20 26. Januar 1898. Vermischte Anzeigen. 715 M61Y -!> AMltzechkit des DlchlbtlidMes. Wir wurden aufmerksam geinacht auf eine in diesem Blatte erfolgte Anzeige der Firma Georg Büxenstein L Co. in Berlin, aus welcher inan folgern könnte, daß wir bei der Ausführung unserer Farbenclichss ein von dieser Firma erworbenes Patent verletzen. Dieses von Or. Albert angemeldete Patent hatte ursprünglich folgende Fassung: „Berfahren zur Erzielung eines Zwei- oder Mehrfarbendruckes auf der Buch- oder Steindruck- Presse, beziehw. zur Herstellung autotypischer Clichss oder Farbsteine, bestehend: »,) in der zeichnerischen Ausführung der Farbplatten, in um mindestens 30° gedrehten Liniensystemen, b) in der Anwendung von 30° oder 60° gedrehten Rastersystemen für auf photographischem Wege hergestellte Farben-Clichäs und Farbsteine und o) in dem Aufeinanderdruck derselben ans der Buch- und Steindruckpresse." Nachträglich stellte es sich heraus, daß dieses Patent auch Rasterdrehungen schützen würde, die von uns und anderen Firmen bei Farben-Clichss schon lange angewendet waren und noch werden, und nach durchgeführter Nichtigkeitsklage wurde durch endgiltige Entscheidung dasselbe folgendermaßen eingeschränkt: „Berfahren zur Erzielung eines Mehrfarbendruckes auf der Buch- und Steindruckpresse, bestehend in der autotypischen Herstellung mittelst Raster und demnächstigen Verwendung von drei oder mehr zueinander gehörigen Druckstöcken oder Farbsteinen, die um je 30° zu einander gewinkelt sind: im übrigen ist das Patent durch diese Entscheidung für nichtig erklärt." Man kann nun aber ohne Benützung dieses geschützten Verfahrens Farbenclichss ohne Moiräebildnng Herstellen. Wir erklären ausdrücklich, daß bei unseren Farbenclichss das patentierte Verfahren nicht an gewendet wird und daß daher die Benützung unserer Farbenclichss im Deutschen Reiche keine Patentverletzung involvieren kann. Unsere diesfälligen Rechte werden wir in geeigneter Weise auch zu wahren wissen. Prag, den 20. Januar 1898. Kusnik L Muster.