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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.05.1896
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 21.05.1896
- Sprache
- Deutsch
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Anträge des Vorstandes stattgebe, diese Auffassung ist ja sür uns sehr angenehm; mir können aber doch nicht umhin, auf die Begründung des Antrages Hase einzngehen, um deswillen, weil ich doch hier fcstgehalten haben mochte, in welcher Weise die Kompetenzen des Vorstandes ein für allemal, so lange wir unsere Satzungen haben, ausgefaßt werden müssen. — Meine Herren! Ich füge das nicht au im Interesse des derzeitigen Vorstandes; ich habe die Pflicht, diese Kompetenzen festzuhaltcn für alle Zeiten, so lange die Satzungen bestehen, und im Interesse meiner Nachfolger, die ans Grund dieser Satzungen arbeiten. Als Herr I)r. von Hase uns seinen Antrag einreichte, haben ja Verhandlungen mit ihm stattgefunden, und er hat uns damals in dem persönlichen Verkehr dieselbe Concilianz bewiesen, wie auch heute, aber er hat doch schließlich ge glaubt, weil die Angelegenheit im Leipziger Verein vorgekommcn mar, den Antrag in dieser Weise, wie er aus der Tages ordnung steht. Vorbringen zu sollen. Es hat dann eine Korrespondenz stattgefunden zwischen Herrn Or von Hase und mir, und ich will Ihnen, um alle längeren Ausführungen abznschneide», eine» Teil dieser Korrespondenz, soweit sie meinerseits stattgefunden hat, in Uebereinstimmung mit unserem Vorstande vorlesen. Ich habe gesagt: »Sic sprechen darin ans, daß ohne Annahme Ihrer Auffassung Materien, wie sie die-Novelle zum Ge- wcrbcgcsetz der Gesetzentwurf über den unlauteren Wettbewerb, Zollgesetze und Handelsverträge gebracht haben und wie sic zu allen Zeilen neu austanchcn, ausgeschlossen seien. Diese Auffassung der Aufgabe des zu berufenden außerordentlichen Ausschußes aber kann der Vorstand nicht zu der seinigen machen. Eine Annahme derselben be deutet ein Vcrzichtlcisten ans die Initiative, die man gerade vom Vorstande erwartet; und es würde auch zur Lähmung der Thatkraft führen, die der Vorstand im Verkehr mit den Behörden bedarf, wen» er angewiesen wäre, in den oft sehr rasch herantrctcnden gesetzgeberischen Fragen erst den außerordentlichen Ausschuß sür Buch- Handelsrecht zu hören. Abgesehen von dem Verlust an Zeit könnte der Gedanke des Herrn Or. Ed. Brockhaus, der außerordentliche Ausschuß würde sich zu einer Nebenregierung auswachsen, unter einem nicht energischen Vorstande zur Thatsache werden.- Der Vorstand ist also nicht in der Lage, den Antrag des Herrn Or von Hase anzunehmen; aber der Vorstand glaubt, daß schon sehr viel erreicht werden dürste durch die Fassung des Vorstandes, insbesondere, worauf es Herrn von Hase und dem Verein ankvmmt, würde der Pflege des buchhändlerischen Unternehmungsrechtes in jeder Hinsicht Rechnung getragen werden können. Meine Herren! Sie haben aus dem Jahresbericht entnommen, daß alle Fragen der Reichsgesetzgebung uns be- schäsligt haben , wir haben die Freude gehabt, daß unsere Anregung bei dem Gesetze über den unlauteren Wettbewerb einen Anklang gefunden hat, nicht allein bei dem Reichstag, sondern auch bei der Reichsregicrung. Unsere Wünsche sind be rücksichtigt worden. Daß wir in der Gewerbcnovelle nicht alles erreicht haben, — nun, meine Herren, wir haben vielleicht etwas viel gewünscht, man kann eben im Leben nicht alles erreichen. Aber was hat denn eigentlich der Vorstand noch zu ihn», wenn Sie ihm die Initiative in diesen Dingen nehmen? Das ist ja auch gar nicht gewollt; das sagt ja Herr I)r. von Hase selber; er sagt nicht: die Initiative will ich dem Vorstand rauben; aber der außerordentliche Ausschuß soll sich damit beschäftigen. Er sagt aber auch weiter: der Vorstand soll dem außerordentlichen Ausschuß Anregungen geben, er soll ihn fragen. Nun, meine Herren, ich will einmal annehmen, daß der Vorstand in einer Angelegenheit handeln muß und rasch handeln muß, und er fragt den außerordentlichen Ausschuß nicht. Sie rüsten aber heute diesen außerordentlichen Ausschuß bereits mit Kvmpetcnzcu ans, die dann nicht erfüllt werden. Das ist der Keim zu einem dauernden Konflikt zwischen Vorstand und Ausschuß. Ich glaube, wir erreichen schon außerordentlich viel, wenn wir den Antrag so an nehmen, wie der Vorstand Ihnen vorschlägt: für Urheber- und Verlagsrecht. Es ist ja derselbe Gedanke, und cs ist jederzeit nn Börscnvcrein Gepflogenheit gewesen, den Beschlüssen der Gesetzgebung vorzuarbeiten. Meine Herren! Wir haben im Börscnvcrein das Große zu verzeichnen, daß der Entwurf, der vom Börsenverein im Jahre 1857 über das Urheberrecht ausgcarbcitct worden ist, unserem heutigen Gesetze zur Grundlage gedient hat, und wenn Sic die außerordentlich interessante Einleitung zu dem Bericht lesen, den »ns der Urheberrechtsansschuß überreicht hat, so werden Sie finden, daß cs wirklich erfreulich ist, wie bei dem Irren in unseren sonstigen gesetzgeberischen Köpfen, den Juristen n. s. w., es praktischen Männer» gelungen ist, einen solchen Entwurf vorzubereiten. Sic werden aber auch finden, daß dieser außerordentliche Ausschuß wesentlich dafür eingesetzt werden muß, um der demnächstigen Gesetzgebung über das Urheberrecht an Schriftwerken und Werken der bildenden Künste vorzuarbeiteu, und — da stimme ich vollständig bei — das Auge offen halten für alles, was darin vorkommt; und ein Vorstand, der nur einigermaßen mit der Geschichte unseres Vereins vertraut ist, der wird das als seine vornehmste Aufgabe ansehcn, hier einen Ausschuß zu konstituieren, der durch feine Zusammensetzung eine Gewähr bildet für ein vernünftiges Vorgehen. Aber, meine Herren, gehen wir nicht darüber hinaus. Sollte, was ja fast zu befürchten ist, die Geschäftslast des Vorstandes in dem Tempo weiter wachsen wie seither, dann ist es gar nicht unmöglich, daß der Vorstand im nächsten Jahre an Sie herantrilt und sagt: wir wollen jetzt die Kompetenz des außerordentlichen Ausschusses erweitern. Wie aber heute die Sache liegt, muß ich erklären: für den Vorstand ist nur ein Antrag annehmbar, der sich darauf stützt, daß der Ausschuß eingesetzt wird für Urheber- und Verlagsrecht. Da ich doch einmal das Wort habe, so wird Herr Otto Mühlbrecht, der dann noch sprechen wird, verzeihen, wenn ich noch etwas Anderes zur Sprache bringe. Es ist der Antrag gestellt worden, den Ausschuß auf sieben Mitglieder zu beschränken Der außerordentliche Ausschuß für Urheberrecht, dessen Thätigkcit mit der Berichterstattung ein Ende genommen hat, hat auch aus sieben Mitgliedern bestanden; schließlich ist noch ein Herr dazu gekommen, und einer von diesen Herren hat mir persönlich erklärt, daß er an einem solchen neuen Ausschuß nicht teilnehmc» wolle. Es steht nun die Wahl dieses außerordentlichen Ausschusses der Hauptversammlung zu, oder, wenn die Hauptversammlung sie nicht vornimmt, dem Vorstande in Verbindung mit dem Wahlausschuß. Nun, meine Herren, eine Wahl durch die Hauptversammlung muß nach H 17 der Satzungen durch Stimmzettel u. s. w. vollzogen werden; das ist schwierig, aber aus Anlaß eines gestrigen Vorgangs, der mir zeigt, wie groß das Interesse an dem zu bildenden außerordentlichen Ausschuß ist, möchte ich gleich mitteilen, daß der Vorstand der Ansicht ist, daß ein Ausschuß, der seither so gut gearbeitet hat, möglichst auch wieder aus denselben Personen bestehe» sollte. (Bravo!) Das möchte ich noch mitteilen, damit auch darüber Klarheit herrscht; und ich denke, daß Sie mit Rücksicht ans den Fortgang der Verhandlungen uns zustimmen werden, wenn wir Sie bitten, diese Wahl der sieben Mitglieder des außerordentlichen Ausschusses nicht durch die Hauptversammlung vornehmen zu lassen.
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