Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.08.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-08-05
- Erscheinungsdatum
- 05.08.1896
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18960805
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189608051
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18960805
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1896
- Monat1896-08
- Tag1896-08-05
- Monat1896-08
- Jahr1896
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
4698 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 180, 5. August 1896. wird eine Aufbesserung der Löhne und eine daneben gehende Ver kürzung der Arbeitszeit beabsichtigt. Die Lederarbeiter Berlins wollen schon in nächster Zeit einen Vorstoß machen. Die An wesenden erklärten sich mit dem Plane, der auf einer am 16. d. M. in Braunschweig abzuhaltenden freien Konferenz zur näheren Be ratung gelangen soll, einverstanden und wählten auch zu dieser Konferenz zwei Delegierte, aber man tadelte zugleich, daß man schon jetzt den Plan an die Oefsentlichkeit gebracht und so die Arbeitgeber auf ihn aufmerksam gemacht habe.- Bcrliner Ausstellungsbriefe betr. — In Nr. 149 der -Nachrichten-, auf S. 1222, ist des Geographischen Instituts von Jul. Straube in Berlin gedacht und besonders eine oro- graphische Karte des Riesengebirges lobend erwähnt worden, obwohl dem Referenten deren Bezeichnung als -Original-Kreidezeichnung auf Stein- nicht ganz zutreffend erschien, er vielmehr das Aus stellungsobjekt als einen Abdruck des Steins ansehen zu müssen glaubte. Und er stand mit dieser Ansicht nicht allein, denn ein ihm befreundeter tüchtiger Fachmann, der selbst sehr viel mit Karten druck beschäftigt ist, teilte diese Meinung durchaus. Dies wird nun vom Inhaber des genannten Instituts dahin berichtigt, daß in der That der Originalstein mit der Kreidezeichnung daraus ausgestellt ist unter Glas und Rahmen, welch letzterer Umstand denn auch die alleinige Ursache bildet zu beregtem Irrtum, da der Rahmen den Stein so vollkommen bedeckt, daß kein unbezeichnetes Endchen des selben zu sehen ist, während die Glasdecke jedes Studium mit der Lupe unmöglich macht. Die Annahme, es liege ein Abdruck vor und nicht der Stein selbst, wird indes gewiß niemand als eine Beein trächtigung der Schönheit der Kartenzeichnung anzuschen geneigt sein. Herr Straube macht bei Einsendung seiner Richtigstellung auch noch auf zwei von ihm ausgestellte Uebersichtspläne von Berlin im Verhältnis von 1:4000 aufmerksam, die in unserem Berichte nicht erwähnt worden sind, und zwar letzteres nur ihrer sehr un günstigen Ausstellung halber in einem flachen Glaskasten, was ihre prüfende Besichtigung ungemein erschwert. Da sie aber, wie zwei eingesandte Teile dieser Pläne darthun, wirklich außerordentlich sein graviert und in Farben trefflich gedruckt sind, so sei ihrer hier noch nachträglich gedacht, umsomehr, als bei ihrer Herstellung Kupferstich und Steindruck in ungewöhnlicher Weise Hand in Hand gehen. Die Zeichnung der Karten resp. Pläne ist in Kupfer ge stochen, wird aber mittels eines patentierten Umdruckversahrens mit absoluter Genauigkeit in Originalgröße auf den Stein über gedruckt, und dieser dient alsdann zum Druck auf trockenes Papier. Der Kupferdruck verlangt bekanntlich stets gefeuchtetes Papier, das sich aber sehr rasch ändert in seinen Dimensionen und deshalb einen mehrfarbigen durchaus exakten Druck, wie er bei maßstäblich genauen Karten Bedingung ist, nicht ermöglicht, zumal diese Uebersichtspläne in acht Farben hergestellt werden müssen: schwarz für Situation und Schrift, dunkelgrau für Staats und städtische Gebäude, mittelgrau für private Anstalten, Theater rc., hellgrau für Privathäuser, gelb für Straßen und Plätze, blau für Wasser, violett für die Eisenbahn und grün für Park, Fried höfe und Schmuckplätze u. s. w. Der Uebersichtsplan von ganz Berlin wird 45 Blätter umfassen, die auch einzeln käuflich sind, woraus alle Interessenten, Kartenzeichner, Stecher und Verleger ihrer vorzüglichen Ausführung halber hiermit aufmerksam ge macht seien. Nb 6. Personalnachrichten. Ordensverleihung. — Seine Majestät der Kaiser, König von Preußen, hat dem zeitigen Ersten Vorsteher des Börsenvcreins, dem Großherzoglich hessischen .Hofbuchhändler Herrn Arnold Berg - sträßer zu Darmstadt den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu verleihen geruht. Sprechsaal. Hernnsnehmen von Beilagen ans Zeitschriften. (Vgl. Börsenblatt Nr. 162, 169, 173, 174, 175, 177, 178, 179.) XIII. So ganz möchte ich doch den Standpunkt des Herrn Opitz Nachfolger nicht vertreten, wenngleich ich auch Sortimenter bin, während ich ebensowenig so völlig die Meinung der Herren Ver fasser der Artikel VII—IX (Börsenblatt 177) anerkenne. — Es wäre eben sehr wichtig, eine richterliche Entscheidung herbeizuführen. Ich möchte das Recht des Verlegers bezweifeln, von einem Sortimenter, der allein die vielen hohen Spesen zu tragen hat, verlangen zu dürfen, daß dieser Sortimenter alle die schwer wie genden Beilagen, an denen die Herren Verleger einen hohen Rein gewinn haben, nicht nur umsonst weiter befördern muß, sondern auch noch aus seiner Tasche das Jahr über darauf zahlen soll. Gerecht wäre es, wenn von seiten des Verlegers — und schlechter geht es den armen Herren Verlegern von Zeitschriften wohl kaum als den Sortimentern — diesen Sortimentern eine Gutschrift für Spesen der Beilagen gemacht würde. Die Herren Zeitschriften-Ver- leger werden sich auf die bereits den Sortimentern gemachten Konzessionen berufen; jedoch geschehen diese nicht aus Mitgefühl für den an Zeitschriften nichts verdienenden Sortimenter, sondern nur gezwungen durch die Konkurrenz. 6. k. V. XIV. Mit der Bestellung einer Zeitschrift bezweckt der Sortimenter nichts weiter, als das Quantum bedruckten Papiers zu erhalten, das den durch die Ankündigung zugesicherten Bestandteil darstcllt. Die Verleger bezeichnen den Umfang zumeist nicht genau und bin dend. Man spricht von 1 l'/r, von 2—2'/, Bogen. Die Erfah rung giebt aber einen annähernden Maßstab für das, was im Vierteljahr durchschnittlich zu erwarten ist. Der -rechnende- Sorti menter vermag danach ziemlich genau zu ermitteln, was die mit Post bezogenen Zeitschriften kosten, und kann bis auf geringe Ab weichungen die Rentabilität feststellen. Völlig unsicher gestaltet sich die Rechnung, wenn es sich um Blätter handelt, die ihren Ertrag durch Inserate und Beilagen er höhen oder überhaupt finden. Hier ist jede sichere Kalkulation unmöglich, wenn der Sortimenter nicht die durchaus imaginäre Wirkung der Inserate und Beilagen in Rechnung setzt. Diese Werte sind höchst anfechtbar für den Sortimenter, da gegen aber vollwichtig für den Verleger, der sie indes in der Regel zu Gunsten des Publikums verwendet, indem er den Ladenpreis möglichst niedrig zu gestalten oder zu halten sucht. Der Verdienst des Sortimenters ist jedoch an den Ladenpreis ge bunden, und dieser Verdienst erfährt in dem Maße eine Schmälerung, in dem die Papierlaslen zunehmen. Die Billigkeit würde also erfordern, daß der Sortimenter als gezwungener Spediteur in einer bestimmten Form an dem Neben- geschäst solcher Erscheinungen partizipiere. Also rechnen und dann verlangen I Angedeutet sei hier eine Rabatterhöhung für das vierte oder Weihnachtsguartal als desjenigen, das sich durch besonderes Anschwcllen auszeichnet. Ob das Publikum ein Recht auf die Beilagen hat, die im Titel der ersten Nummer nicht oder überhaupt nicht vorgesehen sind, kann unermittelt bleiben. Dagegen wird nach der Seite nicht be- achtet, daß für die nicht unbeträchtliche Menge Zeitschriften, die in Leihbibliotheken wandert und durch Lesezirkel Absatz findet, eine Konservierung der Beilagen nicht erfolgt, weil sich andernfalls düs Heften kostspieliger und zeitraubender gestalten würde. Wer also Lesezirkel unterhält oder assortiert, der vermag nicht einmal mit der mutmaßlichen Wirkung der Nebenbestandtcile zu rechnen. Aus der großen Anzahl der Lesezirkelteilnehmer würde ein Kläger auf Lieferung der Beilagen kaum erstehen. Nicht uninteressant wäre aber, wenn sich sonst einer fände. Denn an der einen Frage hängen doch manche andere. R. Streller. XV. Im Börsenblatt tauchen alljährlich um die Weihnachtszeit Klagen aus Sortimenterkreisen wegen der Zeitschriften - Beilagen auf. Diesmal schon jetzt in der Zeit der sauren Gurke. Es werden da Ansichten laut, die, wenn sie je Verwirklichung fänden, gerade nicht geeignet wären, dem ja in manchen Stücken ganz gewiß eben auch nicht aus Rosen gebetteten Sortimenterstande aufzuhelfen. Recht sonderbar klingt aber die in Nr. 173 geäußerte Ansicht eines der Herren Sortimenter, der sich nicht nur für berechtigt hält, Beilagen zu entfernen, sondern sogar glaubt, diese mitsamt den Zeitschriften in den Papierkorb werfen zu dürfen I Diese An sicht ist eine durchaus verkehrte. Ich gehe zu Herrn L., bestelle beispielsweise -Jllustrirte Zeitung- und -Daheim-, Herr L. nimmt mir dafür 7 -j-2 — 9 ^ pränume rando ab, bestellt sie für mich durch seine Vermittelung, für die er 1 75 o) fl- 50 — 2 ./<! 25 ^ pro Exemplar und Quartal für sich behält, und da soll er nun mir nichts dir nichts berechtigt sein, etwas aus diesen Zeitungen herauszunehmen?! Entschieden nicht! Er hat die Zeitungen an seine Kunden so zu liefern, wie er sie erhält. Möchten doch alle Herren Sortimenter mit den Herren Ver legern mehr Hand in Hand gehen, damit letztere nicht noch mehr, als es jetzt leider schon teilweise geschieht, zur Selbsthilfe gedrängt werden. Front aber sollten alle Zeitungsverleger gegen ein Ge bühren machen, das, griffe es Platz, den gesamten Buchhandel schwer schädigen würde. Ohne Inserate wirft eine Zeitung heutzu tage dem Verleger keinen Nutzen ab. N.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder