M8479j I. A. Aachein, In meinem Verlage erscheint: Köln aAhein. Äociale und H^olitilcheMeilfragen Zwanglose Hefte hrrausgegtbkn von Mitgliedern der AE" Lentrums-Fraction des Deutschen Reichstages. Heft II. Das Reichsgesetz zur KMmMiU Äs unlsuiM Well lieber rwm 27. Mni 1896. Geschichte und Würdigung desselben von Kermann Aoeren, Oberlandesgerichtsrath. Mitglied des deutschen Reichstags und des preusnschen Abgeordnetenhauses. (5twn 3 BvtN'n gr. 8". Preis 75 ^ ord., 50 netto. Freiexemplare 13 12, bar 11/10. Das Gesetz zur Bekämpfung des unlauter» Wettbewerbs vom 27. Mai 1896 wird am 1. Juli d. I. in Kraft treten. Der solide Handel und das redliche Gewerbe erwarten von ihm die Beseitigung drückend empfundener Mitzstände auf dem Gebiete des gewerblichen VerkehrslcbenS, und es lägt sich nicht leugnen, dah das Gesetz diesen Erwartungen in weitem Umfange Rechnung zu tragen geeignet ist, wenn die Rechtssprechung dasselbe in dem Geiste, in welchem es erlassen ist, anwendet. Unter dieser Voraus setzung wird das Gesetz von so tiefgreifender Bedeutung für die Rückkehr von Treu und Glauben, die vielfach aus dem gewerb lichen Leben geschwunden sind, und von so wohlthätiger Wirkung für die Erhaltung und den Schutz eines redlichen Gewerbe- standcs sein, wie dies in gleichem Matze kaum bei einem andern Gesetze der letzter» Zeit der Fall ist. Lbcrlandesgcrichtsrat Rocrcn hat bekanntlich den thätigsten Anteil am Zustandekommen dieses Gesetzes ge nommen, ist also die kompetenteste Person zur Beurteilung und Darlegung desselben. Dies in Verbindung mit dem grasten Interessentenkreis unter der gewerbetreibenden Bevölkerung Deutschlands sichern der vorliegenden Schrift erheb lichen Absatz, weshalb Sie sich rechtzeitig mit Exemplaren versehen wollen. .