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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.01.1898
- Strukturtyp
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- Band
- 1898-01-24
- Erscheinungsdatum
- 24.01.1898
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- Deutsch
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18, 24. Januar 1898. Nichtamtlicher Teil. 625 Paul Ollcndorff Verlag in Paris. 643 Nslrsroz?, ÜS8 bLissrs, clu sg.n^. 3 kr. 50 o. llyoimst, Lxonrsions bistoriguss st Iittsrg.irs8. 3 tr. 50 s. 8trrtds.in, l'^trigus äu 8nä tslls ciu'slls sst. 6 tr. Ug,sl, N^re st stusisvus. 7 kr. llsdlkiio, Voioi äss UIss. 3 tr. 50 o. L. Staackmann in Leipzig. 644 Spielhagen, problematische Naturen. Jubiläums-AuSgabe. l. Lieferung. 50 -H. Bernhard Tauchnitz in Leipzig. 6t5 tiVilirills, Isroms. L. vol8. 3260/61.) F. Thiergarten's Verlag in Karlsruhe i. B. 643 Jahresbericht der Großherzoglich Badischen Fabrik-Inspektion s. d. I. 1897. 3 Veit ä- Comp, in Leipzig. 645 Nsuclsl8sobu Lartbolcl/, Lsiträzs xur ^.uslszunA üss § 72 äsr 6iviI-?roLSS8-Orc>nuQZ'. 6a. 3 Verlag der Arbeiter-Versorgung A. Troschel in Berlin. 638 Maaß, Handbuch zur Durchführung des Jnvalivitäts- u. Alters- Bersicherungsgesetzts. Kart. 2 .E; geb. 2 ^ 50 o). As-ollsr, äis ^.rbsitsr-Vsrsicbsruog iiu ^.u8lMcis. 1. linkt. 1 kür ^.boupsiitsll äsr ä.rbsitsr-Vsr8iebsrunA 75 Nichtamtlicher Teil Vom Deutschen Reichstag. 20. Sitzung vom 19. Januar 1898. (Vgl. Börsenblatt Nr. II, 12, 14.) Das Haus setzt die erste Beratung des von den Abge ordneten Prinz von Arenberg und Genossen eingebrachtcn Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Aenderungen und Er gänzungen des Strafgesetzbuchs, fort. Abgeordneter Or. Höffel (Rp.): Ich begrüße den er neuten Versuch, im Wege der Gesetzgebung den Auswüchsen entgegenzutreten, welche täglich immer mehr hervortreten, das öffentliche Leben immer mehr vergiften und Tausende von Existenzen vernichten, mit Genugthuung .... Bezüglich der unsittlichen Druckschriften ist eine Gefahr vorhanden, besonders wenn man an die Kolportageromane denkt, die in die breiten Massen des Volkes dringen und dort von Hand zu Hand weitergehen. Die sittliche Gefahr der Theater ist ebenfalls sehr groß, weil die Jugend jetzt viel selbständiger lebt als früher. Wir wollen nicht zweierlei Moral, wir wollen die selbe Moral für hoch und niedrig, für arm und reich, für Mann und Frau. Deshalb möchte ich die Regierungen bitten, wenn der Reichstag den Antrag annimmt, den Beschluß nicht einfach in den Papierkorb zu werfen, sondern im Interesse der Sittlichkeit anzunehmen. Abgeordneter Beckh (fr. Volksp.): In die Vorlage der verbündeten Regierungen sind Dinge hineingebracht worden, die den Bau durchaus nicht festigen Ganz entschieden muß ich mich gegen die Bestimmungen erklären, die auf den Gebieten der Litteratur und Kunst den bestehenden Straf bestimmungen noch weitere hinzufügen wollen, zumal der Geschmack auf diesen Gebieten sehr verschieden ist. Daß nur auf dem Boden des Christentums die Kunst wahrhaft großes geschaffen hat, ist unrichtig. Die klassischen Künste, die uns die besten Meisterwerke hinterlassen haben, sind nicht aus re ligiösem Boden erwachsen. Was hat das Sittlichkeitsgefühl mit der Kunst zu schaffen? In der Praxis würde die Aus führung dieser Bestimmung auf eine Unterdrückung der schönsten Bilder und Bildwerke hinauslaufen. Die griechische und italische klassische Kunst würde unter diesen Para graphen fallen Wenn man zu enge Grenzen zieht, so müßten unsere Museen geschlossen werden. Auch das sub jektive Urteil des Richters muß in Betracht gezogen werden. Wollte man so rigoros Vorgehen, wie es nach dem Anträge anzunehmen ist, so müßte man auch die größten Meisterwerke von Shakespeare und Goethe verbieten Ganz unannehmbar ist die Bestimmung, nach der schon gegen Abbildungen vor gegangen werden soll, die, ohne unzüchtig zu sein, durch Unanständigkeit geeignet sind, das Scham- und Sittlichkeits gefühl zu verletzen. Das erinnert an den »groben Unfug«. Die Anschauungen über beides gehen weit auseinander. Redner bittet, diesen Antrag an eine Kommission zu ver weisen. Wnfuudsechzigster Jahrgang. Abgeordneter von Salisch (d.-kons.): Die Ausführungen des Vorredners habenImich sehr enttäuscht. Daß er an gesichts des großen Notstandes, der den Antrag veranlaßt hat, nur die reine öde Negation hat, das bedauere ich sehr; denn es hängt von dieser Frage nicht bloß die Sittlichkeit, sondern auch die Gesundheit des deutschen Volkes und die Entwickelung der nachwachsenden Generation ab Die Gesetze sollen die schlechten Sitten verbessern. Der wahre Künstler wird durch den Antrag nicht beschränkt. Aber wenn die Pinsler und Sudler eingeschränkt werden, so ist das durchaus dankenswert. Was Luther irgend einmal geschrieben hat, ist nicht maßgebend für mich, sondern lediglich seine Aus legung des sechsten Gebots. Abgeordneter Jskraut (Reformp.): Es ist geäußert worden, die Ansichten darüber, was das Schamgefühl zu ver letzen geeignet ist, seien verschieden. Jeder weiß, was an stößig ist. Der 8 1b4 enthält daher keine Gefahr für die höchsten Güter der Kunst und Litteratur, sondern er will die Nacktheiten nur da treffen, wo sie zum Gelderwerb benutzt werden. Mqn spekuliert aus die Unwissenheit der Jugend und auf die Lüsternheit der alten, ausgewachsenen Rouss. Herr Pieschel hat neulich gesagt, wir Abgeordneten könnten in manche Vorstellungen gehen, ohne Schaden an unserer Seele zu nehmen. Wenn wir dahin gingen, wohin uns Herr Pieschel führen will, und unsere Wähler das wüßten, dann würden wir manchen von uns bald nicht mehr an seinem Platze sehen. (Große Heiterkeit.) Vor allem, meine ich, muß auch der Paragraph angenommen werden, der die Arbeiterinnen vor ihren Arbeitgebern schützt. Wenn Herr Pieschel da auf einen Freund verweist, der erklärt habe, bei Annahme dieser Bestimmung könne er sein Geschäft einpacken, so habe ich diesen Freund im Verdacht, daß er nicht die nötige Selbst beherrschung besitzt. (Stürmische Heiterkeit.) Ich bitte, die Vorlage nicht an eine Kommission zu verweisen, sondern sie direkt im Plenum zu erledigen. Abgeordneter Roeren (Zentr.): Der Z 184g. soll die noch unverdorbene Jugend schützen durch das Verbot der Aus stellung ^schamloser Bilder; der H 184 erreicht diesen Schutz nicht, weil er nur von unzüchtigen Schrifterr und Bildern spricht. Durch solche Bilder wird die Phantasie angeregt und die jungen Leute schließlich auf den Weg des Lasters gebracht. In Düren sind von der Strafkammer zwei fünfzehnjährige Burschen wegen Sittlichkeitsvergehen verurteilt worden; sie sind durch die Lektüre unsittlicher Schriften verführt worden. Vier- Richter unter fünf müssen der Meinung sein, daß durch grobe Unanständigkeit das Schamgefühl erheblich verletzt ist, ehe eine Verurteilung erfolgen kann. Darin liegt doch eine große Garantie. Das Schamlose soll getroffen werden, gleich- giltig ob es einer sogenannten Kunst oder der brutalen Roheit seine Entstehung verdankt. Bezüglich dessen, was Herr Pieschel von der Natur sagt, die der Matzstab der wahren Kunst sein soll, so weiß ich nicht, ob er damit die 83
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