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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.11.1881
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.11.1881
- Sprache
- Deutsch
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4958 Nichtamtlicher Th eil. 257, 7. November. nommen hatte, zum erbittertsten Feinde gemacht. So schien es denn, daß die Angelegenheit in Wien todtgeschwiegen werden würde, als zu allseitiger Uebcrraschung Metternich sie kurz vor Schluß der Conferenzen doch noch zur Sprache brachte, aber allerdings aus seine Weise. — Bon den verschiedenen Eingaben aus buchhändlerischen Kreisen war gar nicht die Rede; wohl aber verlas Metternich eine — wahrscheinlich von Adam Müller, da maligem ocsterreichischen Generalconsul in Leipzig verfaßte — Denk schrift, in welcher eine ganz neue gesetzliche Organisation des deutschen Buchhandels vorgeschlagen wurde, welche „zugleich dem einzigen, mit Ruhe und Ordnung in Deutschland vereinbaren Systeme der Aufsicht über die Presse eine neue, ungezwungene, dem Vortheile der Schriftsteller und Buchhändler durchaus an gemessene Garantie darbiete". Ueber die Tendenz der Denkschrift genügt cs Wohl zu sagen, daß sie aus dem Metternich'schcn Oesterreich von 1820 stammte und von denselben Anschauungen über Presse und Buchhandel ausging, welche die Karlsbader Beschlüsse herbeigesührt hatten. Sie wird übrigens von dem Verfasser in der Biographie nur auszugsweise mitgetheilt und ist ihrem Wortlaute nach von ihm bereits veröffentlicht im I. Hefte des „Archivs sür Geschichte des deutschen Buchhandels". Sie fand bei den hohen Verbündeten achtungsvolle Aufmerksamkeit, Ivurde zu weiteren Verhandlungen vertheilt, von einigen dazu nicdergesetzten Ausschüssen einer meist verurthcilcnden Kritik unterzogen und fand schließlich dasselbe Schicksal wie die Eingaben von Brockhaus und der Berliner' sie ging klanglos zu dem Orcus des Bundestagsarchivs hinab. So waren alle diese Schritte verlorene Liebesmühe gewesen. In den letzten Jahren seines Lebens hat Brockhaus — vollaus in Anspruch genommen von den ihn persönlich viel näher be rührenden Kämpfen mit der preußischen Regierung und von der Aussichtslosigkeit der Sache endlich überzeugt — nicht mehr in die Nachdrucksangelegenheiten eingegriffen. Einer viel späteren Zeit erst war es Vorbehalte», die Zustände, welche eine Schmach sür ein hochcivilisirtes Volk im ersten Drittel des neunzehnten Jahrhunderts waren, endlich nach und nach zu beseitigen und ganz kurz erst vor der Wicdcraufrichtung des Deutschen Reichs erlebten wir, die Enkel der damaligen Kämpfer, in dem Gesetz vom 11. Juni 1870 zum Schutze des geistigen Eigenthums den Abschluß dieser langen und mühseligen Epoche. Zur Abwehr. Unter der Aufschrist „Die württembergische Landes-Gewerbc- ausstellung und der Buchhandel" hat ein Stuttgarter College in mehreren Artikeln seinem Unmuthe über die Erfolge einer An zahl von Stuttgarter Verlegern und speziell eines derselben Lust gemacht. Wer die betreffenden Verhältnisse und Persönlichkeiten kennt, wird diesen Expectorationen einen besondern Werth nicht beilegen. Da aber das Börsenblatt doch in die Hände Vieler kommt, welchen diese genaue Kenntniß abgeht, so ist cs noth- wendig, dieselben nicht ganz unerwidert zu lassen. Dabei kann es uns natürlich nicht einsallen, aus die zahlreichen schiefen und sich theilweise selbst widersprechenden Behauptungen jener Artikel näher einzugehen und den Phrasenknäuel zu entwirren, den der Verfasser unter Beiziehung mißverstandener Schiller'scher und Goethe'scher Worte ausgehäuft hat. Bei näherem Zusehen muß ja wohl Jeder sofort merken, welche Bewandtniß es mit diesen tönenden Phrasen hat und wie der Verfasser die umgehängtc Löwenhaut doch nicht sehr fest anliegend trägt. Er erklärt gleich zu Anfang seiner Ausführungen und zum Schluffe derselben, daß Ausstellungen der „Würde und Bedeutung" des Buchhandels keineswegs geziemen, daß der Werth eines Buches „ein ganz Jncommensurables sei, für das er niemals das Gutachten einer noch so geschickt zusammengesetzten Commission anerkennen würde". Er selbst aber maßt sich frischweg jedes Urtheil an, „ertheilt Noten", „erkennt Preise zu", reicht sogar „Palmen", und ver- urtheilt nebenbei den ganzen schwäbischen, speziell Stuttgarter Buchhandel, „mit einigen rühmlichen Ausnahmen" als aus „ab schüssiger Bahn sich bewegend". Zu diesen „einigen Ausnahmen" rechnet er nun allerdings, wie man aus dem zweiten Artikel (Nr. 246) erfährt, sehr Viele, ja man kann beinahe sagen: Alle. Liest man in Nr. 246 die Schilderung des eben erst in Nr. 242 verurtheilten schwäbischen Buchhandels, so ist man säst geblendet von dem Glanze desselben. Alle, alle, selbst die verpönten Pracht- werk-Vcrleger, Aussteller und Nichtaussteller, strahlen hier im schönsten Lichte. Der eine nimmt „weit über die Grenzen seines Landes hinaus eine erste Stellung ein"; der andere „legt in vornehmster Weise ein rühmliches Zeugniß seiner Rührigkeit ab"; ein dritter „strahlt in dauerndem Glanz durch Werke von unbe strittener Bedeutung"; eine vierte „glanzvolle Firma läßt welt berühmte Autoren geehrt und überall willkommen unter ihrer Flagge segeln und die erlauchtesten Namen geben sich bei ihr Rendezvous". Und so geht es fort mit „marquanten Erzeug nissen intelligenter Verleger", „großartige Unternehmungen" (Prachtwerke!), welche „beredtes Zeugniß von kunstsinnigen. Streben und Muth ablegen", mit „inhaltsschweren", „außer ordentlich soliden", „geradezu unübertrefflichen Leistungen" ,c. re. — Aber wie ein Koch, der mit der einen Hand Zucker, mit der andern Salz in den Brei wirft, verkündet der Spender all dieser phrasenhaften Lobeserhebungen, der schwäbische Buchhandel mit einigen rühmlichen Ausnahmen bewege sich „auf abschüssiger Bahn"! Wenn nun aber alle Aussteller und sogar die Nichtaus steller inclusive der Verleger von Prachtwerken und von höchst unwissenschaftlichen „Romanciers" so glänzend dastehen, wer soll denn eigentlich auf der abschüssigen Bahn sein? Es bleibt wahr lich nur noch der Herr Verfasser übrig auf der abschüssigen Bahn einer sehr bedenklichen Begriffsverwirrung! Von einer solchen geben denn seine Artikel leider noch mancherlei Probe». Als obersten Grundsatz sür die Prosperität eines Verlags spricht er wiederholt die Forderung aus, daß derselbe aus „wissen schaftlichem Boden ausgebaut" sei, daß er „einem wissenschaft lichen Bedürfnisse seinen Ursprung verdanke". Man könnte den Herrn Verfasser, um ihm das dieser Behauptung klar zu machen, vielleicht daran erinnern, welch feste Basis z. B. die Gründer des I. G. Cotta'schen Verlags den, letzteren durch unwissenschaftliche Allotria, als da sind die poetischen Werke Goethe's, Schiller's, Uhland's, Lenau's ic. geschaffen, und der artiger Beispiele ließe sich eine große Zahl ansühren. Aber cs genügt wohl, den Verfasser daraus hinzuweisen, daß er selbst ja eine ganze Reihe höchst unwissenschaftlicher Verlagsunterneh mungen als prosperirend preist, wie er denn sogar die Stutt garter Prachtwerke zwar im Allgemeinen verurthcilt, aber schon auf der nächsten Spalte beinahe alle im Einzelnen als vortreff liche Productionen rühmt. Um nun auf die Frage der Prachtwerke etwas näher ein zugehen, so ist es ja allerseits unbestritten, daß deren zu viele in den letzten Jahren erschienen. Aber sind cs denn die Stutt garter allein, welche diese Ueberproduction herbeisührtcn? Sollten dem Vcrsasser die Prachtwerke aus München, Leipzig, Berlin, Wien unbekannt geblieben sein? Sollte er nicht bemerkt haben, daß jetzt mehr Prachtwerkc außerhalb Stuttgarts erscheinen, als in Stuttgart? Und wie kommt denn eigentlich der Verfasser dazu, speziell den Stuttgarter Prachtwerken eine falsche Behänd-
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