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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.09.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.09.1898
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1898
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220. 22 September 1898. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 6923 Würdigkeit. In den Augen des Publikums wird dadurch die Ver mutung begründet, daß die besonderen Eigenschaften und Vor züge, die die Erzeugnisse des alten Geschäfts auszeichnen, auch bei dem Angebote des Zweiggeschäfts vermöge der auf dieses über gegangenen geschäftlichen Erfahrungen und Ueberlieferungen vor ausgesetzt werden dürfen. 2. In der wissentlich falschen Angabe eines Fabrikanten, der Staat habe seine Fabrik -privilegiert-, ist eine wissentlich falsche Angabe thatsächlicher Art im Sinne des § 4 zu finden. 3. In der Ankündigung eines -Ausverkaufes- liegt keine un wahre Angabe über Anlaß oder Zweck des Verkaufes, wenn der Verkäufer zwar noch einzelne Waren nachträglich wieder anschafft, aber doch an der Absicht sesthält, durch den Verkauf die Beendigung seines Geschäfts im ganzen oder die Abstoßung der in Betracht kommenden Warengattungen herbeizusühren 4. Wenn ein Kaufmann durch Zufall, nicht aber durch eine der im § 9 bezeichneten Mitteilungen oder durch eigene sitten verletzende Handlung Einsicht in das Geschäftsgeheimnis einer Konkurrenzfirma gewinnt und dieses unbefugt verwertet, so findet die Strafbestimmung des Z 9 keine Anwendung. Mag es nach den Anschauungen ehrenhafter Geschäftsleute und nach allgemeinen sittlichen Begriffen noch so verwerflich sein, die erlangte Kenntnis auszubeuten, — die Unanständigkeit eines solchen Geschäftsgebarens kann nicht berücksichtigt werden, nachdem die Gesetzgebung vor gezogen hat, die Beurteilung, wo die Grenze des erlaubten Wett bewerbes überschritten sei, nicht dem richterlichen Ermessen zu überlassen, sondern an bestimmt umschriebene Thatbestandsmerk- male zu binden. Unberechtigte photographische Aufnahmen des Fürsten Bismarck auf dem Totenbette. (Vgl. Börsenblatt Nr. 205.) — Das Urteil in der vor einiger Zeit hier mitgetetlten Klagesache der beiden Hamburger Photographen Wilcke und Priester, die in der Sterbenacht in das Schlafzimmer des dort wenige Stunden zuvor verstorbenen Fürsten Bismarck eingedrungen waren und Blitzlicht- aufnahmcn der Leiche gemacht hatten, ist am 8. d. M. verkündet worden. Wilcke und Priester hatten bekanntlich Widerspruch gegen die verfügte Beschlagnahme ihrer Platten erhoben. Das Urteil bestätigt die Verfügung vom 5. August, die den beiden Klägern bei einer Geldstrafe von 20000 eventuell bei einer näher zu bestimmenden Freiheits strafe, für jeden einzelnen Fall des Zuwiderhandelns untersagte, die Platten, Plattenabzüge und Negative der von ihnen aufgenommenen Bilder in irgend einer Weise zum Zwecke der Verbreitung zu be nutzen und die bereits gemachten Abzüge in irgend einer Weise zu verbreiten oder zu verwerten. Das Urteil des Gerichts hat aber die Verbotsstrase verschärft, indem es die Worte -20000 ^ für jeden einzelnen Fall des Zuwiderhandelns- in die Worte -bei einer Freiheitsstrase von 6 Monaten für jeden einzelnen Fall des Zu widerhandelns« umgeändert hat. Handelskammerbericht. — Die Handelskammer zu Hagen i. W. berichtet über das Jahr 1897 folgendes: -Im Buchhandel ist der vom Aufschwung der Industrie erhoffte bessere Geschäftsgang nicht eingetreten. Der Grund dafür liegt zum Teile darin, daß in wachsendem Umfange Personen und Geschäfte, welche mit dem Buchhandel nur in loser oder auch gar keiner Beziehung stehen, mit litterarischen Erzeuanissen Handel treiben und dadurch den Buchhandlungen bemerkbaren Nachteil bereiten. - Kunstauktion. — Am 3. Oktober wird in München eine der bedeutendsten Kunstauktionen, die bisher dort abgehalten worden sind, beginnen. Der Hofkunsthändler Herr H. L. Neumann dort läßt seine sämtlichen Gemälde, Aquarelle und sonstigen Kunst- gegenstände durch die Firmen A. Riegner und H. Helbing ver steigern, da er sich zur Ruhe setzen will. Das Verzeichnis umfaßt mehr als 400 Nummern. Ausstellungspreise. — Aus der diesjährigen II. Kraft- und Arbeitsmaschinen-AuSstellung in München wurden folgende dem Buchhandel angehörende Firmen für hervorragende technische Ver lagswerke vom Königlich Bayerischen Staatsministerium durch Zu erkennung der Königlich Bayerischen Staatsmedaille ausgezeichnet: G. D. Baedeker, Essen; Arnold Bergstraeßer (A. Kröner), Stuttgart; Hermann Costenoble, Jena; Wilhelm Engelmann, Leipzig; Oskar Leiner, Leipzig; W. L S. Löwenthal, Berlin; Spielhagen L Schurich, Wien; Friedrich Vieweg L Sohn, Braunschweig; Friedrich Wolfrum, Düsseldorf. Ausstellungspreis. — Auf der Schlesischen Obst- und Gartenbau-Ausstellung zu Oppeln wurde Herrn Buchhändler Hermann Muschner (in Firma Eugen Franck's Buchhandlung) in Oppeln für Ausstellung einer Reihe von Gartenlitteratur ein Ehrendiplom zuerkannt. Post. — Für Postanweisungen nach Konstantinopel kommt vom 1. Oktober 1898 ab das Umrechnungsverhältnis von ein Pfund Türkisch gleich 18 50 c) zur Anwendung. Zur Geschichte der Ansichtspostkarte. (Vgl. Börsenblatt Nr. 205, 218.) — Die Redaktion des Börsenblatts empfingt die nachfolgende Zuschrift: -Mit Bezug auf die Notiz des Herrn C. Georgi über den -Erfinder- der Postkarte mit Ansicht erlaube ich mir mitzuteilen, daß weder Herr Schwartz in Oldenburg, noch Herr Liedl in Warmbrunn der -Erfinder- derselben ist. denn im Jahre 1872 wurden bereits in Nürnberg Stahlstichpostkarten von der Schweiz re. angefertigt. Die ersten Ansichtspostkarten ivurden aber bereits 1870 in Leipzig ausgegeben. Eine ausführliche Ab handlung über -Die Ansichtskarte und ihren Ursprung- erscheint demnächst in dem in meinem Verlage erscheinenden -Postkarten sammler-. -Leipzig, 20. September 1898. Achtungsvoll Ernst Heitmann.» Sprechsaal Medicns, Schmetterlingsbuch, Käferbuch, Raupenkalender. Mitteilung und Bitte. Die Firma Aug. Gottholds Verlagsbuchhandlung in Kaisers lautern verkaufte Ende 1895 unter anderem den Verlag, d. h. also sämtliche Vorräte einschließlich Verlagsrecht, Steine u. s. w. von vr. Wilh. Medicus, Jllustr. Schmetrerlingsbuch, — Jllustr. Käferbuch, — Jllustr. Raupenkalender, welche drei Werke im Juni lausenden Jahres durch Kauf in unseren Verlag übergegangen sind. (Bekanntmachung im Börsenblatt Nr. 146 vom 28. Juni 1898.) Gleichzeitig wurde der Ordinärpreis von uns von 2 ,/i! auf 1 ^ 60 pro Bändchen herabgesetzt. (Bekannt machung ebenda) Zu unserem Befremden erhalten wir nun soeben (Ende August) von Herrn Hermann Seippel in Hamburg Mitteilung, daß die Firma Aug. Gotthold, Kaiserslautern, die oben genannten, von ihr vor fast drei Jahren verkauften Verlagsartikel im Buchhandel noch bar ausliefert.*) Die bezügliche (der Redaktion des Börsenblatts *) Hierzu bemerke ich: Es war mir unbekannt, daß die fraglichen Artikel in den Besitz der Amthor'schen Verlagsbuch vorliegende) Barfaktur ist ausgestellt unterm 22. August 1898, wo bei außerdem auch noch die alten, also höheren Preise be rechnet sind. Indem wir dieses Verfahren zunächst hier feststellen, bitten wir, uns freundlichst alle Fälle mitzuteilen, in denen die Firma Aug. Gottholds Verlagsbuchhandlung in Kaiserslautern nach dem 1. Januar 1896 noch Exemplare der oben genannten Werke aus- geliefert hat. Leipzig, den 3l. August 1898. Amthor'sche Verlagsbuchhandlung. Handlung übergegangen waren, und bestellte ich daher laut Heinsius Katalog am 2. August d. I. dieselben bei Gotthold, Kaiserslautern. Die Expedition von Gotthold erfolgte mit Faktur vom 22. August; inzwischen hatte ich die Anzeige der Amthor- schen Verlagshandlung gelesen und bestellte dort mit dem Be merken -falls nicht schon geliefert». Darauf trafen am 26. d. M. die Exemplare von Gotthold und von Amthor gleichzeitig bei mir ein — die ersteren in ramponierten und vergilbten Exemplaren, die letzteren in tadelloser Beschaffenheit, elftere L 2 ^ /1 ^ 50 netto, letztere L 1 60 -ß / 1 07 netto. Hamburg, 31. August 1898. Hermann Seippel.
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