiner Verlagswerke durch Zeitungsexpeditionen, Privatpostanstalten und Geschäfte wie Galanterie- rc. Handlungen. -Eine neue Schädigung droht dem Sortiment durch die letzte Ausgeburt der -Mache-, durch die Warenhäuser. Da an einer anderen Stelle im Verlause der Verhandlung Gelegenheit zur Aus sprache geboten werden wird, so unterlasse ich hier ein weiteres Eingehen. Nur das sei erwähnt, dah der Vorschlag des Hamburg- Altonaer Vereins bis jetzt das beste Gegenmittel zu sein scheint. -Noch einige andere Punkte wären hier zu berühren, doch findet sich in der weiteren Tagung reichliche Gelegenheit zur Ven- tilierung derselbcn. -Mit dem Wunsche, dah unser Verein in Einigkeit weiter blühe zu Ehren unseres Standes, zur Verfechtung unserer gemeinschaft lichen Interessen schliche ich meinen Bericht.» Nachdem hierauf der Schatzmeister, Herr R Merkel, die Abrechnung, sowie den Voranschlag für >898/99 vorgelegt und die Versammlung dem Vorstande Decharge erteilt hatte, wurde zum nächsten Punkt (4) der Tagesordnung — Wahlen in Börsenverein und Vereinsausschutz — abergegangen und gemäß dem Anträge des Vorsitzenden beschlossen, sich den Vorschlägen des Wahlausschusses, beziehungsweise den auf die Person des Herrn Trübner-Strahburg gerichteten Vor schlägen anzuschließen. Der nächste Punkt (5) der Tagesordnung betraf die neue Verkehrsordnung, wozu nach lebhafter Debatte folgender Be schluß gefaßt wurde: »Die Hauptversammlung stellt sich zunächst auf den Boden des vom Börsenverein unterm 22. Oktober 1897 vorgelegten Entwurfes der Verkehrsordnung. Hinsichtlich der von der Korporation der Berliner Buchhändler und Genossen gemachten Abänderungsvorschläge ermächtigt die Hauptversammlung die zur Ostermeß-Versammlung zu ent sendenden Delegierten, eventuell zuzustimmen, soweit es sich um klarere Festlegung handelt; hinsichtlich der Aenderungs- vorschläge zu H 20, sowie des neuen § 35 nimmt die Hauptversammlung eine ablehnende Stellung ein.« Zu Punkt 6 — Ergänzung der Verkaufsbestimmungen — einigte man sich dahin, die Bestimmung: »Konsumvereine, Beamtenvereine und andere nichtbuchhändlerische Genossen schaften sind nicht als Wiederverkäufer zu betrachten, sondern unterliegen den Bestimmungen über den ortsüblichen Rabatt an Private« in die »Rabatt-Bestimmungen des Bayerischen Buchhändlervereins für die Sortiments-Buchhandlungen Bayerns« aufzunehmen Punkt 7. Bezüglich der Erstellung einer »Stammrolle der bayerischen Sortimenterfirmen« wurde der Vorstand be auftragt, die nötigen Vorarbeiten vorzunehmen und der nächsten Hauptversammlung darüber zu berichten 8. Eine längere, auch für weitere Kreise interessante De batte entspann sich, als der Vorsitzende zu Punkt 8 der Tagesordnung die brennende Frage der »Warenhäuser und Bazare« zur Beratung stellte und an einem sehr drastischen Beispiele nachwies, welch neue große Gefahr von dieser Seite dem deutschen Buchhandel drohe. Auf Grund der von Herrn Dupont-München gemachten Mitteilungen konstatierte näm lich der Vorsitzende, daß der »Struwwelpeter« (Ladenpreis I 80 -Ss) in dem Tietz'schen Warenhause zu München um 1 10 verkauft werde; ein dortselbst für diesen Preis erstandenes Exemplar wurde der Versammlung vorgelegt. Auf eine von Herrn Dupont an die Literarische Anstalt in Frank furt a/M. gerichtete Anfrage hatte diese geantwortet, daß sie noch nie ein Exemplar an Tietz oder ein anderes Warenhaus geliefert habe Herr Buchholz-München hatte in dieser An gelegenheit ebenfalls an die Anstalt geschrieben und in seinem Schreiben den Wunsch ausgesprochen, die Firma möge ihren Abnehmern unter Festsetzung einer Konventionalstrafe ver bieten, an Warenhäuser und Bazare zu liefern. Auch Herrn Buchholz erwiderte die Literarische Anstalt, daß sie bis zur Stunde noch den ersten »Struwwelpeter« an das Warenhaus Tietz zu liefern habe; wahrscheinlich habe dasselbe die Exemplare von einem der Herren »Grossisten« erhalten; wer aber dieser »Grossist« sei, das lasse sich nicht kontrollieren; im übrigen würden ihre Fakturen für Grossisten in Zukunft folgenden Vermerk tragen: »Wir liefern Ihnen unter der ausdrücklichen Ver pflichtung, daß Sie keines unserer Bücher an sogenannte Waarenhäuser und Schleuderer abgeben, was Sie uns bei Empfang der Waare sofort per Post bescheinigen wollen. Wir erwarten Ihre Bestätigung bis zum . . . .« (8 Tage nach Abgang der Sendung.) Die Literarische Anstalt legte ferner als Beweis, wie Fttniundsechjigjter Jahrgang. 347
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