Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.10.1881
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.10.1881
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18811026
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188110268
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18811026
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1881
- Monat1881-10
- Tag1881-10-26
- Monat1881-10
- Jahr1881
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
4728 Nichtamtlicher Theil. 248, 26. October. Bestellungen zurückzuhalten. Wo aber diese Zurückhaltung statt findet, muß dem Verleger das Recht zucrkanut werden, ohne Rücksicht auf den Sortimentsbuchhandel sich direct au das Publicum zu wenden; denn der Verleger braucht sich dadurch, daß der Sortimenter einem Unternehmen kein Interesse entgegcn- bringt, das nach seiner Ansicht dafür vorhandene Absatzgebiet nicht entgehen zu lassen. In Frankreich machen einige Verleger zur Bedingung der Lieferung in Rechnung, daß der Sortimenter mindestens ein Exem plar aller ihrer Novitäten abnimmt; letztere können innerhalb einer bestimmten Zeit zurückgesandt werden, doch darf der Sortimenter aus derartigen Rücksendungen kein baares Guthaben geltend machen; der Ausgleich eines ev. Guthabens kann nur durch neue Bezüge er folgen. DaS ist derselbe Gesichtspunkt, der auch sür den deutschen Verleger maßgebend zu sein Pflegt. Nicht die Solidität einer Firma allein läßt es dem Verleger wünschenswertst erscheinen, mit ihr in Rechnung zu verkehren, sondern er verlangt außer der Soli dität auch Interesse für seine Novitäten; gelegentlich durch eine Sortimentsbuchhandlung übermittelte Aufträge nur deshalb in Rechnung auszuführen, weil die vermittelnde Sortimentsbuchhand lung als solid bekannt ist, hat keinen Zweck, konsequenter Weise müßte da, wo erhöhter Rabatt bei Baarbezug gewährt wird, letzterer nur denjenigen Handlungen eingeriiumt werden, welche offenes Conto haben. Die Verleger in Frankreich und England sind genöthigt, mehr Geld aufJnseratezu verwenden, als diedentschcnVerleger,diedagegen meist gezwungen sind, die Auflage über den muthmaßlichen Bedarf zu normiren,um„als Neuigkeit"versenden zukönnen. DassichfürLitera- tur interessirende englische und französische Publicum ist gewissermaßen gezwungen, die Ankündigungen der Verleger zu verfolgen, während die deutsche Art und Weise des Vertriebes das Interesse sür die Inserate, diese directe Initiative des Verlegers, beim Publicum mehr oder weniger abstumpft. Der Sortimenter schickt ja Alles (und noch mehr), was den Einzelnen interessiren könnte, zur An sicht! Daß durch die gegenwärtige Organisation des deutschen Buch handels eines der wichtigsten Vertriebsmittel des Verlegers fast gänzlich lahmgelegt wird, ist meines Erachtens eine der größten Schattenseiten derselben, wofür es jedoch ohne gänzliche Umgestal tung keine Remcdur gibt. In keinem Laude ist es bei der Leichtig keit, mit der der Apparat im Großen und Ganzen arbeitet, so wenig schwierig und deshalb vielleicht auch so verlockend, zu verlegen, wie in Deutschland, und säst jeder Sortimenter pflegt der Versuchung, wenn sie an ihn herautritt, zu unterliegen. In keinem anderen Lande ist es dafür auch, was die natürliche Konsequenz bildet, so leicht, verlegt zu werden, wie bei uns. Die Massenhaftigkeit der literarischen Production in Deutschland, resp. unsere Ueberproduc- tion.die alljährlich den nationalen Stolz Derjenigen herauszusordern pflegt, welche ausschließlich zählen und nicht auch wägen, ist wesent lich mit in unfern buchhändlerischen Verkehrsverhältnissen be gründet. In keinem Lande fällt es dem angehenden Schriftsteller oder dem jungen Gelehrten so leicht, die erste Schrift in die Oeffent- lichkeit zu bringen, wie in Deutschland. Wenn die nöthige Ausdauer vorhanden ist, findet sich sür jedes Manuscript schließlich auch ein Verleger. Zu S. 37 (Nichtberechnung der Emballage). — In Bezug aus Emballage bei besonders kostbaren oder sonst schwer zu verpackenden Erscheinungen hat sich der Buchhandel immer mehr dem kaufmännischen Modus genähert. Im kaufmänni schen Leben heißt cs meist: Verpackung (Kiste rc.) berechne ich zum Selbstkostenpreis, nehme dieselbe jedoch nicht zurück. Der Verleger, der Emballage in Anrechnung bringt, thut dies meistens ohne Unter schied daraus, ob die Bestellung baar, fest oder ü coud. lautet, pflegt jedoch die Remission der Emballage zu dem von ihm dafür ange setzten Preise zu gestatten. Ein Recht des Sortimenters, bei u cond.- Bezügen im Falle des Absatzes die Berechnung für Emballage zu streichen, muß ich entschieden bestreiten. — Macht der Verleger aus Verlangen directe Sendungen, so ist er unzweifelhaft berechtigt, die Kosten der post- oder eisenbahnmäßigen Verpackung in Anrechnung zu bringen. Zu S. 44 (Austragssormen). — Feste Bestellungen von Firmen, welche kein offenes Conto haben, sowie feste Bestellungen auf Artikel, welche nur baar geliefert werden (Baarartikel), gelten stillschweigend als Baarbestellungen und werden baar effectuirt. Erhöhter Rabatt bei Baarzahlung beginnt nicht erst, wenn mit 33H->,s> statt 25U, mit 40<>4> statt 33HU geliefert wird. Als erhöhter Rabatt bei Baarbezug gilt z. B. thatsächlich auch schon, wenn mit 30«A> statt mit 25A> geliefert wird. Wem ein Mehrrabatt wie der letzterwähnte nicht genügt, der muß bei seiner Bestellung ausdrücklich bemerken, was er unter erhöhtem Rabatt versteht. Die baar expedirten Verlangzettel werden von der Mehrzahl der Verlagsbuchhandlungen zurllckbehalten und bei Präsentation des Baarpacketes zur Einlösung dem Besteller oder dessen Commis- sionär nur vorgezeigt. Das ist die Usance der größeren Verlags buchhandlungen; ihr Recht aus den Verlangzettel ist unzweifelhaft. Sehr häufig werden buchhändlerische Baarbestellungen nicht eingelöst. Der Verleger beschränkt sich meist daraus, zu wieder holten Malen an die Einlösung zu mahnen und falls dies erfolglos bleibt, das Packet wieder auszupacken. Die Beträge, um die es sich handelt, sind meist zu gering, als daß es sich verlohnte, ordnungs mäßige Expedition vorausgesetzt, Klage auf Abnahme anzustrengen. Im Falle unterliegt es jedoch keinem Zweifel, daß der Sortimenter zur Zahlung sammt Kosten vcrurthcilt würde. 6. Die wiirttembcrgische Landes-Gcwcrbcausstellung und der Buchhandel. lSchlnß aus Nr. 246.) ck. Schluß. Aus der vorstehenden mehr oder weniger eingehenden Dar legung meiner Ansichten habe ich schließlich das Ergebniß zu ziehen und mit wenigen Worten festzustellen, daß der württem- bergische Buchhandel in der Betheiligung an der Gewerbeaus stellung seines Landes zwar in keiner Weise ein genaues Bild seines Umfanges und seiner Bedeutung gibt, daß aber, wie ich ihn in seiner Gesammtheit trotzdem ziemlich genau kenne, vier Hauptrichtungen in ihm sich besonders geltend machen: die Illu strations-Literatur mit Einschluß der Zeitschristen, der Jugend- schriften-Verlag, die schönwissenschaftlichc und die eigentliche wiffeu- schastliche Literatur. Wohin mich die eigenen Sympathien ziehen, ist aus Vorstehendem zur Genüge klar geworden. Ich halte treu zu jenem Wort, das mir einer der namhaftesten süddeutschen Universi tätslehrer gelegentlich einer Discussion über Zweck und Ziele des Verlagsbuchhandels schrieb: „Ich beschäftige mich oft mit der auf fallenden Erscheinung, daß so viele Verleger, die man in besserem Sinne überlegsam nennen darf, eine so ungemesscne Scheu haben, Werke tüchtiger Gelehrter zu übernehmen, nur weil sie aus ihnen entweder gar keinen oder doch nur einen unverhältnißmäßig klei nen und späten Nutzen herauscalculiren zu können vermeinen. Solche Autoren werden dann als Idealisten gehaßt und zurück- gewiescn und die Verleger Utopisten gescholten, die den Muth haben, der Tagesmcinung zu trotzen. Aber das Berhältniß ist ein umgekehrtes, denn diese sind Weise und jene Thoren. Jedes gute Buch ist auch ein guter Verlagsartikel, der sich früher oder später bezahlt macht: denn nicht der augenblickliche Geldvortheil
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder