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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.02.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-02-03
- Erscheinungsdatum
- 03.02.1898
- Sprache
- Deutsch
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fache hingewiesen, daß, wenn wir die dazu nötigen Auslagen auf verschiedene Jahre verteilen, sie 300—400 Franken nicht überschreiten würden, während später die jährliche Ausgabe unbedeutend wäre. Neben dieser juristischen und wissenschaftlichen Fach bibliothek möchten wir eine internationale bibliographische Sammlung, aus Repertorien, Katalogen, Spezialzeitschriften bestehend, anlegen, um dem Publikum die nötigen Daten über litterarische und künstlerische Werke, ihre Verfasser, ihre erste Herausgabe, öffentliche Ausführung oder öffentliche Ausstellung ec. mitteilen zu können. Wir erhalten nämlich viele Gesuche dieser Art, denen wir aus Mangel an den nötigen Hilfsmitteln zur Nachforschung nicht zu entsprechen vermögen. Ferner möchten wir auch in den Stand gesetzt sein, den Interessenten die in Artikel 11 des Unionsvertrages vorge sehene Bescheinigung betreffend Erfüllung der Förmlich keiten im Ursprungslande verschaffen zu können. An der Berner Konferenz vom Jahre 1885 erklärte nämlich ein Delegierter, ohne Widerspruch zu finden, daß das Amt als der natürliche Vermittler zur Erlangung solcher Beschei nigungen anzusehen sei, wenn die Gerichte solche verlangen. Sicher ist, daß dies viel einfacher und schneller und weniger kostspielig wäre, als wenn der diplomatische Weg betreten werden muß, und daß diese Art der Vermittelung ganz sach gemäß unter die Befugnisse des Amtes fällt. Damit wir jedoch diese Rolle in den übrigens wenig zahlreichen Fällen, wo dies verlangt wird, mit Nutzen durch führen können, ist es notwendig, daß die verschiedenen Verbands regierungen uns offiziell ihre Mitwirkung zusichern. Für die jenigen Länder, wo Förmlichkeiten bestehen, würde es genügen, wenn das zur Korrespondenz mit uns bestimmte Verwaltungs ressort ermächtigt würde, uns auf unser Gesuch oder auf das jenige der interessierten Parteien hin alle Bescheinigungen, die ein fremdes Gericht verlangt, zu übergeben. Was die Länder anbelangt, deren Autoren an keine Förmlichkeiten gebunden sind, so hätten wir von ihnen jeweilen eine allgemeine Bescheinigung zu verlangen, in der amtlich und in beglaubigter Form das Fehlen von Förmlichkeiten in Gesetzgebung und administrativer Praxis verbürgt wird; wir könnten dann auf Grund dieser Be scheinigung Zeugnisse ausstellen. Wir wenden der Frage un ausgesetzt unsere Aufmerksamkeit zu und hoffen, deren Lösung zu beschleunigen.*) Was unser Organ »1,s Droit ä'^utsur« betrifft, so ge denken wir unsere Anstrengungen zu verdoppeln, um es in Bezug aus Mitteilungen jeder Art noch mehr emporzubringen. Zu diesem Behuse werden wir die Zahl unserer Korrespon denten vermehren und solche sogar in Nichtverbandsländern suchen, um schneller und vollständiger von allen Vorgängen auf urheberrechtlichem Gebiete unterrichtet zu werden. Ander seits richten wir an die Verbandsregierung das dringende Ersuchen, zu erwägen, ob es ihnen nicht möglich wäre, neben den Gratisexemplaren, die sie erhalten, nicht auch noch eine Anzahl Abonnements für die Bibliotheken der wichtigsten Gerichtshöfe und Rechtsschulen zu nehmen, wo diese Sammel- *) Dies ist nun inzwischen geschehen. In der Aprilnummer des Jahrganges 1897 des Droit ä'^.utsur sind die Erklärungen der amtlichen kompetenten Verwaltungen von sechs Verbandsländern veröffentlicht, die genau darthun, daß die betreffenden Landesgesetze vom einheimischen Autor entweder keine Förmlichkeiten (Monaco, Norwegen, Tunis) oder solche nur in ganz besondern Ausnahmefällen verlangen (Deutschland, Belgien, Schweiz). Deutsche Autoren haben sich, wenn ihnen im internationalen Rechtsverkehr auf Grund von Artikel 11 der Berner Uebereinkunst ein Zeugnis betreffend Förmlichkeiten abverlangt wird, nur an das internatio nale Amt in Bern zu wenden, um sofort durch Empfang einer Abschrift jener amtlichen Erklärung der Heimatsbehörde in den Stand gesetzt zu werden, die Sache zu regeln. (Anmerkung des Uebersetzers). Zeitschrift, die die einschlägige internationale Gesetzgebung und Rechtsprechung enthält, zu finden sein sollte. Einige der ebengenannten Reformen werden während einiger Jahre zu einer kleinen Vermehrung unserer Ausgaben führen. Wir sind übrigens weit entfernt, die Grenze, die uns durch unfern Voranschlag gestellt ist, erreicht zu haben. Aus folgender Tabelle ergiebt sich die Vergleichung der uns jährlich zugebilligten Subvention und der wirklichen Ausgaben am besten: Jahre. 1888. 1889. 1890. 1891. 1892. 1893. 1894. 1895. Subvention: Fr. 60 000 per Jahr. Total Fr. 480 000. Jährliche Ausgaben: Fr. 23 464.93. „ 22 889.42. „ 20 616.04. „ 23 331.82. „ 24 270.47. „ 38 073.20. „ 34 747.54. „ 33 851.14. Fr. 221 244.56. Dank der strengen Sparsamkeit, mit der wir unsere Geschäfte führen, ist also zwischen unfern wirklichen Aus gaben und unserer gesamten Subvention ein Abstand von Fr. 258 755.44 zu verzeichnen Ohne diese Regel aufzu geben, glauben wir doch, nach den aufgeklärten Intentionen der Verbandsstaaten zu handeln, wenn wir während der zur Durchführung der angegebenen Verbesserungen nötigen Zeit die Ausgaben etwas erhöhen. Dadurch wird die nutzbringende Thätigkeit des Amtes sehr wesentlich gesteigert werden. Das Centralorgan des Verbandes, das vom Publikum als der ständige und thätige Vertreter dieser Union angesehen wird, wird alsdann noch wirksamer die edlen Grundsätze ins Leben übersetzen helfen können, die der Berner Uebereinkunst von 1886 eine so große Tragweite vom Stand punkt der internationalen Moral und Gerechtigkeit aus verleihen. Zugleich wird es uns vergönnt sein, den Verwaltungen und Privaten immer mehr entgegenzukommen und uns ihnen gegenüber noch mehr in der Art nützlich zu erweisen, wie dies schon anerkannt wird und in noch höherem Grade aner kannt werden würde, wenn unsere Anstrengungen gebilligt und unterstützt werden sollten. Bern, im April 1896. Der Direktor: (gez) Morel. Kleine Mitteilungen. Post. — Vom 1. Februar d. I. ab sind dringende Telegramme aus Deutschland nach Großbritannien und Irland zulässig. Die Worttaxe beträgt 35 — Nach einem Telegramm aus Tsintanfort (Kiaotschau-Bucht) ist daselbst bereits am 26. Januar eine deutsche Postanstall eingerichtet worden. Die Postbeamten und Jnventarien für die neue Postanstalt waren von der Reichs-Postverwaltung gleichzeitig mit dem Landungsdetachement des Kreuzergeschwaders an Bord des deutschen Dampfers .Darmstadt- nach der Kiaorschau-Bucht entsendet worden, wo sie am 26. Januar eingetroffen sind. Konkurs-Statistik. — Im Deutschen Reiche sind im letzten Jahre 1897: 6387 Konkurse eröffnet worden, von denen 1786 auf das erste Vierteljahr, 1574 auf das zweite, 1351 auf das dritte und 1676 auf das vierte entfallen. Es ergiebt sich gegen 1896 eine Zu nahme um 197 Konkurse, während gegen 1895 eine Abnahme um 44 Konkurse stattgefunden hat. Ueber buchhändlerische Geschäftsbetriebe des Deutschen Reichs wurden laut Anzeigen im Börsenblatt im Jahre 1895: 37 Konkurse eröffnet, davon 9 im ersten, 11 im zweiten, 9 im dritten und 8 im vierten Vierteljahre. Im Jahre 1896 war die Zahl der buchhändlerischen Konkurse mit nur 23 um 14 ge- ringer. Davon entfielen auf das erste Vierteljahr 3, auf das zweite Vierteljahr 4, auf das dritte Vierteljahr 7 und auf das vierte Vierteljahr 9. Im vergangenen Jahre 1897 stieg die Zahl der Konkurse mit 36 gegen 1896 wieder um 13, während die Zahl von 1895 fast erreicht wurde. Auf das erste Vierteljahr 1897 kommen 14, aus das zweite 3, auf das dritte 8 und auf das vierte 11
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