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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.01.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-01-19
- Erscheinungsdatum
- 19.01.1898
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- Deutsch
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worden sind. Aber ich erlaube mir zunächst eine Bemerkung gegen seine Begründung zu machen. Herr Kollege Spahn sagte: der Kanon — oder, ich weiß im Augenblick nicht den Ausdruck, den er gebrauchte —, der für die Kunst gesetzt sei, die Grenze für die Kunst, innerhalb deren sie sich zu halten habe, die Norm wäre immerhin das Christentum. Obwohl ich durchaus auf christlichem Boden zu stehen glaube, möchte ich doch meinen, daß dieser Ausspruch des Herrn Kollegen Spahn nicht ganz richtig ist. Er ist mir nicht weit genug. Ich sage, der christliche Standpunkt hat in dieser Beziehung doch ganz unzweifelhaft eine gewisse Einseitigkeit, die ich der Kunst nicht auferlegen möchte, und ich kann das um so eher sagen, als ich der Zustimmung eines großen Teils des Hauses sicher bin. Nein, meine Herren, wir haben für die Kunst einen weiteren, einen berechtigteren Kanon: das ist die Natur, die unser Herrgott uns selbst geschaffen hat. Auch bei diesem Paragraph muß ich sagen: der Tendenz stimme ich in gewisser Beziehung bei, aber die Fassung ge fällt mir nicht. Zunächst will ich darauf hindeuten, daß der erste Absatz des 8 184a: welche, auch ohne unzüchtig zu sein, durch grobe Unan ständigkeit geeignet sind, das Scham- und Sittlichkeitsgefühl erheblich zu verletzen, — daß diese Fassung so unendlich viel Mühe uns schon in der Kommission gemacht hat Ich erinnere die Herren daran, was für mitunter ans Komische streifende Vorschläge da ge macht worden sind, um hier die richtige Fassung zu finden. Ich halte den Ersatz, der jetzt getroffen ist für die Worte, die damals Schwierigkeiten bildeten, nicht für ganz unglücklich. Aber was mir sehr bedenklich ist, ist der allgemeine Ausdruck »Scham- und Sittlichkeitsgefühl verletzen«. Die Worte »auch ohne unzüchtig zu sein« stehen in einem gewissen — ich will nicht sagen — logischen Gegensatz, aber die nunmehr ge meinten Handlungen fallen nicht ganz unter die Verletzung von Scham- und Sittlichkeitsgefühl,- sie decken sich nicht ganz; es müßte dann aber auch noch heißen: Anstandsgefühl. Weiter: das Scham- und Sittlichkeitsgefühl ist etwas Indivi duelles: der eine erfreut sich an der Sache, der andere sagt: mein Scham- und Sittlichkeitsgefühl leidet darunter. (Heiterkeit.) Ich will mich richtiger ausdrücken: der eine erfreut sich an der Sache in rein ethischer Weise, in durchaus von jedem Vorwurf freier Weise, er hat, so wollte ich sagen, die rein künstlerische Freude daran; der andere erklärt es für schamlos. Wir haben — und gut, daß es so ist; ich bedaure es nicht — die allerverschiedensten Ausbildungen des menschlichen Geistes in den verschiedenen Ständen und in den verschiedenen Gegenden, wo die Auffassungen hierüber sehr verschieden sind. Da halte ich cs doch für außerordentlich bedenklich, wenn wir gesetzlich als Unterlage für die Bestrafung die Verletzung des Scham- und Sittlichkeitsgefühls hinstellen. Wessen Scham gefühl? wessen Sittlichkcitsgefühl? das können wir nicht in jedem Augenblick feststellen: und wie es uns ja leider auch schon bei ähnlichen Bestimmungen im Strafgesetzbuch geht, wenn es da heißt: strafbar ist eine ärgerniserregende Aeußerung, die in öffentlicher Versammlung geschehen ist. Wessen Aergernis ist da erregt? Oft ist der Gendarm der einzige, dessen Aerger nis erregt ist. (Sehr richtig!) Also darum halte ich derartige Bestimmungen gesetzlich fest zulegen für außerordentlich bedenklich. Wie gesagt, die Ten denz, unsere Jugend vor Vergiftung, vor geschlechtlicher Auf reizung und dergleichen zu bewahren, die ist mir gerade so recht, wie den Herren, und ich bin durchaus nicht dafür, daß man jedes Kind alles mögliche schon sehen läßt. Gewiß nicht. Aber ich sage auch hier wieder: der Weg, der hier gewählt ist, ist nicht bedenkenfrei. Im allgemeinen, wie gesagt, stimme ich der Tendenz zu, aber gegenüber der ausübenden Kunst darf man die Grenze nicht allzu eng ziehen, um nicht die Fortschritte ihrer Entwickelung zu hemmen. Ueberall kommt es vor, daß die Entwickelung auch einmal eine schiefe Richtung zeigt; die korrigiert sich aber nachher doch ganz von?allein. (Heiterkeit rechts) — Ja, Herr Kollege Jskraut, sie korrigiert sich wirklich ganz allein; das sehen wir jetzt an den verschiedenen Richtungen in der Malerei. Was ich verhindert haben will, ist, daß etwas derartig verletzend wirkt, und daß daraus ein Schaden für die Jugend entstehen kann. Das treffen wir aber nicht durch diese Worte, und das habe ich gegen die Fassung, nicht gegen die Tendenz. — Das wären die Ausstellungen, die ich zu zu 8 184a zu machen hätte. Was den ß 184b betrifft, den Theaterparagraphen, so hat schon der Herr Abgeordnete vr. Spahn erwähnt, daß ihn die damalige Komission abgelehnt hat (Zuruf aus der Mitte), mit 12 gegen 4 Stimmen, sagte er, wenn ich recht ver standen habe. Mir ist er auch nicht sympathisch. Ich will auch hier sagen, daß ich keineswegs erfreut bin über so manche wunderbar schöne Sittengemälde, wie wir sie vor geführt erhalten; aber ich frage wiederholt: gehen wir auch hier nicht zu weit, wenn wir ein solches gesetzliches Verbot erlassen? Dies war auch ein Punkt, wenn ich mich recht erinnere, der uns damals besondere Schwierigkeiten machte. Wir sagten aber schließlich: das müsse der Polizei überlassen werden. Ich bin sonst nicht ein allzu großer Freund davon, alles der Polizei zu überlassen; aber in diesem Falle sage ich auch wieder, wessen Schamgefühl, wessen Sittlichkeitsgefühl wird verletzt? So auch mit dem Schaden, der etwa ange richtet wird. Unter uns im Hause sind eine ganze Menge, ich möchte beinahe sagen, alle, die ruhig hingehen können, ohne daß sie daran Schaden an ihrer Seele nehmen werden (Heiterkeit); aber ganz etwas anderes ist es, wenn man junge Leute hinschickt, die für derartiges noch nicht reif, für Schädigung noch empfänglich sind. Ich sage hier wieder: man gebe der Polizei vielleicht etwas strengere Vorschriften und überlasse ihr die Ausübung. Wir sind bisher damit ausgekommen; ich glaube, wir werden auch weiter damit auskommen. So sehen Sie, meine Herren, daß sich doch gegen einzelne Paragraphen nicht unerhebliche Bedenken geltend machen lassen, und zwar Bedenken, die so erheblich sind, daß doch die Befürchtung nicht ausgeschlossen ist, daß wegen dieser bedenklichen Paragraphen die anderen, von allen er wünscht, uns doch unerreichbar bleiben. Ich muß Sie daher noch einmal bitten: lassen Sie uns hier getrennt die ein zelnen Sachen behandeln; wir kommen damit weiter. Im übrigen aber wird sich das im Plenum auch kaum erreichen lassen; und da doch die Paragraphen, gegen die ich Bedenken vorgetragen habe, nicht derartige sind, daß ich nicht meinte, wir könnten bezüglich derer zu einer Einigung kommen, was aber im Plenum sich sehr schlecht machen läßt, so beantrage ich — um so mehr, als ich glaube, daß in diesem Falle eine Kommissionsberatung der kürzere Weg sein wird und ein großer Teil der Herren, die die Kommission gebildet haben, in Kommission VIl jetzt schon sind, also sofort in Verhand lung eintreten können —, so beantrage ich, obwohl ich weiß, daß von vielen wohl etwas anderes in Aussicht genommen war, die Ueberweisung an eine Kommission von 14 Mit gliedern, und ich möchte gleich noch einen Vorschlag dahin machen, daß diese Sache der Kommission VII über die Ent scheidung unschuldig Verurteilter anvertraut wird, denn wir sind am Montag voraussichtlich mit diesem Gesetz fertig, und
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