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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.02.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.02.1898
- Sprache
- Deutsch
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18980217
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Deutschen Verbandes für das kaufmännische Unterrichtswesen, der sich in zwei Sitzungen in Eisenach und Hannover mit dem Plane befaßte, verbessert. Auch gab eine Beratung mit Herrn Ur. von Hase, dem Vorsitzenden des Vereins der Buchhändler zu Leipzig, eine wertvolle Ergänzung nach buchhändlerischer Sette hin. Der Plan hat sich dann folgendermaßen gestaltet: Die Handelshochschule zu Leipzig hat den Zweck, in einem zweijährigen Kursus erwachsenen jungen Leuten, die sich dem Handelsstande gewidmet haben oder widmen wollen, neben einer tüchtigen Schulung des Geistes eine umfassende kauf männische und allgemeine Bildung, und angehenden Handels lehrern die erforderliche praktische und theoretische Fachbildung als Ergänzung ihrer sonstigen Ausbildung zu geben. Auch will die Handelshochschule zu Leipzig älteren und jüngeren Leuten aus dem Handelsstande und aus anderen Be- russarten Gelegenheit geben, in einzelnen Zweigen des kauf männischen Wissens ihre Bildung zu erweitern. Hiernach zer fallen die Teilnehmer an der Handelshochschule in Studierende und Hörer. (Es ist nicht ausgeschlossen, daß die Handelshoch schule mit der Zeit auch noch andere Kreise zu sich heran ziehen kann. Z. B. könnte es in Zukunft auch eine ihrer Aufgaben werden, die Vorbildung von Kaufleuten für den Konsulatsdienst zu übernehmen. Freilich bedürften dann die augenblicklichen Bestimmungen über die Ausbiloung der Be rufskonsuln eine Erweiterung nach dieser Seite hin.) An meldungen werden auf der Handelshochschulkanzlei, Leipzig, Löhrstraße 5/V, entgegengenommen. Als Studierende können immatrikuliert werden: 1. Abiturienten deutscher neunjähriger höherer Lehran stalten (Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen), i 2. Kaufleute, die sich die Berechtigung zum einjährig- freiwilligen Dienst erworben und ihre Lehrzeit mit gutem Erfolg beendet haben, 3. Abiturienten deutscher Lehrer-Seminare, die die Wahljähigkeitsprüfung (2. Lehramtsprüfung) bestanden haben, und 4. Ausländer, wenn sie eine entsprechende Bildung Nach weisen und das zwanzigste Lebensjahr zurückgelegt haben. Als Hörer können zu einzelnen Vorlesungen und Uebungen von der Direktion auch andere zugelassen werden, insbesondere Studierende der Leipziger Universität, in der Praxis stehende Kaufleute und Lehrer, Beamte u. s. w. Ausländer, die als Hörer zugelassen werden wollen, haben der Direktion durch Zeugnisse nachzuweisen, daß sie im stande sind, an den Uebungen sich zu beteiligen oder den Vorlesungen zu folgen. Ueber die Zulassung als Hörer zu den Kollegien an der Universität wird mit der zuständigen Behörde noch eine Vereinbarung zu treffen sein. Eine Aufnahmeprüfung ist vorläufig nicht in Aussicht genommen. Der Lehrinhalt besteht aus: 1. Vorlesungen und tt. Uebungen. Auch mit den Vorlesungen werden jedoch, so weit es angängig ist, Uebungen verbunden. Die Vorlesungen sind, vorbehaltlich der Abänderung nach dem Bedürfnis: theo retische und praktische National-Oekonomie, Finanzwissenschaft, Warenkunde und Technologie, Handelsgeographie, Wirtschafts geschichte mit besonderer Betonung der Handelsgeschichte, all gemeine Rechtslehre, Handels-, Wechsel- und Seerccht, verbunden mit handelsrechtlichen Uebungen, Konkursrecyt, gewerbliche Ge setzgebung, Arbeiter-Versicherung, Versicherungsrecht, Völkerrecht, Kolonialpolitik, Urheberrecht i» seinem vollen Umfange, Preßrecht, Verlagsrecht, Buchhändlerrecht, buchyand- lerische Betriebslehre, allgemeine Wissenschaftslehre, päda gogische Vorlesungen für die angehenden Handelslehrer und all gemein bildende Vorlesungen. Die hauptsächlichsten Uebungen sind: kaufmännisches Rechnen und politische Arithmetik, Buch haltung, deutsche Handels-Korrespondenz und andere Kontor arbeiten, praktische kaufmännische Uebungen, chemisch-technische Uebungen, französische Handelskorrespondenz, englische Handels korrespondenz, italienisch, spanisch, russisch, Stenographie und gelegentliche Uebungen an der Schreibmaschine. Die Studie renden sind berechtigt, wenn ihnen hinreichend regelmäßiger Besuch der Vorlesungen und Uebungen testiert wird, an einer Schlußprüfung teilzunehmen Sie erhalten dann ein Diplom mit Zeugnis in den einzelnen Fächern. Für solche Studierende, die sich zu Handelsschullehrern auszubilden beabsichtigen, wird ein Handelslehrerseminar errichtet Als Mitglieder können ausgenommen werden: Studierende der Leipziger Universität und andere akade misch gebildete Handelslehramtskandidaten, seminaristisch ge bildete Lehrer und Kaufleute, die sich zu Handelslehrern aus bilden wollen, sofern sie die Berechtigung zum Einjährig- Freiwilligen-Dienst haben und mindestens sechs Jahre hindurch kaufmännisch thätig gewesen sind. Als Uebungen des Seminars werden gedacht: Uebungen im Anschluß an die Vorlesungen, praktische kaufmännische Arbeiten, pädagogische Vorträge und Besprechungen mit be sonderer Rücksichtnahme auf die Handelsschulen, bezügliche schriftliche Ausarbeitungen der Kandidaten, Disputierabende über kaufmännische Fragen, Hospitieren in den Unterrichts stunden der Oeffentlichen Handels-Lehranstalt, Lehrproben und Besprechung der hierbei gemachten Erfahrungen. Ueber die Teilnahme am Seminar wird ein besonderes Diplom erteilt. Die Handelshochschule zu Leipzig untersteht einem Handels hochschulsenat von zehn bis zwölf Mitgliedern. Dieser setzt sich zusammen aus einem Vertreter der Königlichen Regierung, einem Deputierten der Stadt Leipzig, drei Mitgliedern der Handelskammer, drei Professoren der Universität, Lehrern der Oeffentlichen Handels-Lehranstalt und einem vom Senate zu wählenden Studiendirektor. Der Senat wählt einen Präsidenten der Handelshochschule für die Dauer von drei Jahren; die Bestätigung dieser Wahl steht der Königlichen Regierung zu. Die Handelskammer leitet die finanziellen Verhältnisse der Handelshochschule und übernimmt die finanzielle Garantie. Da aber die Handelshochschule einem staatlichen Bedürf nis entgegenkommt und der Stadt Leipzig manche Vorteile bringen wird, so ist ein jährlicher Zuschuß, über dessen Höhe zu verhandeln ist, von Staat und Stadt zu leisten. Den Studierenden und Hörern der Handelshochschule zu Leipzig wird das Recht zuerkannt, an den Vorlesungen der Leipziger Universität als Hörer teilzunehmen, ebenso wie den Studieren den der Leipziger Universität das Recht zustehen soll, sich an sämtlichen Uebungen und Vorlesungen der Handelshochschule zu beteiligen. Eine bezügliche Vereinbarung wird auzu- streben sein. Der Studiendirektor hat mit den in Betracht kommenden Universitätsprosessoren und denjenigen Lehrern der Oeffent lichen Handels-Lehranstalt, welche für die Handelshochschule mit herangezogen werden, eine Vereinbarung über den Stunden plan zu treffen. Mindestens einmal im Semester hat der Präsident eine allgemeine Konferenz in Sachen der Handels hochschule einzuberufen, zu der außer dem Handelshochschul senat der jeweilige Rektor der Universität, der Direktor der Oeffentlichen Handels-Lehranstalt und die Professoren und Lehrer, bei denen die Studierenden belegt haben, einzuladen sind. Die Studierenden können sich ebenso wie die Hörer an beliebig vielen Vorlesungen und Uebungen beteiligen. Die Honorare für die Vorlesungen werden an die Universitäts- quästur gezahlt. Die Jmmatrikulationsgebühr und die noch näher festzusetzenden Honorare für die Uebungen fließen in
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