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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.11.1881
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.11.1881
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- Deutsch
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Hk 257, 7. November. Nichtamtlicher Theil. 4959 lang des Holzschnittes nachzusagen? Enthalten denn die zahl reichen auswärtigen Prachtwerke nicht auch sogenannte „Ton schnitte"? „Möge, wer will, in dem Jllnstrationsverlage das Heil der Literatur und Kunst sehen, ich vermag seine Ansicht nicht zu theilen", ruft der Verfasser aus. Er wendet sich da wie Don Quixote gegen einen gar nicht existirenden Feind. Seine tapferen Schwertstreiche gehen in die Luft, denn Niemand ist so thöricht, im Jllustrationsverlag das „Heil der Literatur und Knust" zu sehen. Es meinen nur Viele, er habe neben und nach manchen andern Werken auch seine Berechtigung, und man könne selbst der feinst- gcbildeten Dame zu ihrem Geburtstage nicht ein „Lehrbuch der Kinderkrankheiten" schenken. Und wenn gesagt wird, daß zu viele Jllustrationswcrkc und mitunter recht schlechte erscheinen, so meinen sie schon gehört zu haben, daß wohl auch zu viele Lehrbücher und darunter ebenfalls nicht wenig schlechte gedruckt werden. Dem Verfasser gefällt sodann in Stuttgart die Pflege der Naturwissenschaften in Lieferungen, die Mark-, 50 und 20Psennig- Literatur nicht. Auch das ist ihm „verfehlte Spekulation". Aber erscheinen denn anderswo nicht auch naturwissenschaftliche Werke in Lieferungen? Gibt es in Leipzig und Berlin nicht auch und mehr als in Stuttgart: Mark-, 50 und 20 Pfennig-Literatur? Und hat die gute nicht auch ihre Berechtigung neben der schweren wissenschaftlichen Literatur? Es ist unverkennbar, daß der Verfasser trotz seiner gegen- theiligcn Versicherung in animoser Weise gegen einzelne Stutt garter Verleger schreibt. Am deutlichsten tritt dies an der Be handlung hervor, die er der Spemann'schen Petition an die Abgeordnetenkammer zuthcil werden läßt. Diese Petition ist unterzeichnet von sämmtlichcn großenVerlagssirmenStutt- garts, wurde trotz eines unbedeutenden Formfehlers in der Hauptsache von der Kammer als berechtigt anerkannt und in ihren Zielen von der Regierung adoptirt. Mau kann cs daher nur als eine Animosität und zugleich als eine unbefugte An maßung bezeichnen, wenn der Verfasser der fraglichen Artikel erachtet, daß „jeder wirklich unbefangene Sachkundige das nach Form und Inhalt gleich anfechtbare Aktenstück lächelnd all acta gelegt habe". Bei wiederholtem Lesen dieser Stelle drängte sich uns unwillkürlich die Vermuthnng auf, daß der Verfasser mit seinen weitschweifigen Artikeln in erster Linie einen Schlag gegen Collega Spemann führen wollte. Die unzweifelhaften geschäftlichen Er folge des letzteren lassen ihm, wie cs scheint, keine Ruhe. Wir möchten ihm aber doch wohlmeinend rathen, seinem Mißvergnügen ferner nicht in solcher Weise Lust xu machen. Es hat noch nie als rühmlich gegolten, das eigene Nest zu verunreinigen. Zum Schlüsse rufen wir ihm nicht etwa zu: „Der Menschheit Würde ist in Eure Hand gegeben!" Das schiene uns etwas zu hoch trabend. Aber wir möchten ihn daran erinnern, daß er zu seinem bescheidenen Theil beitragen könne, die Würde und den Frieden der Stuttgarter Collcgenschast zu wahren. Will er das, so wollen auch wir ihm, trotz alledem, nach wie vor gute College» bleiben. I. MiSccllcn. Project der Bildung einer balti scheu Buchhändler- Genossenschaft. — Unter dieser Aufschrift bringt die „Rig. Ztg." folgende Mittheilung: „Von dem Chef einer der ältesten Buch händlerfirmen in Riga ist bereits vor längerer Zeit ein Gedanke in Anregung gebracht worden, der gegenwärtig seiner Verwirklichung entgegcnzureisen scheint. Es handelt sich nämlich um die Bildung einer Genossenschaft von Buchhändlerfirmen zum Zwecke besserer Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen. Die schwierige Lage, in der sich die einzelne Buchhandlung unserer baltischen Städte gegenüber den im Auslande befindlichen Verlegern und Commissio nären befindet, die aus dem wechselndem Curs und aus den Zoll- und Censnrformalitäten entstehenden mannigfachen Complicationcn, sowie endlich die seit Begründung der vielen kleinen Buchhand lungen von letzteren gehandhabten, den Buchhandel schädigenden Gcschäftsmaximen haben zu dieser Vereinigung Veranlassung ge boten. Zunächst handelt es sich um eine vorläufige Besprechung über die nächsten Schritte, welche in der angedeutetcn Richtung zu unternehmen sind. An den bezüglichen, in Riga geführten Ver handlungen nahmen 18 Vertreter Theil. Die Städte Pernan, Reval, Mitan und Libau haben je einen Vertreter geschickt. Dorpat hat seine Ansichten schriftlich geäußert. Vermuthlich wird ein Statutenentwurf ausgearbeitct und nach St. Petersburg zur Be stätigung vorgestellt werden." Das eben erschienene neue Wols'sche Vadcmccum über die theologische Literatur*) Hilst einem wirklichen Bedürfnisse ab und wird wohl allen Sortimentern, welche mit protestantischen Theologen arbeiten, eine willkommene Gabe sein. Aus 129 Seiten bringt das Vademecum 3324 Titel in einem einzigen Haupt- alphabct, welche alle besseren Erscheinungen des In- und zum Theil auch des Auslandes aus dem Gebiete der Theologie verzeichnen. Zu den besonderen Vorzügen, welche das Vademecum vor ähnlichen Katalogen hat, sind zu zählen: 1. die zwischen das Hauptalphabet verflochtene sqstcmatische Zusammenstellung, nach der neuesten Auf lage der Hagcnbach'schen Encyklopädic bearbeitet; 2. die Ausnahme im Preise ermäßigter und im Buchhandel vergriffener Bücher zu den jetzt bestehenden Antiquariatspreisen; und 3. ein Schlüssel (Preis 1 M.), welcher nur für den Buchhändler bestimmt ist und nach den Nummern des Vademecum geordnet die Verleger, resp. die billigsten Bezugsquellen angibt. — Ich glaube sicher, daß viele Sortimenter nach Einsichtnahme Partien zum Vertheilen an ihre theologische Kundschaft bestellen und dadurch Hrn. Wols ihre An erkennung für seine ausgewandte Mühe und Arbeit ausdrücken werden. Julius Drescher. Zur neuen Orthographie. — Laut der Erklärung von Prof. Michaelis (Nr 236 d. Bl.) soll nunmehr in allen deutschen Staaten die neue Rechtschreibung eingcführt sein. Das mag für „alle deutschen Staaten" excl. Elsaß-Lothringen wohl richtig sein, aber nicht für alle deutschen Schulen. Die dem Kriegs-Mini sterium unterstellten Schulen (Garnisons-, Regimentsschulen -c.) haben bis zum heutigen Tag noch keine Anweisung erhalten, die neue Rechtschreibung zu lehren, und wird, sofern es nicht hier und da frei willig geschehen ist, in diesen Schulen, auch in Preußen, nicht die neue, sondern noch immer die alte Orthographie gelehrt. 6. 6. Der Verleger P. I. Tonger in Cöln hat das Eigenthums recht des Pelers'schcn Rheinliedes für die Summe von 1000 M. erworben. Es wird dies ohne Zweifel der höchste Betrag sein, der je für eine zwei Seiten umfassende Composition gezahlt wurde. Der verstorbene Peters warf das Lied — es mag das wohl fünfzehn Jahre her sein — einst in fröhlicher Gesellschaft in wenigen Minu ten flüchtig auss Papier. Dasselbe erschien dann bei M. Schloß und hatte sofort einen ungeahnten Erfolg, dessen Früchte leider dem anspruchslosen Compouisten verloren gingen. (Neue Musik-Ztg.) *) IVolk's ll'bsologisebes Vaüeineeuln. älpbabetisobe Ullck sz-steinnlisobe ^usLinmenstelkung <ler neueren Noä besseren lülernlur- Orseboinnngeo aus Nein Oebiete cker Ideologie. (S. ISS 8.) Ösixrix, Irässling'sobe Oucbb. bv Os.
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