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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.01.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 22.01.1898
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18980122
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189801220
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1898
- Monat1898-01
- Tag1898-01-22
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mangelung besonderer Vereinbarungen von Firma zu Firma, ver bindlich für den geschäftlichen Verkehr 1. der Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buch händler, bezw. der von denselben vertretenen Firmen, unter einander; 2. der Mitglieder des Börsenvereins, bezw. der von diesen vertretenen Firmen, mit denjenigen Nichtmitgliedern bezw. den von diesen vertretenen Firmen, sowie der letzteren unter einander, welche durch eine dem Vor stande des Börsenvereins abzugebende, von ihnen Unter zeichnete Erklärung die Verkehrsordnung für sich als verbindlich anerkannt haben und als solche vom Vor stande im „Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel" bekannt gemacht und im „Adreßbuch des Deutschen Buch handels" bezeichnet worden sind. (Vgl. die Bekanntmachung vom 27. April 1891, Börsenblatt 1891 Nr. 114.) 5. Restbuchhandels-Ordnung. Angenommen in der Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig, 16. Mai 1897. Die Bestimmungen der Restbuchhandels-Ordnung regeln auf Grund von ß 1 Ziffer 2 der Satzungen des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig den Ein- und Verkauf von Schriftwerken, deren Ladenpreis vom Verleger dauernd oder zeit weise aufgehoben ist (Restbuchhandel). Unter Schriftwerken im Sinne dieser Ordnung sind Bücher, Bilderwerke, Musikalien und Karten zu verstehen. Diese Bestimmungen sind verbindlich für den geschäftlichen Verkehr 1. der Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buch händler und der von ihnen vertretenen Firmen unter einander; 2. der Mitglieder des Börsenvereins und der von ihnen vertretenen Firmen mit denjenigen Nichtmitgliedern und den von diesen vertretenen Firmen, die durch eine dem Vorstande des Börsenvereins abzugebende, von ihnen Unterzeichnete Erklärung die Restbuchhaudels-Ordnung für sich als verbindlich anerkannt haben; 3. der vorstehend näher bezeichneten Nichtmitglieder und von ihnen vertretenen Firmen unter einander. ' Diese die Restbuchhandels-Ordnung anerkennenden Nicht mitglieder des Börsenvereins werden im »Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel« bekannt gemacht und in dem vom Börsen verein herausgegebenen »Adreßbuch des Deutschen Buchhandels« besonders kenntlich gemacht. (Vgl. die Bekanntmachung vom 31. Mai 1897, Börsenblatt 1897 Nr. 125.) 6. Berlagsordnung für den Deutschen Buchhandel. Angenommen in der Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Leipzig, 30. April 1893. Mit Anhang: Verlagsordnung für den Deutschen Musikalienhandel. Den Mitgliedern des Börsenvereins wird empfohlen, diese Berlagsordnung als Grundlage zu ihren Verlagsverträgen und durch ausdrückliche Bezugnahme darauf in ihren Verlagsverträgen zu deren Ergänzung und Erläuterung zu benutzen. Der Verlagsordnung für den Deutschen Buchhandel ist die von dem Verein der Deutschen Musikalienhändler in Leipzig angenommene „Verlagsordnung für den Deutschen Musikalienhandel" als Anhang beigefügt. (Vgl. die Bekanntmachung vom 15. Mai 1893, Börsenblatt 1893 Nr. 115, Beilage.) 7. vr. O. Dambach. Welche Förmlichkeiten müssen von den deutschen Urhebern und Verlegern beobachtet werden, um den Schutz gegen Nachdruck, Nachbildung. Uebersetznng und unerlaubte Auf führung ihrer Werke zu erlangen? 2. veränderte u. vermehrte Auflage. 80. 32 S. Leipzig 1895. Preis für Mitglieder des Börscnvereins 50 H, für Nichtmitglieder 75H. 8. Das Urheberrechtsgesctz in den Bereinigten Staaten von Amerika vom 1. Juli 1891. Im Aufträge des Börsenvereins der Deutschen Buch händler zu Leipzig herausgegebeu von der Amtlichen Stelle für den Dentsche» Buch-, Kunst- und Musikverlag in New Jork. 8°. 32 S. Leipzig 1895. Preis für Mitglieder des Börsenvereins 50 H, für Nichtmitglieder 75 H. Nähere Auskünfte erteilt unsere Geschäftsstelle in Leipzig, Deutsches Buchhandlerhaus, von der auch Exem plare der vorstehend genannten Drucksachen zu beziehen sind. Leipzig, den 20. Januar 1898. Der Vorstand des Börsenvereius der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Carl Engelhorn. Wilhelm''Lader. Otto Nauhardt. Johannes Steltner. Emanuel Reinicke. Wilhelm Müller. Bekanntmachung. Frau Henriette Giegler in Gohlis hat uns auf Wunsch ihres am 30. Januar 1897 verstorbenen Ehemannes, Heinrich Rudolph Giegler, Buchhändler in Leipzig, zum Andenken an ihren im Jahre 1889 verstorbenen einzigen Sohn, Paul Arthur Giegler, das reiche Geschenk von 20000 Mark für den Unterstützungs-Verein übergeben. Mit ganz besonderer Freude bringen wir diese große pietätvolle Zuwendung hiermit zur Kenntnis unserer Mit glieder und sprechen der gütigen Geberin auch an dieser Stelle den wärmsten Dank im Namen unseres Vereins aus. Berlin, den 20. Januar 1898. Der Vorstand des Unterstützung!; Vereins Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehülfen. E. Paetel. H. Hoefer. M. Winckelmann. O. Seehagen, vr. K. Weidling.
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