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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.02.1898
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- Erscheinungsdatum
- 17.02.1898
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- Deutsch
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HS 39. 17. Februar 1898. Nichtamtlicher Teil. 1295 die neu zu bildende Kasse für die Handelshochschule, die von der Leipziger Handelskammer verwaltet wird. Vor Beginn des Studienjahres findet eine Belehrung über eine zweck mäßige Einteilung durch den Studiendirektor statt. Für das Verhalten der Studierenden und Hörer außer halb der Lehrzeiten hat der Handelshochschulsenat keine Ver antwortung. Jedoch behält er sich das Recht vor. Stu dierende und Hörer auszuschließen, wenn sie mit den Staats gesetzen in Konflikt kommen oder sich eines anstößigen Lebens wandels schuldig machen. Ebenso hat der Senat das Recht der Ausschließung bei unziemlichem Verhalten der Studierenden und Hörer während der Lehrzeiten oder gegen die Vor tragenden Herren. Gegen die Ausschließung ist eine Berufung nicht zulässig. Honorar wird im Fall einer Ausschließung nicht zurückgezahlt. Dieser Plan darf, wie aus den Darlegungen auch her vorgeht. nicht als das Werk eines Einzelnen angesehen werden, sondern ist das Ergebnis der Beratungen vieler sachver ständiger Männer. Als solcher trägt er schon eine gewisse Gewähr des Gelingens in sich, wenn sich auch im Laufe der Zeit manches anders gestalten mag. als es jetzt als das Beste gedacht ist. Möge denn unter dem Schutze unseres erhabenen Königs Albert und seiner Regierung, gestützt durch den hochherzigen Sinn der Leipziger Kaufmannschaft und durch die gütige Mit wirkung einer der ersten Universitäten Deutschlands, gehalten von tüchtigen bewährten Lehrkräften, die erste deutsche Handelshochschule glücklich in Leipzig erstehen! Und möge Gott es geben, daß sie zum wahren Segen des deutschen Kausmannsstandes und damit des geliebten Vaterlandes ge reiche! vr. S. (Anlage.) Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern zu Dresden, die Begründung einer Handelshochschule betreffend, vom 14. Januar 1898. Die Ministerien des Innern sowie des Kultus und öffent lichen Unterrichts erachten übereinstimmend die Begründung einer Handelshochschule in Leipzig für zweckmäßig und die in der Denkschrift des Professors Raydt dargelegten Grund sätze im allgemeinen für eine geeignete Grundlage einer solchen Anstalt. Das Ministerium des Innern, welchem die geplante Anstalt so lange unterstehen wird, als sie nicht eine selbständige Ver fassung, ähnlich derjenigen der Universität oder der technischen Hochschule, erhält, hat beschlossen, der Handelskammer, als der Unternehmerin der Anstalt, für diese eine jährliche Staats beihilfe von 5000 bis auf weiteres zu gewähren. Diese Beihilfe kann nach Feststellung und Genehmigung des für die Handelshochschule zu entwerfenden Regulativs bei der Ministerial-Kassenverwaltung erhoben werden Der Handelskammer wird anheimgegeben, bei der Auf stellung des Regulativ-Entwurfs, der über Unternehmer. Zweck. Organisation. Aufnahme-Bedingungen. Lehrplan, Unter richtsgeld, Ferien und Disziplinarvorschristen der Handels hochschule das Erforderliche zu bestimmen haben wird, den Königlichen Regierungs-Bevollmächtigten bei der Universität, den Rektor der Universität, sowie die Universitätslehrer, deren Vorlesungen die Handelshochschüler besuchen sollen, zu hören. Uebcr den einzurcichenden Entwurf wird das Ministerium des Innern seiner Zeit mit dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts in Vernehmen treten Die Bildung einer staatlichen Prüfungskommission für die Handelsfächer wird später, wenn die Handels hochschule ins Leben getreten sein und die Erfahrung wenigstens eines Halbjahres vorliegen wird, ins Auge zu fassen sein. Bezüglich der weiteren Behandlung der Angelegenheit glaubt das Ministerium des Innern auf folgende Punkte be sonders Hinweisen zu sollen. 1) Dem Deutschen Verbände für das kaufmännische Unter richtswesen ist das Verdienst zuzuerkennen, daß er das Be dürfnis einer höheren kaufmännischen Ausbildung dargelegt und die Mittel zur Befriedigung dieses Bedürfnisses eingehend erörtert hat. Neben ihren guten Folgen haben diese Er örterungen aber auch die bedenkliche Wirkung ausgeübt. daß sie an einer Mehrzahl von deutschen Plätzen den Gedanken der Errichtung kaufmännischer Hochschulen wachriefen und die Gefahr einer Zersplitterung in der Ausführung des Ge dankens veranlaßten. Nach den Schriften des Verbandes und insbesondere nach dem Protokolle der Eisenacher Beratungen vom 8. Oktober v I. haben sich nicht bloß in Leipzig, sondern auch in Aachen. Hannover, Dresden und Frankfurt a/M. Bestrebungen nach Errichtung kaufmännischen Hochschulunterrichts gezeigt Wenn auch diese Bestrebungen bisher nur in Leipzig und Aachen der Verwirklichung nahe gerückt sind (in Aachen soll nach der Anmerkung auf Seite 39 des angezogenen Protokolles vom 1. Oktober 1898 in Verbindung mit der technischen Hochschule eine Handelshochschuleinrichtung ins Leben treten), so wird doch der Handelskammer anheimgegeben, im Interesse des geplanten Versuches bei dem Verbände für das kaufmännische Unterrichtswesen dahin zu wirken, daß die Versuche bis auf weiteres auf Leipzig und Aachen (Universität und technische Hochschule, Westen und Mitte Deutschlands) beschränkt bleiben. Versuche, die bei genügendem Zuflusse gelingen können, kommen durch Teilung des Zuflusses in die Gefahr des Mißlingens Aus diesem Gesichtspunkte würde es dem Ministerium des Innern bis aus weiteres angezeigt erscheinen, den Ge danken der Angliederung einer Handelsabteilung an die tech nische Hochschule Dresden nicht zu verfolgen. 2) Mit dem Anschlüsse der Handelshochschule an die Uni versität wird die Möglichkeit eröffnet, daß gewisse ungünstige Besonderheiten unserer Hochschulen auch bei der Handelshochschule Eingang finden. Hierzu gehören die be kannten Formen studentischer Geselligkeit, oder, wie es im Vor worte der Raydtschen Denkschrift heißt, »die äußerlichen Ge berden studentischen Wesens«, die. obwohl sie nur von einer kleinen Zahl von Studenten in übertriebener und einseitiger Weise gepflegt werden, doch, weil sie sich vielfach vor der Oeffentlichkeit abspielen, häufig als allgemeine akademische Einrichtungen betrachtet und beurteilt werden. Die An schauungen über die Einteilung der Zeit zwischen Arbeit und Genuß, über Trinksitten, über Pünktlichkeit (»akademisches Viertel«), über die Nichterfüllung vertragsmäßiger Verpflich tungen gegen Handwerker (»Manichäer«), die in einzelnen, öffentlich besonders hervortretenden studentischen Kreisen herrschen und nicht bloß in illustrierten Witzblättern den Hochschulen im allgemeinen zugctchrieben werden, würden, wenn sie auch auf die Handelshochschule übergingen, das Vertrauen auf eine günstige Einwirkung dieser Anstalten in den Kreisen der Geschäftsleute sehr beeinträchtigen und vom Besuche der Handelshochschule abhalten. Aus diesem Grunde hält es das Ministerium des Innern für geboten, daß der in Aussicht genommene Vorstand (Senat) der Handelshochschule dieser Gefahr von vornherein zu be gegnen suche. 3) Ferner wird die Begrenzung der Ferienzeit der Handelshochschule den Gegenstand weiterer Erwägung bilden müssen. Nach der Bemerkung des Professors vr. Loening-Halle (die Lehrdisciplinen der Handelshochschulen, S. 27) umfaßt an deutschen Universitäten durchschnittlich ^das Winterhalb jahr 16, das Sommerhalbjahr 14, das Jahr also 30 Unter- 172"
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