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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.01.1898
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.01.1898
- Sprache
- Deutsch
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Gelegenheit aussprechen zu können, daß meine politischen Freunde, die gesamte konservative Fraktion, die Tendenz dieses von seiten des Zentrums eingebrachten Entwurfs durch aus teilen, und daß wir alle den Wunsch haben, denselben unter ihrer hilfreichen Mitwirkung endlich zu einem Gesetz werden zu lassen Wir hoffen, daß auch der hohe Bundesrat, der dieser seit 1892 im Anschluß an die sogenannte lox Heinze Nun schon so vielfach ventilierten Vorlage gegenüber sich bis her leider etwas dilatorisch verhalten hat — was wir ja auch in gewisser Beziehung entschuldbar finden, wenn wir daran denken, welche bedeutende wirtschaftliche Aufgaben und organisatorische Fragen denselben beschäftigt haben —, wir hoffen, sage ich, daß auch der hohe Bundesrat nun seinerseits diesem Entwurf seine Zustimmung nach nochmaliger Kom missionsberatung nicht versagen und damit den vielfachen Wünschen Rechnung tragen wird, die in allen das Wohl unseres Volkes auf dem Herzen tragenden Kreisen, besonders durch die Organe der Sittlichkeitsbewegung, in dieser Be ziehung seit lange energisch zum Ausdruck kommen. Wenn wir unsererseits, meine Herren, ich meine seitens der konservativen Fraktion, diesmal nicht gleich von Anfang an den gleichlautenden oder einen im wesentlichen gleich lautenden Gesetzentwurf als Antrag eingebracht haben, so liegt das keineswegs an einem mangelnden Interesse an der Sache oder an einer geringeren Erkenntnis von der hohen Wichtigkeit und Notwendigkeit solcher gesetzgeberischen Ein wirkung, auch nicht an einer gewissen Lauigkeit gegenüber derselben. Wir haben uns vielmehr im Schoße unserer Fraktion mit diesem Gesetzentwurf gleich bei unserem ersten Zusammen sein beschäftigt; aber ein größerer Teil war der Meinung, daß es in dieser letzten, höchst wahrscheinlich verkürzten und anderweitig schon reich belasteten Session vielleicht nicht mög lich sein würde, die Sache mit der ihr gebührenden vollen Gründlichkeit zu behandeln. Außerdem waren wir der Meinung, daß wir erst versuchen müßten, uns zuvor ver mittelst persönlicher Information durch vorherige Fühlung nahme mit den Herren vom Bundesrat darüber zu orientieren, wie weit wohl die in der vorigen Session in dieser Beziehung dortseits uns zugesagten Erhebungen und Verhandlungen be sonders auch im Schoße der preußischen Staatsregierung in dieser Beziehung schon zum Abschluß gelangt seien. Zur Sache selbst, meine Herren, kann ich nur nochmals wiederholen, daß der Wortlaut des hier vorgeschlagenen Ge setzentwurfs im wesentlichen den Ansichten und den Wünschen entspricht, die von den meisten auf unserer Seite geteilt werden. Die vorgeschlagene Fassung ist ja fast durchweg eine solche, daß sie sich anlehnt an den ursprünglichen Gesetz entwurf der sogenannten »lsx Heinze« vom Jahre 1892, und zwar in der wesentlich amendierten Gestalt, in welcher der selbe aus der sehr eingehenden und sachkundigen Kommissions behandlung des genannten Jahres hervorgegangen ist, unter gleichzeitiger allseitiger Rücksichtnahme auf die Beurteilung der Presse, besonders der christlichen Presse und — das ist besonders anerkennenswert — derjenigen Wünsche, welche von zahlreichen Organen der deutschen Sittlichkeitsbewegung, besonders von seiten der allgemeinen deutschen Sittlichkeits konferenz, auch von kirchlichen Versammlungen, Synoden, Generalsynoden u. s. w., in dieser Hinsicht geäußert worden sind — In allem wesentlichen lehnt sich der Wortlaut des jetzigen Entwurfs ebenso an diejenigen Petitionen an, welche aus diesen Kreisen an uns in der letzten Zeit herangetreten sind. Allerdings haben ja nicht alle einzelnen Wünsche aus diesen Petitionen, von denen auch mir einige zunächst etwas zu weitgehend erscheinen, in den Gesetzentwurf ausgenommen werden können. Daß dies, meine Herren, der Fall ist, daß nicht alle in sittlicher Beziehung zu hegenden Wünsche erfüllt werden können, hat ja wesentlich darin seinen Grund, daß die Bekämpfung eines solchen Uebels, der öffentlichen Unsitt lichkeit, einerseits gewiß eine Sache des Staats, anderseits aber auch eine Sache der Kirche und Volkserziehung, eine Sache der Schule und, wir können hinzufügen, vor allem auch des christlichen Hauses ist, und daß man verschiedener Ansicht darüber sein kann, wie weit gegenüber diesem allgemein anerkannten Nebel der Unsittlichkeit einerseits der Staat mit seinen äußeren gesetzlichen Mitteln und anderseits die Kirche, die Schule und vor allem die Familie mit den diesen sittlichen Potenzen zur Verfügung stehenden mehr inneren, religiösen und moralischen Mitteln einzugreifen haben. Gemeiniglich pflegte man von beiden Seiten aus diesem Gebiet von dem entgegengesetzten Faktor zu viel zu verlangen und von ihm von der zu lösenden Aufgabe ein zu großes Teil zu erwarten: entweder der Staat von der Kirche oder auch die Kirche öfters vom Staate. Es sollte das, meiner Ansicht nach, nicht so sein. Kein Faktor unseres Volkslebens sollte die ihm in sittlicher Beziehung obliegende hohe Verant wortlichkeit durch solches vielleicht sehr gut gemeintes Ueber- lassen und Abschieben seiner sittlichen Verantwortung auf die Schultern bezw. Gewissen des anderen verringern wollen. Ich meine, beiden Teilen müßte gleich viel daran gelegen sein, die sittlichen Potenzen im Volksorganismus zu immer höherer und allgemeinerer Anerkennung und Geltung zu bringen. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß auch im staatlichen Leben diese sittlichen Imponderabilien als die wichtigsten, für die Gesundheit eines Volks, sein Bestehen und seine Kraft ausschlaggebendsten und entscheidendsten anzusehen sind. Das ist es auch, meine Herren, was wir durch diesen Gesetzent wurf zum entschiedenen Ausdruck bringen möchten, und es erscheint mir sehr wünschenswert, daß gerade der Deutsche Reichstag, nachdem er jahrelang sich vorzugsweise mit äußer lichen Fragen kommerziellen, finanziellen und wirtschaftlichen und besonders abstrakten Rechtsfragen beschäftigt hat, diese Gelegenheit benutzt, um zu zeigen, daß die religiös-sittlichen Fragen, deren Behandlung z. B. beim bürgerlichen Gesetzbuch infolge der schließlichen Ueberhastung namentlich hier im Plenum nach meiner Ansicht viel zu kurz gekommen ist (ich erinnere an das Kapitel »Zivilehe«), ihm obenan stehen und noch über diese äußeren Fragen hinweggehen, und daß er sich für be rufen hält, dazu mitzuwirken, daß das deutsche Volk auch mit Hilfe dieser seiner gesetzgeberischen Instanz in religiös-sittlicher Beziehung auf der Höhe stehe, die seinem äußerlichen Vor ränge unter den gesitteten Völkern der Erde entspricht, und daß, da die Gesetze es allein nicht machen können, der Staat durch sein gesetzgeberisches Vorbild wenigstens dazu mithelse, daß die guten Sitten in unserem Volke wieder gereinigt und gestärkt werden, damit das, was einst die Römer durch den Mund ihres Tacitus unseren Vorfahren als besondere Tugend nachrühmten, an unserem Volk auch in der Gegenwart Wahr heit sein möge, daß nämlich plu8 ibi — nämlich io üermaois — guam bovas lk-Ass Koni Mors8 vslevt! Das, meine Herren, scheint mir um so notwendiger, als nach der übereinstimmenden Ueberzeugung vieler Volkskenner und vieler wahrer Volksfreunde die öffentliche Moral in unserer Zeit in vieler Beziehung nicht im Aufblühen und Aufsteigen, sondern im Gegenteil im allgemeinen Verfall und Herab sinken begriffen ist. Ich gehöre, meine Herren, in dieser Be ziehung keineswegs zu den Pessimisten oder Schwarzsehern; aber — und das ist ja etwas, was mein geehrter Herr Vor redner ebenfalls mit angeführt hat — gegenüber den Resul taten, die die Statistik uns giebt, namentlich wenn man die kriminelle Statistik zur Hilfe nimmt und als Maßstab wählt — ganz besonders erinnere ich an die angeführte, neuerdings veröffentlichte Statistik der Ehescheidungen in Preußen — ich sage, gegenüber diesem Resultat muß auch der nüchternste 65'
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