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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.02.1898
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- 1898-02-10
- Erscheinungsdatum
- 10.02.1898
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- Deutsch
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Hk 38, 10. Februar 1898. Nichtamtlicher Teil. 1091 Redlicb: .Französische VerwittlungSpolitik am Niederrhein im Anfang des 16. Jahrhunderts», in den Beiträgen zur Geschichte des Niederrheins, Band 11. -Französische Rheingelüste im Jahre 1498-, in der Zeitschrift des Belgischen Geschichtsvereins, Band 32. »Urkundliche Beiträge zur Geschichte Aachens im 15. Jahrhundert», in der Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins, Band 19. Sauer: -Nachträge zur Geschichte der Herren von Greifenstein-, in den Annalen des Vereins für Nassauische Geschichte, Band 29. Sch aus: -Beiträge zu den Papstregesten des 12. Jahr hunderts-, im Neuen Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Ge schichtskunde, Band 23. Schuster: -Autorenregister und chronologisches Verzeichnis der abgedruckten Urkunden und Briefe», zu Band 1 bis 30 der Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Altertum Schlesiens. Breslau. Theuner: -Niederlausitzer Urkundenbuch, l.: Urkundenbuch des Klosters Neuzelle - Magdeburg -Das von Gadenstedtsche HauS in Wernigerode», im 3. Jahresbericht des Vereins zur Erhaltung der Denkmäler der Provinz Sachsen. Wächter: -Akten des Kriegsgerichts von 1763 wegen der Er oberung von Glatz 1760 und Schweidnitz 1761.» (Loriptorss rsram Lilssiaoaruw, Band 16) Abteilung -Schlesien 1893/5-, in den Jahresberichten der Geschichtswissenschaft, 1895, Jahrgang 18. Warschauer: -Die mittelalterlichen Stadtbücher in der Pro vinz Posen. Theil 2 und 3.» -Uebcrsicht der Erscheinungen auf dem Gebiete der Posener Provinzialgeschichte 1896-, in der Zeit schrift der historischen Gesellschaft für die Provinz Posen, Band 12, Kapitel -Posen-, in den Jahresberichten der Geschichtswissenschaft, 1895, Jahrgang 18. Winter: -Deutsche Geschichte im Zeitalter der Hohenstaufen — Teil der Zwiedineck-Südenhorstschen Bibliothek deutscher Ge schichte — - Band 1. Stuttgart, I. G. Cotta'sche Buchhandlung Nachfolger. (Herausgabe und Fortsetzung des von I. Jastrow be gonnenen Werkes.) Außerdem haben Archivbeamte, ebenso wie in früheren Jahren, biographische Skizzen in der -Allgemeinen deutschen Biographie-, sowie kleinere Mitteilungen und Rezensionen in verschiedenen histo rischen Zeitschriften veröffentlicht, auch die Redaktion einiger histo rischer Zeitschriften geführt oder sich an einer solchen beteiligt. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. — Portohinterziehung. (Nachdruck verboten.) — Zu einer Geldstrafe von 8000 ^ wegen Porto hinterziehung ist vom Landgerichte Hamburg am 23. No vember v. I. der Lotteriekollekteur B. verurteilt worden. Er hatte im April v. I. 10000 Lose der hamburgischen Lotterie einzeln in Kuverts verschlossen und diese mit schwedischen Adressen versehen. Alle Briefe hatte er in eine große Kiste verpackt und diese über Lübeck als Frachtgut nach Kopenhagen gesandt. Dort sollten die Briefe einzeln mit dänischen Marken versehen und zur Post gegeben werden. Selbstverständlich sah sich die Zoll behörde in Kopenhagen bei der Ankunft der Kiste den Inhalt an und übergab dann die Briefe der dänischen Postverwaltung. Diese gab sie infolge internationalen Abkommens an die deutsche Reichs post, die dem Gerichte Anzeige machte. B. hatte dieses Verfahren gewählt, um Porto zu sparen, da das Briefporto von Kopenhagen nach Schweden etwa die Hälfte von dem beträgt, das für Briefe von Deutschland nach Schweden zu zahlen ist. Bei Portohinter ziehung ist der vierfache defraudicrte Betrag als Strafe zu zahlen. Der Angeklagte wurde deshalb zur Zahlung von 10000 X 20 -- x 4 --- 8000 ^ verurteilt. — In seiner Revision behauptete der An geklagte, die Strafe sei unrichtig berechnet worden. Die Briefkiste habe 150 kg gewogen, und er hätte, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen, den Inhalt in 30 Postpaketen zu je 5 kg ver senden können. Als defraudiert könne demnach nur das Porto für 30 Postpakete angesehen werden. — In der Ver handlung vor dem Reichsgerichte am 8. d. M. gab der Reichs anwalt zwar zu, daß der Angeklagte gemäß einer früheren Ent scheidung des Reichsgerichts die Briefe in Postpaketen hätte ab senden können, war aber im übrigen der Ansicht, daß nicht das Porto für 30 Postpakete, sondern für 10000 Briefe defraudiert sei. Es handle sich eben nicht um Postpakete, sondern um eine Kiste mit einzelnen Briefen, die zur Beförderung mit der Post an sich unzu lässig war. Die Strafe sei deshalb ganz korrekt berechnet worden. Gemäß diesen Ausführungen erkannte das Reichsgericht auf Ver weisung der Revision. Vom Reichsgericht. — Name des Druckers. — -Nach § 6 des Reichspreßgesetzes vom 7. Mai 1874 muß auf der Druckschrift der Name und Wohnort des Druckers genannt sein. An Stelle des Namens des Druckers genügt die Angabe der in das Handels register eingetragenen Firma. Nach den Motiven hat die Bestim mung des 8 6 a. a. O., daß auf det Druckschrift der Name deS Druckers und des Verlegers genannt sein muß, den Zweck, daß -im Interesse der Strafrechtspflege eintretenden Falles der Nachweis des Ursprungs der Druckschrift in jenen beiden Be stehungen- vorliege. Aus diesem Zwecke und aus den Worten des ß 6 a. a. O. folgt, daß der Drucker äußerlich sofort erkennbar sein muß, daß aber diese Erkennbarkeit auch aus der Art und Weise der Nennung des Namens deS Druckers hervorgehen kann. Das Reichsgericht hat sich im Urteil vom 24. Juni 1886 (Entscheidungen in Strafsachen, Bd. 14 S. 282) dahin ausgesprochen, daß -für die Frage, ob der Vorschrift des H 6 a. a. O. durch die Art, wie die Nennung erfolgt ist, in einer deren Zweck sichernden Weise genügt sei, die der Kenntnis der be rufenen Beamten und Behörden allein zugängliche äußere Erschei nung der Druckschrift allein entscheidend sei-. Danach ist auch nach der Ansicht des Reichsgerichts der Vorschrift des 8 6 a. a. O. bez. der Angabe des Namens des Druckers genügt, wenn aus der Art der Nennung des Druckers durch Angabe des Namens deutlich erkennbar wird, wer der Drucker ist. Eine ausdrückliche Bezeich nung des Druckers als Drucker, oder der Firma als Druckerei, oder ein Zusatz wie -gedruckt bei- ist nicht erforderlich, sofern aus der Art der Nennung des Namens de« Druckers unzweideutig hervor geht, daß der angegebene Name der Name des Druckers ist.- (Ur teil Seite 640/97 vom 11. Oktober 1897, mitgeteilt von Stcnglein in der Juristenzeitung lll. 4.) Neue Bücher, Kataloge rc. sür Buchhändler. Natbswatik, Lk^sik u. ^.stronoinis. ^vtig.-Latalog dir. 4 von 0. Xirstsn iu Hamburg. 8". 18 8. 455 dirn. Osutsebs duristsn-Xsitung. Hrsg, von Or. 0. Oabavd, Or. U. 8tsllgioiv und Or. 8. 8taub. 3. labrg. dir. 4. (1. Februar 1898.) Nit Oittsraturübsrsiebt, mitgstsilt von Orotsssor 8obu>?., Libiiotbskar bei dsm ksiobsgsriobt. 4". 8. 65—80. Vsriag vou Otto Oisbmauu iu Lsriiu. Noutbl^ garstts ot suglisb litsraturs, ooutaiuiug a olassitisd list ok publioatious issusd äuriug tbs ruoutb ok jsuuarz-, 1898. gr. 8". 16 8. Oovdov, 8ampson Oov, Narston >d 0o., Ointd. Vsrrsiebvis dos Husikslisv-Vsriagss vou 8. 8iu>rook iu Lsriiu. Iu aipbabstisobsr Rsibsuiolgs mit vorgssobiektsr sxstsvratisobsr Osbsrsiobt. Vollständig bis 1897. gr. 8". OXXXVIII, 324 8. Lart. 3 Xatboiisobs Nbsoiogis; koiouioa. Lutbäit u. a. dis Libiiotbsk dss -j- Oombsrru v. O^dvnski. ^.utig.-Lataiog dir. 7 vou 5.. 8piro iu Oossu. 8". 48 8. 1552 diru. Nachrichten der Industrie- und Handelsgesellschaft M. O. Wolfs in St. Petersburg und Moskau. (OigV^criri «usÄrurix-L »srLZilüonr, ros. 14. 0 O-Uerspö^pr-s-ülocuss. lUrm orpupnss,,iü üuS^iorxs-ruisoniü rrz-ps:>..rr>.) Nr. 4. 1. (13.) Jan. 1898. S. 82 -103 und 55-71. (S. Börsenblatt 1897, Nr. 295 und 1898, Nr. 26.) Inhalt: N. Luchmanowa, Wie und was lesen die Frauen? — I. I. Bulatow, A. F. Smirdin (verdienter russischer Ver leger, gest. 1857), biographische Skizze (mit Portr. u. 2 Abbdgn). — Die Bibliophilen und die Litteratur der Bibliophilie (mit Bezug auf die Werke von O. Uzanne, O. Müblbrecht und des Russen M. D- Rudometow), Skizze eines alten Bibliophilen (mit 7 Abbdgn.). — Litterarische Umschau für den letzten Monat (einige philosophische Novitäten). — L. Markow, Alphonse Daudet, biographische Skizze (mit 3 Abbdgn.). — Litterarische u. a. Notizen. — Bibliographie. Berichtigung einer Zeitungsnachricht. — Zur Richtig stellung einer durch viele Blätter gegangenen Nachricht von einem beabsichtigten Feste zu Ehren des kürzlich in erster Instanz verur teilten Redakteurs des Kladderadatsch I. Trojan empfing die Nationalzeitung folgende Zuschrift: -Berlin, 7. Februar 1898. -Sehr geehrter Herr Redakteur! -Durch Provinzialblätter wird die Nachricht verbreitet, der Verein -Berliner Presse-- beabsichtige in Verbindung mit littera- rischen Körperschaften aus Anlaß meiner Verurteilung mir zu Ehren ein Festbankett zu veranstalten. Selbstverständlich würde ich eine solche Ehrung, wenn sie mir zugedacht wäre, mit Ent schiedenheit ablehnen. Soviel ich aber weiß, ist niemand hier auf den Einsall gekommen, etwas so Unverständiges zu planen. Ich würde kein Wort über die Sache verlieren, wenn nicht ver schiedene Blätter an die Nachricht, der sie leider Glauben ge schenkt haben, mißfällige, für mich und andere verdrießliche Be merkungen knüpften. Das ist der Grund, weshalb ich Sie bitte, von dieser meiner Erklärung gütigst Notiz nehmen zu wollen. -Ihr sehr ergebener I. Trojan. - 146»
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