Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.10.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-10-10
- Erscheinungsdatum
- 10.10.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18961010
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189610105
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18961010
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1896
- Monat1896-10
- Tag1896-10-10
- Monat1896-10
- Jahr1896
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
237, 10. Oktober 1896. Sprechsaal.— Gefchcrftüche Elnrichtungeü und VerLnoerungen. 6419 hcrausgegebenen Werkes deckt. Nach dem Prospekt des Inter nationalen Kunstverlags Bauer L Co., Berlin, will derselbe nach dem Materiale des Cirkus Renz seinen Abnehmern sämtliche Pferderassen bildlich vorsühren. Nun liefert! aber noch lange nicht jede Pferderasse »Rassepferde» und wird also der Abnehmer des Zieger'schen Werkes durch den Haupttitel getäuscht, da jeder Pferde liebhaber unter einem »Rassepferd» nur das edel gezüchtete Pferd einer kleinen, engbegrenzten Anzahl von Pferderassen versteht. I-ast not Isast glaubt die Redaktion, daß nur eine befugte, ohne bewußte Absicht durch einen Zufall verursachte Titelgleichheit vorliegt. Demgegenüber möchte ich betonen, daß ich an einen Zu fall nicht glaube, weil ich annehme, daß jeder Verleger, der ein neues Werk plant, sich doch wohl zu allererst nach den Konkurrenz werken auf demselben Gebiete umsieht, weil er nur, wenn er diese kennt, seinen Absatz ungefähr abzuschätzen vermag, und daß bei sorgsamer Umschau die Gleichheit des Titels dem betreffenden Ver leger nicht Veranlassung giebt, den geplanten Titel zu ändern oder wenigstens den Verleger des Konkurrenzwerkes, das früher ange kündigt und früher erschienen war, davon zu avisieren, daß er den gleichen Titel gewählt habe, vermag wohl die Zufälligkeit der Titelwahl nicht zu bekräftigen. Endlich ist doch wohl auch die Zusicherung des angeblich gleichzeitigen Finders dieses Titels, den Titel zu ändern, derart ins Gewicht fallend, daß mein Ver langen an seinen Rechtsnachfolger nicht ungerechtfertigt erscheint. Herr Hölscher hat den Versuch des Herrn Zieger -Lehrbuch der Geographie- mit dem Titel -Rassepferde» in eine Linie zu stellen, aä abeuräum geführt. Ich habe mir diese Mühe nicht genommen, möchte jedoch, da Herr Zieger mein Beispiel »jüngere Prinzen- nicht als zutreffend anerkennt, ihm ein anderes ansühren: Was meinen Sie, Herr Zieger, zu dem Titel »Städtebilder-? Dieser ist doch auch Begriffswort und also nach Ihrer Ansicht nicht ge schützt? Behagt Ihnen das Beispiel besser? Eberswalde, 7. Oktober 1896. Siegfried Dyck. Bemerkung der Redaktion. — Wir erheben nicht den An spruch, daß unsere Meinung, die wir uns nach den vorliegenden Angaben von der Sache gebildet haben, als maßgebend betrachtet werde, und werden uns auch nicht wundern, wenn unsere Ansicht durch die zu erwartende Rechtsprechung berichtigt werden sollte. Aber bei einem neuen wirtschaftlichen Gesetz, dessen Anwendung zunächst spärlich ist, halten wir für besonders wichtig, daß sich die beteiligte Fachwelt ausspreche, denn diese, nicht der Gesetz geber selbst, ist gewöhnlich der eigentliche Urheber des Gesetzes. Nun ist die den Titelschutz eines Buches treffende Stelle in § 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in den abgeänderten Gesetzentwurf erst durch die Vorstellungen des Buchhandels, haupt sächlich durch eine Eingabe des Börsenvereinsvorstandes an den Reichstag, nachträglich hineingekommen. Diese Eingabe, die im Börsenblatt Nr. 4 vom 7. Januar 1896 abgedruckt ist, spricht von -eingebürgerten Titeln-, von deren Mißbrauch- und »Ausbeutung-, überhaupt von allerhand -Auswüchsen-, die sich im Buchhandel mißliebig bemerkbar gemacht hatten. Nach den konkreten Beispielen, die in der Eingabe angeführt werden, scheint uns kein Zweifel darüber zu bestehen, welche Art von Konkurrenz werken gemeint ist. Unter der Bezeichnung -gut eingeführt oerstehen wir genau dasselbe, was die Eingabe des Börsenvereins vorstandes unter dem Worte -eingebürgert- verstanden wissen wollte und was auch vom Gesetzgeber ganz richtig verstanden worden ist. So dringend zu wünschen war und so sehr wir uns darüber freuen dürfen, daß das Gesetz die vorhanden gewesene dolose Aus beutung bekannter Namen (Autoren und Titel) verhindert, so ernstlich dürfte davon abzuraten sein, durch eine willkürlich er weiterte Auslegung dem Gesetz Absichten zuzuschreiben und deren Ausführung vom Richter zu fordern, die bei seiner Entstehung nicht vorhanden waren. Wer hat recht? (Vgl. Nr. 228. 235 d. Bl.) III. Der Russell'sche Gesamt-Verlagskatalog bildet gewissermaßen eine Kodifikation des deutschen Verlages und darf daher als Beweis- Grundlage für entstandene Streitigkeiten angesprochcn werden. Wenn deshalb die Firma Mauke Söhne sich auf Russell zu ihren Gunsten beruft, so ist sie vollkommen im Recht, und wenige (außer der gegnerischen Firma) werden bezweifeln, daß bei Ausführung der Bestellung nur die Auflage von 1887 in Frage kommen konnte. Da diese aber vergriffen ist, so war es eine Pflicht der Verlags buchhandlung, die Sortimentsfirma hiervon zu unterrichten und um eventuelle Erneuerung des Auftrages zu ersuchen. Falls aber die Herren Ernst L Sohn in gleicher Weise rigoros gegen sich wie gegen andere sein würden, so hätten sie, als das letzte Exemplar der 1887er Ausgabe verlaust war, eine bezügliche Anzeige im Börsenblatt veröffentlichen müssen mit der bestimmten Erklärung, daß sie, wo nicht besonders verlangt, die 1884er Aus gabe liefern würden. Dann wären sie jetzt im Recht, die 1884er Ausgabe zu expedieren, sonst nicht. L. Bücherzettel. (Vgl. Nr. 227, 230 d. Bl.) III. Die gefaltete Doppelkarte kann immer noch Verwendung finden, jedoch nur bei Anzeigen, die an eine größere Anzahl von Inter essenten versandt werden sollen (mindestens 30). Die Karte wird dann mittels des Hektographen oder eines ähnlichen mechanischen Vervielfältigungsmittels ausgefüllt und geht als Drucksache.*) k. *) Aber nur dann, wenn der Aufdruck -Büchcrzettel» auf der äußeren Adreßseite der Doppelkarte verschwindet. Solche nur be dingt zum Drucksachentarife beförderte Sendungen dürfen auch nicht in die Briefkästen gesteckt werden, sondern sind dem Beamten am ! Postschalter zu übergeben. Red. Anzeigeblatt. Gerichtliche Lekaimlinachvngen. Konkursverfahren. s44316j Das Konkursverfahren über das Vermögen des Buchhändlers Gustav Wolfs zu Breslau, früheren Inhabers der einge tragenen Firma „Görlich L Coch's Buch- und Kunsthandlung (Ulrich Putze jetzt Gustav Wolfs)" ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden. Breslau, den 1. Oktober 1896. Jaehnisch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. Eintragungen in das Handelsregister. Mitgeteilt von. der Geschäftsstelle des Börsenvereins. Berlin, den f28.''September 1896. Max Krause. Inhaber der Firma ist . Max Georg Wilhelm Krause. Dem Max Krause ward Prokura erteilt. Berlin, den 28. September 1896. Aktien gesellschaft Pionier. Max Fischer zu Halensee ist Mitglied des Vorstandes geworden. — den 29. September 1896. Ottomar An schütz. Inhaber der Firma ist Otto mar Anschütz. P. Gerardi. Die Firma ist er loschen. — den 2. Oktober 1896. Verlagsbureau für literarische Neuheiten Düster wald L Knopf. Die Handelsgesell schaft ist durch gegenseitige Ueber- einkunft aufgelöst. Charlottenburg, den 2. Oktober 1896. Verlag der Romanwelt. Gesellschaft m. beschr. Haftung. Dem Ludwig Thilo ist Prokura erteilt. Dresden, den 2. Oktober 1896. Georg Bondi. Der Sitz der Firma ist nach Berlin verlegt worden. Friedeberg (Queis), den 1. Oktober 1896. Arthur Dresler's Buch- und Stein druckerei (Emil Mosigi. Das Ge schäft ist durch Kauf auf Hugo Andres übergegangen, welcher dasselbe unter der Firma Arthur Dresler's Buch- druckerci und Verlag (Hugo Andres) sortsetzt. Hirschberg (Schlesien), den 30. September 1896. Kuh'sche Buchhandlung, Georg Schwaab. Das Geschäft ist auf die verwittwetc Helene Schwaab, geb. Sperling, übcrgegangcn, welche das selbe unter unveränderter Firma sortsetzt. Karlsruhe, den 30. September 1896. Malsch L Vogel. Die Gesellschafterin Johann Vogel Witwe, Friederike, geb. Wil- let, sowie der Prokurist W. A. Messer schmidt sind verstorben. Die Han delsgesellschaft besteht unter den übrigen Gesellschaftern weiter. Leipzig, den 16. September 1896. Journal für Buchbinderei, M.Päcke in Leipzig- Reudnitz. Inhaberin der Firma ist Clara Maria Ludooika, verw. Päckc, geb. Twieg. — den 30. September 1896. Adolf Opetz. Inhaber der Firma ist Adolf Julius Ferdinand Opttz. 867
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder