Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.10.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-10-10
- Erscheinungsdatum
- 10.10.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18961010
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189610105
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18961010
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1896
- Monat1896-10
- Tag1896-10-10
- Monat1896-10
- Jahr1896
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
237, 10. Oktober 1896. Nichtamtlicher Teil. 6417 eine Ratsbibliothek, der im Jahre 1184 der Syndikus Ludwig von Marburg zum Paradies, als er sich zu einer Wallfahrt nach Jeru salem anschickte, alle seine Bücher, 157 an Zahl — eine für die damalige Zeit recht stattliche Sammlung —, vermachte. Diese Rats bibliothek wurde 1668 mit der, bereits 1529 der Stadt zugefallenen Bibliothek des Barfüherklosters vereinigt und damit die eigentliche Stadtbibliothek begründet. Im Jahre 1603 hatte der Rat den Frankfurter Druckern und Verlegern auferlegt, von allen neuen Büchern Pflichtemplare an die Barfüßerbibliothek einzuliefern. Drei Jahre später wurde diese Bestimmung dahin abgeändert, daß die neuen Bücher juristischen Inhalts an die Ratsbibliothek ein geliefert werden sollten. Weiterhin gab der Ankauf der 5000 Bände umsassenden Bi bliothek des Schöffen Maximilian zum Jungen die Veranlassung dazu, daß das Amt eines ständigen Bibliothekars begründet wurde; im Jahre 1691 erhielt I. M. Waldschmidt seine Bestätigung als der erste Bibliothekar. Das wichtigste Ereignis aus der folgenden Zeit ist der Bau eines eigenen Bibliotheksgebäudes, das im Jahre 1825 eröffnet wurde. Das meiste Interesse beanspruchen natürlich für uns die tief greifenden Veränderungen, die in den letzten Jahren unter der Leitung des gegenwärtigen Stadtbibliothekars ör. Ebrard einge treten sind. Um den Anforderungen, die man heute an eine öffentliche Bibliothek stellen muß, zu genügen, war eine gänzliche Reorganisation nötig, die Or. Ebrard sogleich nach seinem Amts antritt 1881 begann und 1893 im wesentlichen zu Ende führte. Nächst der Regelung der Beamtenverhältnisse waren drei Haupt aufgaben in der Verwaltung zu lösen. Das seit fünfzig Jahren bestehende wissenschaftliche Einteilungssystem war teils veraltet, teils unzulänglich geworden und bedurfte daher einer durchgehenden Neubearbeitung. Hierbei wurde, um eine vollständige Umwälzung zu vermeiden, das koordinierende Prinzip des alten Systems und auch die heutzutage recht unbequem gewordenen lateinischen Be zeichnungen für die einzelnen Fächer beibehalten. Daran schloß sich eine zweite große Arbeit: die Bücher mußten nach den Fächern des neuen Systems neu aufgestellt werden, und zwar wurden sic inner halb der 257 Gruppen nur in zwei Formaten, bis zu 27 om und von 28 vm an aufwärts, gesondert. Die dritte Hauptarbeit umfaßte die Kataloge. Verschiedene bestehende Kataloge wurden zu einem alphabetischen Gesamtkataloge auf Zetteln vereinigt, und für die einzelnen Gruppen des neuen Systems kurze Fachkataloge in Buch form angelegt, die nach und nach dem Publikum durch den Druck zugänglich gemacht werden sollen. Für die Nutzbarmachung der Bibliothek sind verschiedene höchst dankenswerte Einrichtungen getroffen worden. Zum Beispiel sind an vier verschiedenen Punkten der Stadt Briefkästen für die Be stellzettel angebracht worden; auch werden gegen eine kleine Ver gütung die bestellten Bücher verpackt in die Wohnung des Be stellers gesandt, auch von dort wieder abgeholt. Alle diese Be- nutzungserlcichterungen haben im Verein mit der Reform in der Verwaltung die Benutzung der Bibliothek ganz erheblich gesteigert. Das letzte Kapitel des Erbrardschen Aufsatzes behandelt die Geschichte der mit der Stadtbibliothek vereinigten städtischen Münz sammlung. Der Bauinspektor Carl Wolfs, der den Bau der beiden neuen Flügel geleitet hat, giebt eine eingehende Baugeschichte der Stadt bibliothek. Wir heben daraus nur die eine interessante Thatsache hervor, daß der Magazinbau für Bibliotheken schon im Jahre 1817 von dem Frankfurter Stadtarchivar Beyerbach in einem Entwürfe an den Rat in allen Einzelheiten ausgearbeitet war, mithin dieser Mann als der Erfinder des für den Bibliothekbau so ungemein wichtig gewordenen Magazinsystems zu gelten hat. Außerdem enthält die Festschrift noch Abhandlungen von R. Jung über Ludwig von Marburg zum Paradies, den schon erwähnten ersten Stifter der Bibliothek, von H. von Nathusius- Neinstedt über die beiden ältesten Kataloge der Stadtbibliothek, von Ebrard über das wissenschaftliche Einteilungssystem und von Heinrich Weizsäcker über die mittelalterlichen Elsenbeinskulpturen in der Stadtbibliothek. Beigegeben sind 19 Lichtdrucktafeln mit Ansichten der Bibliothek und Porträts von Männern, die sich als Stifter oder Bibliothekare um die Anstalt verdient gemacht haben. 9. ll. Kleine Mitteilungen. Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe. (Nach dem Reichsanzeiger aus den neuesten Zeitschriften und Sammlungen.) 1) Wenn ein absonderungsberechtigter Gläubiger dem Zwangs vergleiche bezüglich seiner ganzen festgestellten Forderung beitritt, so ist darin nicht ohne weiteres ein Verzicht auf sein Absonderungs recht zu erkennen. Er ist in Ansehung seiner ganzen festgestellten Forderung stimmberechtigt, wenn nicht auf den Widerspruch eines Gläubigers oder des Verwalters das Gericht sein Stimmrecht ganz Dretimtiechztgslei Iahrgaug. ausschließt oder auf einen niedrigeren Betrag einschränkt (§ 57, 87 K.-O.). U. R.-G. v. 7. März 1896. 2) Die Feststellung einer Wechselforderung im Konkurs ist so zu verstehen, daß die Zahlung der aus die Forderung entfallenden Dividende lediglich gegen Vorlegung des Wechsels und Abschreibung auf demselben verlangt werden kann. U. R.-G. 14. Dezember 1895. 3) Ein Sachverständiger, der vor Anstrengung des Prozesses der Partei ein Gutachten gegen Entgelt erstattet hat, ist deshalb nicht ungeeignet, im Prozeß als Gutachter aufzutreten. U. R.-G. vom 16. Juni 1896. 4) Der Konkursverwalter hat auch in dem Falle, daß der Er öffnungsbeschluß des Konkurses aufgehoben wird, bei Vermeidung eigener Haftung für Befriedigung der Massegläubiger zu sorgen. U. R.-G. 22. November 1895. 5) Da mit Frankreich eine Gegenseitigkeit hinsichtlich der Voll streckung richterlicher Urteile nicht verbürgt ist, so sind die Urteile der französischen Gerichte in Preußen nicht vollstreckbar. Daraus folgt, daß ein im Jnlande nicht vollstreckbares ausländisches Urteil keine materielle Rechtskraft für die Parteien erzeugt. Ein solches Urteil kann daher nicht als Grundlage für eine Klage aus dem Urteil benutzt werden. Diese Rechtssätze sind öffentliches Recht und können deshalb durch Verträge der Parteien nicht beseitigt werden. U. R.-G. vom Juli 1896. 6) Was die Verjährung der Wechselregreßklage anbetrifft, so ist Art. 79 W.-O. nur dahin zu verstehen: Gegen den Indossanten läuft die Frist, wenn er, ehe eine Wechselklage gegen ihn angestellt worden, aber zu einer Zeit, wo solche gegen ihn noch mit Erfolg angestellt werden konnte, gezahlt hat, vom Tage der Zahlung, in allen übrigen Fällen vom Tage der ihm geschehenen Behändigung der gegen ihn noch nicht verjährten Klage. Ein Indossant hat gegen seine Vormänner keinen Regreß, wenn er den Wechsel von seinem Nachmann eingelöst hat, nachdem dessen Regreß gegen den ein lösenden Indossanten bereits verjährt war. Der Indossant, der einen verfallenen Wechsel einlöst, den er nicht schuldet, kann aus solcher Einlösung keine eigenen Rechte gegen seine Vormänner erwerben. U. R.-G. vom 10. Februar 1896. Berliner Börsen-Zeitung Nummer 412. 7) Bei der Klage auf Auflösung einer Handelsgesellschaft bildet jeder der in Art. 125 Abs. 3 H.-G.-B. aufgezählten Auflösungs gründe einen selbständigen Klagegrund, die Nachschiebung eines neuen Grundes ist daher als Begründung anzusehen. U. R-G. vom 4. Oktober 1895. Juristische Zeitschrift s. Elsaß-Lothringen Bd. 21 Seite 273. Weltausstellung zu Paris 1900. — Nach dem vom Kommissar des Deutschen Reiches für die Pariser Weltausstellung 1900, Herrn Geheimen Regierungsrat Or. Richter (Berlin IV., Wilhelmstraße 74), den Interessenten mitgeteilten Programm gliedert sich die Ausstellung in zwei Abteilungen. Die eine, die Haupt- Ausstellung, soll den gegenwärtigen Stand der Künste und Ge werbe vorführen, die andere, die retrospektive Centenar-Aus- stellung, die im Laufe des verflossenen Jahrhunderts erreichten Fortschritte veranschaulichen. Die Kosten der Beteiligung an der Centenar-Ausstellung werden ganz oder zum Teil von der Aus stellungs-Leitung bestritten, die auch die Anordnungen betreffs dieses Teiles der Ausstellung sich vorbehält. Die Beteiligung der auswärtigen Aussteller an der Haupt-Ausstellung erfolgt durch Ver mittelung des Reichs-Kommissars, der für einheitliche Vertretung der Jndüstriegruppen sorgt und einen Vorprüfungs-Ausschuß damit betraut, nur ausstellungswürdige Gegenstände zuzulassen. Platzmiete wird nicht erhoben, und die für den Betrieb der ausgestellten Maschinen erforderliche Menge Wasser, Gas, Dampf und Triebkraft wird kostenfrei geliefert. Dagegen haben die Aussteller auf ihre Kosten die Anschlüsse an die Wasser-, Gas- oder Dampf leitungen, sowie die Transmissionen herzustellen, die zur Ueber- leitung der Triebkrast von den Haupttransmissionswellen aus er forderlich sind. Um die Prüfungsthätigkeit des Preisgerichts zu erleichtern und den Wünschen des Publikums entgegenzukommen, werden die Aussteller besonders ersucht, in den Abteilungen der Haupt-Aus stellung den Verkausspreis (xrix mureduuä) der ausgestellten Gegen stände anzugeben. Die Prüfung und Beurteilung der zur Haupt-Ausstellung ge hörigen Kunstwerke und Erzeugnisse wird einem internationalen Preisgericht übertragen werden, und in jeder Klasse soll die Zahl der ordentlichen Mitglieder für jeden Kunst- oder Industriezweig und für jede Nationalität soweit als möglich der Zahl der Aus steller und der Bedeutung der Ausstellungen entsprechen. Die fremden ordentlichen oder stellvertretenden Mitglieder werden für jede Nation durch ihren Kommissar berufen. Die Preise werden in Diplomen für den großen Preis, für goldene Medaille, für silberne Medaille, für bronzene Medaille und für ehrenvolle Erwähnung bestehen. Außerdem werden an Preisrichter und andere, die sich um die Ausstellung verdient machen, Erinnerungsdiplome verliehen. 867
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder