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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.01.1898
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.01.1898
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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wird sich auch um die Beschaffung von ausgiebigem Material handeln, das insbesondere, wi- ich schon andeutete, die Berliner Sittenpolizei in ausreichendem Matze be schaffen kann. Wie heute die Leute, welche die Unsittlichkeit gewerbs mäßig ausbeuten, indem sie andere in ihren Dienst nehmen, sich sicher fühlen, dafür will ich Ihnen, meine Herren, zum Schluß noch eine Thatsache mitleilen. Ich habe hier eine Notiz, die einem Zirkular entnommen ist, das im vorigen Jahre ein Herr in Hamburg an sämtliche Inhaber und In haberinnen öffentlicher Häuser und jedenfalls auch noch anderwärts gerichtet hat. In demselben macht er den Vorschlag, sie müßten sich organisieren und ein Fachorgan gründen. (Große Heiterkeit.) Gegenwärtig organisiere sich alles; warum sollten nicht sie, die Bordellinhaber, zur Hebung ihrer Interessen sich ebenfalls organisieren? (Große Heiterkeit) Wörtlich heißt es darin: Jeder Stand und Beruf hat heute sein Fachorgan, das die Standcsinteressen vertritt und fördert (Heiterkeit); nur für Ihr Gewerbe besteht ein solches, soviel mir be kannt, bis jetzt noch nicht Ich beabsichtige nun ein der artiges Spezialorgan herauszugeben, und gestatte ich mir deshalb die höfliche Anfrage, ob Sie vielleicht geneigt sind, an der Gründung dieses Unternehmens sich pekuniär zu be teiligen? Qu Zeitung, deren Tendenz: Hebung des Ge werbes (große Heiterkeit), Förderung der Berufsinteressen (große Heiterkeit) und Bekämpfung aller das Geschäft beeinträchtigenden Maßnahmen (stürmische Heiterkeit) sein wird, würde neben seinem Hauptzweck auch noch einen äußerst hohen Gewinn versprechen, da dieselbe, infolge ihres internationalen Charakters, sich sehr bald zu einem kosmopolitischen Organ ersten Ranges empor arbeiten wird. (Große Heiterkeit) In der That, meine Herren, die Dinge gehen wirklich weit. Ich kann nur dringend bitten, daß, wenn Sie einmal die bessernde Hand an das Gesetz anlegen, Sie dieselbe auch in rechter Weise anlegen. (Lebhaftes Bravo bei den Sozialdemokraten.) Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Fürst Radziwill: Fürst Radziwill, Abgeordneter: Meine Herren, im Namen meiner Fraktion kann ich erklären, daß wir das Wiederaufleben der sogenannten lex Heinze, die ja schon früher eme Kommission dieses hohen Hauses beschäftigt hat, in dem Antrag, der heute zur Beratung steht, mit großer Freude begrüßen und uns diesem Antrag durchaus anschließen. Ich möchte dem Herrn Vorredner in vielem, was er gesagt hat, durchaus zustimmen. Vieles davon war meiner Meinung nach ganz richtig, und das kann auch unsererseits durchaus unterschrieben werden. Ander seits hat er aber namentlich den Einfluß, den ein leben diges religiöses Leben, die Erfassung religiöser und sitt licher Aufgaben für die Gesellschaft hat, recht unrichtig beurteilt, und ich möchte ihm da, wenn er namentlich darauf hinwies, daß in romanischen Ländern die sittlichen Verhältnisse besonders übel bestellt wären, eine kleine Anekdote mitteilen, die mir lebhaft in der Erinnerung ge blieben ist. Ich war im Winter 1867 in Rom und stand vor der herrlichen §ovtsnit Msvi; neben mir standen zwei französische Soldaten von der damaligen Okkupations armee, die ebenfalls das mächtige Bauwerk anstaunten. Ich ließ mich mit ihnen in ein Gespräch ein und frug sie auch, wie ihnen der Aufenthalt in Rom denn gefallen hätte — es war einige Monate, bevor die französische Okkupationsarmee Rom verließ —, und da sagten mir die Leute, ach, hier wäre eigentlich ein langweiliges Leben, der Klerus hätte einen zu großen Einfluß, und da wäre mir den Mädchen nicht viel auszurichten. (Heiterkeit.) — Ja, meine Herren, mißverstehen Sie mich nicht I Die Sache ist so, daß allerdings in Rom bekanntlich viele Kirchen sind, daß die Pfarrsprcngel klein sind, und der Kuratklerus sich sehr eingehend mit Seelsorge beschäftigen kann, und das war der Grund, weshalb es den Soldaten so schwer wurde, in ähnlicher Weise zu leben, wie sie es vielleicht anderwärts gewohnt waren. Sie sehen daraus, meine Herren, daß doch derartige Exemplifikationen auf auswärtige Zustände sehr oum xrsvo 8-rIis aufzunehmen sind. Tort wie hier, in allen Ländern, allen Ständen, bei hoch oder niedrig, streifen sich Tugend und Laster leider mit dem Ellenbogen, und es scheint mir verlorene Mühe, untersuchen zu wollen, wo der Sittenspiegel den Leuten am geeignetsten vorgehalten werden müßte. Das puuetum salisvL für uns, die Hauptsache, ist die sittliche Idee, die wir der Gesetzgebung überhaupt vindizieren müssen, und das hat der Herr Antragsteller, der Herr Abgeordnete Spahn, scharf und überaus richtig hervor gehoben. Wir müssen verlangen, daß die Gesetzgebung, von den idealsten, sittlichen Momenten ausgehend, dieselben zur Geltung bringt, daß sie dem in breitem Strom hin fließenden Laster nicht mit verschränkten Armen gleichgiltig gcgenübersteht, es als ein notwendiges Uebel ansieht und sich damit der Verantwortung für dessen Beseitigung und Eindämmung entschlägt, sondern daß sie mit strenger Ge wissenhaftigkeit auf das Ziel, das Laster mit allen Kräften einzudämmen, hinsteuert, daß sie es nie aus den Augen ver liert. Wohl weiß ich, wie schwer diese Aufgabe ist, wie wenig es in Menschenhänden liegt, hier Erfolge zu erringen. Aber, meine Herren, das Ziel, die Direktive muß unbedingt und unverwandt, ob man damit praktische Erfolge erreicht oder nicht, festgehalten werden. Nun, meine Herren, sind ja zu den einzelnen Para graphen vielfache Ausstellungen gemacht worden, nament lich in der Richtung, daß man mit dem Zwecke, den die Paragraphen verfolgen, zwar einverstanden sein könnte, daß aber der Wortlaut in der Praxis zu mancherlei Schwierig keiten und Bedenklichkeiten Anlaß geben könnte. Ich sehe in dieser Beziehung nicht so schwarz. Wenn hier z B. im ß 184a der Herr Vorredner besonders beanstandet hat: mit Gefängnis bis zu drei Monaten und mit Geldstrafe bis zu dreihundert Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer an öffentlichen Straßen oder Plätzen Schriften, Abbildungen oder Darstellungen ausstellt oder anschlägt, welche, auch ohne unzüchtig zu sein, durch grobe Unanständigkeit geeignet sind' das Scham- und Sittlich keitsgefühl erheblich zu verletzen, so sehe ich nicht ein, welche große Bedenklichkeiten eine An wendung dieser Vorschrift haben könnte, wo es sich doch um die Entscheidung bei gebildeten Juristen und Richtern handelt. Diese werden nn konkreten Falle sehr wohl zu unterscheiden wissen, was die Ausstellung eines Kunstwerks, und was eine durch grobe Unanständigkeit das Scham- und Sittlichkeits gefühl zu verletzen geeignete andere Darstellung ist. Ich
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