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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.12.1896
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.12.1896
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- Deutsch
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>4. käorsuo in Hespel. Os 8suetis, O., Is Ist.tsrs.turL itslisus uol ssoolo XIX. 16". 5 I. Heber iu Rslermo. Osrouvs, O., sul vslors äslls luousts. 8". 3 I. Ross, Ol, Icouss st ässorlxtiouss plsutsruw uovsrum vsl rsriorum dort! botsuiol xsuormltsul. Rot. 12 1. SO o. Roux, k>s«SLti L Lo. io Vuriu. Nivsroul, O., 1'ltslis äsgll Itslisni. low. II. 16". 4 I. SocisrL Läilrice O. ^lix-bieri io Horo. Oursots, R., Orsttsto äi pstologis s tsrspis oblrurgis gsusrsls s spselsls. Vol. II. ?uot. 2 s 3. 8°. 10 I. lip. Llrevirisus io Rom. ^.seoli, LI., lotroäunioos sllo stuäio äolls spxliosrloui slsttrisbs. 8°. 6 I. k>. Virsoo Io Soloxos. Isrtulü, 6., 8toris äslls tsrstologis. Vol. VIII. 8". O'oxsrs oom- xlsts 90 I. brsl. Visevtiui io Veueäig. Lsouto, LI., I älsrl. I'oioo XOVII ksso. 202. 4". 5 1. Spanische Litteratur. H. ^ox!6s Iu K4säriä. Rslsu ösllsstrsro, Is ssrls srowstios äs gui'iuies: Oos tsoolss ^ sus äsrivsäos gulwioos. 8". 5 xss. Der Konflikt Canadas mit den britischen Behörden wegen der Nichtbcstätigung des Gesetzes von 1889. j (Nach Orolt ä'Lutsur 1896 Nr. 8.) Eine der Mahregeln, die Canada ergriffen hat, um seine Un zufriedenheit darüber auszudrücken, daß die kaiserlich britischen Be hörden das Gesetz von 1889 nichr bestätigt haben, ist die Unter drückung jeder Wahrung von Urheberrechten auf die in England gcschützlen englischen Bücher gewesen, die nach Canada unter der Form vom Autor nicht genehmigter Neudrucke cingesührt wurden traft der Rorsigo Reprints Let von 1847. Die Wirkung dieser Maßregel ist lhalsächlich von sehr untergeordneter Bedeutung, die uns sogar im Widerspruch mit dem beabsichtigten Zweck zu stehen scheint; aber der Vollständigkeit halber wollen wir noch einmal den Wortlaut des Cnkulars anführen, das im Laufe des ver gangenen Sommers von dem kanadischen Zolldepartement den verschiedenen Einnehmern zugeschickr worden ist: »Nr. 101 des im Jahre 1894 angenommenen Tarifs be stimmt, daß die Neudrucke von englischen geschützten Werken einen Einfuhrzoll von sechs Cents pro Exemplar bezahlen und außerdem noch bis zum Ende der nächsten Parlaments- sitzung einen Ergänzungszoll von 12'///o sä vslorsm. Da während dieser Session keine hierauf bezügliche gesetzliche Bestimmung getroffen worden ist, so wird der Ergänzungs zoll ausgehoben, und die Taxe von sechs Cents pro Buch bleibt allein bestehen.» Nach den aus Canada kommenden Nachrichten hätte der Justiz- minister, Herr Dickeg, erklärt, daß die kanadischen Behörden sich nicht veranlaßt fühlten, dem Entwurf eines von Herrn Hall Caine und den Verlegern von Toronto ausgearbeiteten Kompromisses bei zutreten, hauptsächlich aus dem Grunde, weil die Bill verbiete, in Canada irgend ein in Großbritannien geschütztes Werk während einer Frist von drei Monaten nach dem Erscheinen einzuführen. Gegenwärtig arbeitet aber das Justizdepartement einen Entwurf auf der Grundlage der Bill aus, und darin wird letztere Be stimmung nicht enthalten sein; der Minister hofft, dem Kanadischen Parlament dann ein Gesetz unterbreiten zu können, das die allge meine Zustimmung erhalten dürfte. Wenn indessen die neuen Vorschläge der Regierung das System der boms wsuulseturs für diejenigen englischen Werke, für die sich die kanadischen Verleger besonders interessieren und die im Lande Absatz finden, beibehalten sollten, so wird die Opposition an dauern; sie wird nach dieser Art von Waffenstillstand, den der wohlgemeinte Versuch der Herren Hall Caine und Daldy herbei- gesührt hat, sogar noch lebhafter werden. Mit großer Lebhaftigkeit sind vor einiger Zeit die separa tistischen und protektionistischen Bestrebungen hinsichtlich der Gesetz gebung über das Urheberrecht bei einer feierlichen Gelegenheit bekämpft worden. Der Verein englischer Verleger, die Oublisbsrs' ^ssoeistiov, die erst neuerdings gegründet worden ist und fast alle bedeutenden Verleger des Vereinigten Königreichs umsaßt, hielt IO 1^6 iu IVIsäriä. äs Osrvsjsl Uus, ä., Oiscursos psrlsiusutsrios äursuts los sllos 1872 s 1895. 7 tomos. 4". 50 pss. Herusnäo L Lo. in Llsäriä. Rv)'ss Orospsr, II, Vtl ss slswsutsl äs morlolozis gsusisl sxtsrus. Rol. 7 pss. Iwpr. äsl Lowcrcio in Orsusäs. Ossi äs Ibsrrs, II, Ostuäios äs äsrsebo psusl. 4". 7 pss. 50 s. b/I. Läurillo iu däsäriä. Oolsoelöu äss äoouwsutos lusältos psrs Is bistoris äs Obils. Vowo IX. II. 4". 15 pss. O iregslsäo iu LLsuila. äs Llosxsr, .1, Olstoris äs los äowlulos ssxsSolss iu Oossuis. 8". 3 xss. Susrer iu Säsäriä. Lustsmsuts 8Irvsu, -1. 8., Vrstsäo äs äsrsebo lutsruselousl pri- vsäo. 4". 17 xss. 50 o. lip. äs Veräsä iu Loräovs. O1s2 Osriuous, II, Rlswsutos äs bistoris äs Ospsös. 2 tomos. 4". 16 pes. am 21. April 1896 in 8tstiousrs' Osll seine erste Sitzung ab. In seiner Eröffnungsrede sprach der Präsident der Gesellschaft, Herr C. I. Longmann, auch von der Kanadischen Bill. Nach ihm würde i diese Bill die unschätzbare Wohlthat, deren man sich im englischen Reiche erfreut, vollständig aufheben, nämlich den der Privat initiative zu verdankenden einheitlichen Schutz des Oopzu-i^bt aus dem ganzen englischen Gebiet. Indem die Canadier die Erfüllung gewisser besonderer Bedingungen im Dominion verlangten, riskierten sie, die Vorteile des gegenseitigen Schutzes, die sie genießen und von allen Ländern der Berner Litterar-Union ziehen wollen, für ihre Autoren und vielleicht für alle ihre Staatsangehörigen im Reich null und nichtig zu machen; vielleicht verlören dadurch sogar die englischen Staatsangehörigen allen jetzt in Amerika zugesicherten Schutz. »Dieser Fall- — ries der Redner aus — -läßt keinen Kompromiß zu. Wir spielen mit dem Feuer. Sobald zugegeben wird, daß die Kolonieen in Sachen des Urheberrechts Gesetze machen können, nicht nur für ihre eigenen Landesangchörigen, sondern auch zum Nachteil der Bewohner dieser Inseln, wird das Uebel nicht auf Canada beschränkt bleiben; sehr bald werden wir es init einem halben Dutzend ungleicher und abweichender Gesetzbücher zu thun haben.- Anderseits setzte Herr Henry Charles Lea, Verleger in Phila delphia, der seit fünfzig Jahren für den Urheberschutz in den Vereinigten Staaten gearbeitet hat, in einem vom 10. April 1896 an Herrn Goldwin Smith gerichteten und in der Londoner Times veröffentlichten Briefe die Gefahren auseinander, die die Annahme der neuen kanadischen Gesetzgebung für den Schutz der fremden Autoren in den Vereinigten Staaten haben würde. »Es ist für niemand im Buchhandel ein Geheimnis-, sagt er, »daß der Bücher absatz in Canada zu gering ist, um alle diese Erörterungen zu ver dienen, und daß der wirkliche, von den Buchdruckern (die so lebhaft wünschen, das Privilegium des Neudrucks englischer Romane zu besitzen und auszudehnen) verfolgte Zweck der ist, diese Neudrucke heimlich in die Vereinigten Staaten einzusühren, wo sie den teureren amerikanischen Ausgaben, die gemäß den mit den Autoren auf Grund des Gesetzes von 1891 abgeschlossenen Verträge erschienen sind, Konkurrenz machen sollen. Dies wird gar keine Schwierig keit machen bei der Ausdehnung der Grenze der Freiheit des Post verkehrs und der Unmöglichkeit, die mit der Post versandten nach gedruckten Auflagen auszuschliehen .... Nicht nur der Verkauf von autorisierten Auflagen wird dann vermindert werden auf Kosten des englischen Autors oder Verlegers, sondern auch die Existenz des Schutzgesetzes von 1891 wird in Frage gestellt werden; dieses Gesetz ist trotz einer starken Opposition erst dann angenom men worden, als die Interessen der Arbeiter (Isbour lutsrssts) Be friedigung gefunden hatten. Sobald nun die Arbeitergenossen schaften begriffen haben werden, daß die kanadischen Drucker einen Vorteil genießen, der der amerikanischen Arbeit versagt ist und der zum Schaden der letztern ausgebeutet wird, ist zu fürchten, daß sie versuchen werden, das Werk zu zerstören, dem sie vor fünf Jahren ihre Zustimmung gaben, und wenn sie einmal diesen Ent schluß gefaßt haben, werden sie sich Gehör zu verschaffen wissen.» Die Warnungen des Herrn Lea sind jedoch etwas eigennützig.
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