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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.02.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-02-28
- Erscheinungsdatum
- 28.02.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. M 49, 28. Februar 1918. Das Gutachten erklärt i» seinem hier in Betracht kommen den Teile wörtlich: -Ist vor oder bei Ablieferung eines Manuskripts an eine Zeitung ein Honorar nicht ausdrücklich vereinbart, so mutz nach der herrschenden Übung der Autor den Hono rarsatz anerkennen, der bei dem betreffenden Blatt gewöhnlich bezahlt wird, gleichviel ob cs sich um angesehene und be kannte Blätter handelt oder nicht. Handelsübliche Honorar- sätzo bestehen nicht. Der Verfasser hat unter allen Umständen Anspruch auf Honorar usw.« Der Begriff -Zeitung» ist hier offenbar im weitesten Sinne gemeint. Tenn die weiteren Ausführungen lassen erkennen, daß es sich im strittigen Falle um ein Beamtenfachblatt, also um eine Zeitschrift handelte. Wäre dieses Gutachten dem Gericht bekannt gegeben wor den, so würde der Prozeß nach meinem Dafürhalten Wohl an ders abgelausen sein. Denn das Gericht hätte sich der über zeugenden Kraft der von der amtlichen Handelsvertretung Ber lins bekundeten Feststellung Wohl nicht entziehen können und wäre dadurch Wohl auch von der sehr erheblichen Bedenken unterliegenden, den herrschenden Verhältnissen des Verkehrs widersprechenden Forderung abgehalten worden, »daß ein Ver leger, der einen schriftstellerischen Beitrag aufnimmt, rechtzeitig den Verfasser davon in Kenntnis setzt, daß der Verlag für Bei träge einen bestimmten Satz zahlt«. Wenn das richtig wäre, könnten viele aktuelle Beiträge von Schriftstellern in Zeitungen und Zeitschriften gar nicht erscheinen. Denn bis eine Verstän digung über die Honorarsätze erzielt ist, verliert der Beitrag in vielen Fällen seine Aktualität und könnte nicht mehr aus genommen werden. Ob damit den Schriftstellern gedient ist, erscheint doch sehr zweifelhaft. Auch in der Litcraiur werden von dem Landgc- richtsurteil abweichende Ansichten, vertreten. Voigt- lündcr — VG. Note 2 zu Z 22 — spricht sich dahin aus, das; bei Zeitungen und Zeitschriften den Matzstab für eine den Verhältnissen »angemessene« Leistung in der Regel der jenige Vergütungssatz bildet, zu dem sie selbst sich allgemein be kennen oder den sic sonst zu zahlen pflegen. Überlässt jemand einer Zeitschrift oder Zeitung einen Beitrag, ohne etwas über die Vergütung zu vereinbaren, so wird das in der Regel als stillschweigende Annahme der bei dem Blatte üblichen Höhe der Vergütung anzusehen sein. Es ist dem Verleger oder dem Her ausgeber nicht zuzumuten, bei der oft sehr großen Zahl ein gehender Beiträge erst mit den Einsendern über die Vergütung zu verhandeln; zu solchen Förmlichkeiten ist bei Zeitungen oft gar keine Zeit. Für den Einsender ist es dagegen eine kleine Mühe, seine Wünsche rechtzeitig und deutlich auszusprechen. Ebenso Allfcld - VG. ^ 22 Note 3 Buchstabe a) - der sich folgendermatzen äußert: Zeitungen und Zeitschriften haben im Zweifel den Satz zu bezahlen, den sie allgemein bekannt geben oder sonst zu leisten pflegen, übereinstimmend hiermit auch Henneberg in seiner Monographie: Die Rechtsstellung des Verlegers nach modernem Recht (Berlin 1908) S. 96. Auch Ebner - VG. 88 22-24 Note I der Erläu- tcrungen — erklärt, daß, wenn jemand unaufgefordert einer Zeitung oder Zeitschrift einen Beitrag sendet, der bei dieser Zeitung für Beiträge übliche Satz zu zahlen sei. Dieser Kommentator führt noch einen vom Amtsgericht Frank furt a. M. (Zeitungsverlag IX, 28, 856) entschiedenen, dem Prozeß des Kollegen Staude gleichgearteten Rechtsstreit an: Ein Schriftsteller sandte einem Verleger einen wissenschaftlichen Bei trag und verlangte die übliche Vergütung. Der Beitrag wurde abgedruckt, und der Verleger bot 30 .M an, was für die Zeile etwa 3 Pfg. ausmachte. Der Verfasser war damit nicht zu frieden und erhob Klage, die vom Gericht mit der Begründung adgewiesen wurde, die Höhe der Vergütung sei in erster Linie von der Beschaffenheit der Zeitung abhängig und von ihrem wirtschaftlichen Betrieb nicht zu trennen; der W e r t des Ar tikels komme erst in zweiter Linie in Frage;matzgebendsei derjenige Satz, der bei der betreffenden Zei tung üblich sei; in Schriftstellerkreisen pflege es bekannt 106 zu sein, wieviel Vergütung die einzelnen Zeitungen für Beiträge in der Regel zahlten. Es dürfte sich empfehlen, in neuen Rechlsstreitigkeiten, die nicht ausblciben werden, dem Gericht auch von den im Vor stehenden gesammelten Stimmen Kenntnis zu geben, damit solche Fehlurteile, wie sie Herr Kollege Siaude erfahren hat, in Zukunft vermieden werden. Der Wirtschaftskrieg gegen den deutschen Buch handel. Der „(Vlmunucti äe liotiia". Ein neuer, offenbar mißglückter Versuch, dem Ansehen des deut schen Buchhandels zu schaden und weitverbreitete Werke deutschen Ur sprungs durch feindliche Erzeugnisse zu ersetzen, wird jetzt in Paris gemacht. In »lüs 1im68 lüterruy Supplement« vom 18. Januar d. I. lesen wir: ^.Imauaeü üe Lruxelles. ^nnuaire ^enealoAiciue, tüstoriyue» 20 kranes net. Bismarck gab eines Tages einem jungen Diplomaten den Nat, seine Mußestunden mit dem Auswendiglernen des »^lmanaeli cks ! dottia« anszufüllen, und es ist wohl kein Zweifel, daß es ein Nach schlagewerk ist, dessen Nützlichkeit seine allgemeine Verbreitung be- ^ weist. Die Einfuhr von Exemplaren wurde neben einigen wenigen anderen deutschen Waren von der englischen Negierung erlaubt, sodaß der Almanach als ein Feindesprodnkt besserer Art ans gleicher , Stufe mit den Anilinfarben steht. Die meisten Kenner der Verhält nisse waren der Meinung, daß dieses Werk die Niederlage und die Demokratisierung des Deutschen Reiches überleben würde. Herr de Bonnefon gibt jedoch wichtige Gründe an, warum wir diesem Werke unsere Achtung versagen müßten und es unterdrücken sollten: Erstens ist der »^.lmauaeli 6s Oottia« nicht, wie die meisten Leute glauben, eine deutsche Erfindung, sondern die deutsche Ausarbeitung eines Pariser Modells. Bereits im Jahre 1670 erschien in Paris ein Dnodezband dieser Art mit einem langen Titel, der hier aus Platz mangel nicht wiedergegebcn werden kann. Klnpfel, der erste Heraus geber des »^lmanaeü äs Ootlm«, stahl die ihm auf diese Weise zur Verfügung stehende Idee. Zweitens war der Besitz des Almanachs und der Einfluß auf die Propaganda, für die er ein praktisches Mittel ist, schon vor diesem Kriege ein Preis des Sieges. Ter Almanach war sozusagen ein Teil der Beute aus der Schlacht bei Jena. Eine ganze Auflage wurde irr jenem Jahre beschlagnahmt, weil darin noch solchen Fürsten könglicher Rang zugeschrieben wurde, die Napoleon abgesetzt hatte. So blieb- der Almanach mit all seinen Einflüssen und Zwecken französischer Be sitz bis 1814. Nichts ist daher natürlicher als ein Versuch in der gegen wärtigen Lage, den »Hlmanaeü äs 6ottm« von seinem stolzen Platz zu verdrängen, und Herrn de Bonnefous Herausgabe eines Konknr- renzwerkes beansprucht als energische Kriegshanölung unsere Be geisterung. »Der ,^1manaeti cks 6otka' (sagt er), in Französisch oder vielmehr in einer Nachahmung dieser Sprache gedruckt, war überall mit einem Anschein von Neutralität oder gar mit einem heraldischen Inter nationalismus verbreitet und daher ein ausgezeichnetes Instru ment deutscher Propaganda. Dem Namen nach einem geldmachen den Verleger unterstehend, wurde das Werk in Wirklichkeit unter der direkten Aufsicht des Deutschen Kaisers hcrausgegeben. Die Titel der- Könige wurden in Berlin geprüft, ergänzt und korrigiert.« Aber das ist nicht alles! Der Almanach war nicht nur ein In strument der deutschen Propaganda, sondern auch der deutschen Spionage: »Dem heraldischen Teil wurde ein statistisches Ksapitel angefügt, worin über alle behandelten Länder diplomatische, verwaltnngstech- nische und militärische Auskünfte enthalten waren. Die höchsten Be amten einer jeden Ministerial-Abteilnng gaben dem Verleger voll ständige Unterlagen über das Personal der hauptsächlichen Ämter, die^ Schiffsbewegungen in den Häfen, die Änderungen in den Garnisonen: und Armeekorps. Auf diese Weise wurden in jedem Lande der Welt Gesandte, Konsuln und Gesanötschaftssekrctäre die unbewußten Mit arbeiter des deutschen Spionagesystems. Der Herausgeber des Al manachs verwandte nur das ihm Zusagende und gn>b den Nest weiter an das Informations-Bureau in Berlin.« Es war also ein fein durchdachter Plan und echt deutsch. Ob ein wirklicher Vorteil daraus zu gewinnen ist, steht auf einem andern Blatte. Gesandte, Konsuln und Gesandtschaftssekrctärc sind nicht ge rade der Dummheit wegen gewählt, und es ist unwahrscheinlich, daß-
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