Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.10.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.10.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18961014
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189610140
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18961014
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1896
- Monat1896-10
- Tag1896-10-14
- Monat1896-10
- Jahr1896
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
sammengetragen ist. Hierin uns erheblich vorwärts gebracht zu haben, ist das unzweifelhafte Verdienst des Herrn Bibliothekars Kcinz, denn die von ihm beschriebenen und Hochgebildeten 368 Wasser zeichen lassen schon ein großes Gebiet überschauen. Zur bequemen Orientierung trägt erheblich bei die vom Herrn Verfasser gewählte, bei dem heutigen Stande unseres Wissens von den Wasserzeichen einzig empfehlenswerte sachliche Anordnung: 1. Linearzeichen, 2. Der Mensch und seine Werke, 3. Tierreich, 4. Pflanzenreich. Werden sich auch auf anderen Bibliotheken Forscher finden, die mit gleichem Fleiß Wasserzeichen, besonders auch aus Früh drucken Zusammentragen, so ist die Zeit nicht mehr fern, wo man an eine chronologische Ordnung der Wasserzeichen denken kann. II 8. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Die siebente Instanz war es, in der am 12. Oktober d. I. vor dem 3. Straf senate des Reichsgerichts ein langwieriger Prozeß verhandelt wurde. Prozeßbeteiligte waren der Verlagsbuchhändler Herr Emil Perthes in Gotha und der erste Staatsanwalt Herr Jmmler ebenda. Gelegentlich der Umwandlung der dem Erstgenannten früher ge hörenden Verlagsbuchhandlung von Friedrich Andreas Perthes in eine Aktiengesellschaft entstand ein Konflikt des Herrn Perthes mit dem jetzigen Minister (damals Rechtsanwalt und Notar) Strenge sowie mit dem ersten Staatsanwalt Jmmler, der zum Aufsichtsrate der neuen Aktiengesellschaft gewählt worden war. Herr Perthes ver faßte und veröffentlichte darauf eine Broschüre, in der er Herrn Jmmler angriff. Dieser ließ dann durch seinen Vertreter Anklage gegen Herrn Perthes wegen Beleidigung erheben. Nachdem dann das Landgericht Gotha Herrn Perthes wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt hatte, hob das Reichsgericht am 11. Mai d. I. auf die Revision des Angeklagten das Urteil auf und sprach ihn frei, weil die Strasthat verjährt sei. Dem ersten Staatsanwalt Jmmler lag nun daran, die in- kriminierte Broschüre aus der Welt zu schaffen, und er bean tragte, da ein Angeklagter jetzt nicht mehr in Frage kam, die Ein leitung des sogenannten objektiven Verfahrens gegen die Bro schüre. Das Landgericht Gotha verhandelte am 7. Juli in dieser Angelegenheit, lehnte jedoch die Einziehung der Schrift ab unter Hinweis darauf, daß durch das reichsgerichtliche Urteil vom 11. Mai die ganze Angelegenheit erledigt sei, da ja das Reichsgericht die im ersten Urteile des Landgerichtes ausgesprochene Einziehung auch mit aufgehoben habe und das Landgericht doch jetzt nicht be fugt sei, an dem reichsgerichtlichen Urteile eine Aenderung vorzu nehmen. — Hiergegen hatte nun wieder die Staatsanwaltschaft Ne vis i o n eingelegt, da sie der Ansicht war, daß der von ihr in der ersten Verhandlung eventuell gestellte Antrag, nämlich falls eine Ver urteilung des Angeklagten nicht eintreten sollte, im objektiven Ver fahren auf Einziehung der Schrift zu erkennen, keine Erledigung gefunden habe, da ja der Angeklagte damals verurteilt wurde, daß also jetzt dieser Antrag nochmals gestellt werden könne. In der Verhandlung vor dem Reichsgerichte erklärte der Ober- rcichsanwalt die Revision für begründet. Der Einwand -ns bis io iclsw- könne hier nicht erhoben werden, da er nur im Hinblick aus einen Angeklagten gelte, ein solcher aber jetzt nicht mehr in Frage komme. Das von der Staatsanwaltschaft beantragte Ver fahren sei durchaus zulässig gewesen, und das Urteil beruhe des halb auf Rechtsirrtum. — Das Reichsgericht schloß sich dieser Ansicht an, hob das Urteil vom 7. Juli aus und verwies die Sache zur nochmaligen Verhandlung an das Landgericht zurück. Besteuerung des Detailrcisehandels. — Mit Rücksicht auf die Bestimmungen der am 1. Januar 1897 in Kraft tretenden Novelle zur Gewerbeordnung hat der Finanzminister für Preußen unter dem 27. August eine neue Ausführungsanweisung zu dem Gesetze über die Besteuerung des Gewerbebetriebes im Umherziehen vom 3. Juli 1876 erscheinen lassen. Aus den jetzt vorliegenden Bestimmungen derselben ist folgender Satz hervorzuheben: So lange das Gesetz vom 3. Juli 1876 nicht abgeändert wird, muß es in Betreff der Besteuerung dabei bewenden, daß das Aufsuchen von Warenbestellungen und das Auf käufen von Waren, wenn die sonstigen Voraussetzungen zu treffen, auch in den vorstehend bezeichneten Fällen nicht der Steuer vom Gewerbebetriebe im Umherziehen unterliegt, sondern dem stehenden Gewerbe zugerechnet wird. Daraus ergiebt sich, daß das -Detailreisen-, so weit nicht zu Gunsten desselben, wie beim Buchhandel, Ausnahmen von dem gesetzlichen Verbot bestehen oder vom Bundesrat gemacht werden, zwar künftig nur auf Grund eines Wandergewerbescheins erfolgen kann, aber in Preußen nicht als Hausierhandel besteuert werden darf. (Nat.-Ztg.) Bücher als Kassenschrank. — Aus Kösen wird dem Leip ziger Tageblatt unter dem 11. Oktober folgendes gemeldet: In der Nachlaß-Auktion des verstorbenen Oberst-Lieutenants Sänger wurden heute auch verschiedene Bücher versteigert, u. a. Mehers Konversations-Lexikon. Der Ersteher desselben war nicht wenig er staunt, beim Durchblättern des einen Bandes zwei Stück noch in Kurs stehende preußische Konsols ä 1000 ^6, freilich ohne Talons, zu finden. Ein anderer Bieter entdeckte in einem alten Schmöker ein Couvert, das sechs nagelneue Einhundertmark-Scheine enthielt. Ausstellungspreise. — Wir werden um Aufnahme folgen der Zeilen ersucht: -Unter allen deutschen, auf der Internationalen Mode-Aus stellung vertreten gewesenen Zeitschriften ist außer einer Haus- frauen-Zeitung nur noch den im Verlage von Franz Lipper- heide in Berlin erscheinenden Modsn-Zeitungen -Die Moden welt« und -Jllustrirte Frauen-Zeitung- die erste Aus zeichnung erteilt worden, nämlich der Ehrenpreis und die goldene Medaille. Alle anderen Angaben sind unrichtig. -Berlin, den 9. Oktober 1896. Die Ausstellungs-Direktion gez. Eckhoff, Direktor». Ausstellungspreis. — Der Verlagshandlung Georg L Co. in Basel und Genf wurde von der Jury der schweizerischen Landes ausstellung in Genf die silberne Medaille verliehen. Jubiläum. — Nach Mitteilungen der Tagespresse werden, wie von den zuständigen Stellen vereinbart ist, die Francke'schen Stiftungen, jene weitberühmten Schulanstalten zu Halle a/S-, im Juli 1898 das Fest ihres zweihundertjährigen Bestehens feiern. Um eine angemessene Beteiligung früherer Zöglinge zuwege zu bringen, har sich ein Ausschuß gebildet, der zunächst an alle ehemaligen Schüler der Latina, des Pädagogiums und der Realschule jener Stiftungen die Bitte richtet, ihre Adresse, sowie möglichst auch die jenige von anderen ehemaligen Schülern an Rechtsanwalt P. Voigt in Halle, Brüderstraße 2, einzuscnden. Stuttgarter Buchhandlungsgehilfen-Verein. — Dem rührigen Vorstand des Stuttgarter Buchhandlungsgehilfen.Vereins ist es gelungen, den beliebten Schriftsteller Herrn Peter Rosegger zu einem Vortragsabend zu gewinnen. Herr Rosegger hat sich hierzu das Thema -Volkshumor in den Alpen- gewählt und wird sich dabei der steirischen Mundart bedienen. Der Vortragsabend ist auf Sonnabend den 17. Oktober festgesetzt; er wird im Konzert saal der Liederhalle zu Stuttgart stattfinden und um 8 Uhr be ginnen. Eintrittskarten sind im Vorverkauf bei Herrn Hermann Wildt, sowie auch abends an der Kasse, zu folgenden Preisen zu haben: Parterre I. Abteilung 3 II. Abteilung 2 III. Ab teilung 1 -F; Galerie 50 Geschäftliche Einrichtungen I und Veränderungen. s44774j Lengenfeld i. Voigtl., den 12. Oktober 1896. ?. ?. Hierdurch die ergebene Mitteilung, daß ich von jetzt ab mit dem Buchhandel in direkte Verbindung trete. Herr Max Busch in Leipzig hatte die Güte, meine Kommission zu übernehmen. Hochachtungsvoll C. Anschütz, Buchhandlung. Anzeigeblatt. s44918j Hannover, am 1. Oktober 1896. Grupenstraße 7 ?. r. Ich beehre mich hiermit bekannt zu geben, daß ich mit dem heutigen Tage am hiesigen Platze unter der Firma H. Mdenberg jun. eine Reisebuchhandluug begründet habe. Unverlangte Zusendungen wünsche ich nicht. Dagegen erbitte ich Anzeigen von Werken, die sich für den Reisevertrieb eignen, womöglich vor der allgemeinen Versendung. Die Besorgung meiner Kommission für Leipzig übernahm Herr Carl Fr. Fleischer. Hochachtungsvoll G. Rüdenberg jun. s44916j In den Ragen des 14.—16. Oktober verlege lob weine iirwa naob ksrliu 30, KitN88«ii8tr. 19 I, wovon ieb eur Vermeidung von Verzögerungen in äsr Expedition Hotin Lu osbwsn bitte. Lraunsebweig. Otto Kalls.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder