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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.12.1896
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- Erscheinungsdatum
- 15.12.1896
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- Deutsch
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291, 15. Dezember 1896. Nichtamtlicher Teil. 8553 sonders in Bezug auf das Affichcnwesen hingewiesen worden, und es ist deshalb erfreulich, auch einmal vom Gegenteil berichten zu können. Dieses finden wir in der Nr. 36 der in Paris (Boulevard Latour-Maubourg 50) erscheinenden -Oritigus-, wo in einem -vss ^kLodos» überschriebenen Artikel, dessen Verfasser allerdings den deutschen Namen Straus trägt, auch der deutschen Plakate gedacht wird. Es heißt daselbst: -Da begegnen wir einer in Frankreich wenig verbreiteten Affichenart, die zwar keine eigentliche Affiche, aber auch kein Bild ist, indes gleichen Teil hat an beiden: es ist das Kunstchromo. Wir finden es vorzugsweise in Deutschland, wo es, entworfen von berühmten Künstlern und gedruckt mit unbeschreiblichem Farben luxus, schließlich zum Gemälde wird. -Mit seiner Zeichnung von akademischer Korrektheit und den in unendlicher Mannigfaltigkeit ineinander übergehenden Tönen, gestützt auf wissenschaftliche an die Vollkommenheit des Oelgemäldes grenzende Verfahren, ist das Kunstchromo der kommendeTriumphator. Aber seine Triumphe werden kaum die Jnnenräume überschreiten; es ivird nicht wagen, seine zarte Gestalt den Gcwaltthätigkeiten der Straße auszusetzen, denn es könnte es nicht ertragen, zerrissen, beschmutzt, durch Regen gewaschen zu werden. Seines hohen Preises und seiner Pracht halber, die jedes Blatt zu einer farben reichen Allegorie macht, wird das Kunstchromo, als Aristokrat unter den Plakaten und Erzieher im Geschmack, die Vorhallen der Hotels und der üppigen Cafös nicht verlassen.- Um diesen Ausspruch so zu sagen dokumentarisch zu belegen, hält es lla 6ritigus für angemessen, zwei der jüngst bei Max Seeger in Stuttgart gedruckten Affichen zu reproduzieren. -Es sind diese Affichen Meisterwerke im besten Sinne des Wortes, zeugend von einer Vollkommenheit der graphischen Verfahren, die für die französischen Industriellen dieser Branchen ein unangenehmes Erwachen bedeuten könnte bei Gelegenheit des industriellen Wett kampfes im Jahre 1900. Die eine mit der Inschrift -Schied- inayer, Pianofortefabrik- wurde von Länger entworfen; die andere -Ausstellung für Elektrotechnik und Kunstgewerbe, Stuttgart-, ver dankt dem Professor Ferdinand Keller in Karlsruhe ihre Ent stehung.*) -Was diese Chromolithographieen so anziehend und unver gleichlich macht, ist ihre moralische Schönheit und die großartige, wenn auch etwas theatralische Einfachheit ihrer Auffassung. Die industrielle Absicht verschwindet hinter dem Glanze der Darstellung; dieser Genius**), der das himmlische Feuer geraubt zu haben scheint, ist wunderbar ausdrucksvoll, kühn und voll Leben und Be wegung. In seiner ungestümen Kraft liegt doch Eleganz und Grazie. Und dieses junge Mädchen, eine vom Strahle des Him mels berührte Muse, singt inmitten von Frühlingsblumen. Keusch umschlossen von den Falten ihres langen Gewandes, gleicht die liebenswürdige Erscheinung dieser Jungfrau einer Psyche himm lischer Musik.- Wir wollen dieses Urteil eines Pariser Blattes über deutsche Plakate nicht durch einen Zusatz abschwächen. IR. 6. Die Schulausgaben französischer Litteratur in Deutschland und die französischen Urheberrechtsinhaber. — Seit einiger Zeit betreiben französische Autoren und Verleger eine Bewegung gegen deutsche Verleger von Schulausgaben neuerer französischer Litteratur, indem sie die Behauptung auf stellen, daß in Deutschland ein zu weit gehender Gebrauch von der Befugnis gemacht werde, französische Litteraturwerke für den Schulgebrauch zu bearbeiten, mit Anmerkungen zu versehen und in dieser Form ganz oder teilweise in Sammlungen zum Schul- und Unterrichtsgebrauch aufzunehmen. Mit dieser Behauptung, Schaden forderung und entsprechender Bedrohung sind französische Verleger im Laufe der letzten Monate an einzelne deutsche Verleger heran getreten, und vermutlich wird diese Bedrohung noch weiteren deut schen Verlegern bevorstehen, wenn ein Prozeß, der gegenwärtig gegen einen Dresdener Verleger anhängig gemacht worden ist, zu ungunsten des letzteren entschieden werden sollte. Diese Ansprüche französischer Autoren und der mit ihnen in enger Interessengemeinschaft handelnden französischen Verleger lagen einem Vortrage zu Grunde, den der Leipziger Schuldirektor Herr Professor Or. Wychgram am 9. d. M. im Verein für neuere Philologie zu Leipzig hielt und der mit großem Beifall aus genommen wurde. Sein Thema lautete: Der deutsch-franzö- *) Wie aus den gegebenen Inschriften hervorgeht, handelt es sich um das Stuttgarter Ausstellungsplakat und um eine Affiche der großen Pianosortefabrik Schiedmayer in Stuttgart. Die Re produktionen, sehr klein und in Similigravüre ausgeführt und keineswegs gut gedruckt, vermögen kaum eine Idee zu geben von diesen brillanten Druckleistungen. **) Obiges bezieht sich auf die Hauptfiguren der beiden Plakate. Dnluodlnbffgster Jahrgang. fische Litterarvertrag und die französische Lektüre an den höheren Schulen. Der Redner führte, nach einem Bericht im Leipziger Tageblatt, etwa folgendes aus: Seit ungefähr einem Jahrzehnt sei in dem Betriebe der neueren Sprachen an den deutschen höheren Schulen ein großer Umschwung eingetreten. Einmal sei die Ueberzeugung durchgedrungen, daß Französisch und Englisch lebende.Sprachen seien und daß darum neben ihrer theoretischen Kenntnis auch ihre praktische Handhabung erlernt werden müsse; aus dieser Ueberzeugung seien die neuen Lehrmetho den erwachsen. Sodann aber habe sich auch der Grundsatz Bahn gebrochen, daß der neusprachliche Unterricht den Zweck habe, den deutschen Schüler so weit als möglich in die Kenntnis des gegen wärtigen Lebens der Franzosen und Engländer einzuführen; das Mittel dazu sei aber vor allem anderen die Lektüre. So komme es, daß jetzt allenthalben moderne Schriftsteller, wie Scribe, Daudet, Coppöe, Halöoy, Taine u. a., gelesen würden. Diese Strömung, die die breitesten Schichten der Schule ergriffen habe, sei nichts Vorüber gehendes, sondern entspreche den auf die Förderung der Schule selbst gerichteten Grundsätzen, die auch in den neuen amtlichen Lehrplänen (besonders in den preußischen von 1892 und 1894) zu deutlichem Ausdruck gelangt seien. Es werde hier geradezu vorge schrieben, daß moderne Schriftsteller in besonderen Schulausgaben gelesen werden sollen. Nun sei es aus pädagogischen und didaktischen Gründen fast niemals möglich, die Originalausgaben der franzö sischen Werke in die Schule zuzulassen, wie Redner durch eine Reihe ausschlaggebender Erwägungen nachwies. Darum seien diese Werke in großer Anzahl in besonderen, den Bedürfnissen des Unterrichtes angepaßten Schulausgaben veröffentlicht worden, und erst durch sie sei es der Schule möglich geworden, den amtlichen Lehrplänen zu genügen. Diese Schulausgaben brächten in der Regel nur Auszüge oder Bruchstücke, die aber so ausgewählt und durch verbindenden Text so untereinander verbunden seien, daß der unter pädagogischem Gesichtspunkte notwendige Einblick in Plan und Gang des ganzen Werkes gegeben werde. In dieser Beziehung hielten sich die Ausgaben durchaus in den durch den deutsch-französischen Litterarvertrag von 1883 und den dazu gehörigen Kommentar(Berlin 1883, bei Enslin) von Professor Dambach gezogenen Grenzen. Nun hätten seit einiger Zeit die französischen Verleger begonnen, gegen die Veranstaltung derartiger Schulausgaben zu Felde zu ziehen und dem deutsch-französischen Litterarvertrag eine Auslegung zu geben, die weder durch seine Vorgeschichte, noch durch ihn selbst be gründet sei. Sie verlangten nichts Geringeres, als daß die Auszüge auf ein ganz kleines Maß beschränkt, die Herstellung von Sonder ausgaben verboten und nur noch Chrestomathieen zugelassen werden sollen. Diese Bestrebungen seien zuerst im Juni d. I. zu Tage getreten auf dem internationalen Verlegerkongreß, der ganz unter dem Einfluß der Franzosen gestanden habe. Neuerdings werde auf gerichtlichem Wege ein Vorstoß gegen den jetzigen Zustand versucht, in einem Prozesse, der von französischer Seite aus bei dem Leipziger Landgerichte gegen einen Dresdner Verlagsbuch händler anhängig gemacht worden sei. So dürfe man wohl sagen, daß es sich bei dieser Frage um einen Gegenstand von weitgehendster Bedeutung handle für den deutschen Buchhandel sowohl, als auch insbesondere für die deutsche Schule. Unter eingehender Erwägung aller einschlägigen Bestimmungen wies Redner überzeugend nach, daß die oben bezeichnten Ausgaben keineswegs den Vertrag von 1883 verletzten. Und nicht minder überzeugend kennzeichnte er den ganz außerordentlichen Schaden, den der französische Unterricht an allen unseren höheren Schulen und damit die Kenntnis Frankreichs und der französischen Sprache bei uns erleiden müßte, wenn die Lektüre der modernen Schrift steller unmöglich gemacht würde, wenn die Regierungen infolge dessen ihre Lehrpläne wieder rückwärts revidieren müßten und die Schule in den unbefriedigenden Zustand einer -Aeca Charles XII.- zurückgewiesen würde. Redner bezeichnte es als eine Forderung von höchster sachlicher Notwendigkeit, daß die weit über das Ziel hinausgehenden und mit den Interessen unserer höheren Schulen unvereinbaren Bestrebungen des französischen Verlagsbuchhandels zurückgewiesen würden. An den mit lebhaftem Beifall aufgenommenen Vortrag, der auch als Broschüre im Druck erscheinen soll, schloß ' sich eine längere Debatte, die allseitige Zustimmung zu den Ausführungen des Redners zum Ausdruck brachte und manche einzelne Punkte noch näher beleuchtete. Herr vr. Hartmann wies u. a. darauf hin, daß die behauptete Benachteiligung des französischen Buchhandels wesentlich eingebildeter Natur sei, da infolge des jetzigen Zustandes, der der Heranwachsenden Jugend unter pädagogischen Gesichts punkten eine reiche Kenntnis der modernen Litteratur vermittele, den französischen Schriftstellern gerade ein immer von neuem sich verjüngendes Lesepublikum zugeführt würde, das später gern zu den Originalwerken der Autoren griffe, die es aus der Schule schätzen gelernt habe; der derzeitige Zustand entspreche also wesent lich dem wohlverstandenen Interesse der Franzosen selbst. Das Ergebnis der in hohem Grade interessanten Verhandlung 1149
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