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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.12.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-12-12
- Erscheinungsdatum
- 12.12.1896
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- Deutsch
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8500 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 289, 12. Dezember 1896 luttsi-Lrigobsr iLbrsebsriebt uvä Wsibvoobts-llatkilog tür imtbo liseds llrsigo. Woibnaebtso 1896. xr. 8". 72 8. mit ^b- biiäuvgsv. Nünstor i/W., Ilsivrieb 8cböninAb. llulius 8 ebmi 6 6s (§Ior8v2) list ol rsprockuvtioos ok I'rL ^nß;s- lieo's, Noloreo c>L I'orli's, 6iulio lloiuavo's, 6ui6o ksvi's, t?r. ^.Ibanl's, IN. llippi's, 8. Linturiocbio's s.vcl 4.. Oslls. kobbis.'s -lvorlcs in tiis eolours ok tbo oriAiv^Is. In llirobovIovstortoi-illLt: mit ^.bbiiäungso. Renten- und Pensionsanstalt für deutsche bildende Künstler. — Im Künstlerhause zu Weimar tagte am 27. und 28. November die erste Hauptversammlung der Renten- und PensionS-Anstalt für deutsche bildende Künstler. Vertreten waren die OrtSoerbände München, Dresden, Düsseldors, Stuttgart, Karlsruhe, Kassel, Leipzig, Nürnberg, Frankfurt a. M. und Weimar. Die verfassungsmäßig bis Ende dieses Jahres erforderliche Mit- gliederzahl ist inzwischen erreicht und wesentlich überschritten. Diese sich mehr und mehr steigernde Beteiligung hat nicht nur die Anstalt lebensfähig gemacht, sondern auch den besten Beweis geliefert dafür, daß die Anstalt Ihatsächlich berufen ist, im Leben der deutschen Künstlerschaft eine Lücke auszu füllen, die von manchem Künstler oft schmerzlich empfunden wurde. Die Hauptaufgabe, die der Hauptversammlung oblag, war eine Re vision der Verfassung auf Grund der bisher gesammelten praktischen Erfahrungen und der aus dem Kreise der Künstler heroorgegangenen Wünsche. Nach dem jetzigen Stande der Anstalt konnten den Mit gliedern wesentliche Erleichterungen zugestanden werden, namentlich Versicherung mit Rückgewähr der Beiträge an die Hinterbliebenen; Zahlung der Jnvalidenpension spätestens vom 60. Lebensjahre ab, auch wenn eine Invalidität nicht vorliegt; Erlaß der Nachzahlung für diejenigen, die bei ihrem Eintritt in die Anstalt das achtund- zwanzi^ste Lebensjahr überschritten haben. Wolkenatlas. — Der Nat.-Ztg. entnehmen wir die folgende Mitteilung, von der wir dahingestellt sein lassen, ob sie in Bezug auf die angeblich unerreichte Vorzüglichkeit des Werkes zutrifft, da ähnliche gute Werke bereits bestehen: -Im Aufträge des hydrographischen Bureaus der Vereinigten Staaten N. - A. hat der deutsche Reiseschriftsteller und Maler Rudolph Cronau kürz lich eine höchst interessante Arbeit ausgeführt, nämlich einen Wolkenatlas, der in sechzehn Wasserfarbenbildern die wichtigsten Wolkenformen veranschaulicht. Die amerikanische Regierung hatte wiederholt Versuche angestellt, diese Wolkenformen von Malern und Photographen gleichzeitig künstlerisch und naturwissenschaftlich zu treffend verkörpern zu lassen; aber alle bisherigen Versuche waren mißglückt. Erst Herrn Cronau gelang das Werk, und das hydro graphische Bureau hat ihm dafür seine außerordentliche Aner kennung ausgesprochen. Die Bilder sollen jetzt lithographisch ver vielfältigt und an die Wetterbureaux, Beobachtungsstationen und Schiffskapitäne verteilt werden, damit diese nach Beobachtung der Wolken aus die Gestaltung der Witterung Schlüsse ziehen können. - Buchhandlungsgehilfen-Verein zu Leipzig. — Der Buchhandlungsgehilfen-Verein zu Leipzig wird am Sonntag den 27. Dezember in den Festsälen des Hotel de Pologne eine Weih, nachtsseier mit Christbescherung veranstalten, die um 4 Uhr beginnen und der sich ein Tanzvergnügen anschließen wird. Pro gramme werden vom 21. Dezember ab von Herrn Max Friede mann (i. H. L. Staackmann) zu haben sein. Eintrittspreis pro Person 30 H, Kinder unter 14 Jahren sind frei, aber anzumelden. Zutritt ausnahmslos nur gegen Programm, das vorher zu ent nehmen ist. Pcrsonalnachrichten. Ordensverleihung. — Dem Verlagsbuchhändler und Re dakteur Or. xbil. Hans Natge in Berlin-Tempelhof wurde das Verdienstkreuz des Sachsen - Ernestinischen Hausordens verliehen. Der im Buchhandel bestens bekannte Kollege hat auf ärztlichen Rat zum 1. Oktober d. I. seine Stellung in der Bazar - Aktien- Gesellschaft aufgegeben, um von einer lästigen Nervosität zu genesen und sich dann mit frischen Kräften einem anderen Arbeitsselde zuzuwenden. Gestorben: am 7. Dezember in Paris Professor Isidore Straus, Mit glied der medizinischen Akademie, Lehrer der experimentellen Pathologie an der Pariser Universität. Straus erfreute sich in der wissenschaftlichen Welt eines großen Ansehens. Seine vornehmlichsten Arbeiten basierten auf dem Studium der Tuberkulose und ihrer Bacillen, ferner auf seinen Unter, suchungen über die Cholera, die er in Aegypten anstellte. Seine pathologisch-anatomischen Monographieen über Niere und Leber fanden große Beachtung. Er übersetzte auch Virchows Pathologie ins Französische. Straus war ein Elsässer. Er wurde 1845 in Dambach geboren und begann 1862 seine Studien in Straßburg. Auch seine Leistungen als Lehrer fanden große Anerkennung. Sein Tod bedeutet einen schweren Verlust für die medizinische Wissenschaft. am 7. Dezember in Paris der politische Schriftsteller Louis Rogeard, der durch zwei gegen Napoleon III. gerichtete Broschüren einige Zeit ungeheures Aussehen gemacht und eine kurze Berühmtheit erlangt hat. Er ist der Verfasser der Schmähschriften -Uss Lropos äs I-abisnus- und -Uss Note äo 6883,1--. Als der Staatsstreich vom 2. Dezember Frankreich in Aufregung versetzte, war der junge Rogeard Lehrer am Lyceum zu Pau. Er weigerte sich, Napoleon den Eid der Treue zu leisten, und kam nach Paris, wo er als Privallehrer und Journalist lebte und mehrmals wegen Preßvergehen verurteilt wurde, bis er als Antwort auf -das Leben Cäsars-, das bekannte Geschichtswerk Napoleons III., die beiden erwähnten Pamphlete schrieb. Diesmal wurde er zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt; allein er konnte ent fliehen und irrte im Auslande umher, bis die Revolution vom 4. September 1870 ihn zurückries. Er beteiligte sich an den Kommuneereignissen und trat dann abermals den Weg der Verbannung an. Die Amnestie von 1878 führte ihn in die Heimat zurück, wo er wieder dem Lehrberufe oblag. Seit zwei Jahren war er gelähmt. Sprechsaal. Kreditschädignng durch Unordnung bei den Sortimentern. Der in Nr. 280 des Börsenblattes (Sprechfaul) enthaltene Artikel: -Kreditschädigung durch Unordnung bei den Verlegern» kehrt sich doch wohl in den meisten Fällen in das mit der obigen Ueberschrift bezeichnete Gegenteil. Der Sortimenter merkt garnicht, was ihm die bösen Nummern in den verschiedenen Kreditlisten zuzieht. Große Verleger werden pünktlich zur Oster-Messe be zahlt. Wenn auch eine kleine Differenz besteht, so hat diese auf die Nummer in der Kreditliste keinen Einfluß; die Differenz wird sich aufklären. Wenn aber ein kleiner Verleger keine Zahlung erhält für den kleinen Betrag, den er zu fordern hat, so ist er berechtigt, eine schlechte Nummer zu erteilen; er hat keinen Anhaltspunkt dafür, ob er bezahlt wird. Eine Antwort auf den eingesandten Abschluß erhält er ebenso wenig,und allesMahnen hilft nichts. -DieLumperei ist nicht derMühe wert!» denkt der Sortimenter. Er denkt aber nicht daran, was sie ihm in der Kreditliste schadet, -die Lumperei». Sage man, was man wolle, es ist keine Ueberforderung, wenn der kleine Ver leger, so gut wie der große, Ende Juni das Vorjahr abschließen will, damit er sein Inventar fertigstellen kann Schreiber dieser Zeilen ist Sortimenter und Verleger. Er berücksichtigt vorstehendes Verhältnis und hat nie eine böse Nummer in der Kreditliste er halten, wohl aber als Verleger viel Plage, seine kleinen Forderungen zu erhalten; selbst konform erklärte Beträge gehen nur auf dringendste Mahnung ein. Der Sortimenter kann nichts Gescheidteres thun, als seine Bücher so zu führen, daß auch die kleinen -Lumpereien- Ende Juni in Ordnung sind; dann werden die schlechten Nummern in der Kreditliste bald schwinden, er wird nicht mehr über Kreditschädigung zu klagen haben. L. 8. Anfrage. Für eine in unserem Verlage erscheinende fachwissenschaftliche Wochenschrift sind von uns zwei Redakteure angestellt. In den Verträgen heißt es, daß diese Herren sich verpflichten, sämtliche redaktionelle Arbeiten auszusühren. Trotzdem weigern sich die Herren, das zum Jahresschluß er forderliche Inhalts-Verzeichnis im Manuskript zu liefern. Dies ist uns um so auffälliger, als jeder der Herren (die einen festen Re daktionsgehalt beziehen) zugesteht, daß das Inhaltsverzeichnis von einem Nichtsachmanne nicht so ohne weiteres geliefert werden könne, weil die Auswahl der Stichworte Schwierigkeiten biete. Wir stehen auf dem Standpunkte, daß die Anfertigung des Inhaltsverzeichnisses als redaktionelle Arbeit, wofür wir festen Gehalt bezahlen, von den Herren besorgt werden muß, und zwar ohne Anspruch auf besondere Vergütung in Form von Zeilen- > Honorar u. dergl. Wer hat nun rechts L. L.
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