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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.01.1898
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.01.1898
- Sprache
- Deutsch
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^ 16, 21. Januar 1898. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 559 gehöriger Präge lernt, so auch eignet sich jeder Fremdling Kenntnis deutscher Sprache aus Büchern mit deutschen Buch staben an. Die Unwahrheit, daß z. B. Romanen unsere Präge nicht kennten, ward gerade von Jene» selbst wiederholentlich als solche dargetan: als bewußte Irreleitung. Nicht anders haben aber vollends Engländer sich gegen eine ihnen unterstellte Unkunde verwahrt, qw bis zur Stunde gar englische Münzen gelegentlich in deutscher Präge hergestellet werden. -Deutsche Buchhändler versenden ihre Verzeichnisse - aus -angeblicher- Rücksicht aufs Ausland — in lateinischem Drucke; empfehlen darin aber Bücher, die in deutscher Präge er schienen sind. Also bestünde, falls eben die ganze Unsitte nicht unwürdige Verstellung vielmehr wäre, die Annahme daß Je mand wol ein deutsch gedrucktes Buch, nicht jedoch dessen An kündigung in selber Präge lesen könne. Zu solcher Ungeheuer lichkeit vermag böser Wille sowie Mangel jegliche« völkischen Ehren- Stolzes unsere weltbürgerlichen AuSlands-Diener versühren. -Hätte man jemals wol gehört, daß griechische oder russische Verfaßer. beziehentlich Verleger, Werke der Muttersprache durch Verkleidung in fremden Mummen-Schanz verunehrt hätten! Wie kann überhaupt man wagen, uns tagtäglich mit der Lüge zu kommen, lateinischer Zeichen bedienten sich alle gesittete Völker? Das russische Reich umspännet ein volles Fünftel be wohnter Erde; aber von der Weichsel bis Kamtschatka gilt amtlich nur die eine moskowitische Präge. Der bedientenhafte zage, ans Ducken durch seine Wortführer gewöhnte neutümliche Deutsche, der entratet solches Mutes vor der Fremde: sich und seine Besonderheit zur Geltung zu bringen, andere Völker zum Beschäftigen mit unserer Eigenart zu nötigen, durch selbst bewußten Stolz. Den besaßen unsere Ahnen: einstige Eroberer Europas. -Man denke: ein russischer Verleger sollte etwa Verzeichnisse russischer Werke in anderer denn moskowitischer Präge versenden! Und nähme deutsche Wißenschast nicht höheren Rang ein gegen über russischer? Hätten wir gar nötig, vermeintlicher oder vor geschützter, nicht einmal obwaltender Anmaßung fremder Rassen uns zu beugen! unser Volkstum da zu verläugnen, wo der Moskowite seines hoch hält!? -Ist eigene Sprache wol eines Volkes schneidiges Schwert, so ist besondere Präge dessen treuer Schild; nächst der Mutter sprache ist dieselbe eine stärkste Seite alles VolkStumeS. Heute läßt deutsches Volk sich von jeder beliebigen Geschäfts-Stelle, von jedem Unbefugten die Unehre ohne Zornes Wallung antuen, in eigener Heimat durch Gebrauch lateinischer Buchstaben beschimpfet zu werden. Behördlich verboten müßte das sein — wie in Russ land! d. h. alle Ausfertigung in undeutscher Präge dürfte gesetz lich keine Gültigkeit haben. Hinweg mit den Karten und Zetteln in lateinischer Präge unserer Eisenbahnen, Stellwagen, Droschken, Gasthöfe, Anstalten usw. lernet erröten darüber, deutsche Männer und Weiber! Jene Lehrer aber, zumal an unseren Hochschulen, die fortwährend deutsche Jugend verführen zur Verachtung heimischer Art, zum Verrate am Volkstume, die wolle man an- klagen als Schädiger des Vaterlandes! -Wir sollen als Volk nicht genesen, wann wir die sittliche Kraft nicht in uns finden, mit eisernem Besen den welschen Un rat aus deutschem Lande aus zu segen! Erinnert euch des Alten Reichs-Kanzelers, wie der den lateinischen Verputz getadelt hat; folget dem Beispiele unserer Kaiser! -Von Metz bis Memel soll deutsche Präge Schildwache stehen, allem Leben seinen Stempel leihen, und jedem Welschen künden: fremder Mann du bist in Deutschland kommen! Heil! Hermann v. Pfister-Schwaighusen.- Sprechsaal Offene Anfrage. Eine bemerkenswerte Mitteilung über die Beschäftigung von Polizeibeamten kommt heute aus Stettin. Dort erregt es nach der -Stettiner Abend-Ztg.- Aufsehen, daß seit mehreren Tagen sich Schutzleute eifrig damit bemühen, für ein Lieferungswerk, betitelt -Unser Heldenkaiser- Unterschriften in der Bürgerschaft zu sammeln. Wie das Blatt hört, seien dem Buche von allen Staatsministerien Empfehlungen mit auf den Weg gegeben worden. In jedem Polizeirevier sei ein Beamter, der den ehrenvollen Anftrag be kommen habe, sich buchhändlerisch zu bethätigen. Dazu bemerkt ein anderes Blatt: -Es wird schwerlich be griffen werden können, wie es jemals Aufgabe der Polizeiorgane werden kann, die Sorge der Verlagsbuchhandlung um den Ver trieb ihres Verlagsartikels zu teilen. Vom Standpunkt des Steuerzahlers aus, der die Beamteu besolden muß, ist jedenfalls energisch Protest dagegen zu erheben, daß die Zeit der Polizei beamten mit buchhändlerischen Bemühungen und einer dem Kolportagebuchhandel Konkurrenz machenden Thätigkeit in An spruch genommen wird. Sache der Stettiner Bevölkerung ist es, die Kolportagethätigkeit der dortigen Schutzleute zu paralysieren, indem sie es ablehnt, dieser Thätigkeit irgendwie entgegen zukommen.- Aus vorstehenden Zeitungsnachrichten ist nicht recht zu er sehen, welcher Verleger hier in Frage kommt Vielleicht fühlt sich dieser veranlaßt, aus dem Dunkel hervorzutreten und die, jeden falls interessanten Details zum besten zu geben. Leipzig, 13. Januar 1898. R. Streller. Anzeiqeblatt Gerichtliche Ückannimachunzen. Bekanntmachung. s3550j Im Konkurse des Buchhändlers Ernst Klettner in Greifswald wird auf Antrag des Verwalters der am 21. Januar er. an stehende Prüfungstermin aufgehoben und neuer Prüfungstermin auf den 19. März 1898, vormittags 10 Uhr anberaumt. Greifswald, den 17. Januar 1898. Königliches Amtsgericht. Wt-AMmim». s3405j Die zur Konkursmasse der Budapester Buchverlags-Firma M. E. Löwy's Sohn gehörigen, im Inventar sub Post 79—3237 aufgenommencn Gebetbücher, Machsorim, HagadaS, Pentateuche, Bibeln, Gemaras, Mischnas, Schulchan Aruchs und sonstige Bücher und Ritualien ,winv) ,n N1N2OX ,1"! ,V'X1MN ,N1°UN in gebundenem Zustande (rc. i'8en .v'N'^2 im Schätzungswerte von 4207 fl. 61 kr., ferner die sub Post3273—3463 aufgenommenen oben benannten Gegenstände in ungebundenem Zustande (Lruäa) im Schätzungswerte von 5161 fl. 10 kr., die sub Post 3238—3250 auf. genommenen Matrizen und Stereotypien im Schätzungswerte von 400 fl., schließlich die sub Post 3251—3272 aufgenommenen Ge schäftseinrichtungen im Werte von 238 fl. werden im Sinne des Beschlusses des Kon kurs-Ausschusses im Offertwege gegen Bar- Zahlung im ganzen oder auch in einzelnen Teilen aus freier Hand verkauft. Kauflustige wollen ihre mit 10°/„ des Schätzungswertes als Vadium versehenen und an Herrn vr. Murünyi Ernö als Präses des Gläubiger- Ausschusses adressierten Offerte bis zum 30. Januar 1898, vormittags 11 Uhr, beim gefertigten Maffekurator eiureichen, woselbst sie in da« Inventar täglich zwischen 3—6 Uhr nachmittags Einsicht nehmen und auch das inventierte Lager besichtigen können. Ueber die Offerten wird bis zum 2. Febr. 1898 entschieden werden. Der Ausschuß behält sich das Recht vor, die eingelangten Offerten ohne Rücksicht auf die gebotene Summe oder auch keine derselben anzunchmen. Der Käufer ist gehalten, die erstandenen Waren innerhalb drei Tagen nach erhaltener Ver ständigung bei Verlust des Vadiums zu übernehmen. vr. Szabolcst Jzidor, Advokat, als Massekurator der Firma M. E. Löwy's Sohn, Budapest, KLroly-körüt 11 se. s3477j Im üinvsrstrtnänis mit Herrn IV. Opstr übsrnLirmsn äis Kommission von ,108. klÄlil'8 kllblllMlSA Hsrrogl. va^sr. Uokbuob- u. LunststanälA. io Llünoffsu. I.sipeig, 18. Innuar 1898. Uosvorttr L 60. Verkauföanträge. j3356j In einer süddeutschen Residenzstadt ist eine in günstiger Entwicklung befindliche Sortimentsbuchhandlung mit Nebenbranchen (Papier u. Schulartikel) zu verkaufen, weil sich der Besitzer lediglich seinem Verlage widmen will. Kaufpreis 12 000 ^ bei ^/g Anzahlung. Angebote unter 6. 434 an Haasensteiu L Vogler in Leipzig. s397j Illnstr. Militär, kraodtvsrk, sobr Ldss-trilibig u. bslisbt, ist kür 1250 ^ eu vortzautso. ^.ngsbots v. Lslbstroü. unt. Pf 311 srbstsn. Orssäon. öulius Llosm. 75*
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