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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.08.1896
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- Erscheinungsdatum
- 10.08.1896
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- Deutsch
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4800 Nichtamtlicher Teil. 184. 10. August 1896. die Schutzfähigkeit bestehen. Mit erfolgter Eintragung wird aber hier die Schutzfrist gegen den Urhebcreigentümer in Lauf gesetzt. Der japanische Phoiographiecnschutz gewährt dem Schutz berechtigten nicht nur ein Recht auf ausschließliche mechanische Vervielfältigung, sondern auch das Recht. Dritten jede Art der Vervielfältigung zu verbieten, die sich als »Nachahmung« darstellt, deren Herstellungsverfahren auf mechanischem oder chemischem Wege die Erzeugung einer beliebigen Zahl von Bildern gestattet. Die ohne Genehmigung des Photographieeigentümers, wenn auch ohne Verbrcitungsabsicht hergestellte photographische oder sonstige mechanische oder chemisch-technische Nachahmung wird als Vergehen gegen das Urhebereigentumsrecht am Bilde mit einer Geldstrafe von mindestens 88 ^ 20 H (20 Jens) bis höchstens 882 ^ (200 Jens) auf Klagestcllung amtlich verfolgt und bestraft. Das Strafmaximum ist mithin hier ein bedeutend geringeres als nach deutschem Recht (bis 3000^). Daneben kann ein Schadenersatzanspruch in beliebiger Höhe geltend gemacht werden, der erst nach vollständigem Ablauf der zehnjährigen gesetzlichen Schutzfrist zu verjähren beginnt und nach einem weiteren Jahre (mithin in 11 Jahren nach Schutzbeginn) verjährt ist. Das japanische Recht legt also den Beginn des Laufes der Verjährung aller Schadensansprüche aus unerlaubten Nachbildungen von Photographien: hinter die gesetzliche Verjährungsfrist; von da ab verjähren aber alle solche Ansprüche in einem Jahre. Die Stellung der »Strafklage« wegen unerlaubter photo graphischer Nachahmung wird in der Regel erfolgen, sobald der Eigentümer von der Nachahmung und der Person des Thäters sichere Kenntnis erhalteil hat. Das japanische Recht erklärt indes diese Thatsache für die Frage nach dem Beginn der Strafklage-Verjährung für nicht ausschlaggebend, wie bei spielsweise das deutsche Recht in Bezug aus seine Verjährung des Strafantrages. Die Strafverfolgung soll vielmehr nach japanischem Recht bei photographischen Nachahmungen nicht mehr möglich und schlechthin als verjährt gelten, wenn ein volles Jahr nach »Herstellung« der photographischen Nach ahmung abgclaufen ist, oder wenn cs sich um unbefugte Verbreitung von photographischen Nachahmungen mit Ver kauf handelt, sobald ein volles Jahr seit dem letzten Verkauf der Nachahmung verflossen ist. —- Der Verfasser dieser Ausarbeitung steht nicht an, an deren Schlüsse darauf hinzuweiscn, daß die in einem Abriß gegebene Darstellung eines fremden Rechtes, wenn sie lediglich auf Grund einer »Uebertragung« und ohne nähere Kenntnis der einschlägigen fremdländischen Verhältnisse erfolgt, ebenso wenig einen Anspruch auf Vollständigkeit als auf unumstöß liche Richtigkeit erheben kann. Es ist daher bei einer solchen Arbeit, wenn sic auch in kurzen Umrissen die nötigen all gemeinen Anhaltspunkte bieten kann, niemals ausgeschlossen, daß in dieser oder jener Schlußfolgerung einmal fehlge- gangcn wird, so lange die ausländische Praxis des Rechts in die Ferne gerückt bleibt und die fremdländischen Verhältnisse dem Verfasser fremd sind. Der Verfasser ist im Interesse des deutschen Leserkreises für jede Belehrung dankbar, die eine Vervollständigung Heiner Ausführungen bezweckt. Kleine Mitteilungen. Verbot des Vertriebes von Drucksachen durch Militär- pcrsoncn. — Der Reichsanzeigcr bringt folgende Bekanntmachung des Kricgsministers: «Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß den Unteroffizieren und Mannschaften dienstlich verboten ist, sich aus Veranlassung von Civilpersoncn mit dem Vertrieb von Druckwerken und Waren innerhalb von Truppenteilen oder Behörden — seien dies nun ihre eigenen oder fremde — zu befassen. Den Unter offizieren und Mannschaften ist zugleich besohlen, von jeder seitens einer Civilperson an sie ergehenden Aufforderung zum Vertrieb von Druckwerken oder Waren ihren Vorgesetzten Meldung zu machen. Berlin, den 26. Juli 1896. Der Kriegsminister. In Ver tretung: von der Boeck.- Bibliothekdienst-Prüfung. — Am 25. Juli fand in Göt- tingcn das erste Examen für Kandidaten des Bibliothekdienstes vor der doit eingesetzten Prüfungskommission statt. Zwei Prüflinge hatten sich gemeldet. Leipziger Universitätsbibliothek. — Die Kommission für die Leipziger Universitätsbibliothek (Libiiotbsea ttlbsrtma) setzt sich bis zum Jahre 1897 zusammen aus den Herren Professor vr. zur. Friedberg, Vorsitzendem, Professoren v. Rietschel, vr. Zweifel, vr. Bruns, vr. Wachsmuth und vr. Laniprc cht. Ein neues Bild des Deutschen Kaisers. — Wie die Zei tungen melden, hat der Kaiser von seiner Nordlandsahrt den Ent wurf eines neuen Gemäldes fast vollendet mitgebracht. Es ver sinnbildlicht den Schutz der Künste und der Gewerbe durch das Heer. Unter einein gotischen Thorbogen stehen ideale Frauenge- slalten, die die Künste und Gewerbe vorstellen; gegen sie heran zieht eine drohende Wolke, aus der unheimliche feindliche Ge stalten auftauchen. Ein germanischer Krieger tritt den Schreck bildern entgegen. Professor Knacksuß in Kassel soll auch bei diesem Bilde init der Ausarbeitung einiger Einzelheiten beauftragt sein. Es wird gehofft, daß auch dieses Werk der Oeffentlichkeit übergeben werden wird. Zur Pariser Weltausstellung 1900. — Der Reichsanzeiger teilt init, daß der Neichskommissar für die Weltausstellung in Paris, Geheimer Regierungs-Rat vr. Richter, der sich nach seiner Rückkehr aus Frankreich für kurze Zeit auf Urlaub begeben hatte, in Berlin wieder eingetroffen und täglich zwischen 11 und 3 Uhr im Dienstgebäude des Reichsamts des Innern, Wilhelmstratze 74, zu sprechen ist. Personaluachrichten. Nachfolger von Ernst Curtius. — Als Nachfolger von Ernst Curtius auf dem Berliner Lehrstuhl für klassische Philologie wird der Göttinger Professor Vr. Ulrich von Wilamowitz- Möllendorfs zu Ostern 1897 in den Lehrkörper der Berliner Universität eintrctcn. Hieronymus Lorm. — Seinen fünfundsiebzigsten Geburts tag und zugleich das Jubiläum seiner fünfzigjährigen schrift stellerischen Thätigkeit konnte am gestrigen 9. August Hieronymus Lorm in Brünn — wohin er sich seit einigen Jahren mit seiner Familie zurückgezogen hat — feiern. Hieronymus Lorm (vr. xbil. Heinrich Lancesmann), am 9. August 1821 zu NikolSburg geboren, ließ Anfang August 1846 (mit der Jahreszahl 1847) sein erstes Buch erscheinen: »Wiens poetische Schwingen und Federn- (Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig). Begreifliche Vorsicht ließ ihn das Pseudonym wählen, dem er bis heute treu geblieben ist und unter dem seilte lyrischen und erzählenden Dichtungen, ebenso wie seine philosophischen Schriften, erschienen sind. Gestorben: am >7. Juli in Basel der Direktor der dortigen Musikschule Professor vr. Selmar Bagge, geboren 1823 in Coburg, der sich als begabter Violoncellist, namentlich aber als Musillchrer und auch als Musikschriftsteller und Redakteur der »Deutschen Musikzeitung« einen Namen gemacht hat; — am 31. Juli in Karlsruhe der Professor der darstellenden Geo metrie an der dortigen Technischen Hochschule Geheimer Hofrat Vr. Christian Wiener im Alter von 70 Jahren; — am 2 August in London der namhafte Physiker Sir William Robert Grove, sünfundachtzig Jahre alt. Grove erfand 1839 die »ach ihm benannte galvanische Batterie, das Grove- sche Element. 1842 (zur selben Zeit, als Robert Mayer den Gedanken der mechanischen Wärmeerzeugung entwickelte) hielt Grove Aufsehen erregende Vorträge, in denen er sämtliche Naturkrästc unter einein gemeinsamen Gesichtspunkte be trachtete; 1846 (ein Jahr vor dem Erscheinen der Helm- holtz'schen Arbeit über die Erhaltung der Kraft) veröffentlichte er sie unter dem Titel -Oorrslatiou ot pbz-eieal koross»; — am 3. August in Zürich vr. Fritz Staub, ein hervorragender Kenner der schweizer-deutschen Mundarten, Begründer des Schweizerischen Idiotikons, dessen Herausgabe er bis zu seinem Tode geleitet hat; — in Krakau, im Alter von achtundsechzig Jahren, Graf Emmerich von Hutten-Czapski, ein bekannter Sammler von Büchern, Bildern, Münzen und Altertümern. Der Verstorbene hatte iil Krakau neben seiner Villa einen Pavillon erbaut, worin er seine prachtvollen Sammlungen untergebracht hatte.
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