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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.05.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1896-05-21
- Erscheinungsdatum
- 21.05.1896
- Sprache
- Deutsch
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3044 Amtlicher Teil. pfS 116, 21. Mai 1896. berücksichtigte, die wir hervorgehoben haben und ausgenommen zu haben wünschen, jedenfalls ein Gesetz wird, welches die Beziehungen zwischen Buchhandel und Schriftstellerwelt so regelt, wie es nach meiner Ueberzeugung überhaupt die Grundsätze eines jeden Geschäftsverkehrs sein sollten: ex aeguo et Kone. In diesem Sinne haben wir gearbeitet, und unsere Bitte ist, daß Sie diese mühevolle, ich wiederhole es, außerordentlich schwierige und sehr eingehende Arbeit genehmigen und nach den Anträgen des Vorstandes beschließen. (Bravo!) Vorsitzender: Ich danke dem Herrn Vorredner für seine Mitteilung und frage, ob zu diesem Punkte jemand weiter das Wort nehmen will. Herr Or. Eduard Brock Haus-Leipzig: Meine Herren! Ich wollte nur darauf aufmerksam machen: unter Absatz l> des Antrags des Vorstandes ist doch wohl gemeint, daß nicht nur dieser Bericht als X. Band der Publikationen des Börsrnvcreins erscheint, sondern auch etwaige weitere Arbeiten des Ausschusses mit in diesen Band der Publikationen hincinlommen sollen. Der Bericht, wie er hier vorliegt, würde wohl zu schwach sein, um einen Band der Publikationen zu füllen, und außerdem weiß ich, da ich als damaliger erster Vorsteher an den Beratungen des Ausschusses teilgeuoinmen habe, wie viel weiteres, höchst interessantes Material noch vorhanden ist. Es würde also wohl zu sagen sein, daß der Bericht unter Benutzung weiterer Arbeiten des Ausschusses unter dem Titel »Beiträge zum Urheberrecht« als X. Band der Publikationen erscheinen soll. Vorsitzender: Es ist dieser Antrag des Vorstandes hervorgegangen aus dem Wunsche, der uns von den Herren Spemann und Voigtländer als Vorstand dieses Ausschusses ausgesprochen worden ist. Wir haben das gerade so ausgenommen, und konnten Ihnen eine andere Vorlage nicht machen, weil wir doch dem Wunsche der Herren Rechnung tragen wollten. Sollte eine Erweiterung gewünscht werden, so müßten wir selbstverständlich uns im Vorstand erst darüber orientieren, in welcher Weise sie statlfinden soll. Herr Wilhelm Spemann: Meine Herren, wir haben nicht weniger als neun große Druckschriften, zum Teil in einem Umfange von 50—60 Folivseitcn, bereits i» unseren Archiven gedruckt vorhanden. Ebenso sind unsere Verhandlungen, die immer bis zur äußersten Erschöpfung in dreitägigen Sitzungen geführt worden sind, durch unseren vortrefflichen Herrn Zchl musterhaft stenographiert worden; also diejenigen Herren, sowohl im Buchhandel wie außerhalb desselben, die sich über die allerdings manchmal außerordentlich interessanten Details näher informieren wollen, können die Sache bereits gedruckt erhalten. Ich weiß nicht, wie groß die Auflage dieser Druckschriften gemacht worden ist, aber jedenfalls sind doch soviel Exemplare da, daß für einzelne Interessenten das Material zugänglich gemacht werden kann.. Vielleicht kann der §äerr Vorsteher darüber Auskunft geben. Vorsitzender: Es sind 120 Exemplare von diesen stenographischen Berichten gedruckt. Herr Wilhelm Spemann: Nach meiner Meinung würden diese 120 Exemplare vollkommen genügen. Ich Hütte allerdings gewünscht, ich gebe das zu, daß man einen Teil der Sachen, vielleicht die letzte oder vorletzte Verhandlung, im »Börsen blatt. ausführlich in der stenographischen Niederschrift gebracht Hütte. Es werden im »Börsenblatt« eine solche Menge von Dingen gebracht, daß schließlich auch'diese Arbeit es wohl wert gewesen wäre; aber man hat anders beschlossen, und dieser Aus. zug ist i» dem Sinne erschöpfend, daß er das Material vollständig bringt. In den stenographischen Protokollen sind ja viele Details, Zwischenfragen, wechselnde Ansichten niedergelegt, die man dort Nachlesen kann. In dem Buch, welches jetzt gemacht werden soll, diesen Auszug noch ausführlicher zu machen, das wüßte ich wirklich kaum auszuführen. Herr Voigt länder nnd Herr Schwartz haben die Sache zusammengcstellt und das Wesentliche ist, wie ich schon sagte, hier beisammen. Wollen Sie das ausführlicher, so müssen Sie eben das Stenogramm vornehmen; etwas dazwischen Liegendes kann man nach meiner Meinung nicht wohl ausführen. Vorsitzender: Die Drucksachen haben einen ganz außerordentlichen Umfang; wie Herr Spemann mitgeteilt hat, trägt das letzte Heft die Nummer 9; jedenfalls müssen wir also von einer Veröffentlichung aller dieser Nummern absehen. Es müßte nochmals eine Redaktionskommission niedcrgesetzt werden und diesen Band der Publikation vorzubereiten. Ich bin der Ansicht, daß wir das nicht wollen. Es treten au den Ausschuß, den der Vorstand Ihnen zu bilden vorschlägt, demnächst ja auch wieder Anforderungen heran; vielleicht kann sich da auch irgend ein Mittel finden. Ich stelle nunmehr, das niemand mehr das Wort nimmt, den Antrag des Vorstandes zur Abstimmung und richte die Frage gleich aus den ganzen Antrag. Wollen die Herren den Antrag des Vorstandes unter Ziffer 6 genehmigen? Diejenigen, die dafür sind, bitte ich, sich zu erheben. — Ich konstatiere, daß der Antrag einstimmig angenommen worden ist. Darin mag auch der Dank liegen für die Arbeiten, die von Seiten des Ausschusses gemacht worden sind. Wir kommen dann zu Punkt 7 der Tagesordnung: Antrag des Herrn Dr. Oskar von Hase-Leipzig: Nach Erledigung der dem außerordentlichen Ausschüsse für Revision der bestehenden Gesetze über Urheberrecht gestellten Aufgabe wird ein außerordentlicher Aus schütz für Buchhandelsrecht gebildet, der aus sieben Mitgliedern besteht. Der Ausschuß hat die ihm vom Vorstande zugewiesencn Rechtsangelegenheiten zu er ledigen. Die dem Vereinsausschuß durch die Satzungen verliehene Befugnis betreffend die Regelung des Verkehrs der Buchhändler mit einander und mit dem Publikum bleibt hiervon unberührt. Ich gebe dem Herrn Antragsteller hierzu das Wort. Herr Dr. Oskar von Hase-Leipzig: Meine verehrten Herren! Ich habe dem Vorstand zu danken, daß er in seinem Geschäftsbericht ausgesprochen hat, daß er diesen Antrag unterstützt. Er fügt hinzu: jedoch mit der Begrenzung Her- Ausgabe ans das Urheber- und Verlagsrecht. Der Ausdruck, der in dem Antrag gebraucht war, hieß: Buchhandelsrecht. Meine Herren! Ich würde auch in dieser Begrenzung die Bildung des Ausschusses willkommen heißen, es ist ein erwünschter Fortschritt, wenn wir überhaupt ein Organ zur dauernden Beobachtung und Fürsorge für die Angelegenheiten des Urheber- »nd Verlagsrechts haben werden. Diese Anregung ist nicht neu. Herr Kollege Mühlbrecht hat früher schon eine solche An regung gegeben: ich selbst habe bei dem Börscnvereinsvorstand schon vor Jahren nach dieser Richtung Wünsche ausgesprochen, cS ist also dankcnswen, daß für das, was bisher bei besonderen Anlässen hervortrat, eine ständige Stelle aus Mitgliedern unseres Vereins gebildet werden soll.
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