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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.02.1898
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- Erscheinungsdatum
- 04.02.1898
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- Deutsch
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diese neun Mitglieder haben die Herren vr. Oskar von Hase zum Vorsitzenden und Joh. Fr. Dürr zum Schriftführer ge wählt. Der Ausschuß hielt zwei Sitzungen ab, prüfte den Ihnen in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 20. Dezember 1897 gedruckt vorgelegten Antrag des Herrn Joh. Fr. Dürr und Genossen 50, 2 der Satzungen). Das Ergebnis der Prüfung in der ersten Sitzung lautete einstimmig dahin, gewisse Grundsätze des Antrags zu empfehlen, die An nahme des Antrages selbst aber zu widerraten. Man war einmütig der Meinung, sich nicht auf eine verneinende Prüfung zu beschränken, sondern die dem Vereine förderlichen Gedanken herauszuheben. Hierbei machten sich zwei voneinander abweichende Gedankengänge geltend, der eine von einigen Antragstellern vertretene und nach ein gehender Beratung vomVorsitzenden formulierte ging darauf aus, die Hauptgedanken durch eine Satzungsänderung zu ver wirklichen, der andere, von Herrn Robert Voigtländer ge faßte, wollte diese Gedanken durch Einsetzung eines zunächst außerordentlichen, alljährlich zu erneuenden Wahlausschusses, dem von der Hauptversammlung eine Geschäftsordnung ge geben und für das Persönliche Wünsche ausgesprochen werden, thatsächlich einführen und nach sorgfältiger Erprobung der neuen Einrichtung die Satzungen insgesamt einer Durch prüfung unterziehen. Die beiden Fassungen lauteten: I. »Nach Prüfung des Antrages von Joh. Fr. Dürr und Genossen empfiehlt der von der außerordentlichen Hauptversammlung ein gesetzte Ausschuß zur Abänderung der Satzungen die folgenden Grundsätze: 1. Wahl bestimmter Personen zu den Hauptämtern. 2. Beschränkung der Auttsdauer. 3. Einsetzung eines Wahlausschusses. Da noch andere Dinge in den Satzungen Neuordnung heischen, so halten wir eine aus den Antrag Dürr beschränkte Satzungs änderung nicht für genügend, sondern empfehlen, einen Ausschuß zur Abänderung der Satzungen mit der Durchprüfung der gesamten Satzungen, unter Beachtung obiger Grundsätze, zu betrauen und dessen Ergebnisse bis zur nächsten ordentlichen Generalversamm lung vorzulegen.- H. -Dagegen wünscht Herr Voigtländer, der Hauptversammlung jede Abänderung der Satzungen zu widerraten, dagegen den Zweck des Dürrschen Antrages als durch die Annahme des nachstehenden Antrages als erreichbar zu bezeichnen. Es wird ein Wahlausschuß gebildet, der bis auf weiteres ein außerordentlicher Ausschuß sein soll. (8 35,3 der Satzungen.) Der Wahlausschuß besteht aus zwei vom Vorstande aus seiner Mitte zu ernennenden und vier von der Hauptversammlung zu wählenden anderen Vereinsmitgliedern. Diese vier dürfen nicht dem Vorstande angehören, sondern sollen, wenn möglich, die jeweiligen Vorsitzenden des Leipziger Verlegervereins, des Vereins Leipziger Kommissionäre, des Vereins Leipziger Sortiments- und Antiquariatsbuchhändler und des Vereins Leipziger Musikalien händler sein. Der Wahlausschuß hat der Hauptversammlung für die von dieser vorzunehmenden Wahlen (tz 12, Abs. 5 der Satzungen) bei Zeiten die ihm geeignet erscheinenden Persönlichkeiten vorzuschlagen. Bei einer Ersatzwahl für den aus dem Amte scheidenden bis herigen Vorsitzenden des Vereins oder bei einer Neuwahl des Ge samtvorstandes hat der Wahlausschuß der Hauptversammlung den künftigen Vorsitzenden in folgender Form vorzuschlagen: -Antrag des Wahlausschusses: -Die Hauptversammlung wolle den Wunsch aussprechen, daß der Vorstand Herrn kl. kl. zum Vorsitzenden wähle.- (8 26 der Satzungen.) Ferner wolle die Hauptversammlung den Wunsch aussprechen, daß nach einer Neuwahl des Gesamtvorstandes dieser die Amts dauer seiner Mitglieder (8 25 der Satzungen) durch das Los aus 1, 2, 3, 4 Jahre bestimme. Der Wahlausschuß har die durch das Los verkürzte Amtsdauer der vollen vierjährigen gleichzuachten.- Ter Antrag des Herrn R. Voigtländer wurde durch eine Mehrheit von sechs gegen eine Minderheit von drei, die sich jedoch nicht mit den von der Hauptversammlung und vom. Vorstände Gewühlten deckten, abgelehnt. Tie erste Fassung wurde in eingehender Durchprüfung in den Wortlaut des folgenden Gutachtens abgeändert, das nunmehr einstimmig angenommen und dem Vorstande zur Vorlage an die Hauptversammlung übergeben wurde (Z 35, 1 der Satzungen). -Nach Prüfung und auf Grund des Antrages von Joh. Fr. Dürr und Genossen empfiehlt der von der außerordentlichen Haupt versammlung vom 20. Dezember 1897 eingesetzte Ausschuß zur Ab änderung der Satzungen die folgenden Grundsätze: 1. Wahl bestimmter Personen zu dem Amte des Vorstehers und seines Stellvertreters, 2. Beschränkung der Amtsdauer, 3. Einsetzung eines ordentlichen Wahlausschusses, 4. Zusammensetzung des Vorstandes ausschließlich aus ordent. lichen Mitgliedern. Da auch noch andere Dinge in -den Satzungen Neuordnung er heischen, so empfehlen wir die Satzungsänderung nicht auf den An trag Dürr und Genossen zu beschränken, sondern auf eine Durch prüfung der gesamten Satzungen zu erstrecken und hiermit einen von der ordentlichen Hauptversammlung zu wählenden Ausschuß zur Abänderung der Satzungen unter Beachtung obiger Grundsätze zu betrauen und dessen Ergebnisse einer außerordentlichen Haupt versammlung im Jahre 1898 vorzulegen. Der Vorstand habe nunmehr eine Hauptversammlung unter Angabe des Gegenstands der Beschlußfassung berufen (8 50, 3 der Satzungen) und das Ausschußgutachten über den Abänderungsantrag in der Hauptversammlung mitgeteilt (§ 50, 4). Der Antrag Joh. Fr. Dürr und Genossen und das Gutachten des außerordentlichen Ausschusses stehe nun mehr zur Beratung. Nachdem der Vorsitzende namens des Vorstandes das Gutachten empfohlen und aus der Versammlung sich die Herren Adolf Titze, Joh. Fr. Dürr und R. Streller dafür erklärt hatten, wurde dasselbe einstimmig gutgeheißen und der Antrag der Herren Joh Fr. Dürr und Genossen in der bei der außerordentlichen Hauptversammlung ein- gebrachten Form als erledigt betrachtet. IV. Den Antrag des Vorstandes: die Hauptversammlung wolle beschließen, eine Abänderung der Satzungen gemäß den in dem Gutachten des außerordentlichen Ausschusses zur Ab änderung der Satzungen ausgesprochenen Grundsätzen vor zunehmen, begründete der Vorsitzende namens des Vorstandes wie folgt: ->Der Vorstand kann Ihnen die in dem Gutachten niedergelegten Grundsätze einmütig empfehlen. »1. Der Vorschlag des Herrn Joh. Fr. Dürr und Genossen, sämtliche Vorstandsmitglieder als Inhaber oder Stellvertreter bestimmter Ehrenämter zu wählen, würde aller dings zu Unzuträglichkeiten geführt haben, die nur die voll ermessen können, die in vielgliedrigen Verwaltungen mitten drin stehen; es ist deshalb wohlgethan, daß der Vorstand auch ferner seine Aemter selbst verteilt; nur das erscheint mir durchaus angemessen, daß ein Verein von der öffentlichen Bedeutung des unfern seinen Vorsteher und dessen Stell vertreter selbst wählt; dabei würde es sich freilich nötig machen, daß der Vorsitzende des Vorstandes nicht wie jetzt alljährlich gewählt wird, sondern als Vorsteher auf eine Reihe von Jahren. »2. Die Beschränkung der Amtsdauer auf eine bestimmte Reihe von Jahren, etwa auf zwei Wahlperioden, empfehlen wir angelegentlich. Ist auch jetzt im Vorstande keiner, der sein Amt oder, soweit er kein Amt führt, die ordentliche oder stellvertretende Mitgliedschaft im Vorstande länger als vier Jahre inne hat — der Antrag von Joh. Fr Dürr und Genossen sieht acht Jahre in demselben Amte vor, denn die Ziffern von drei und sechs Jahren beruhen, wie im Satzungs- ausschusse mitgeteilt wurde, auf einem Fehler —, so ist es doch nur gut, wenn stets frisches Blut kreist. Es können ja freilich Fälle Vorkommen, wo, wie beim Rücktritt Adolf Kröners von der Vorstcherschast des Börsenvereins, eine Schädigung durch solchen satzungsgemäß nötigen Rücktritt
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