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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.02.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-02-03
- Erscheinungsdatum
- 03.02.1898
- Sprache
- Deutsch
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wurden — der Bericht/^giebt ein genaues Verzeichnis dieser Verwaltungen: für Deutschland geht der Verkehr durch das Reichsjustizamt —, wie auch bei den Verwaltungen der Nichtverbandsländer wiederholt Schritte gethan, um alle, den Schutz der litterarischen und künstlerischen Werke behandelnden Aktenstücke im Originaltext auf unserem Amt vereinigen zu können, Ueberall haben wir stets eine sehr höfliche Aufnahme gefunden. Wir haben denn auch schon eine ganz ansehnliche Sammlung von Gesetzes-, Vertrags- und anderen Bestim mungen anlegen können. Diese Sammlung würde aber noch vollständiger sein, wenn sich die Verwaltungen dazu ent schließen könnten, aus eigener Initiative alles, was zur Kom plettierung unserer Archive beitragen müßte, uns zu über senden, und wenn sie uns dadurch in den Stand setzen würden, unsere Aufgabe als internationale Nachrichtcn- vermittler zu erfüllen. Fügen wir gleich bei, daß eine stattliche Anzahl dieser Aktenstücke in der weiter unten noch zu erwähnenden perio dischen Zeitschrift veröffentlicht worden ist, so insbesondere die Spezialgesetzgebung sämtlicher Verbandsländer — mit Aus nahme von Montenegro, das kein Gesetz über diese Materie hat. Um diese Aktenstücke nutzbar zu machen, müssen wir uns einer oft verwickelten und immer sehr eingehenden Ueber- setzungsarbeit unterziehen. Freilich sind wir hierzu auch ziemlich gut gewappnet, denn wir können direkt aus dem Deutschen, Englischen, Spanischen, Holländischen, Italienischen und Portugiesischen übersetzen und die Uebersetzungen aus den nordischen Sprachen wenigstens kontrollieren. Vom Fran zösischen sprechen wir deshalb nicht, weil es nach den Vor schriften der Uebereinkunft die Geschästssprache des inter nationalen Bureaus bildet. Den Beziehungen zu den Verwaltungen der Verbands länder legen wir eine große Wichtigkeit bei; wir danken ihnen für die uns zu teil gewordene Mitwirkung und bitten sie wiederholt, diese Tradition fortzusetzen und sodann auch von uns als Gegenrecht diejenigen Auskünfte gelegentlich zu ver langen, deren sie in dem unserer Kompetenz unterstellten Ge biete etwa benötigen; es wird uns stets daran gelegen sein, sie in ihrer Wirksamkeit nach Möglichkeit zu unterstützen. Wir haben jedoch nicht geglaubt, unsere Beziehungen bloß auf solche mit Verwaltungen beschränken zu sollen, deren Pflege uns durch den Verbandsvertrag vorgeschrieben ist. Nom Gedanken geleitet, uns nützlich zu erweisen, und zwar ent sprechend den bei der Gründung der Union maßgebenden Gesichtspunkten, haben wir es uns angelegen sein lassen, mit den, wenigstens in den großen Ländern bestehenden Ver einigungen von Schriftstellern, Künstlern, Verlegern und Buch händlern in Verbindung zu treten, einmal um die Bewegung der Geister in diesen verschiedenen Kreisen zu verfolgen, so dann, um uns klare Rechenschaft zu geben von den auf dem Spiele stehenden Interessen und Ansprüchen, endlich um bei Gelegenheit an der Propaganda für die Prinzipien, die der Verbandsübereinkunst von 1886 zu Grunde gelegt sind, mit zuwirken Hierbei haben wir ebenfalls die beste und ver trauensvollste Aufnahme gefunden. An den Versammlungen und Kongressen wurde uns eine wichtige Stellung eingeräumt; man hat unsere Mitarbeiterschaft für die Abfassung von Be richten, für die Abhaltung von Vorträgen und die Einreichung von vorbereitenden Studien nachgesucht. Auf diese Welse hat das Centralamt die Union offiziös inmitten der Interessenten vertreten und dadurch die Thatsache der Existenz sowie der wohlthätigen schützenden Wirkungen der Staatenvereinigung von 1886 mehr zum Bewußtsein gebracht, ja gewissermaßen augenscheinlicher gestaltet und eindringlicher sprechen lassen. Zu wiederholten Malen haben wir die gute Wirkung dieser Haltung und die Wichtigkeit dieser Beziehungen hinsichtlich des Einflusses der Union auf die Geister, sowohl auf dem Verbandsgebiet wie außerhalb desselben, Nachweisen können. 2. Allgemeine Studien. Der Schutz von Werken der Litteratur und Kunst hatte schon zur Ausarbeitung zahlreicher Gesetze und Sonderver träge geführt, denen sich nun auch die Berner Ueberein kunft beigesellt hat Viele Rechtsgelehrte haben diese Fragen vertieft. Zahlreiche Streitpunkte sind durch die Gerichte aller Länder entschieden worden. Nichtsdestoweniger geben die internationalen Beziehungen hier wie anderswo zu Schwierig keiten und zu sehr heiklen Anständen Anlaß, Anderseits hat die Auslegung der Uebereinkunft zu inhaltsschweren Erörte rungen geführt. Wir haben die Mehrzahl der in dieser Hin sicht aufgeworfenen Fragen mit der größten Sorgfalt studiert, und zwar indem wir uns immer auf den Standpunkt einer unparteiischen ^nd juristischen Würdigung der gegenseitigen Rechte der Autoren und des Publikums, sowie auch der ge wöhnlich zwischen sie tretenden Mittelspersonen, der Verleger und anderer ähnlicher Unternehmer, stellten. Ferner haben wir hervorragende Rechtsgelehrte der wichtigsten Länder um Abfassung von Arbeiten über dieselben Fragen ersucht, die dann vom besonderen Standpunkt eines jeden Landes zu prüfen waren. Diese in unserer Zeitschrift veröffentlichten Aufsätze sind oft wiedergegeben, diskutiert und kommentiert worden; sie haben also dazu beigetragen, die geistige Thätigkeit in dieser Richtung anzuspornen und für die Zukunft zugleich weitherzige und praktische Lösungen vor zubereiten. 3. Herausgabe des Droit ä'^utsur. Um den vom internationalen Büreau gesammelten Akten stücken und verfaßten oder inspirierten Arbeiten die nötige Ver breitung zu geben, hatte das Schlußprotokoll die Herausgabe einer periodischen Zeitschrift vorgesehen Diese erscheint seit dem 15. Januar 1888 monatlich in Bern unter dem Titel: Do Droit ä'^utsur. Wir rücken in diese Zeitschrift, die in einen amtlichen und einen nichtamtlichen Teil zerfällt, die obengenannten Dokumente und Aufsätze, sowie die prak tischen Mitteilungen ein, die wir uns über den Schutz der Autorrechte verschaffen können; sowie Rechtsprechung, neueste Nachrichten, Statistik, Bibliographie u, s. w. Unser Organ sollte unserer Ansicht nach hauptsächlich als aktenmäßiges Sammelwerk Wert haben, um den Verwaltungen, den Gerichten und den Juristen, die sich mit Fragen des geistigen Eigentums beschäftigen müssen, unmittelbare Dienste zu leisten. Zu diesem Zwecke sehen wir darauf, eine große Anzahl amtlicher und privater Veröffentlichungen in verschiedenen Sprachen durchzugehen: zudem haben wir in jedem der besonders in Betracht kommenden Länder einen regelmäßigen Korrespondenten, der uns über die in seinem Lande zu Tage tretenden Gedanken und Thatsachen auf dem laufenden hält. Trotz der gemachten Anstrengungen, unserer Zeitschrift die größtmögliche Verbreitung zu verschaffen, hat sich doch die Zahl der Abonnenten nicht sehr ausgedehnt. Immerhin ist ihr Einfluß gut bemerkbar, dringt sie doch in die meisten fachmännischen Kreise ein und wird sie doch öfters von den über diesen Gegenstand in Werken oder Spezialzeitschriften schreibenden Autoren als Quelle benutzt. Neben dieser Zeitschrift beabsichtigen wir, gelegentlich Werke herauszugeben, die eine enger begrenzte Bedeutung und Nützlichkeit haben. So bereiten wir die Veröffentlichung einer Sammlung der Verträge betreffend Schutz von Werken der Litteratur und Kunst vor, enthaltend zu Recht bestehende und überhaupt bekannte Dokumente dieser Gattung. Wir werden übrigens den Druck dieses Werkes erst beginnen, nach dem wir die nötige Anzahl von Subskribenten gefunden haben, um die Kosten zu decken. In der gleichen Weise und mit Erfolg sind wir nämlich schon bei der Vorbereitung eines
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