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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.03.1898
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 01.03.1898
- Sprache
- Deutsch
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Kleine Mitteilungen. Zur Aufhebung der deutsch-englischen urheberrecht lichen Sonderverträge. — (Vgl. Börsenblatt 1897 Nr. 286, 1898 Nr. 24, 28, 38, 42, 46.) — Die Nummer SO des Deutschen Reichsanzeigers vom 26. Februar 1898 bringt nichtamtlich die folgende kurze Mitteilung: -Die in Nr. 2S des -Reichs- und Staats-Anzeigers- vom 28. Januar d. I. veröffentlichten Bekanntmachungen, betreffend die Aufhebung unserer Litterarverträge mit Großbritannien, haben vielfach die irrige Anschauung hervorgerufen, daß zwischen Deutschland und England jetzt überhaupt keine vertragsmäßigen Beziehungen auf dem Gebiete des Urheberrechts mehr beständen. Demgegenüber ist daraus hinzuweisen, daß beide Staaten nach wie vor Mitglieder der internationalen Berner Union zum Schutz von Werken der Litteratur und Kunst vom 9. September 1886, sowie der dazu vereinbarten Zusatzakte vom 4. Mai 1896 geblieben sind.- llsx Heinze. — Die Reichstagskommission für die vom Centrum beantragte Novelle zum Strafgesetzbuch (Isx Heinze) hat die von der Subkommission vorgcschlagene Fassung für die HZ 184 und 184s angenommen. Diese Fassung lautet: 8 184. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geld strafe bis zu 1000 wird bestraft, wer 1. unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen feil hält, verkauft, verteilt, an Orten, welche dem Publikum zugänglich sind, ausstellt oder anschlägt oder sonst verbreitet, sie zum Zwecke der Verbreitung selbst herstellt oder durch andere Her stellen läßt oder zu demselben Zwecke vorrätig hält, ankündigt oder anpreist, 2. Schriften, Abbildungen oder Darstellungen, welche das Scham- und Sittlichkeitsgefühl gröblich verletzen oder die ge schlechtliche Lüsternheit zu erregen geeignet sind, einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, verkauft oder sonst überläßt, oder an öffentlichen Straßen, Plätzen oder anderen Orten, die dem öffentlichen Verkehre dienen, zu geschäftlichen Zwecken oder in der Absicht, das Schamgefühl zu verletzen, ausstellt oder anschlägt, 3. Gegenstände, die zu unzüchtigem Gebrauche bestimmt sind, an Orten, welche dem Publikum zugänglich sind, ausstellt oder solche Gegenstände öffentlich ankündigt oder anpreist, 4. öffentliche Ankündigungen erläßt, welche dazu bestimmt sind, unzüchtigen Verkehr herbeizusühren. Neben der Gefängnis strafe kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, sowie Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden. Z 184er. Mit Geldstrafe bis zu 300 oder Gefängnis bis zu sechs Monaten wird bestraft, wer aus Gerichtsverhandlungen, für welche wegen Gefährdung der Sittlichkeit die Oeffentlichkeit ausgeschlossen war, oder aus den diesen Verhandlungen zu Grunde liegenden amtlichen Schriftstücken öffentlich Mitteilungen macht, welche geeignet sind, Aergernis zu erregen. Die Abbildungen der Prinzessin Chimay. — Die Abbildungen der Prinzessin Chimay unterlagen vor einigen Tagen einer Prüsung der zweiten Strafkammer des Berliner Landgerichts II. Im Mai v. I. wurden bei verschiedenen Kunsthändlern in Berlin Pholographieen der Prinzessin Chimay beschlagnahmt, weil die Statsanwaltschaft sie für unzüchtig hielt. Die vierte Strafkammer des Landgerichts I hob die Beschlagnahme wieder auf, weil das Gericht sich den Ansichten der Staatsanwaltschaft nicht anschließen konnte. Es hielt die Darstellungen der mit Trikot bekleideten Dame nicht derart, daß das Scham- und Sittlichkeitsgesühl ver- letzt werde. Die Abbildungen gingen nicht über das hinaus, was in Museen und bei künstlerischen Darstellungen geboten werde Der Staatsanwalt legte gegen dieses Erkenntnis Revision ein, woraus das Reichsgericht die Sache zur nochmaligen Ver handlung an das obengenannte Gericht verwies. Der Sachwalter der beteiligten Firmen beantragte die Ausrechterhaltung des ersten Erkenntnisses, während der Staatsanwalt die Bilder als unzüchtig kennzeichnete und für die Beschlagnahme eintrat. Der Gerichts hof erkannte wieder aus Aushebung der Beschlagnahme. (Voss. Ztg.) Buchgewerbemuseum im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig. — Neu ausgestellt ist eine größere Anzahl typo graphischer und lithographischer Accidenzen der Firma Breitkopf <L Härtel in Leipzig, welche zeigen, wie wirksam und vielseitig deren moderne Ornamente sich anwenden lassen. Es sind nach dem Vorgänge englischer und amerikanischer Zeichner entworfene Flächen ornamente, wie sie, dem Charakter der Typographie angemessen, die sogenannte neue Richtung vertreten. Die Firma Breitkopf L Härtel war wohl in Deutschland die erste, die diesen neuen Stil in die Typographie einführte und dadurch zu einer Wendung des Geschmackes einen wesentlichen Anstoß gegeben hat. Die hier aus gestellten Accidenzen: Rundschreiben, Katalogtitel, Geschäftskarten und dergleichen werden für Typographen sehr lehrreich sein als Beispiele, wie die geschickte Hand des Setzers das Schriften- und Schmuckmaterial zu einer stilgerechten Einheit zu verbinden hat. Mehrere Blätter, namentlich eine Reihe Notenblätter, zeigen, wie dasselbe System, auf die Lithographie übertragen, zu wirken vermag. — In einer anderen Koje finden sich Anwendungen des neuesten Schrift- und Ziermaterials der Schriftgießerei Scheiter L Giesecke, Leipzig, das sich zum Teil in der gleichen Richtung be wegt, teilweise jedoch noch den Anforderungen älterer Stilformen in neuen Wandlungen gerecht zu werden sucht. — Daneben liegen wieder ganz in moderner Art ausgestattete kleine Druck arbeiten der Offizin I. I. Weber, Leipzig, die mit auserlesenem Geschmack behandelt sind. — Zwei in derselben Koje hängende Rahmen mit Blättern aus -Eckmann, Neue Formen- (Berlin, Max Spielmeyer) geben weitere Belehrung über die Anwen dung des von japanischer Kunstweise ausgegangenen naturalistisch ornamentalen Stils. — Ferner sind ausgestellt: 12 Tafeln aus Hans Bohrdts -Deutsche Flottenbilder- (Berlin, W. Pauli's Nachfolger, H. Jerosch). Sie zeigen die Schiffe der deutschen Kriegsmarine in verschiedenen Situationen, meist im fernen Aus land. Die charakteristischen, in Tuschmanier ausgeführten Blätter sind von der Graphischen Gesellschaft in Berlin in Lichtdruck gut reproduziert. — Aus dem Verlag von Paul Schimmelwitz in Leipzig sind auSgelegt: Blätter aus der 1. Lieferung der vom Architekten Hermann Rückwardt herausgegebenen Ansichten des Reichsgerichtsgebäudes zu Leipzig, insbesondere die künstlerische Gestaltung der Jnnenräums des gewaltigen Baues vorführend. — Schließlich sei noch auf die von A. Eiserwag und A. Lyongrün ent worfenen und herausgegebenen modernen -Vorbilder für Decken- und Wandmalereien» hingewiesen, die von dem bekannten gewerb lichen Verlag von Bernhard Friedrich Voigt in Weimar und Leipzig eingeschickt sind. Für Dekorationsmaler, Gewerbelehrer, Zeichen- und Malerschulen, Kunstgewerbe- und Fortbildungs anstalten bestimmt, bringen diese farbigen Motive mancherlei An regendes und Brauchbares. Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler. Ivtsrustiooslsr visssvsobsttlieb-Iittsrsrisebsr Noustsbsriobt. Nc>- ustliebs Usbsrsiobl sllor viebtigsu Usu-Lrsobsirnivgsu äss lu- uuä Huslsoclos vsbst ^utigusrieebsm ^.ursigsr. 7. 1s.brgs.iig. Nr. 6. (1. Nsrr 1898.) 8«. 8. 81—92; 481-S00. Vsrlsg von 8. Oslvsr^ L Oc>. in Lsrlin. 6srl 6sorg's 8oblsgvvort-Lstslog. Vsrssiobnis äsr önobsr nnä Iisncllrsrtsll in ssobliebsr Anordnung. II. 8ä. 1888—92, bs- srbsitst von OsrI 6sorg. 37. lusksrnng. box.-8". 8. 11S3 —1184 (I'sobnologis — Ibostservsssv). üsnnovsr 1898, 0. lisrnwsrmsnn. Lrsobsint in es. 40 siislsrnngsn s 1 ^ 30 H. Stern's Literarisches Bulletin der Schweiz. Herausgeber und Redakteur: Maurice Reinhold von Stern. 6. Jahrgang. Nr. 7. (1. Januar 1898.) 4°. S. 1053—1070. Zürich, Verlag von Stern's literarischem Bulletin der Schweiz. Verein Dresdner Sortimentsbuchhändler. — Nach einer Vorbesprechung im engeren Kreise fand sich am 24. Februar d. I. im Hotel Lingke zu Dresden eine größere Anzahl Dresdner Kollegen vom Sortiment zusammen, um die Gründung eines Ver eins in Beratung zu ziehen, dessen Hauptzweck die Förderung der Interessen der Dresdner Sortimenter sein soll. Nach einer leb haften gegenseitigen Aussprache über verschiedene Mißstände im geschäftlichen Leben, namentlich über den Mangel eines festen Zu sammenhalts unter den Dresdner Kollegen, wurde einstimmig ver Beschluß gefaßt, zu einem -Verein Dresdner Sortiments buchhändler- zusammenzutreten, zu dessen Vorsitzenden Herr N Heinze, i. Fa. G. A. Kaufmanns Buchhandlung, gewählt wurde. Neben thatkräftiger Mitarbeit an allen das Wohl des Sortiments berührenden Fragen saßt der neue Verein namentlich die Pflege kollegialer Gesinnung unter seinen Mitgliedern ins Auge. Buchhandlungsgehilfenverein zu Leipzig. — Der Buch handlungsgehilfenverein zu Leipzig veranstaltete am Sonnabend den 19. Februar im kleinen Saale des Deutschen Buchhändlerhauses eine zwanglose Tanzunterhaltung. Der Verlauf des Abends war ein recht gemütlicher und humorvoller. Ernste und heitere Vor träge von mehreren Kollegen, ja sogar von einigen dem Verein nahestehenden Damen, füllten in bester Weise die Tanzpausen aus und trugen nicht unwesentlich dazu bei, die Stimmung der An wesenden zu erhöhen. Der Vorstand erntete allseitigen Beifall; es hat sich erwiesen, daß er mit dieser Art Veranstaltungen den Wünschen vieler Mitglieder gerecht zu werden verstanden hat. Mögen diesem ersten Unterhaltungsabend bald noch mehrere solcher gemütlichen Abende im engeren Kreise folgen I k—r.
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