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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.04.1898
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.04.1898
- Sprache
- Deutsch
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2630 Nichtamtlicher Teil. 79. 6. April 1898. sie selber das Verfahren der Warenhäuser verdamme, die Abschrift eines unterm 7. März l. Js. an eine Berliner Firma gerichteten Briefes bei, die bei ihr »Bohrversuche« gemacht habe, und erklärte sich ausdrücklich mit der Ver öffentlichung dieses Briefes einverstanden; derselbe lautet (mit Hinweglassung der Adresse): »Frankfurt a/M., 7. März 1898. »Wir empfingen Ihr w. Schreiben vom 1. d. M. — Ihre Versicherung, nichts an sogen. Bazare zu liefern, ist uns nicht weitgehend genug. Wenn wir nicht die bin dendste, unanfechtbarste Garantie von Ihnen haben, daß nicht indirekt durch Ihre Abnehmer unser Bilderbuch an Bazare, sogen. »Waarenhäuser« und Schleuderer gelangt, bedauern wir, Ihnen Nichts liefern zu können. »Nur für den Fall, daß Ihr eventueller Brief uns vollste Gewähr dafür bietet, daß kein Ihnen von uns ge liefertes Bilderbuch unter dem vollen Ladenpreis in die Hände des Publikums kommt, sehen wir demselben ent gegen. Können Sie sich nicht dieser Verpflichtung in all' ihren Theilen ohne jediveden Hinterhalt unterziehen, so hat eine fernere Correspondenz keinen Zweck. »Hochachtungsvoll gez. Literarische Anstalt Rütten L Loening.« »Eine Antwort auf diesen Brief« — bemerkt die Lite rarische Anstalt — »ist natürlich nicht erfolgt« Nachdem die Versammlung von dieser Korrespondenz mit Interesse Kenntnis genommen hatte, empahl Herr Schöpping namens der Vorstandschaft die Annahme der folgenden Re solution: »Die in letzter Zeit auch in Bayern auftretenden Bazare und Warenhäuser bereiten durch ihre Preisunter bietungen dem bayerischen Buchhandel eine ernste Gefahr. »Die Hauptversammlung des Bayerischen Buchhändler- Vereins spricht zunächst ihr volles Einverständnis mit den im Börsenblatt Nr. 45 vom 24. Februar 1898 von den Sortimentsbuchhändlern Hamburg-Altonas unter der Ueber- schrift »An den deutschen Sortimentsbuchhandel« vorge schlagenen Maßnahmen aus und hält es für wünschens wert, daß der Vorstand mit diesen Herren zwecks gemein samen Wirkens in Verbindung trete. Die Hauptversamm lung erkennt ein wirksames Mittel darin, daß in der be vorstehenden Delegiertenversammlung der Vorstand des Ver bandes der Orts- und Kreisvereine beauftragt werde, er möge bei den Verlegervereinen zu erreichen suchen, daß es die Verleger als ihre Pflicht erachten, nicht nur solchen Unternehmungen nicht zu liefern, sondern auch durch Prüfung ihrer Auslieferungslisten, eventuell durch unter hohe Kon ventionalstrafe gestellte Lieferungsbedingungen ihren Groß abnehmern gegenüber zu verhindern, daß durch Zwischen männer solche Bazare mit buchhändlerischen Erzeugnissen versorgt werden.« Herr Bauhof-Regensburg glaubt, daß hiermit nicht viel errreicht werde, da die Verleger nicht direkt an die Waren häuser, sondern an die Grossisten liefern; diese seien aber keineswegs Buchhändler, sondern Schreiomaterialienhand- lungen und Galanteriewarengeschäfte sn gros, die ihren Reisenden neuerdings vielfach auch Bilderbücher, Kochbücher, Briefsteller rc. mitgäben, und von denen aus Bequemlichkeit sogar Sortimentsbuchhändler häufig ihren Bedarf an diesen Artikeln decken. Herr Schöpping weist darauf hin, daß die betreffenden Verleger vor die Alternative gestellt werden sollen, ob sie solche Grossisten oder den gesamten Buchhandel auf ihrer Seite haben wollen. Herr Koch-Nürnberg konstatiert, daß ähnliche Mißstände auch in Nürnberg bestehen, und wünscht, daß der Verein dagegen vorgehe. Herr Stöhr- Schweinsurt giebt dem Wunsche Ausdruck, daß der Buch handel eine reinliche Scheidung vornehmen und kein Buch händler von solchen Grossisten Bücher beziehen solle, welchem Wunsche die Versammlung lebhaft zustimmt. Hiermit war die Debatte beendigt; die Versammlung erklärte sich einstimmig mit der vom Vorstande vorgeschlagenen Resolution einverstanden und beauftragte zugleich den Vor stand, mit dem Verband »Kreis Norden« behufs Beratung gemeinsamer Schritte in Fühlung zu treten. 9. Zum nächsten Punkte der Tagesordnung — Wahl des Ortes für die nächste Hauptversammlung — erbat sich Herr Krauß-Ansbach das Wort und lud den Verein ein, 1899 nach Ansbach zu kommen, welcher Aufforderung ein stimmig zugestimmt wurde. 10. Nachdem noch der statutengemäß aus der Vorstand schaft ausscheidende Schatzmeister Herr R. Merkel-Erlangen mit allen gegen eine Stimme wiedergewählt worden war, und Herr Bauhof der Vorstandschaft für ihre Thätigkeit gedankt hatte, wurde die Versammlung um 12*/, Uhr von dem Vorsitzenden geschlossen. Kurz darauf — um 2 Uhr — versammelten sich die Teilnehmer an der Hauptversammlung und noch weitere Gäste im gleichen Saale an festlich geschmückter Tafel zu dem üblichen Festessen, bei welchem Herr Schöpping zuerst den Toast auf Seine Königliche Hoheit den Prinzregenten ausbrachte und später dem Nürnberger Verein den wohlver dienten Dank widmete. An den I Vorstand Herrn Otto Fr. Bassermann und an den Vater des stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn C Schöpping sen., der in wenigen Wochen seinen achtzigsten Geburtstag feiert, wurden Begrüßungstelegramme abgesandt. Später sprachen dann noch Herr Rudolf Koch-Bamberg in humorvoller Weise auf die Vorstandschaft; Herr Richard Jordan-München in tadellosem Hochdeutsch (??) auf den Vorredner; Herr E. Pohl auf den in diesen Tagen so viel geplagten Vorstand des Nürnberger Vereins, Herrn Carl Koch und Herr Bauhof auf die Frauen. — Eine von Herrn O Rost veranstaltete Sammlung zu gunsten des Unterstützungsvereins hatte günstigen Erfolg. Hiermit schließen wir unfern Bericht und sind der festen Ueberzeugung, daß auch diese Versammlung wieder dazu beige tragen hat, die Mitglieder des Bayerischen Buchhändlervereins ein ander näher zu bringen und das Gefühl der Zusammengehörigkeit zu stärken und zu kräftigen, und daß wohl jeder der Teil nehmer gern an seinen Aufenthalt in der altberühmten, gast lichen Reichsstadt zurückdenkt und dabei manchmal den Refrain des Braunschen Liedes (aus dem Festliederbuch) citieren wird: »Ja, Nürnberg ist ein Schatzkästlein, Ja, Nürnberg lob' ich mirl« ?. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Betrügerische Kolportage. (Nach druck verboten.) — Das Landgericht Oldenburg hat am 12. Ja nuar d. I. den Geschäftsreisenden Robert Köhler aus Berlin, der zur Zeit eine Freiheitsstrafe verbüßt, wegen RücksallSbetrugeS zu längerer Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte war Inhaber der »Vcrlagsanstalt des deutschen Rechtes- in Leipzig-Reudnitz und vertrieb eine Sammlung deutscher Reichsgesetze zum Laden preise von 2b In der Gegend von Oldenburg besuchte er eine größere Zahl von Geschäftsleuten, namentlich Bauhandwerker, und empfahl seine Bücher durch die unwahre Angabe, sie seien von der Gewerbe-Inspektion bezw. der BerusSgenossenschaft zur Anschaffung empfohlen worden. Nur hierdurch ließen sich viele bestimmen, die Sammlung zu kaufen und Anzahlungen zu leisten. Andernfalls würden sie das Sammelwerk nicht gekauft haben. Das Landgericht hat deshalb angenommen, daß das Kaufobjekt für die Käufer wertlos sei und sie um den von ihnen gezahlten Betrag geschädigt seien. — In seiner Revision, die am 4. d. M. vor dem Reichs gericht verhandelt ivucde, behauptete der Angeklagte, er sei zu Unrecht verurteilt, da man ihn mit seinem damaligen Vertreter verwechselt habe. Ein von ihm gestellter Beweisantrag sei zu
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