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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.10.1896
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 27.10.1896
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- Deutsch
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Gemeinsamkeit ihrer Interessen zu verbünden, kräftig zu er mutigen. In warmen Worten dankt er den Ministern für ihre Teilnahme an den Bestrebungen des Kongresses, sowie den Veranstaltern des Kongresses, weist auf die Solidarität zwischen Schriftstellern und Verlegern hin, geht dann auf die Entstehung und die Ziele des Kongresses über, die, wie die zahlreiche Beschickung von überallher beweise, allgemeinen An klang gefunden hätten, und hofft zuversichtlich, daß es der Einsicht und Erfahrung so vieler hervorragender Fachgenoffen gelingen werde, den Kongreß zu Ehren zu bringen und auch praktische Erfolge zu erzielen. Zum Schlüsse überreicht der Präsident den Ehrengästen eine höchst geschmackvolle Erinnerungsmedaille, die den andern Teilnehmern schon vorher eingehändigt worden war. Die nun vorgenommene Errichtung des Bureaus ergab die folgende Zusammensetzung: Vizepräsidenten: Herr Brunetiöre von der ^osäemls trsoysiss; Herr Marston-London, Ehrenmitglied des Osrols äs I» Iibrsiris; Herr Engelhorn-Stuttgart, Delegierter des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler; Herr John Mur ray-London, Delegierter und Vizepräsident von Lubllsbsrs' ^.ssoomtiou ot Crsst Lrits.iv; Herr Henri Morel-Bern, Direktor des Büreaus der internationalen Vereinigung zum Schutze des Urheberrechts an Werken der Litteratur und Kunst; Herr Jules Hetzel, Präsident des Osrols äs is llbrsiris und des Ausschusses für die Organisation des Kongresses. Sekretäre: Herr Mainguet, Sekretär des Ausschusses für die Organisation des Kongresses; Herr Zech du Biez- Lrsms-ls-Oomts, Delegierter des Osrols bslgs äs 1s. librslrls; Herr Payot-Lausanne, Delegierter des Schweizerischen Buch- händleroerems. Nachdem noch der Präsident die Mitglieder des Kon gresses aufgesordert hatte, sich in ihren Sektionen zu ver einigen, um die betreffenden Bureaus zu wählen, schloß der Handelsminister die Sitzung. Die drei Sektionen (Sektion Technische Fragen; Sek tion L: Fragen des litterarischen und künstlerischen Eigentums; Sektwn 0: Rechtliche und administrative Fragen) wählten zu ihren Vorsitzenden: Sektion Präsident: Herr Carl Engelhorn-Stutt- gart; Vizepräsidenten: Die Herren A. Cornslis-Lebögue- Brüssel, I. K. Tadema-Haarlem und Henri Belin-Paris. Sektion L. Präsident: Herr Morel-Bern; Vizepräsi denten: Die Herren Aug. Belinfante-Haag, Christian Höst-Kopenhagen und P. Delalain-Paris. Sektion 0. Präsident: Herr John Murray-London; Vizepräsidenten: Die Herren Alb.BrockhauS-Leipzig, Pietro Vallardi-Mailand und Armand Tempiier-Paris- Dre einzelnen Sektionen in ihren Beratungen zu ver folgen, halte ich für zu weitgehend und auch insofern für überflüssig, als alle von den Sektionen beratenen Fragen auch dem Plenum vorgelegt wurden. Es wird daher, um ein Bild von den Arbeiten des Kongresses zu geben, genügen, über die Sitzungen des Plenums zu berichten und, wo dies nötig sein sollte, auf die Beratungen der Sektionen zurück- zugreffen. Am Abend des ersten Tages vereinigte Herr Masson, der Präsident des Kongresses, eine Anzahl der Delegierten, sowie einige französische Kollegen zu einem Abendessen ui den Räumen des Osrols äs l'Oowv artistigus. Diese Festlichkeit im engeren Kreise verlief, nicht zum wenigsten dank der großen Liebenswürdigkeit des freundlichen Wirtes, aufs angenehmste und trug wesentlich dazu bei, die Erschienenen einander näher zu bringen. Am 16. Juni fand eine Plenarsitzung unter dem Vorsitze des Herrn Masson statt. In dieser wurde über die inzwischen in den einzelnen Sektionen beschlossenen Resolutionen, betreffend die nachstehenden Punkte, Beschluß gefaßt: (Die Resolutionen lasse ich am Schluffe in der Original sprache folgen, da es bei solchen Dokumenten auf den genauen Wortlaut ankommt, während eine llebersetzung nicht die nötige Gewähr für Authenticität bietet.) Zunächst kam zur Beratung das sogenannte »vöpüt lsgs.1«, d. h. die Pflicht der amtlichen Deponierung eines oder mehrerer Exemplare einer Druckschrift zum Zwecke der Siche rung des Urheberrechts. Schon in der Sektion hatte ich mich gegen jedes »vöpüt lsgrll« ausgesprochen, da wir in Deutschland ein solches nicht kennen (unsere Pflichtexemplare sind etwas anderes) und man bei uns von der Ansicht ausgehe, daß das Urheberrecht an keinerlei Formalitäten, insbesondere aber nicht an die Ein lieferung mehrerer Pflichtexemplare an Amtsstelle, gebunden sein solle und daß es wünschenswert sei, das »Ospöt lsgsl« da, wo es bestehe, abzuschaffcn. Diese meine Ansicht wurde von Herrn Morel, gewiß einem Sachverständigen ersten Ranges, unterstützt. Dennoch beschloß die Versammlung die im Anhänge bei gegebene Resolution, wonach zwei Pflichtexemplare erforder lich sein sollen. Zugleich im Namen des Herrn Brock Haus gab ich zu Protokoll, daß wir gegen die Resolution gestimmt hatten. Hierauf wurde über die von der Sektion ü beschlossene Resolution bezüglich des Rechts der Veröffentlichung von Aus zügen aus Schriftwerken beraten und die Resolution (siehe Beilage) angenommen. In der Sektion war namentlich hervorgehoben worden, daß die Auslegung, die die französisch-deutsche Konvention in dieser Hinsicht in Deutschland finde, den Interessen der Autoren und der Originalverleger zuwiderlaufe, da man dort, sobald es sich um Unterrichtszwecke handle, Auszüge in jedem Um fange für zulässig erachte. Die Resolution möchte dieses Recht auf »ganz kurze Aus züge« beschränkt sehen, eine nach meiner Ansicht allerdings zu unbestimmte Fassung. Eine von der Sektion L nach kurzer Debatte beschlossene Resolution über die Frage, ob die Reproduktion eines Schrift werkes durch öffentlichen Vortrag ohne Genehmigung des Autors statthaft sein solle, wird vom Plenum einstimmig angenommen. Die Resolution geht dahin, daß die Zustimmung des Autors erforderlich sein solle, mit Ausnahme solcher Vor lesungen, die keinen kommerziellen Charakter haben oder die der Kritik oder Unterrichtszwecken dienen. In der nächsten zur Beratung kommenden Frage, ob sich em gemeinschaftliches Vorgehen der verschiedenen buch- händlerischen Vereinigungen (Osrols äs ls. ubrsirls äs Lsris, Bürsenverein der Deutschen Buchhändler rc.) empfehle zu dem Zwecke, weitere Staaten zum Beitritt zur Berner Konvention zu veranlassen, beschloß die Sektion aus lebhafte Empfehlung des Herrn Morel und namentlich auch des Herrn Brock haus eine Resolution, wonach es wünschenswert ist, daß gemeinschaftliche Schritte in dieser Richtung erfolgen, und zwar soll der Osrols äs 1s librsirls die Initiative ergreifen und sich mit den anderen Vereinigungen ins Benehmen setzen, um durch gemeinsame Schritte der Regierungen aller ver einigten Länder auf die Regierungen der sich bisher fern haltenden Länder einzuwirken. Im Plenum fand diese Resolution keinen Widerspruch. Der Vorschlag, die Formate der Bücher nach dem metri-
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