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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-02-09
- Erscheinungsdatum
- 09.02.1898
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1898
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^2 32, 9. Februar 1898. Vermischte Anzeigen. 1063 Die von den Herren Husnlk L Häusler in Nr. 20 des Börsen-Blattes unter der Ueberschrist: o „In Angelegenheit des Dreifarbendruckes" veröffentlichte Erklärung ist geeignet, Jrrtümer hervorzurufen. Wir bringen daher in Folgendem die un anfechtbar gewordene Entscheidung des Königl. Landgerichts I vom 18. Dezember >897 und ferner den Tenor des rechtskräftigen Urteils des Kaiserlichen Patentamts vom 25. Juni 1896 und einen Satz aus den Gründen dieses Urteils zur öffentlichen Kenntnis, und konstatieren an der Hand dieser beiden Entscheidungen 1) daß die Herren Husnlk L Häusler durch Herstellung der Clichss zu dem Bilde „Einzug der Prinzessin Auguste Viktoria in Berlin am 26. Februar 1881" nach den Gutachten des Professors Or. Aßmann und des vr. Jeserich das uns gehörige Deutsche Reichs-Patent Nr. 64806 verletzt haben, und 2) daß dieses für den Dreifarbendruck wesentliche Patent unser Eigentum ist, und erklären zugleich, daß, im Falle von den Herren Husnlk L Häusler oder anderen Firmen hergestellte Dreifarbendrucke, welche unser Patent verletzen, ohne unsere Erlaubnis im Deutschen Reiche in Verkehr gebracht, feilgehalten oder- gebraucht werden, wir die unser Patent verletzenden Verleger, Drucker oder Sortimenter civil-, und wenn zulässig, strafrechtlich verfolgen werden. Dies ist unser letztes Wort in dieser Sache. Serlin, 3 Februar 1898 Georg Kürenstein H Comp. Abschrift. O. 79. 97. CK. 5. Beschluß In Sachen der Handelsgesellschaft Georg Büxenstein L Co. hier, Friedrich straße 240/241, Provokantin, Prozcßbevollmächtigter Rechtsanwalt Or. Loewenfeld, hier, Rathenowerstraße 106, wider 1. die Handelsgesellschaft Hermann Feyl L Co., vertreten durch ihre Inhaber H. Feyl und E. Mückenberger hier, Linden- straße 70, 2. die Firma „Neuer Verlag", Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch die Geschäftsführer, Provokaten, wird, da durch die beigebrachten Bescheinigungen des Pro fessors vr. Aßmann und des vr. Jeserich vom 24. und 26. November 1897 glaubhaft gemacht ist, daß die Liniensysteme der drei Clichss, welche zur Herstellung des von der Provo- katin zu 1 gedruckten und von der Provokantin zu 2 als Bei lage des Heftes Lieferung 1 der Zeitschrift „Die Höfe Europas" in Verkehr gebrachten unten bezeichnten Farbendrucks ver wendet sind, und somit dadurch das laut der Verfügung des Kaiserlichen Patentamts vom 15. März 1893 auf die Provo kantin übergegangene Deutsche Reichspatent Nr. 64806 ver letzt wird, da ferner durch das Schreiben von Husnlk L Häusler zu Prag (Königliche Weinberge) vom 17. Juni 1895 glaubhaft gemacht ist, daß die Clichss zu dem Bilde von dieser im Auslande domizilierenden Firma hergestellt sind, die beantragte einstweilige Verfügung mithin zur Abwendung wesentlicher Nachtheile gemäß 8 819 Civilprozeßordnung nöthig erscheint, im Wege der einstweiligen Verfügung den Provokaten bei Ver meidung einer Geldstrafe von 30 — dreißig — Mark für jeden Fall einer Zuwiderhandlung untersagt, bis zur rechtskräftigen Entscheidung des von der Provokantin angestrengten Prozesses das Bild „Einzug der Prinzessin Auguste Viktoria in Berlin am 26. Februar 1881" der Provokatin zu 1: es herzustellen, der Provokatin zu 2: es hier in Verkehr zu bringen oder feil zuhalten. Berlin, den 16 Dezember 1897. Königliches Landgericht I, Civilkammer 5. gez. Funcke, Lion, Hamburger. Ausgefertigt: Berlin, den 17. Dezember 1897. (I, 8.) gez. Nothe als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I, Civilkammer 5. Abschrift. n ^ In Sachen der Firma Meisenbach Riffarth L Co. zu Schöneberg, wider Klägerin, die Handelsgesellschaft Georg Büxenstein L Comp, zu Berlin, betreffend Beklagte, die Erklärung der Nichtigkeit des Patents Nr. 64806, hat das Kaiserliche Patentamt, Nichtigkeits-Abtheilung, in der Sitzung vom 25. Juni 1896, an welcher theilgenommen haben: Geheimer Ober-Regierungsrath Plath, als Vorsitzender, Regierungsrath Or. Stephan, Ingenieur Hofmann. Geheimer Baurath Huntemüller, Regierungs- und Baurath Falke, als Beisitzer, nach mündlicher Verhandlung entschieden: Dem Anspruch des Patentes Nr. 64806 wird folgende Fassung gegeben: „Verfahren zur Erzielung eines Mehrfarbendrucks auf der Buch- und Steindruckpresse, bestehend in der autotypischen Herstellung mittels Raster und demnächster Verwendung von drei oder mehr zu einander gehörigen Druckstöcken oder Farbsteincn (Clichss) für drei oder mehr verschiedene Farben derart, daß die Liniensystemc von drei oder mehr Druckstöcken oder Farbsteinen um je 30" zu einander gewinkelt sind." In dem durch diesen Anspruch gekennzeichneten Umfange wird das Patent aufrecht erhalten, im Uebrigen vernichtet. Die Kosten des Verfahrens werden, unter Aufrechnung der außeramtlichen Kosten, jeder Partei zur Hälfte auferlegt. Gründe. .... Der Beweis dafür, daß Clichss mit einer Linien neigung von 30' vor dieser Zeit (schon vor dem 9. April 1891, dem Tage der Anmeldung des Patents Nr. 64806) offenkundig benutzt worden sind, ist indeß nicht erbracht und daher die Kreuzung der Linien (Raster) mit diesem Winkel, die für den Dreifarbendruck von wesentlicher Bedeutung ist, als neu und einen Erfindungsgedanken enthaltend, angesehen worden.... (I-. 8.) Kaiserliches Patentamt, Nichtigkeitsabtheilung gez. Platz. Daß vorstehende Entscheidung die Rechtskraft beschritten hat, wird urkundlich unter Siegel und Unterschrift des Kaiserlichen Patentamts bescheinigt. Berlin, den 26. Oktober 1896. Kaiserliches Patentamt M. 8009 uällid. 1/8. 96. (U. 8.) gez. Huber.
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