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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.11.1881
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.11.1881
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- Deutsch
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257, 7. November. Nichtamtlicher Theil. 4957 plaren. Diese fünfte Auflage war cs, welcher Brockhaus das bekannte Motto ans Calderon vordrucktc: Wie sie der Verfasser schrieb Nicht wie sie der Diebstahl druckte, Dessen Müh' ist, daß er richte Andrer Muhe stets zu Grunde — und er meinte in einem Bericht über diese Auflage: „Obgleich die Nachdrucker es in der Unverschämtheit bekanntlich weit ge bracht haben, so drucken sie doch vielleicht dieses Motto nicht nach, und das Original wird sich also dadurch leicht von dem Nachdrucke unterscheiden lassen." Durch seine Stuttgarter Erfahrungen mußte Brockhaus ein- sehen, daß der Kamps gegen die Pest des Nachdrucks, wenn er irgend welche Aussicht aus Erfolg haben sollte, an anderer Stelle und in andrer Weise geführt werden mußte, als durch Prozesse gegen einen einzelnen Ucbelthätcr vor den Tribunalen eines Staates, der denselben durch seine Gesetzgebung schützte. Von den Schritten, welche einundachtzig der bedeutendsten deutschen Buchhändler in dieser Angelegenheit gethan hatten, indem sic zwei Deputirte: vr. Johann Friedrich Cotta in Stuttgart und Karl Bertnch in Weimar nach Wien sandten, welche dort bei den zum Congreß versammelten Staatsmännern wirkten, hatte er sich zwar sernge- halten, weil er von solchen gemeinsamen Schritten — in Ueber- einstimmung mit seinem Freunde Friedrich Perthes — wenig Erfolg erwartete und es vorzog, aus eigene Faust zu handeln. Den Ersolg hatten übrigens, beiläufig bemerkt, die Bemühungen der Einundachtzig doch gehabt, daß gegen und über alle Er wartung in den Artikel 18. der Deutschen Bundesacte ein Zusatz ausgenommen wurde, welcher ausdrücklich versprach, daß „sich die Bundesversammlung bei ihrer ersten Zusammenkunft mit Ab fassung gleichförmiger Verfügungen über die Preßfreiheit und die Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck beschäftigen würde". Freilich aber mußten sich bekanntlich die Betheiligtcn lange Jahre mit dieser theorc tischen Anerkennung der Thatsache, daß sie überhaupt Rechte hätten, begnügen; von der hohen Bundesversammlung geschah zu der versprochenen „Sicherstellung" vorläufig nichts und be reits drei Jahre waren verstrichen seit jenem Versprechen, als Brockhaus seinen „Fehdebries" gegen Macklot vom I. Juli 1818 — außer an andere einflußreiche Persönlichkeiten — auch an die Bundestagsgesandten verschickte und dort seinerseits in die Sache cingrifs. Zumal Herrn von Berg, den Oldcnburgischeu Gesandten, der als Referent des snr die Nachdrucksangelegen heit niedergesctzten Bnndestagsausschusses sungirtc, gelang es lebhaft für seine und die allgemeinen Angelegenheiten zu interessiren. Herr von Berg dankte ihm aufs wärmste für seine Mittheilungen, bat ihn, damit fortzufahrcn und for derte ihn auf, ihm seine Gedanken über einen Plan mitzu- theilen, der in den Bundestags- und Regiernngskreisen damals allen Ernstes spukte: die Festsetzung eines Maximums der Bücherpreise in Deutschland. Natürlich konnte Brock haus als Welt- und geschäftskundiger Kaufmann diesen abenteuer lichen Plan nur mit allen Krästcn bekämpfen, und seine Denkschrift darüber ist ein Meisterstück klarer und überzeugender Beweis führung und lichtvoller Gruppirung der für die Empfänger ja meist ganz fremdartigen geschäftlichen Einzelheiten und Mani pulationen. Inzwischen hatte Brockhaus erkannt, daß der Schwerpunkt der Frage schon gar nicht mehr in der Bundesversammlung, sondern in den für den November 1818 nach Wien berufenen Ministerialconserenzen liege, nachdem bereits die im September in Karlsbad stattgesnndencn Konferenzen sich mit der Angelegen heit besaßt und ohne Rücksicht aus die Bundesversammlung ihre berüchtigten Beschlüsse gegen die Preßfreiheit gefaßt hatte. Frei lich war nach diesen, Vorspiele die Hoffnung gering, daß in Wien etwas, und gar etwas Besseres auszurichten sein würde; Brockhaus aber beschloß doch, die nöthigen Schritte zu thun, „in seinem sanguinischen Temperament annehmend, daß die endliche Regelung der Sache den deutschen Regierungen ebenso noth- wendig und dringlich erscheinen werde wie ihm selbst". Gleich nach der Rückkehr von der Reise, welche er im Spät sommer und Herbst des Jahres 1819 nach Paris gemacht hatte, verfaßte er eine „Denkschrift über die in Deutschland gegen den Nachdruck zu sichernden literarischen Eigenthumsrechtc der Schrift steller und Buchhändler" uud übersandte dieses 21 Quartseiten füllende Schriftstück nebst einem erläuternden Begleitschreiben seinem Landesherrn, dem König Friedrich August I. von Sachsen. In dem Schreiben erkannte er zunächst die großen Verdienste an, welche sich der König und die sächsische Regierung um den sächsi schen Buchhandel erworben hatten. Dann aber schilderte er in den lebhaftesten Farben das Unerträgliche der bisherigen Zu stände und bat den König, seinen ganzen Einfluß in Wien auszubieten, um sie zu ändern. Von allen Seiten erhielt Brockhaus — der auch diese Denk schrift an eine Anzahl einflußreicher Persönlichkeiten versandt hatte — die anerkennendsten Zuschriften über dieselbe. Auch aus den Berliner Collcgenkreisen wurde seine Sache unterstützt und eine Eingabe, unterzeichnet von den Firmen Dnnckcr L Humblot, Haude L Spener und F. Maurer bei dem Fürsten Hardenberg eingereicht, welche sich seinen Ausführungen in den wesentlichsten Punkten anschloß und nur darin von ihm abwich, daß sic die Dauer des Verlagsrechtes aus 30 Jahre nach dem Tode des Verfassers festgesetzt wissen wollte, während Brockhaus stets nur 10 Jahre vorschlug. — Fürst Hardenberg nahm die Anregung mit Wohlwollen auf und übersandte die Denkschrift dem Minister Grafen von Bernstorff, der Preußen bei den Wiener Confercnzen vertrat, mit einen. Schreiben, worin er anerkannte, „daß es die Billigkeit erfordere, den Bittstellern, welche durch die kürzlich er folgte,, Ccnsurversügungen allerdings in ihrem Gewerbe benach teiligt seien, Unterstützung von der Seite zu verschaffen, woher ihren Wünschen nichts entgegenstehe". So wurde die Sache von zwei gewichtigen Mitgliedern der Conserenzen mit günstigen Augen betrachtet, und nian hätte wohl erwarten dürfen, daß sie, die von der gesammten öffentlichen Meinung längst im Sinne der Antragsteller entschieden war und mit politischen Erwägungen absolut nichts zu thun hatte, auch von der Mehrheit rasch in günstiger Weise erledigt werden würde. Diese Mehrheit aber folgte bekanntlich lediglich den Spuren ihres Herrn und Meisters Metternich. Und bei der Animosität, welche in den oestcrrcichischen Regierungskreisen damals gegen den Buchhandel überhaupt, als den Vertreter „liberaler", gleich bedeutend mit umstürzlerischer, Bestrebungen herrschte, und noch mehr bei der Abneigung, welcher im Besonderen Brockhaus per sönlich dort begegnete, war es allerdings kein Wunder, daß auch alle diese Bemühungen vergeblich waren. Brockhaus hatte frei lich gerade in dieser Zeit einiges gethan, was gerade nicht ge eignet war, die gegen ihn herrschende Stimmung zu verbessern, besonders der von ihm kurz vorher veranstaltete Wiederabdruck des berühmten patriotischen Brieses, den Friedrich von Gentz am 16. November 1797 an Friedrich Wilhelm III. richtete und in welchem er im Namen des Volkes um bürgerliche Freiheit, besonders aber um „Preßfreiheit" bat, hatte ihm begreiflich«: Weise diesen einflußreichen Mann, der inzwischen aus einem preußischen Kriegsrathe ein oestcrreichischer Hofrath geworden war und an den Karlsbader Beschlüssen den thätigste» Antheil ge-
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